Hallo liebe Gemeinde,
ich bin da mal wieder auf eine Frage gestoßen, die die Deutsche Geschichte betrifft:
Auslöser war eine Ebay Münze mit "Vikariat" im Titel. Also gegoogelt und eine Runde Wikipedia gelesen. Was ich verstanden habe ist folgendes:
Wenn der Kaiser gestorben war, der Sitz des Hlg Röm Reiches also vakant war, gab es 2 Reichsverweser. Einmal für den Bereich des Sächsichen Rechts den Kürfürsten von Sachsen und für den Bereich des fränkischen Rechts den Pfalzgrafen bei Rhein (Kurpfalz)
1. Was nun bedeutet Sächsiches Recht und Fränkische Recht?
2. Ebenso auf Ebay habe ich eine Bayrische Vikariatsmünze gesehen - Wie kann das sein, wenn es nur die beiden anderen gab?
gespannte Grüße
Stephan
Reichsvikariat
- KarlAntonMartini
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Die 2. einfachere Frage: seit 1623 war zwischen den bayrischen und pfälzer Wittelsbachern streitig, ob das Vikariat an der alten pfälzer Kurwürde, die 1623 an Bayern gefallen war oder an der neuen Kurwürde und dem Besitz der Kurlande in der Pfalz lag, die 1648 restituiert worden waren. Jedenfalls wurden die bayrische und pfälzische Kur seit 1777 durch Erbgang vereint. Die 1. Frage bezieht sich auf eine Regelung der Goldenen Bulle 1356, die Aufteilung ist dort so definiert, daß der Pfälzer die schwäbischen und rheinischen Lande und die des fränkischen Rechts verwalten solle, der Sachse die des sächsischen Rechts (zusammengefaßt im Sachsenspiegel). Der Bereich des sächsischen Rechts umfaßt alle rechtselbische Territorien, dazu Thüringen, Anhalt und das alte sächs. Stammesherzogtum. Der andere Bereich den Rest, das fränkische Recht meint das salische Recht der Merowinger. Eine genaue Auflistung aller Territorien, die es sicher gab, habe ich leider noch nirgends gefunden. Grüße, KarlAntonMartini
Zuletzt geändert von KarlAntonMartini am Mo 14.01.08 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
Münzsammler seit 60 Jahren. Mitglied im Numismatischen Verein zu Dresden und der Oriental Numismatic Society.
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