Es ist verboten, bei eBay Artikel anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Beispiele für unerlaubte Angebote:
"Ich kann die Echtheit dieses Artikels nicht garantieren. Geben Sie deshalb entsprechende Gebote ab."
"Antike Uhr - Cartier???"
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Verkäufer sind verantwortlich für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel. Ein Verkäufer muss sich von der Echtheit eines Artikels überzeugen, bevor der Artikel angeboten wird. Kann die Echtheit eines Artikels nicht mit Sicherheit bestätigt werden, kann der Artikel bei eBay nicht angeboten werden.
Hier zum Auf-der-Zunge-zergehen-lassen die Antort von ebay, als die Löschung von Auktionen mit gefälschten Münzen verlangt wurde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Ihren Hinweis haben wir mit grossem Interesse aufgenommen und werden die
Sache genau pruefen und entsprechend nachgehen.
Bezueglich des von Ihnen geschilderten Falles moechten wir Ihnen
folgendes mitteilen.
Wie Sie vielleicht wissen, kauft oder verkauft eBay nicht selbst
Artikel, sondern stellt lediglich die technologische Infrastruktur zur
Verfuegung und tritt gegebenenfalls als Mittler zwischen Verkaeufern und
Kaeufern auf.
Es liegt in der Verantwortung der Verkaeufer, die Rechtmaessigkeit Ihrer
Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und
Informationen hierfuer zu beschaffen.
Erlangt eBay Kenntnis von erkennbar rechtswidrigen Angeboten bei eBay,
werden diese geloescht, die Anbieter verwarnt und ueber die Gruende der
Beendigung informiert. Voraussetzung hierfuer ist allerdings, dass die
Rechtsverletzung als solche fuer Dritte klar erkennbar ist oder eBay
eine eidesstattliche Versicherung ueber die Verletzung von geistigem
Eigentum durch betroffene Rechteinhaber vorgelegt wird.
In Angeboten, bei denen durch die unterbreiteten Angebote vermeintlich
Rechte verletzt werden, dies aber nur fuer Eingeweihte bzw. betroffene
Rechteinhaber ersichtlich ist und bei denen eBay beweissichere
Grundlagen fehlen, koennen wir nicht ohne Weiteres eingreifen, da eBay
sich sonst haftungsrechtlicher Inanspruchnahme aussetzt.
Wir empfehlen betroffenen Rechteinhabern die durch Angebote Ihre Rechte
verletzt sehen, sich mit den Anbietern selbst auseinanderzusetzen,
gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Anbieter derartiger
Angebote einzuleiten oder am eigens fuer Rechteinhaber eingerichteten
eBay VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber Programm) teilzunehmen,
um so auf einfachem Wege die Loeschung der Angebote einzufordern.
Es tut uns leid, Ihnen aus diesen Gruenden mitteilen zu muessen, dass
uns bezueglich des von Ihnen genannten Angebots die Grundlage zur
Beendigung fehlt.
Heute wurde mir ein Aureus angeboten, nicht mein Sammelgebiet aber wer will sich schon einen Aureus entgehen lassen.
Daher würde ich euch bitten mir...
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Daher würde ich euch bitten mir eine Einschätzung zur Originalität der Münze zu geben.
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