Eine Münze zwei mal
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Eine Münze zwei mal
Hallo,
schaut mal:
http://www.muenzauktion.com/knopik/item ... 8a8f15d388
http://www.ebay.de/itm/Koln-Erzbistum-P ... 35be386182
Fühlt man sich doch vera....
schaut mal:
http://www.muenzauktion.com/knopik/item ... 8a8f15d388
http://www.ebay.de/itm/Koln-Erzbistum-P ... 35be386182
Fühlt man sich doch vera....
Gruß
Locnar
Locnar
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Re: Eine Münze zwei mal
Warum?Fühlt man sich doch vera....
Bei ebay fallen ca. 10% Gebühren an, bei MA-shops 4%
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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Re: Eine Münze zwei mal
Der Sie als erster gekauft hat.Stellt dir vor Du kaufst die Münze und ein anderer auch, wer bekommt sie?
Ich kenne eine Firma, die bietet Einzelmünzen auf drei Platformen (nicht ebay!) an.
Und zusätzlich noch im Ladenverkauf. Manche Firmen auch noch im Verkauf auf Münzbörsen.
Wenn man die AGB etc. sauber formuliert und eine gute Kommunikation mit den Kunden führt gibt es dabei wenig Probleme.
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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- Locnar
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Re: Eine Münze zwei mal
Hallo Zwerg,
ich als zweiter würde dann ein negativ geben und mich beschweren,auf Lieferung drängen, da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist
ich als zweiter würde dann ein negativ geben und mich beschweren,auf Lieferung drängen, da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist
Gruß
Locnar
Locnar
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Re: Eine Münze zwei mal
Das mit dem "Negativ" geschieht dann ab und an - damit muß man leben.ich als zweiter würde dann ein negativ geben und mich beschweren,auf Lieferung drängen, da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist
Ein Kaufvertrag kommt aber immer erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Bestellung zustande.
Rein rechtlich ist ein Angebot im Internet - übrigens auch in einem Ladengeschäft - eine "Invitatio ad offerandum".
Wenn der Händler an der - echten oder virtuellen Kasse - ein Angebot des Käufers nicht annimmt kommt ein Kaufvertrag nicht zustande.
Normalerweise sendet der Händler deswegen auch erst einmal eine Bestätigung über der Eingang der Bestellung.
Erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind (Verfügbarkeit der Münze, Art der Bezahlung etc.) kommt die Rechnung.
Dann kann der Käufer allerdings sogar auf Lieferung klagen - mit allen auch negativen Konsequenzen für den Verkäufer. Und die können manchmal ganz fies sein.
Da es Spezialisten im Internet gibt, die sich auf das Ausnutzen von Lücken spezialisiert haben, ist eine rechtliche Absicherung von Händlern immer wichtiger und leider auch kostenintensiv. Die Rechtsprechung ändert sich da manchmal monatlich.
War früher kein Problem als der Händler 80 und mehr Prozent der Ware persönlich verkaufte.
"The times they are a-changin`" - um einmal Bob Dylan zu zitieren.
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Eine Münze zwei mal
Warum sollte ich ein negativ geben???
Wenn die Münze bei der einen Plattform gekauft wurde, dann wird der Artikel wohl aus der anderen Plattform entfernt.
Bei uns im Hotel haben wir da einen so genannten (Verkaufs) channelmanager.
Hat mit verars..ng nicht im geringsten etwas zu tun.
http://www.shopvisible.com/Ecommerce-Pr ... gement.asp
das ist Marketing.
Davon abgesehen: wenn ich im Supermarkt bin und mein Lieblingswein ist gerade aus, Verklage ich den Supermarkt ja auch nicht auf Lieferung.
Hier werden eben Münzen (Einzelstücke) verkauft, und wenns verkauft ist, ists verkauft.
Mit meiner Bestellung gebe ich ja eigentlich auch erstmal ein Angebot mit Kaufabsicht ab. Der Kaufvertrag wird mit der Bestätigungsmail gültig.
Ausserdem ist das bei ebay ja auch der shop und keine Auktion wenn ich das richtig sehe.
Hier wird also niemand erster oder zweiter sein.
Und Lieferung nur, so lange der Vorrat reicht, sollte auch jedem bekannt sein.
Wenn die Münze bei der einen Plattform gekauft wurde, dann wird der Artikel wohl aus der anderen Plattform entfernt.
Bei uns im Hotel haben wir da einen so genannten (Verkaufs) channelmanager.
Hat mit verars..ng nicht im geringsten etwas zu tun.
http://www.shopvisible.com/Ecommerce-Pr ... gement.asp
das ist Marketing.
Davon abgesehen: wenn ich im Supermarkt bin und mein Lieblingswein ist gerade aus, Verklage ich den Supermarkt ja auch nicht auf Lieferung.
Hier werden eben Münzen (Einzelstücke) verkauft, und wenns verkauft ist, ists verkauft.
Mit meiner Bestellung gebe ich ja eigentlich auch erstmal ein Angebot mit Kaufabsicht ab. Der Kaufvertrag wird mit der Bestätigungsmail gültig.
Ausserdem ist das bei ebay ja auch der shop und keine Auktion wenn ich das richtig sehe.
Hier wird also niemand erster oder zweiter sein.
Und Lieferung nur, so lange der Vorrat reicht, sollte auch jedem bekannt sein.
- Locnar
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Re: Eine Münze zwei mal
hy,
bedeutet also:
Ich stelle ein Angebot ein,es wird gekauft, und man muss sich nicht als Verkäufer daran halten?
Umkehr:
Ich gebe ein Angebot ab, und es ist auch egal?
bedeutet also:
Ich stelle ein Angebot ein,es wird gekauft, und man muss sich nicht als Verkäufer daran halten?
Umkehr:
Ich gebe ein Angebot ab, und es ist auch egal?
Gruß
Locnar
Locnar
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Re: Eine Münze zwei mal
Im Prinzip und rechtlich (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Erst sobald das Angebot durch eine Rechnung oder eine andere Willenserklärung angenommen wurde muß geliefert werden.
Sobald der Händler das Angebot akzeptiert bin ich zur Abnahme verpflichtet.
Ich kann - nach Lieferung! - natürlich jederzeit von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen
(Mit diversen Ausnahmen)
Das ist leider ein wenig kompliziert.
Vernünftigerweise einigen sich Sammler und Händler meist.
Aber nur meist!
Grüße
Zwerg
Ja!Ich stelle ein Angebot ein,es wird gekauft, und man muss sich nicht als Verkäufer daran halten?
Erst sobald das Angebot durch eine Rechnung oder eine andere Willenserklärung angenommen wurde muß geliefert werden.
Jein!Ich gebe ein Angebot ab, und es ist auch egal?
Sobald der Händler das Angebot akzeptiert bin ich zur Abnahme verpflichtet.
Ich kann - nach Lieferung! - natürlich jederzeit von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen
(Mit diversen Ausnahmen)
Das ist leider ein wenig kompliziert.
Vernünftigerweise einigen sich Sammler und Händler meist.
Aber nur meist!
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Eine Münze zwei mal
@klaus
wo bleibt die Ehre, das Vertrauen, wo geht das hin?
Das ist das A und O im Handel!
Ich für meinen Teil lasse die Finger von diesen Verkäufern!
Lieben Gruß
Ecki
wo bleibt die Ehre, das Vertrauen, wo geht das hin?
Das ist das A und O im Handel!
Ich für meinen Teil lasse die Finger von diesen Verkäufern!
Lieben Gruß
Ecki
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Re: Eine Münze zwei mal
@Ecki
Ich habe hier nur die rechtliche Situation geschildert.
Leider ist "das Internet" nicht einfach nur eine große Münzbörse.
Es gibt auf beiden Seiten "solche und solche" - und dazu einen Gesetzgeber.
Verkauf im Internet zieht manchmal erkleckliche Kosten nach sich.
Grüße
zwerg
Ich habe hier nur die rechtliche Situation geschildert.
Leider ist "das Internet" nicht einfach nur eine große Münzbörse.
Es gibt auf beiden Seiten "solche und solche" - und dazu einen Gesetzgeber.
Verkauf im Internet zieht manchmal erkleckliche Kosten nach sich.
Grüße
zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Re: Eine Münze zwei mal
Ich kenn' da noch eine Variante des Problems: Auf eBay passiert es manchmal, dass ein Händler ein und dieselbe Münze zweimal anbietet (identische Bilder und manchmal auch identische Texte) und auch auf beide Versionen geboten wird.
Wie sieht es denn da aus?
Gruß
Altamura
Wie sieht es denn da aus?
Gruß
Altamura
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Re: Eine Münze zwei mal
Ebay ist komplizierter.
Da muß der Verkäufer liefern - mit allen Konsequenzen.
Es gibt da einige sehr kuriose und für den Verkäufer - auch wenn es ein Privatmann ist - sehr kostspielige Gerichtsurteile.
Vor allem bei der Zusicherung von Eigenschaften.
Aus diesem Grunde unterscheiden sich auch die AGB eines reinen "shops" und einer Ebay-verkaufs.
Ich stehe da aber zur Zeit nicht "voll im Stoff"
Grüße
Zwerg
Da muß der Verkäufer liefern - mit allen Konsequenzen.
Es gibt da einige sehr kuriose und für den Verkäufer - auch wenn es ein Privatmann ist - sehr kostspielige Gerichtsurteile.
Vor allem bei der Zusicherung von Eigenschaften.
Aus diesem Grunde unterscheiden sich auch die AGB eines reinen "shops" und einer Ebay-verkaufs.
Ich stehe da aber zur Zeit nicht "voll im Stoff"
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Zwerg
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Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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Re: Eine Münze zwei mal
Hallo
Bei den meisten Händlern verschwindet die Münze, sobald sie einmal verkauft wurde, von der anderen Plattform. Bei diesem Händler ist es mir aber passiert, das dies nicht geschah, so das ich die Münze auf beiden Plattformen gekauft habe. Wollte sie ja unbeding haben.
Es war übrigens Hävernick 575.
Die Willenserklärung des Händelers ( Rechnung ) kommt bei beiden Plattformen automatisch vom System, war bisher bei mir zumindest so, damit kommt der Kaufvertrag immer zustande, es sei den man hat den Käufer vorher unter einem anderen Käufernamen gesperrt.
Wenn jemand die gleiche Münze zwei mal aus Versehen anbietet, kann er sich auf den Irrtumsparagrafen berufen.
Schöne Grüße
Tube
Bei den meisten Händlern verschwindet die Münze, sobald sie einmal verkauft wurde, von der anderen Plattform. Bei diesem Händler ist es mir aber passiert, das dies nicht geschah, so das ich die Münze auf beiden Plattformen gekauft habe. Wollte sie ja unbeding haben.
Es war übrigens Hävernick 575.
Die Willenserklärung des Händelers ( Rechnung ) kommt bei beiden Plattformen automatisch vom System, war bisher bei mir zumindest so, damit kommt der Kaufvertrag immer zustande, es sei den man hat den Käufer vorher unter einem anderen Käufernamen gesperrt.
Wenn jemand die gleiche Münze zwei mal aus Versehen anbietet, kann er sich auf den Irrtumsparagrafen berufen.
Schöne Grüße
Tube
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