Neues von der UNSECO Kulturgüterschutzkonvention

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Wurzel
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Neues von der UNSECO Kulturgüterschutzkonvention

Beitrag von Wurzel » Di 27.06.06 13:45

MünzenRevue schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe (7/8 2006 )
Es geht um unser Hobby – Münzsammeln in Gefahr!

Während in den Nachrichten beinahe täglich über die Reform von Hartz IV die Rede ist, wird von der Öffentlichkeit praktisch unbemerkt unserem Hobby gesetzlich die Basis entzogen. Die Rede ist von den Gesetzesentwürfen zur Ratifizierung und Umsetzung der UNESCO-Kulturgüterschutzkonvention von 1970, die am 19. Mai 2006 in die 1. Lesung vor der Plenarsitzung des Bundestags kam. Am 1. Juni 2006 überwies die Plenarsitzung die Gesetzesentwürfe an insgesamt vier verschiedene Ausschüsse.
Der Auswärtige Ausschuß soll einen Entwurf zum Zustimmungsgesetz erarbeiten. Dies wird wohl nicht viel Arbeit darstellen, da bereits im Gesetzesentwurf formuliert wurde, daß die Umsetzung der UNESCO-Konvention in deutsches Recht „längst überfällig“ sei.
Die Schwierigkeit liegt eher im Durchführungsgesetz, dessen Vorbereitung an den Ausschuß für Kultur und Medien mit Unterstützung des Wirtschafts- und Rechtsausschusses übergeben wurde. Der Entwurf zu diesem Gesetz will jedem einzelnen Händler eine Buchführungspflicht für Antiquitäten auferlegen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Antike für jedes Objekt, also auch für den kleinsten, abgeschabten Follis, der für 5 Euro in der Grabbelkiste liegt. Der Käufer und auch der Verkäufer eines solchen Objekts muß – sollte das Gesetz so in Kraft treten – seinen Personalausweis auf den Tisch legen und der Händler muß die Personalien festhalten. Außerdem muß jedes Objekt beschrieben und im Foto festgehalten werden. Damit wäre der Aufwand, Objekte unter einer bestimmten Preisgrenze zu verkaufen, höher als der Gewinn – mit der Folge, daß der Handel mit niedrigpreisigen Münzen praktisch zum Erliegen käme.
Sollten Sie lediglich Münzen im Wert von über 1000 Euro sammeln, dann stellt das Gesetz für Sie keinerlei Gefahr dar und sie können ruhig in ihrem Schaukelstuhl sitzen bleiben. Wenn Sie aber zur Mehrheit der Sammler gehören, die auch an geringwertigen Objekten ihre Freude haben, dann helfen Sie, den Handel mit Münzen von geringem Wert zu erhalten! Werden Sie aktiv! Schreiben Sie an die Mitglieder vor allem des Kulturausschusses und bitten Sie darum, daß bei einer Anhörung zu diesem Gesetz Ihre Vertreter gehört werden! Dafür bieten sich an Dr. Gert Dethlefs, Präsident der Deutschen Numismatischen Gesellschaft, und Stefan Sonntag, Präsident des Verbands der deutschen Münzhändler. Auch ich selbst stehe gern bei einer Anhörung vor dem Kulturausschuß zur Verfügung und werde Ihre Interessen als Sammler energisch vertreten.
In der Schweiz ist durch die übereilte Verabschiedung eines Durchführungsgesetzes zum Kulturgütertransfergesetz die paradoxe Situation entstanden, daß einem derzeit niemand sagen kann, wann man im Sinne des Gesetzes ein Verbrechen, das immerhin mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden kann, begeht. In Deutschland darf es nicht so weit kommen.
Nutzen Sie also Ihre nächste freie Stunde nicht für das Studium von Auktionskatalogen, sondern schreiben Sie je einen Brief an folgende Abgeordnete:
Hans-Joachim Otto, Siegmund Ehrmann, Dorothee Bär, Wolfgang Börnsen, Reinhard Grindel, Monika Grütters, Dr. Günter Krings, Johann-Henrich Krummacher, Marco Wanderwitz, Monika Griefahn, Angelika Krüger-Leissner, Christoph Pries, Steffen Reiche, Jörg Tauss, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Christoph Waitz, Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Joachimsen, Grietje Bettin, Katrin Göring-Eckardt.
Die gemeinsame Adresse lautet Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Sie können die meisten von ihnen auch per E-mail erreichen über die Internetseite www.bundestag.de/ausschuesse/a22/mitglieder.html
Bringen Sie Ihre Sorgen über das neue Gesetz zum Ausdruck und bitten Sie darum, daß Ihre Vertreter gehört werden und deren Vorschläge bei der Neuformulierung des Durchführungsgesetzes berücksichtigt werden.
Machen Sie Werbung für diese Aktion – nur wenn wir uns gemeinsam wehren, wird ein Gesetz kommen, das uns in unserem Hobby nicht behindert.
Quelle: http://www.gietl-verlag.de/f-aktuell.html

Wurzel
http://www.wuppertaler-muenzfreunde.de/

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KarlAntonMartini
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Beitrag von KarlAntonMartini » Di 27.06.06 16:22

So ein Gesetz würde sich durch seine Nichtvollziehbarkeit von selbst erledigen. Glaubst du, daß die Polizei Scheinkäufer in die Läden schickt? Schon die frühere Verordnung über den Handel mit Edelmetallen hatte sich durch Nichtvollzug erledigt, ehe sie dann auch formal aufgehoben wurde. Grüße, KAM
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