Mecklenburger Gulden (MZN01)
Mecklenburger Gulden (MZN01)
Hallo Münzfreunde,
Dieser erste Beitrag der Arbeitsgruppe Münzen und Münzwesen im Zeitalter Napoleons (MZN) soll zeigen das dieses Thema nicht nur mit Frankreich zu tun hat. Viel Spass.
Ein Dekret von 1803 legt den Einlösungstarif für fremde Gold- und Silbermünzen nach Feingehalt und Gewicht bei den französischen Münzstätten fest. Dieser Tarif zitiert die damals gängigen Münzen.
Der nach Probe angegebene Feingehalt der "Mecklenburger Gulden" ist überraschend niedrig: 608 °/°°.
Dazu zwei Fragen.
1. Mecklenburger Gulden sind wohl Gulden nach dem Leipziger Fuss (18 auf die feine Mark Silber).
Könnte es sich auch um 32-Schillingsstücke (2 Mark lübisch) handeln ?
Oder um andere Münzen ?
Leider gibt der Einlösungstarif kein Mindestgewicht der Münze an, sondern nur einen Preis pro Kilogramm.
2. Der theoretische Feingehalt der Gulden im Leipziger Fuss sowie der 32-Schillingsstücke wäre 750 °/°°°.
Sind unterwertige Prägungen dieser Nominale für Mecklenburg (Schwerin sowie Strelitz) bekannt ?
Münzmandate des 18. Jhdt. aus dem norddeutschen Raum könnten vielleicht weiterhelfen.
MfG
Dieser erste Beitrag der Arbeitsgruppe Münzen und Münzwesen im Zeitalter Napoleons (MZN) soll zeigen das dieses Thema nicht nur mit Frankreich zu tun hat. Viel Spass.
Ein Dekret von 1803 legt den Einlösungstarif für fremde Gold- und Silbermünzen nach Feingehalt und Gewicht bei den französischen Münzstätten fest. Dieser Tarif zitiert die damals gängigen Münzen.
Der nach Probe angegebene Feingehalt der "Mecklenburger Gulden" ist überraschend niedrig: 608 °/°°.
Dazu zwei Fragen.
1. Mecklenburger Gulden sind wohl Gulden nach dem Leipziger Fuss (18 auf die feine Mark Silber).
Könnte es sich auch um 32-Schillingsstücke (2 Mark lübisch) handeln ?
Oder um andere Münzen ?
Leider gibt der Einlösungstarif kein Mindestgewicht der Münze an, sondern nur einen Preis pro Kilogramm.
2. Der theoretische Feingehalt der Gulden im Leipziger Fuss sowie der 32-Schillingsstücke wäre 750 °/°°°.
Sind unterwertige Prägungen dieser Nominale für Mecklenburg (Schwerin sowie Strelitz) bekannt ?
Münzmandate des 18. Jhdt. aus dem norddeutschen Raum könnten vielleicht weiterhelfen.
MfG
- KarlAntonMartini
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Zu Mecklenburg kann ich nicht richtig weiterhelfen, es kommt wohl nur der 2/3 Taler Craig 70 in betracht, der sollte auch 750 fein sein, aber so kurz vor 1800 wäre ein geringerer Feingehalt nicht verwunderlich. - Da der PN-Mechanismus nicht zu funktionieren scheint: mit englischen Münzkenntnissen könnte ich dienen, falls das auf Interesse stößt, bitte melden. Grüße, KAM
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Moin,
Fals noch aktuell hier eine kleine Anmerkung.
In Mecklenburg-Schwein hatte schon Herzog Christian Ludwig der 2 ( 1747-1756 ) sich bemüht, das Münzwesen im Lande neu zu ordnen. Nach vieljährigen Verhandlungen mit den Landesständen brachte er am 18.04 1755 zu Rostock den " Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich" zum Abschliß, dessen § 204 die Einführung des " schweren Courantfußes " als Landesmünze bestimmte.
Der alsbald einsetzende Siebenjährige Krieg, zog das Land erheblich in Mitleidenschaft, verhinderte die Ausgabe des neuen Geldes und brachte verschärfte Münzkriesen.
Nach Friedensschluß, seit 01.03. 1763, wurde die Vorbereitung zur Abschaffung der " leichten Münze " energisch wiederaufgenommen. Die Ausprägung der neuen Münzen im " Mecklenburger Valeur" begann 1763 sogleich in fast allen Wertstufen, die " leichte Münze " wurde mit dem 01.06.1765 außer Kurs gesetzt.
Unberüht von der Umstellung blieb das traditionelle landeseigene Rechnungssystem:
Der Taler Courant = Rechnungstaller ( nicht ausgeprägt ) galt 48 Schillinge = 576 Pfennige; 1 Schilling = 12 Pfennige.
Höchster ausgeprägter Silberwert waren Stücke zu 32 Schillinge Courant (= 2/3 Taler ). Eine Eigenständigkeit des Landes zeigte sich in der Ausprägung von 12-Schilling-Stücken ( = 1/4 Talern), die im Systemaufbau der Hansestädte dieser Zeit fehlen.
Außer nach dem " Mecklenburger Valeur " genannten Münzsystem ( 11 1/3 -Taler-Fuß ) wurde in mecklenburg auch nach dem Leipziger 12-Taler Fuß gerechnet, besonders nach der Hauptmünze dieses Systens, dem Neu-Zweidrittel.
Ohne den lübischen Münzfuß zu verlassen, prägte Mecklenburg-Schwerin seit 1789 diese 2/3 Stücke, die 30 Schillinge " Mecklenburger Valeur galten.
Bis 1824 war in Mecklenburg-Schwerin im System des Leipziger Fußes nur der 2/3 Taler ( abgesehen von dem in geringer Anzahl 1790 geprägten 1/3 Taler) vorhanden.
Durch Bekanntmachung vom 15.05.1834 wurde der Taler " Mecklenburger Valeur ( im 11 1/3 - Taler-Fuß ) zu 1 Taler 1 Schilling und 7 Pfenning im Leipziger Fuß gleichgesetzt.
Quelle: Die Münzprägung der deutschen Staaten vor der Einführung der Reichswährung, Band 4, Mecklenburg-Schwerin
Gruß von Rügen
Micha
Fals noch aktuell hier eine kleine Anmerkung.
In Mecklenburg-Schwein hatte schon Herzog Christian Ludwig der 2 ( 1747-1756 ) sich bemüht, das Münzwesen im Lande neu zu ordnen. Nach vieljährigen Verhandlungen mit den Landesständen brachte er am 18.04 1755 zu Rostock den " Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich" zum Abschliß, dessen § 204 die Einführung des " schweren Courantfußes " als Landesmünze bestimmte.
Der alsbald einsetzende Siebenjährige Krieg, zog das Land erheblich in Mitleidenschaft, verhinderte die Ausgabe des neuen Geldes und brachte verschärfte Münzkriesen.
Nach Friedensschluß, seit 01.03. 1763, wurde die Vorbereitung zur Abschaffung der " leichten Münze " energisch wiederaufgenommen. Die Ausprägung der neuen Münzen im " Mecklenburger Valeur" begann 1763 sogleich in fast allen Wertstufen, die " leichte Münze " wurde mit dem 01.06.1765 außer Kurs gesetzt.
Unberüht von der Umstellung blieb das traditionelle landeseigene Rechnungssystem:
Der Taler Courant = Rechnungstaller ( nicht ausgeprägt ) galt 48 Schillinge = 576 Pfennige; 1 Schilling = 12 Pfennige.
Höchster ausgeprägter Silberwert waren Stücke zu 32 Schillinge Courant (= 2/3 Taler ). Eine Eigenständigkeit des Landes zeigte sich in der Ausprägung von 12-Schilling-Stücken ( = 1/4 Talern), die im Systemaufbau der Hansestädte dieser Zeit fehlen.
Außer nach dem " Mecklenburger Valeur " genannten Münzsystem ( 11 1/3 -Taler-Fuß ) wurde in mecklenburg auch nach dem Leipziger 12-Taler Fuß gerechnet, besonders nach der Hauptmünze dieses Systens, dem Neu-Zweidrittel.
Ohne den lübischen Münzfuß zu verlassen, prägte Mecklenburg-Schwerin seit 1789 diese 2/3 Stücke, die 30 Schillinge " Mecklenburger Valeur galten.
Bis 1824 war in Mecklenburg-Schwerin im System des Leipziger Fußes nur der 2/3 Taler ( abgesehen von dem in geringer Anzahl 1790 geprägten 1/3 Taler) vorhanden.
Durch Bekanntmachung vom 15.05.1834 wurde der Taler " Mecklenburger Valeur ( im 11 1/3 - Taler-Fuß ) zu 1 Taler 1 Schilling und 7 Pfenning im Leipziger Fuß gleichgesetzt.
Quelle: Die Münzprägung der deutschen Staaten vor der Einführung der Reichswährung, Band 4, Mecklenburg-Schwerin
Gruß von Rügen
Micha
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