F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
- platinrubel
- Beiträge: 1018
- Registriert: Sa 06.09.08 10:40
- Wohnort: Wien
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
hmmmm da kommt mir der fall eines vereidigten experten in den sinn: der hat nämliche reihenweise gefälschte werke als "echt" taxiert und mit gutachten ausgestattet.
ausserdem liegt die gefahr den weiterverkaufs eher beim käufer - nicht beim verkäufer. der hat die ware ja nicht mehr...und fälschungen werden auch durch den seriösen handel geschleust...
ausserdem liegt die gefahr den weiterverkaufs eher beim käufer - nicht beim verkäufer. der hat die ware ja nicht mehr...und fälschungen werden auch durch den seriösen handel geschleust...
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Hi Stampsdealer.- Dr.L. hat die Münzen übrigens von meinem Ebay- Privat - Account gekauft. Es waren private Auktionen.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Hi indiacoins, ob Privataccount, oder gewerblicher Account, das halte ich für nebensächlich. Bei jedem Anbieter hat man diskrimminierungsfrei zunächst davon auszugehen das dieser integer ist.
Es kann doch nicht jemand nach seinem eigenen subjektiven Empfinden entscheiden, wer ein "gefährlicher" Wiederverkäufer sein könnte und wer nicht.
Und wenn man schon seit ca. drei Jahren miteinander Geschäfte gemacht hat........
Es kann doch nicht jemand nach seinem eigenen subjektiven Empfinden entscheiden, wer ein "gefährlicher" Wiederverkäufer sein könnte und wer nicht.
Und wenn man schon seit ca. drei Jahren miteinander Geschäfte gemacht hat........
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Ja der Zeitraum kommt wohl hin, aber es waren nicht besonders viele Käufe. Als Geschäfte würde ich so etwas aber nicht bezeichnen.-Gelegenheitskäufer ist zutreffender- Insgesamt maximal 25 oder 26 Münzen in den letzten 2 Jahren. Meist so 2-5 Auktionen, die am selben Tag mit wenig Geboten ausliefen. Weiteren Kontakt gab es nie- Paypalzahlung und fertig.. Nie eine Antwort, nie ein Dankeschön, nie eine Bewertung, nichts....daher fiel mir auch die Sperrung nicht schwer. Meist habe ich mich darüber geärgert, dass immer nur die billigste Versandoption ohne Versicherung ausgewählt wurde, dazu dann auch noch saftige Paypalgebühren, anstatt zu überweisen wie andere Käufer aus Deutschland. Ich hatte ihm dann ja trotzdem die komplette Summe per Paypal per Hand zurück erstattet. Ich selbst habe ja wegen der Paypalgebühren nicht die komplette Summe erhalten( ist ja üblich so). Na ja. Nun meinte er damals am Telefon, dass sich das Land die Rücksendekosten von mir zurückholen will. ca 3,50 Euro.- Das hatte ich ja ganz vergessen 

Zuletzt geändert von indiacoins am Do 14.11.13 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Ich reagiere auf das Bewertungsverhalten meiner Käufer auch empfindsam. Wenn jemand mich nur mit "ok" oder gar nicht bewertet hat und mich später fragt, ob ich aus diesem Sammelgebiet noch weiteres Material liefern kann, könnte es sein das ich nein sage, obwohl ich noch ein halbes Tableau voll davon habe.
Gute Umgangsformen in Sachen Bewertung und Kommunikation habe ich übrigens stets bei Adligen erlebt. Ärgerlich ist es, wenn aus den Ländern mit hohen Sendungsverlusten - die USA sind ein Bermuda-Dreieck für Einschreibbriefe - die Bewertungen ausbleiben, weil ich doch gerne eine Eingangsbestätigung habe. Bei Sendungen ohne Nachweis frage ich übrigens niemals, ob die Sendung angekommen ist, um Leute nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Insbesondere wenn Ware im Angebotsformat Auktion zum ultimativen Schleuderpreis verramscht worden ist, kann man Nichtbewertung oder nur ok verkäuferseits durchaus als groben Undank empfinden, so wie ich es beim Büroleiter einer Spitzenpolitikerin schon erlebt habe.
Gute Umgangsformen in Sachen Bewertung und Kommunikation habe ich übrigens stets bei Adligen erlebt. Ärgerlich ist es, wenn aus den Ländern mit hohen Sendungsverlusten - die USA sind ein Bermuda-Dreieck für Einschreibbriefe - die Bewertungen ausbleiben, weil ich doch gerne eine Eingangsbestätigung habe. Bei Sendungen ohne Nachweis frage ich übrigens niemals, ob die Sendung angekommen ist, um Leute nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Insbesondere wenn Ware im Angebotsformat Auktion zum ultimativen Schleuderpreis verramscht worden ist, kann man Nichtbewertung oder nur ok verkäuferseits durchaus als groben Undank empfinden, so wie ich es beim Büroleiter einer Spitzenpolitikerin schon erlebt habe.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Das Land möchte sich die Rücksendekosten von ca. 3,50 zurückholen bei indiacoins.
Ich hatte heute eine ähnlich irrsinnige Finanzamtmahnung. Forderung 79,00 und 0,50 Euro Säumniszuzuschlag = 79,50. Unten auf der Mahnung steht: Auf ihrem Konto bestehen folgende Guthaben, ohne Bestimmung 79,00. Ohne Widerspruch, ohne Diskussion habe ich heute also sofort dem Finanzamt 50 Cent überwiesen.
Ich hatte heute eine ähnlich irrsinnige Finanzamtmahnung. Forderung 79,00 und 0,50 Euro Säumniszuzuschlag = 79,50. Unten auf der Mahnung steht: Auf ihrem Konto bestehen folgende Guthaben, ohne Bestimmung 79,00. Ohne Widerspruch, ohne Diskussion habe ich heute also sofort dem Finanzamt 50 Cent überwiesen.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
ZUSAMMENFASSUNG
1) Es wird IMMER die Wahrheit gesagt, zumal die Akten der Staatsanwaltschaft IMMER auf der Straße liegen.
2) Die Beurteilung eines Anbieters hat "differenziert" und somit diskrimminierungsfrei zu erfolgen.
Wird ein Anbieter als ein kleiner Krauter mit wenig Umsatz identifiziert, so ist davon auszugehen das dieser sich in der Regel weniger bzw. gar nicht engagierte Anwälte und Prozeßkosten leisten kann. Nach dem Prätor-Rechtsgrundsatz ist bei dieser Personengruppe vielmehr zwingend davon auszugehen, das diese vermutlich nicht integer sein könnten und daher eine F-Kennzeichnung zwingend erforderlich ist.
Bei gutsituierten Anbietern, die sich ein solches Gebaren niemals gefallen lassen würden, sich also sofort rechtlich wehren würden, ist daher davon auszugehen das diese stets integer sind, also eine F-Kennzeichnung überhaupt nicht in Betracht kommen würde.
Also wie man/frau diskrimminierungsfrei feststellen kann: Die Leute, die sich weniger wehren könnten, sind eben nur "halbprofessionell" und wahrscheinlich daher ziemlich gefährlich, so daß eine F-Kennzeichnung als zwingend erforderlich anzusehen ist.
Bis jetzt ist in Deutschland, wie wir wissen, eine F-Kennzeichnung, die nicht vereinbart wurde, nicht rechtens. Der IHK-Sachverständige Herr Franquinet hatte in diesem Forum auch einen Beitrag geschrieben.
Voraussetzung für eine F-Kennzeichnung ist eine zuvor getroffene privatrechtliche Vereinbarung. Im aktuellen Fall wurde hier schon im Vorfeld auf die Ankündigung hin mehr als ausdrücklich widersprochen.
Im übrigen wurde hier überhaupt keine Expertise/Gutachten bestellt, sondern nur etwas zum Kauf angeboten. Ein Vertrag zur Erstellung eines Gutachtens wurde überhaupt nicht geschlossen.
Hinsichtlich der Darstellung auf der Website zu Gutachtertätigkeiten habe ich natürlich eigene Recherchen getätigt. Diese Recherche möge jeder für sich vornehmen, dazu sage ich definitiv nichts mehr.
Und jetzt zum Parallelbeispiel Briefmarken: Diese dürfen nur deshalb als Fälschungen gekennzeichnet werden, weil ich mit dem Prüfer im Vorfeld einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe. Durch die Erteilung des Prüfauftrages erkenne ich damit die Prüfordnung des BPP an.
Es lag also weder eine privatrechtliche Vereinbarung im Vorfeld noch ein Gutachtenauftrag vor. Vielmehr wurde eindeutig gegen dieses Vorhaben protestiert. Statt diese eindeutig rechtswidrige Handlung zu unterlassen, wurde diese mit ähnlichen "staatsanwaltlichen" Einschüchterungsversuchen" garniert, wie wir sie jetzt durch Herrn Prätor wieder erleben dürfen, WIE DIE BILDER SICH DOCH GLEICHEN.
1) Es wird IMMER die Wahrheit gesagt, zumal die Akten der Staatsanwaltschaft IMMER auf der Straße liegen.
2) Die Beurteilung eines Anbieters hat "differenziert" und somit diskrimminierungsfrei zu erfolgen.
Wird ein Anbieter als ein kleiner Krauter mit wenig Umsatz identifiziert, so ist davon auszugehen das dieser sich in der Regel weniger bzw. gar nicht engagierte Anwälte und Prozeßkosten leisten kann. Nach dem Prätor-Rechtsgrundsatz ist bei dieser Personengruppe vielmehr zwingend davon auszugehen, das diese vermutlich nicht integer sein könnten und daher eine F-Kennzeichnung zwingend erforderlich ist.
Bei gutsituierten Anbietern, die sich ein solches Gebaren niemals gefallen lassen würden, sich also sofort rechtlich wehren würden, ist daher davon auszugehen das diese stets integer sind, also eine F-Kennzeichnung überhaupt nicht in Betracht kommen würde.
Also wie man/frau diskrimminierungsfrei feststellen kann: Die Leute, die sich weniger wehren könnten, sind eben nur "halbprofessionell" und wahrscheinlich daher ziemlich gefährlich, so daß eine F-Kennzeichnung als zwingend erforderlich anzusehen ist.
Bis jetzt ist in Deutschland, wie wir wissen, eine F-Kennzeichnung, die nicht vereinbart wurde, nicht rechtens. Der IHK-Sachverständige Herr Franquinet hatte in diesem Forum auch einen Beitrag geschrieben.
Voraussetzung für eine F-Kennzeichnung ist eine zuvor getroffene privatrechtliche Vereinbarung. Im aktuellen Fall wurde hier schon im Vorfeld auf die Ankündigung hin mehr als ausdrücklich widersprochen.
Im übrigen wurde hier überhaupt keine Expertise/Gutachten bestellt, sondern nur etwas zum Kauf angeboten. Ein Vertrag zur Erstellung eines Gutachtens wurde überhaupt nicht geschlossen.
Hinsichtlich der Darstellung auf der Website zu Gutachtertätigkeiten habe ich natürlich eigene Recherchen getätigt. Diese Recherche möge jeder für sich vornehmen, dazu sage ich definitiv nichts mehr.
Und jetzt zum Parallelbeispiel Briefmarken: Diese dürfen nur deshalb als Fälschungen gekennzeichnet werden, weil ich mit dem Prüfer im Vorfeld einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen habe. Durch die Erteilung des Prüfauftrages erkenne ich damit die Prüfordnung des BPP an.
Es lag also weder eine privatrechtliche Vereinbarung im Vorfeld noch ein Gutachtenauftrag vor. Vielmehr wurde eindeutig gegen dieses Vorhaben protestiert. Statt diese eindeutig rechtswidrige Handlung zu unterlassen, wurde diese mit ähnlichen "staatsanwaltlichen" Einschüchterungsversuchen" garniert, wie wir sie jetzt durch Herrn Prätor wieder erleben dürfen, WIE DIE BILDER SICH DOCH GLEICHEN.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Auch ist es beachtsam zu welchem Zeitpunkt erst von Herrn Prätor die Äußerung nachgeschoben wurde, der Beschuldigte hätte sich den Anweisungen der Rechtsabteilung fügen müssen.
Es ist möglicherweise Unrecht geschehen und nun versucht man sich irgendwie aus der Sache herauszuwinden.
Dafür ist scheinbar nichts zu billig und nichts zu Kleinkariert. Selbst über ca. 3,50 Euro Rücksendekosten zu streiten ist ok, also das Haar in der Suppe zu suchen, Hauptsache man kann irgendwie ein wenig kontern.
Es ist möglicherweise Unrecht geschehen und nun versucht man sich irgendwie aus der Sache herauszuwinden.
Dafür ist scheinbar nichts zu billig und nichts zu Kleinkariert. Selbst über ca. 3,50 Euro Rücksendekosten zu streiten ist ok, also das Haar in der Suppe zu suchen, Hauptsache man kann irgendwie ein wenig kontern.
Zuletzt geändert von stampsdealer am Fr 15.11.13 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
- Arminius
- Beiträge: 957
- Registriert: Di 30.05.06 14:55
- Wohnort: zu Hause
- Hat sich bedankt: 3 Mal
- Danksagung erhalten: 10 Mal
- Kontaktdaten:
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Ich bin erst jetzt zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Ist ja unglaublich, was hier abläuft.
A.
Ist ja unglaublich, was hier abläuft.
A.
meine Zahlungsmittel-Dateien
Ich lasse mich durch Ansichts- und Glaubensfragen nicht in einen Empörungsmodus bringen.
Ich lasse mich durch Ansichts- und Glaubensfragen nicht in einen Empörungsmodus bringen.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Herr Prätor, halten Sie doch auch einmal bitte Ursache und Wirkung auseinander. Nur weil Sie ein bereits "eingeschlafenes" Forum mit Ihren zunächst überaus derben Threads ("Hetzer") wieder "geweckt" haben, geht es hier wieder munter weiter. Das Schachspiel dürfte vermutlich nicht zu Ihren Leidenschaften gehören.
Ich finde, das ein Beschuldigter, der solch einen Verteidiger (oder selbsternannten? - siehe Abwiegelungen) hat, einem fast schon leid tun kann.
Ich finde, das ein Beschuldigter, der solch einen Verteidiger (oder selbsternannten? - siehe Abwiegelungen) hat, einem fast schon leid tun kann.
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Ist doch alles Unfug, was der Herr Prä.... schreibt.
Die Staatsanwaltschaft wird einen Außenstehenden keinen Einblick in laufende Verfahren geben. Ergo ist das was dieser Herr Prä.. vorträgt nur Spekulation, um einzuschüchtern und/oder zu verwirren.
Sollte der Herr Prä... sein Wissen von der Stawa haben , müßte er der beauftragte Anwalt des Dr. L sein. Oder eben der Herr Doktor selber sein.Ist er alles nicht, wie Herr Prä... schreibt.
Auch wird kein RA seine Kenntnisse im Weltnetz preisgeben.
Nun ist davon aus zugehen das der Herr Prä... nicht der RA des Herrn Dr.L. ist , jedoch behauptet er, das er sein Wissen von der Staatsanwaltschaft hat.
In diesen Fall würde ich eine Anzeige, wegen den Verdacht auf eine strafbare Handlung in Erwägung ziehen. Denn mit seiner Aussage, bezichtigt der Herr Prä... die Staatsanwaltschaft der Weitergabe von vertraulichen Informationen!!!
,
Die Staatsanwaltschaft wird einen Außenstehenden keinen Einblick in laufende Verfahren geben. Ergo ist das was dieser Herr Prä.. vorträgt nur Spekulation, um einzuschüchtern und/oder zu verwirren.
Sollte der Herr Prä... sein Wissen von der Stawa haben , müßte er der beauftragte Anwalt des Dr. L sein. Oder eben der Herr Doktor selber sein.Ist er alles nicht, wie Herr Prä... schreibt.
Auch wird kein RA seine Kenntnisse im Weltnetz preisgeben.
Nun ist davon aus zugehen das der Herr Prä... nicht der RA des Herrn Dr.L. ist , jedoch behauptet er, das er sein Wissen von der Staatsanwaltschaft hat.
In diesen Fall würde ich eine Anzeige, wegen den Verdacht auf eine strafbare Handlung in Erwägung ziehen. Denn mit seiner Aussage, bezichtigt der Herr Prä... die Staatsanwaltschaft der Weitergabe von vertraulichen Informationen!!!
,
Mit besten Sammlergrüßen,Schlesier.
-
- Beiträge: 3063
- Registriert: Mo 03.06.13 21:07
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 16 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
@Schlesier
Dank für diese treffende Analyse.
Dank für diese treffende Analyse.
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Guten Morgen. Wir gehen auf den ersten Advent zu. Bald ist Weihnachten.
Das gilt es vorzubereiten, sich um die Familien zu kümmern.
Sollen diese Leute tun, was sie glauben, tun zu müssen. Das müssen sie auch alles beweisen.
Ich lasse es einfach auf mich zukommen. Wenn ich rechtliche Unterstützung benötige, werde ich sie auf jedem Fall bekommen.
Es wurde mir von so vielen Seiten Hilfe angeboten, dass ich schon dachte: Mensch aus solchen Kreisen Hilfe angeboten zu bekommen hätte ich niemals für möglich gehalten. Vielen Dank. Ich werde die Hilfe bei Bedarf gerne annehmen, wenn etwas schriftliches kommen sollte.
Allerdings( was ich sehr schade finde) haben mir auch in den letzten Monaten ein paar Käufer, ohne vorher mit mir zu sprechen, den Rücken zu gekehrt, die zuvor immer mit mir zufrieden waren.
Den gewerblichen Verkauf von Münzen könnte ich jetzt eigentlich auch aufgeben. Vorher war es schon nicht besonders viel, aber jetzt geht es bald gar nicht mehr und viele Münzen werden nicht verkauft oder erhalten nur 1-2 Euro Gebote, das ist schlimm.
Habe nichts verbrochen, soweit ich weiß, habe alle vorhandenen Informationen öffentlich gestellt, mich also praktisch offenbart. Habe noch zwischendurch versucht, die eine oder andere Sache erneut richtig zu stellen.
Mehr kann man da nicht tun.
Eine Info noch für den/diejenigen, den es betrifft. Es ist doch wohl schon bald lächerlich: Ich bin seit 12 Jahren nicht mehr bei der Bundeswehr( DZE 2001). Und wer halbwegs klar im Kopf ist, der kann sich dann an den Fingern ausrechnen, dass ich dann auch nicht dienstlich in Afghanistan oder Usbekistan gewesen sein kann. Und auch danach nicht. - Mein Entlassungszeugnis werde ich jetzt aber nicht posten
Der Ebayname Indiacoins war ursprünglich der Ebayname eines großen Münzhändlers aus Indien (Mohammed Sadique aus Chennai. Der hat viele große Münzlots angeboten, Deutsche Münzhäuser beliefert und sehr viel Geld damit eingenommen. Ungefähr 2002 oder 2003 wurde er von Ebay vom Handel ausgeschlossen, weil seine Lieferungen kaum noch bei den Käufern ankamen. Weil der Name Indiacoins, wie erwähnt, bereits vergeben war, hatte ich also damals meinen Usernamen in lindiacoins benannt. Ganz einfach ein kleines l statt ein großes I. Und zu lesen war es dann wie lndiacoins. Einge Jahre später ( 2009) war der richtige Name Indiacoins dann bei Ebay wieder freigeschaltet. Nun konnte ich ihn endlich verwenden. Das hat dann bei einigen Menschen wohl Anlass zu Spekulationen gegeben, ich wäre jener besagter Inder selbst. Hätte ich den Namen nicht genommen, dann hätte es ein anderer getan. Indiacoins passt eben gut zu indischen Münzen und gefiel mir.
Für alle ein schönes Wochenende.
Das gilt es vorzubereiten, sich um die Familien zu kümmern.
Sollen diese Leute tun, was sie glauben, tun zu müssen. Das müssen sie auch alles beweisen.
Ich lasse es einfach auf mich zukommen. Wenn ich rechtliche Unterstützung benötige, werde ich sie auf jedem Fall bekommen.
Es wurde mir von so vielen Seiten Hilfe angeboten, dass ich schon dachte: Mensch aus solchen Kreisen Hilfe angeboten zu bekommen hätte ich niemals für möglich gehalten. Vielen Dank. Ich werde die Hilfe bei Bedarf gerne annehmen, wenn etwas schriftliches kommen sollte.
Allerdings( was ich sehr schade finde) haben mir auch in den letzten Monaten ein paar Käufer, ohne vorher mit mir zu sprechen, den Rücken zu gekehrt, die zuvor immer mit mir zufrieden waren.
Den gewerblichen Verkauf von Münzen könnte ich jetzt eigentlich auch aufgeben. Vorher war es schon nicht besonders viel, aber jetzt geht es bald gar nicht mehr und viele Münzen werden nicht verkauft oder erhalten nur 1-2 Euro Gebote, das ist schlimm.
Habe nichts verbrochen, soweit ich weiß, habe alle vorhandenen Informationen öffentlich gestellt, mich also praktisch offenbart. Habe noch zwischendurch versucht, die eine oder andere Sache erneut richtig zu stellen.
Mehr kann man da nicht tun.
Eine Info noch für den/diejenigen, den es betrifft. Es ist doch wohl schon bald lächerlich: Ich bin seit 12 Jahren nicht mehr bei der Bundeswehr( DZE 2001). Und wer halbwegs klar im Kopf ist, der kann sich dann an den Fingern ausrechnen, dass ich dann auch nicht dienstlich in Afghanistan oder Usbekistan gewesen sein kann. Und auch danach nicht. - Mein Entlassungszeugnis werde ich jetzt aber nicht posten

Der Ebayname Indiacoins war ursprünglich der Ebayname eines großen Münzhändlers aus Indien (Mohammed Sadique aus Chennai. Der hat viele große Münzlots angeboten, Deutsche Münzhäuser beliefert und sehr viel Geld damit eingenommen. Ungefähr 2002 oder 2003 wurde er von Ebay vom Handel ausgeschlossen, weil seine Lieferungen kaum noch bei den Käufern ankamen. Weil der Name Indiacoins, wie erwähnt, bereits vergeben war, hatte ich also damals meinen Usernamen in lindiacoins benannt. Ganz einfach ein kleines l statt ein großes I. Und zu lesen war es dann wie lndiacoins. Einge Jahre später ( 2009) war der richtige Name Indiacoins dann bei Ebay wieder freigeschaltet. Nun konnte ich ihn endlich verwenden. Das hat dann bei einigen Menschen wohl Anlass zu Spekulationen gegeben, ich wäre jener besagter Inder selbst. Hätte ich den Namen nicht genommen, dann hätte es ein anderer getan. Indiacoins passt eben gut zu indischen Münzen und gefiel mir.
Für alle ein schönes Wochenende.
Zuletzt geändert von indiacoins am Fr 15.11.13 11:58, insgesamt 4-mal geändert.
- ischbierra
- Beiträge: 5866
- Registriert: Fr 11.12.09 00:39
- Wohnort: Dresden
- Hat sich bedankt: 3807 Mal
- Danksagung erhalten: 5870 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Hallo Kay,
ich kaufe weiter bei Dir, gerade heute ist wieder ein Stück angekommen, vielen Dank.
Gruß ischbierra
ich kaufe weiter bei Dir, gerade heute ist wieder ein Stück angekommen, vielen Dank.
Gruß ischbierra
-
- Beiträge: 1185
- Registriert: Fr 12.12.08 23:31
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 5 Mal
Re: F-Stempel auf Münzen meines Eigentums- Hilfe gesucht
Ischbierra: Vielen Dank! Aber du hast wieder zuviel Versandkosten bezahlt. Das solltest du doch nicht. Gilt ja nur für Paypalzahler. Differenz habe ich aufgeschrieben und ziehe sie nächstes Mal ab. Hätte ich jetzt 50 Cent in den Umschlag gepackt, dann wäre das Porto teurer geworden, also dann unsinnige Aktion.
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 20 Antworten
- 3263 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Frage
-
- 88 Antworten
- 12897 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von tilos
-
- 10 Antworten
- 2507 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Lackland
-
- 2 Antworten
- 1230 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Pfennig 47,5
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder