Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hallo zusammen,
zum Zeitablauf:
- Seit dem 4.11. ist der Gesetzentwurf im 1. Durchgang bekanntlich im Bundesrat.
- Der Bundesrat hat genau sechs Wochen Zeit, die Bundesrats-Stellungnahme zu verfassen.
- Danach wird die 1. Lesung im Bundestag stattfinden.
Der früheste Termin für die 1. Lesung ist der 18. Dez. 2015, denn Voraussetzung für die 1. Lesung des Gesetzentwurfs ist das Vorliegen der
Stellungnahme des Bundesrats. [vgl. Bundesrats-Drucksache 538/15]
- Im Anschluss an die 1. Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen, u. a. an den Kulturausschuss. Die Ausschussmitglieder
arbeiten sich ins Thema ein und beraten untereinander in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen
einladen, ebenso den Normenkontrollrat. Dementsprechend vergehen zwischen der 1. und 2. Lesung voraussichtlich einige Wochen.
- Die 2. Lesung wird vermutlich im Februar 2016 stattfinden. Während der 2. Lesung kann jedes Mitglied des Parlaments Änderungsanträge stellen, die dann im Plenum besprochen werden. Danach kann es dann zügig gehen von der 2. bis zur 3. Lesung.
Aktuell können wir die Länder, z. B. neben den Kultusministerien auch die Finanzministerien kontaktieren. Hinweise könnten sich z. B. mit den Kostenfolgen für die Länder und dem Thema Kulturhoheit befassen, durchaus sollte aber auch die Grundrechtsrelevanz und das Thema freier Warenverkehr angesprochen werden.
Da der Nationale Normenkontrollrat seine Stellungnahme bereits abgegeben hat, wird es höchstens noch in einer möglichen Anhörung des NNK etwas bringen. Also, eher weniger relevant. Aber man kann den Ländern gegenüber die Stellungnahme des NNK nennen und zusätzliche Kostenfolgen aufzeigen.
Gruß
Soenke
zum Zeitablauf:
- Seit dem 4.11. ist der Gesetzentwurf im 1. Durchgang bekanntlich im Bundesrat.
- Der Bundesrat hat genau sechs Wochen Zeit, die Bundesrats-Stellungnahme zu verfassen.
- Danach wird die 1. Lesung im Bundestag stattfinden.
Der früheste Termin für die 1. Lesung ist der 18. Dez. 2015, denn Voraussetzung für die 1. Lesung des Gesetzentwurfs ist das Vorliegen der
Stellungnahme des Bundesrats. [vgl. Bundesrats-Drucksache 538/15]
- Im Anschluss an die 1. Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen, u. a. an den Kulturausschuss. Die Ausschussmitglieder
arbeiten sich ins Thema ein und beraten untereinander in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen
einladen, ebenso den Normenkontrollrat. Dementsprechend vergehen zwischen der 1. und 2. Lesung voraussichtlich einige Wochen.
- Die 2. Lesung wird vermutlich im Februar 2016 stattfinden. Während der 2. Lesung kann jedes Mitglied des Parlaments Änderungsanträge stellen, die dann im Plenum besprochen werden. Danach kann es dann zügig gehen von der 2. bis zur 3. Lesung.
Aktuell können wir die Länder, z. B. neben den Kultusministerien auch die Finanzministerien kontaktieren. Hinweise könnten sich z. B. mit den Kostenfolgen für die Länder und dem Thema Kulturhoheit befassen, durchaus sollte aber auch die Grundrechtsrelevanz und das Thema freier Warenverkehr angesprochen werden.
Da der Nationale Normenkontrollrat seine Stellungnahme bereits abgegeben hat, wird es höchstens noch in einer möglichen Anhörung des NNK etwas bringen. Also, eher weniger relevant. Aber man kann den Ländern gegenüber die Stellungnahme des NNK nennen und zusätzliche Kostenfolgen aufzeigen.
Gruß
Soenke
- Homer J. Simpson
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Sorry - ich habe mal 'ne dumme Frage zwischenrein.
Ich sammle außer den Münzen noch etwas Postkarten. Also kein nationales Kulturgut, auch nichts Archäologisches.
Ich hatte jetzt eine Postkarte in Frankreich für 7 Euro plus Porto gekauft, die am 10.11. als normaler Brief in einem Luftpolsterumschlag versandt wurde. Heute kam der Brief bei mir an, geöffnet und wieder zugeklebt, mit einem grünen Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt, blabla, Frankfurt am Main Flughafen...".
Ich habe eine Zollabfertigung bisher bei Sachen aus der Schweiz und den USA erlebt, aber was hat der Zoll eigentlich in einem Brief aus Frankreich zu suchen? Ich dachte, wir sind EU?? Üben die schon mal bei meinem aus der Verbrecherkartei der Raubgutsammler bekannten Namen das Forschen nach international gesuchten Kunstschätzen???
Homer (ratlos, aber das bin ich ja manchmal)
Ich sammle außer den Münzen noch etwas Postkarten. Also kein nationales Kulturgut, auch nichts Archäologisches.
Ich hatte jetzt eine Postkarte in Frankreich für 7 Euro plus Porto gekauft, die am 10.11. als normaler Brief in einem Luftpolsterumschlag versandt wurde. Heute kam der Brief bei mir an, geöffnet und wieder zugeklebt, mit einem grünen Aufkleber "Zollamtlich abgefertigt, blabla, Frankfurt am Main Flughafen...".
Ich habe eine Zollabfertigung bisher bei Sachen aus der Schweiz und den USA erlebt, aber was hat der Zoll eigentlich in einem Brief aus Frankreich zu suchen? Ich dachte, wir sind EU?? Üben die schon mal bei meinem aus der Verbrecherkartei der Raubgutsammler bekannten Namen das Forschen nach international gesuchten Kunstschätzen???
Homer (ratlos, aber das bin ich ja manchmal)
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Im EU-Bereich ist ja eigentlich freier Warenverkehr. Der Zoll sucht vielleicht stichprobenartig möglicherweise nach Rauschgift oder was auch immer.
Zuständig für den Zoll ist das Bundesfinanzministerium.
Bundesfinminister Dr. Wolfgang Schäuble kann man bei Abgeordnetenwatch dazu eine Frage stellen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgan ... 78440.html
Zuständig für den Zoll ist das Bundesfinanzministerium.
Bundesfinminister Dr. Wolfgang Schäuble kann man bei Abgeordnetenwatch dazu eine Frage stellen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgan ... 78440.html
- Homer J. Simpson
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Okay, danke! Ich wollte damit nicht vom Hauptthema ablenken und insbesondere Sönke noch mal danken für seinen klaren "Fahrplan" des Gesetzes - für Unwissende wie mich interessant und wertvoll.
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Mir hat Sönke damit auch eine gute Hilfestellung gegeben.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Jein, das hat schon ziemlich gut mit "unserem Thema" zu tun - vor allem, da es für mich immer wieder faszinierend ist, zu sehen, wieviele der in der "Guten Alten BRD[tm] aufgewachsenen Menschen" (ich mag das saudoofe Wort "Wessis" nicht wirklich...) diesbezüglich leider noch recht naive Vorstellungen haben und vor allem den Floskeln der Politikaster glaub(t)en, wie in Deinem Fall das mit dem "Freien Warenverkehr[tm]" innerhalb der EU.Homer J. Simpson hat geschrieben:Okay, danke! Ich wollte damit nicht vom Hauptthema ablenken

Es ist schon immer (also ich meine jetzt: seit der Einführung der EU in den Neunzigern) üblich, daß der Zoll bei sog. "Merkmalssendungen" sog. "Stichproben" macht. Und da Du ja (lt. Grütters/Winands/M-K/Wessel/...) mit Deinem Hobby direkt und fast ausschließlich den Abu Bakr al-Baghdadi finanzierst, wird schon mal geguckt, was "die" Dir so schicken - aus dem aktuellen EU-Headquarter des IS (----> Paris!!) in das Hauptschläfer- und Finanziererland BRD...
Nur zur Off-Topic-Illustration: Ich habe aus Italien mal ein Briefchen bekommen, in dem sich eine microSD-Speicherkarte befand (mit in der BRD illegalisiertem "Inhalt"). Diese Daten waren sicher verschlüsselt, aber auf der Karte eben selbst für einen absoluten Laien im Bereich der Computer-Forensik als solcher Inhalt zu erkennen. Kam zweimal nicht an. Da das beim zweiten Mal dann bewußt als Einschreiben versendet wurde, bekam der Absender wenigstens die paar Euro Materialwert zurück - und zwar ganz auffällig fix, obwohl die Sendung angeblich "auf dem Postweg verlorengegangen" war (keinerlei Hinweis auf Zoll/offizielle Beschlagnahmung!), wo dann ja der Ersatz bei versicherten Sendungen i.d.R. eeeeeewig dauert... (Könnte ja doch noch "irgendwann/irgendwo" auftauchen...) Beim dritten Mal wieder Einschreiben - aber der inkriminierte Inhalt war diesmal absolut professionell versteckt: die Speicherkarte war also "auf den ersten Blick" völlig leer. Auf dem zweiten auch. Nur eben nicht für Super-Megaprofis.

Was "lernt" uns Numismatiker das?! Ganz einfach: Hoffnungen, daß sich dann mit dem KGSG für uns "nix ändern" werde, weil doch in der EU "freier Warenverkehr" herrsche, sind aus dem Stoff, aus dem auch Träume sind... Wenn da in einem Brief aus Maastricht nach Aachen (oder umgekehrt) z.B. ein 1-Pfennig-Stück von 1914 enthalten ist, kommt der sicher nicht mehr an - der Absender/Empfänger bekommt aber demnächst "netten Besuch" in der Morgenstunde. Und wenn das kein deutsches 1-Pfennig-Stück ist, sondern z.B. ein Antoninian von Gallienus (auch noch aus Antiochia! In Syrien!! Wie das Foto in der ICOM Red List Syria!!!), steht dann recht fix die GSG 9 vor der Tür: TERRORALARM!!!

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
- Homer J. Simpson
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
"Die Terrorverdächtigen waren mit syrischen Antoninianen bewaffnet."
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Sehr geehrte Damen und Herren,
diesen Text lasse ich bei allen 16 Bundesländern den Kultus- und Justizministerien zukommen.
Es geht um den Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz in der Fassung, dem das Bundeskabinett zugestimmt hat.
Bezugnehmend auf die Bundesrat-Drucksache 538/15 vom 06.11.2015, also der vom Vorsitzenden und Berichterstatter des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Ludewig verfaßten Stellungnahme möchte ich diese Kritik ergänzen, zumal noch weitere Kosten und Probleme für die Länder zu erwarten sind.
Die Kosten werden in dem Entwurf, aus welchen Gründen auch immer, verniedlicht.
Insbesondere ist bei Münzen mit einer exorbitanten Antragsflut zu rechnen, weil seitens BKM vollkommen ignoriert wird, das es sich bei diesen um ein serielles Massengut der Alltagskultur handelt, zu allen Zeiten in hohen Auflagen gefertigt. Trotz zahlreichen Hinweisen aus Fachkreisen, Münzen scharf von der Definition "archäologisches Kulturgut" mittels einer eigenen Kategorie abzugrenzen, ist nichts passiert. Da viele Münzen unter die Definition "archäologisches Kulturgut" fallen können, den Leuten ist wohl überhaupt nicht bewußt wie viele Münzen aus mehreren Jahrtausenden heute noch vorhanden sind, also dann Wertgrenze null, haben wir es mit einer unvorstellbaren Flut von Anträgen zu tun. Und woher soll über Nacht das ganze Fachpersonal des höheren und gehobenen Dienstes für diese Arbeit kommen?
Auch sind Wertgrenzen 100 Euro und Altersgrenze 100 Jahre vollkommen praxisuntauglich. Die höhere Wertgrenze von 2500 Euro greift in der Praxis überhaupt nicht, weil in nahezu allen Fällen der Besitz von 20 Jahren bzw. der mehrmalige Verkauf in diesem Zeitraum gar nicht nachgewiesen werden kann. In den meisten Fällen ist der Provenienznachweis bei Münzen vollkommen unmöglich.
Hinsichtlich der Einfuhr ist überhaupt keine Wertschwelle angegeben. Der Sammler und der Händler werden hier bei § 30 (Was sind geeignete Dokumente?) in eine rechtliche Grauzone zwischen Ordnungswidrigkeit und strafbarer Handlung befördert.
Auch sollten die Länder Interesse an der Wettbewerbsfähigkeit von Münzhändlern usw. haben.
Denn die unsichtbare Hand des Marktes nimmt keine Rücksicht auf das Wunschdenken des Gesetzgebers. Wieso soll ein Kunde bei mir bestellen, wenn ein ausländischer Kollege keine Ausfuhrgenehmigung braucht, also sofort liefern kann? Im Münzhandel gibt es viele kleine Firmen und Einzelkämpfer, deren Existenzen real bedroht sein können. Auch geht es um Arbeitsplätze, Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen.
Auch sind die zehn Tage für die Genehmigung reines Wunschdenken, nicht umsetzbar. Wenn ich bei eBay eine Münze anbiete, verpflichtet mich der Gesetzgeber den ungefähren Lieferzeitraum zu benennen. Wenn ich aber nicht weiß, wann ich eine Genehmigung habe, sind korrekte Angaben meinerseits nicht mehr möglich, verstoße ich also gezwungenermaßen gegen eine andere Rechtsnorm.
(Meine Textversion ab. 19.11.2015. Viele neue Stellen müssten von den Ländern geschaffen werden. Dann die Strafzahlungen falls Genehmigungen nicht binnen 10 Tagen erteilt werden und nicht zuletzt die Schadensersatzansprüche amerikanischer Händler wegen entfallender Gewinne auf der Grundlage von TTIP. Das wäre auch zum Großteil von den Ländern zu zahlen.)
Auch ist es ein Unding, wenn wir uns der einer möglichen Willkür aussetzen, bei der Rückgabe auf das Listenprinzip verzichten, also uns 140 Vertragsstaaten unterwerfen, also das deutsche Recht aushebeln und die Rechtssichterheit und den Schutz des eigenen Souveräns in dermaßen unverantwortlicher Weise preisgeben. Deutsche Sammler sind nicht daran schuld, wenn manche Länder dieser Welt ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen.
Ich bin hinsichtlich der Unausgewogenheit dieses Gesetzesentwurfes auch überhaupt nicht verwundert, zumal ich mutmaßlich bei Frau Prof. Grütters und ihrem Amtschef Dr. Winands von Partikularinteressen ausgehe, beide sind erste und zweite Chefs im Beirat der Stiftung Preußischer Kulturgutbesitz und Herr Prof. Parzinger der Präsident. Auch werden Frau Prof. Grütters gute Kontakte zur Kirche nachgesagt, was die überaus befremdliche Sonderstellung dieser Intitution im Gesetzesentwurf erklären könnte.
Ich empfinde empfinde es als eine dreiste Täuschung den nationalen Kulturgutschutz in den Vordergrund zu stellen, in Wahrheit aber die Rechte von Millionen Bürgern mit anzutasten.
Wessen Geistes Kind Frau Stm. Grütters ist, beweist sie in einem Handelsblatt-Interview, welches skandalöserweise auf der Seite der Bundesregierung veröffentlicht worden ist:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... s-hbl.html
"Handelsblatt: Neu sind aber die Sorgfaltspflichten.
Grütters: Auch die sind nicht neu. Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit."
Frau Staatsministerin tritt elementare Rechtsgrundsätze wie die Eigentumsvermutung nach Maßgabe von § 1006 BGB mit den Füßen. Und das reicht trotz meiner Pressemitteilung in diesem Land für einen politischen Skandal nicht mehr aus?
Es geht auch um verfassungsrechtliche Bedenken und um die eingeschränkte Warenverkehrsfreiheit, um eingeschränkte Berufsfreiheit usw.
Daher verlinke ich zu einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim Walser von der Kanzlei Walser in München. Dieser Text ist auf der Seite steinkern de veröffentlicht worden.
http://www.steinkern.de/ablage/2015/Ste ... Walser.pdf
Bei diesem Gesetz sollte man hinsichtlich der Kosten auch die mögliche Klageflut bedenken.
Dr. Winands hat dieses Gesetz in der Kanzleramtsgespächsrunde vom 30.9.2015 als pädgogisches Gesetz bezeichnet; wirklich gesetzestechnisch betrachtet der ultimative Murks hinsichtlich der Redundanzen, der Erwähnung von Selbstverständlichkeiten, der fehlenden Verweistechnik, der für deutsche Gesetze unüblichen Kommentierung, der extremen Überlänge und der oftmals fehlenden gedanklichen Schärfe, der schwammigen, Rechtsunsicherheit erzeugenden, untauglichen Definitionen.
Statt sich nur mit Objekten von herausragender Bedeutung und erheblichem wissenschaftlichen Wert zu befassen, führt dieses Gesetz uns nach Absurdistan.
Ich füge diesem Text drei Dateianhänge bei (mein Schreiben an den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien zu Hd. von Herrn Siegmund Ehrmann und den diesbezüglichen Nachtrag sowie mein Schreiben an Herrn Dr. Winands).
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
(eBay-Name stampsdealer, alle Kontaktdaten und Tel.-Nr. im dortigen Rechtsimpressum)
diesen Text lasse ich bei allen 16 Bundesländern den Kultus- und Justizministerien zukommen.
Es geht um den Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz in der Fassung, dem das Bundeskabinett zugestimmt hat.
Bezugnehmend auf die Bundesrat-Drucksache 538/15 vom 06.11.2015, also der vom Vorsitzenden und Berichterstatter des Nationalen Normenkontrollrates Dr. Ludewig verfaßten Stellungnahme möchte ich diese Kritik ergänzen, zumal noch weitere Kosten und Probleme für die Länder zu erwarten sind.
Die Kosten werden in dem Entwurf, aus welchen Gründen auch immer, verniedlicht.
Insbesondere ist bei Münzen mit einer exorbitanten Antragsflut zu rechnen, weil seitens BKM vollkommen ignoriert wird, das es sich bei diesen um ein serielles Massengut der Alltagskultur handelt, zu allen Zeiten in hohen Auflagen gefertigt. Trotz zahlreichen Hinweisen aus Fachkreisen, Münzen scharf von der Definition "archäologisches Kulturgut" mittels einer eigenen Kategorie abzugrenzen, ist nichts passiert. Da viele Münzen unter die Definition "archäologisches Kulturgut" fallen können, den Leuten ist wohl überhaupt nicht bewußt wie viele Münzen aus mehreren Jahrtausenden heute noch vorhanden sind, also dann Wertgrenze null, haben wir es mit einer unvorstellbaren Flut von Anträgen zu tun. Und woher soll über Nacht das ganze Fachpersonal des höheren und gehobenen Dienstes für diese Arbeit kommen?
Auch sind Wertgrenzen 100 Euro und Altersgrenze 100 Jahre vollkommen praxisuntauglich. Die höhere Wertgrenze von 2500 Euro greift in der Praxis überhaupt nicht, weil in nahezu allen Fällen der Besitz von 20 Jahren bzw. der mehrmalige Verkauf in diesem Zeitraum gar nicht nachgewiesen werden kann. In den meisten Fällen ist der Provenienznachweis bei Münzen vollkommen unmöglich.
Hinsichtlich der Einfuhr ist überhaupt keine Wertschwelle angegeben. Der Sammler und der Händler werden hier bei § 30 (Was sind geeignete Dokumente?) in eine rechtliche Grauzone zwischen Ordnungswidrigkeit und strafbarer Handlung befördert.
Auch sollten die Länder Interesse an der Wettbewerbsfähigkeit von Münzhändlern usw. haben.
Denn die unsichtbare Hand des Marktes nimmt keine Rücksicht auf das Wunschdenken des Gesetzgebers. Wieso soll ein Kunde bei mir bestellen, wenn ein ausländischer Kollege keine Ausfuhrgenehmigung braucht, also sofort liefern kann? Im Münzhandel gibt es viele kleine Firmen und Einzelkämpfer, deren Existenzen real bedroht sein können. Auch geht es um Arbeitsplätze, Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen.
Auch sind die zehn Tage für die Genehmigung reines Wunschdenken, nicht umsetzbar. Wenn ich bei eBay eine Münze anbiete, verpflichtet mich der Gesetzgeber den ungefähren Lieferzeitraum zu benennen. Wenn ich aber nicht weiß, wann ich eine Genehmigung habe, sind korrekte Angaben meinerseits nicht mehr möglich, verstoße ich also gezwungenermaßen gegen eine andere Rechtsnorm.
(Meine Textversion ab. 19.11.2015. Viele neue Stellen müssten von den Ländern geschaffen werden. Dann die Strafzahlungen falls Genehmigungen nicht binnen 10 Tagen erteilt werden und nicht zuletzt die Schadensersatzansprüche amerikanischer Händler wegen entfallender Gewinne auf der Grundlage von TTIP. Das wäre auch zum Großteil von den Ländern zu zahlen.)
Auch ist es ein Unding, wenn wir uns der einer möglichen Willkür aussetzen, bei der Rückgabe auf das Listenprinzip verzichten, also uns 140 Vertragsstaaten unterwerfen, also das deutsche Recht aushebeln und die Rechtssichterheit und den Schutz des eigenen Souveräns in dermaßen unverantwortlicher Weise preisgeben. Deutsche Sammler sind nicht daran schuld, wenn manche Länder dieser Welt ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen.
Ich bin hinsichtlich der Unausgewogenheit dieses Gesetzesentwurfes auch überhaupt nicht verwundert, zumal ich mutmaßlich bei Frau Prof. Grütters und ihrem Amtschef Dr. Winands von Partikularinteressen ausgehe, beide sind erste und zweite Chefs im Beirat der Stiftung Preußischer Kulturgutbesitz und Herr Prof. Parzinger der Präsident. Auch werden Frau Prof. Grütters gute Kontakte zur Kirche nachgesagt, was die überaus befremdliche Sonderstellung dieser Intitution im Gesetzesentwurf erklären könnte.
Ich empfinde empfinde es als eine dreiste Täuschung den nationalen Kulturgutschutz in den Vordergrund zu stellen, in Wahrheit aber die Rechte von Millionen Bürgern mit anzutasten.
Wessen Geistes Kind Frau Stm. Grütters ist, beweist sie in einem Handelsblatt-Interview, welches skandalöserweise auf der Seite der Bundesregierung veröffentlicht worden ist:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... s-hbl.html
"Handelsblatt: Neu sind aber die Sorgfaltspflichten.
Grütters: Auch die sind nicht neu. Jeder Händler muss beweisen, dass die Ware nicht gestohlen ist oder illegal erworben wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit."
Frau Staatsministerin tritt elementare Rechtsgrundsätze wie die Eigentumsvermutung nach Maßgabe von § 1006 BGB mit den Füßen. Und das reicht trotz meiner Pressemitteilung in diesem Land für einen politischen Skandal nicht mehr aus?
Es geht auch um verfassungsrechtliche Bedenken und um die eingeschränkte Warenverkehrsfreiheit, um eingeschränkte Berufsfreiheit usw.
Daher verlinke ich zu einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Joachim Walser von der Kanzlei Walser in München. Dieser Text ist auf der Seite steinkern de veröffentlicht worden.
http://www.steinkern.de/ablage/2015/Ste ... Walser.pdf
Bei diesem Gesetz sollte man hinsichtlich der Kosten auch die mögliche Klageflut bedenken.
Dr. Winands hat dieses Gesetz in der Kanzleramtsgespächsrunde vom 30.9.2015 als pädgogisches Gesetz bezeichnet; wirklich gesetzestechnisch betrachtet der ultimative Murks hinsichtlich der Redundanzen, der Erwähnung von Selbstverständlichkeiten, der fehlenden Verweistechnik, der für deutsche Gesetze unüblichen Kommentierung, der extremen Überlänge und der oftmals fehlenden gedanklichen Schärfe, der schwammigen, Rechtsunsicherheit erzeugenden, untauglichen Definitionen.
Statt sich nur mit Objekten von herausragender Bedeutung und erheblichem wissenschaftlichen Wert zu befassen, führt dieses Gesetz uns nach Absurdistan.
Ich füge diesem Text drei Dateianhänge bei (mein Schreiben an den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien zu Hd. von Herrn Siegmund Ehrmann und den diesbezüglichen Nachtrag sowie mein Schreiben an Herrn Dr. Winands).
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
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Zuletzt geändert von stampsdealer am Do 19.11.15 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hier findet man die Auflistung der Kultusministerien.
http://www.bildungsserver.de/Kultusministerien-580.html
Bei Berlin ist die Kultur bei der Senatskanzlei angesiedelt.
https://www.berlin.de/rbmskzl/allgemein ... r.6861.php
Hier die Mailadresse vom Bundesrat.
http://www.bundesrat.de/DE/service-navi ... -node.html
Bei den Justizministerien habe ich stehts Ländername + Justiz gegoogelt.
1 neuen Tweet anzeigen
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzgesetz Kosten für die Länder (Seite 43) WICHTIG
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 88#p456288 …
@solms @c_lindner @ria_schroeder @welt @FAZ_Politik
http://www.bildungsserver.de/Kultusministerien-580.html
Bei Berlin ist die Kultur bei der Senatskanzlei angesiedelt.
https://www.berlin.de/rbmskzl/allgemein ... r.6861.php
Hier die Mailadresse vom Bundesrat.
http://www.bundesrat.de/DE/service-navi ... -node.html
Bei den Justizministerien habe ich stehts Ländername + Justiz gegoogelt.
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Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzgesetz Kosten für die Länder (Seite 43) WICHTIG
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 88#p456288 …
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Zuletzt geändert von stampsdealer am Fr 20.11.15 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Guten Morgen allerseits,
die Bundesländer anzuschreiben macht wirklich Sinn.
Ich habe mich doch sehr, nachdem ich meine Mailbox geöffnet habe, über eine Antwort aus der Bayerischen Staatsregierung gefreut.
Der Bundesrat befaßt sich bis zum 18. Dez. mit dem Gesetzesentwurf. Daher versendet bitte möglichst bald Eure Texte, danke.
Grüße
Jürgen
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzgesetz selbst Schadenersatzansprüche aus #TTIP denkbar
( Forum S. 43)
http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... &start=630 …
@ria_schroeder @welt @faznet
06:50 - 20. Nov. 2015 · Details
die Bundesländer anzuschreiben macht wirklich Sinn.
Ich habe mich doch sehr, nachdem ich meine Mailbox geöffnet habe, über eine Antwort aus der Bayerischen Staatsregierung gefreut.
Der Bundesrat befaßt sich bis zum 18. Dez. mit dem Gesetzesentwurf. Daher versendet bitte möglichst bald Eure Texte, danke.
Grüße
Jürgen
Jürgen Schmidt @stampsdealer jetzt
#Kulturgutschutzgesetz selbst Schadenersatzansprüche aus #TTIP denkbar
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http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... &start=630 …
@ria_schroeder @welt @faznet
06:50 - 20. Nov. 2015 · Details
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Die Nachricht von Jürgen Schmidt aus Bayern ist erfreulich. Danke dafür!
Hier ein Bericht der Kultusministerin von NRW vom 19.11.2015:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... MMV16/3410
Das BKM hat also auch die Kritik der Länder am Kulturgutschutzgesetz unberücksichtigt gelassen.
"Die Wirksamkeit der Regeln wird aber dadurch geschwächt, dass der absehbare Verwaltungsaufwand nicht thematisiert wird."
Ansonsten muss man leider feststellen, dass Kritikpunkte der Sammler bislang nicht vorkommen. Das Gesetz scheint nur vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über den Abwanderungsschutz näher geprüft worden zu sein.
Was wir entnehmen können: Hamburg und Hessen sind die federführenden Länder beim Verfassen der gemeinsamen Stellungnahme des Bundesrats!
Gruß
Sönke
Hier ein Bericht der Kultusministerin von NRW vom 19.11.2015:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... MMV16/3410
Das BKM hat also auch die Kritik der Länder am Kulturgutschutzgesetz unberücksichtigt gelassen.
"Die Wirksamkeit der Regeln wird aber dadurch geschwächt, dass der absehbare Verwaltungsaufwand nicht thematisiert wird."
Ansonsten muss man leider feststellen, dass Kritikpunkte der Sammler bislang nicht vorkommen. Das Gesetz scheint nur vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über den Abwanderungsschutz näher geprüft worden zu sein.
Was wir entnehmen können: Hamburg und Hessen sind die federführenden Länder beim Verfassen der gemeinsamen Stellungnahme des Bundesrats!
Gruß
Sönke
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Unsere Schreiben sollten wir in NRW auch an Frau Dr. Stoppa-Sehlbach richten, und zwar:
Ingrid.Stoppa-Sehlbach at mfkjks.nrw.de
Desweiterin hier die Kontaktadresse der Kultusministerkonferenz.
http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/impressum-kontakt.html
Ingrid.Stoppa-Sehlbach at mfkjks.nrw.de
Desweiterin hier die Kontaktadresse der Kultusministerkonferenz.
http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/impressum-kontakt.html
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Aufruf an die Länderministerien zu schreiben
Liebe Numismatiker,
es ist das Gebot der Stunde die Länder über unsere Probleme mit dem Gesetz zu informieren. Dies sollten möglichst viele von uns mit individuellen Schreiben tun. Natürlich muss man nicht jedem Bundesland etwas anderes schreiben, aber es sollte allen zur Auswertung zugänglich sein. Um das Heraussuchen der Adressen etwas zu vereinfachen, hier eine Liste. Die Adressen sind gegoogelt, noch nicht getestet, sollte aber wenigstens überwiegend zutreffend/aktuell sein und wenn nicht, wird wohl hoffentlich an die zuständigen Stellen weitergeleitet:
Kultusministerium Baden-Württemberg:
Poststelle@km.kv.bwl.de
Servicestelle Bayrische Staatsregierung:
direkt@bayern.de
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
post@senbjw.berlin.de
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Minister Herr G. Baaske
guenter.baaske@mbjs.brandenburg.de
Die Senatorin für Kinder und Bildung in Bremen
office@bildung.bremen.de
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
webmaster@bsb.hamburg.de
Hessisches Kultusministerium, Minister Prof. Dr. R. Alexander Lorz
poststelle.hkm@kultus.hessen.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Minister Mathias Brodkorb
poststelle@bm.mv-regierung.de
Niedersächsisches Kultusministerium, Ministerin Frauke Heiligenstadt
poststelle@mk.niedersachsen.de
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
nrwdirekt@nrw.de direkt befasst, Herr Norbert Madiwe norbert.madiwe@mfkjks.nrw.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Ministerin Vera Reiß
poststelle@mbwwk.rlp.de
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlands, Minister Ulrich Commerçon
webmaster@bildung.saarland.de
Brunhild Kurth, Sächsische Staatsministerin für Kultus
minister@mk.sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalt, Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Pressestelle des Kultusministeriums: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
info@schleswig-holstein.de
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
presse@tmbjs.thueringen.de
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Referat III D - Kunst und Kultur:
kultur@kmk.org
In dem Schreiben des Ministeriums von NRW heißt es "Die federführenden Ausschüsse (Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss und Innenausschuss) werden Ende November bis Anfang Dezember beteiligt.
Damit sind sicherlich diese Ausschüsse in NRW bzw. den Ländern gemeint, da es zeitlich in der Beratungsphase des Bundesrats liegt. D.h., dass grundsätzlich auch diese Ausschüsse relevant wären zum Anschreiben. Puhh...
Mit bestem Gruß
Sönke
Liebe Numismatiker,
es ist das Gebot der Stunde die Länder über unsere Probleme mit dem Gesetz zu informieren. Dies sollten möglichst viele von uns mit individuellen Schreiben tun. Natürlich muss man nicht jedem Bundesland etwas anderes schreiben, aber es sollte allen zur Auswertung zugänglich sein. Um das Heraussuchen der Adressen etwas zu vereinfachen, hier eine Liste. Die Adressen sind gegoogelt, noch nicht getestet, sollte aber wenigstens überwiegend zutreffend/aktuell sein und wenn nicht, wird wohl hoffentlich an die zuständigen Stellen weitergeleitet:
Kultusministerium Baden-Württemberg:
Poststelle@km.kv.bwl.de
Servicestelle Bayrische Staatsregierung:
direkt@bayern.de
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
post@senbjw.berlin.de
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Minister Herr G. Baaske
guenter.baaske@mbjs.brandenburg.de
Die Senatorin für Kinder und Bildung in Bremen
office@bildung.bremen.de
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
webmaster@bsb.hamburg.de
Hessisches Kultusministerium, Minister Prof. Dr. R. Alexander Lorz
poststelle.hkm@kultus.hessen.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Minister Mathias Brodkorb
poststelle@bm.mv-regierung.de
Niedersächsisches Kultusministerium, Ministerin Frauke Heiligenstadt
poststelle@mk.niedersachsen.de
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
nrwdirekt@nrw.de direkt befasst, Herr Norbert Madiwe norbert.madiwe@mfkjks.nrw.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Ministerin Vera Reiß
poststelle@mbwwk.rlp.de
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlands, Minister Ulrich Commerçon
webmaster@bildung.saarland.de
Brunhild Kurth, Sächsische Staatsministerin für Kultus
minister@mk.sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalt, Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Pressestelle des Kultusministeriums: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
info@schleswig-holstein.de
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
presse@tmbjs.thueringen.de
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Referat III D - Kunst und Kultur:
kultur@kmk.org
In dem Schreiben des Ministeriums von NRW heißt es "Die federführenden Ausschüsse (Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss und Innenausschuss) werden Ende November bis Anfang Dezember beteiligt.
Damit sind sicherlich diese Ausschüsse in NRW bzw. den Ländern gemeint, da es zeitlich in der Beratungsphase des Bundesrats liegt. D.h., dass grundsätzlich auch diese Ausschüsse relevant wären zum Anschreiben. Puhh...
Mit bestem Gruß
Sönke
Zuletzt geändert von Fossiliensammler am Sa 21.11.15 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hallo Sönke, recht herzlichen Dank für diese Aufstellung!
Grüße
Jürgen
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Jürgen
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Emailadressen von Zeitungen. Mit rechter Maustaste kann man wohl hunderte solcher Emailadressen in eine Rundmail kopieren.
http://www.die-zeitungen.de/index.php?i ... n_region_i
Man landet dann zwar überwiegend beim Anzeigenverkauf. Bei Interesse können die die eingegangene Mail aber sortieren.
http://www.die-zeitungen.de/index.php?i ... n_region_i
Man landet dann zwar überwiegend beim Anzeigenverkauf. Bei Interesse können die die eingegangene Mail aber sortieren.
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