Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Moderator: Numis-Student
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Da ich nicht weiß, ob Abgeordnetenwatch meine Fragen schon wieder freischaltet, sichere ich den Text im Forum.
Herr Dörmann ist in der SPD-Fraktion für Kultur und Medien zuständig. Ich habe dankbar Argumente von chinamul aufgegriffen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dörmann,
zum Kulturgutschutzgesetzentwurf möchte ich noch eine Nachfrage stellen.
Sind die Gesetzeskosten durchgerechnet von Erfassung und Dokumentation für Sammler und Händler, behördlicher Bearbeitung, behördlicher Kontrolle, möglicher Klagen, usw.?
Ich denke da auch desweiteren auch noch an den möglichen immateriellen `Kollateralschaden` der Politikverdrossenheit.
Kann es sein das es sich bei diesem Gestezesentwurf möglicherweise um einen zu wenig durchdachten sog. `Schnellschuss` handeln könnte?
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Beste Grüße
Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
Herr Dörmann ist in der SPD-Fraktion für Kultur und Medien zuständig. Ich habe dankbar Argumente von chinamul aufgegriffen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dörmann,
zum Kulturgutschutzgesetzentwurf möchte ich noch eine Nachfrage stellen.
Sind die Gesetzeskosten durchgerechnet von Erfassung und Dokumentation für Sammler und Händler, behördlicher Bearbeitung, behördlicher Kontrolle, möglicher Klagen, usw.?
Ich denke da auch desweiteren auch noch an den möglichen immateriellen `Kollateralschaden` der Politikverdrossenheit.
Kann es sein das es sich bei diesem Gestezesentwurf möglicherweise um einen zu wenig durchdachten sog. `Schnellschuss` handeln könnte?
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Beste Grüße
Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Göde unterstützt wie MDM die Petition jetzt auch in einem Newsletter
http://news.muenzkontor.de/i/qGhS4nYdQO ... wRiKYF4INn
Mal sehen, ob der Zähler jetzt auch nach oben marschiert.
Grüße
Zwerg
http://news.muenzkontor.de/i/qGhS4nYdQO ... wRiKYF4INn
Mal sehen, ob der Zähler jetzt auch nach oben marschiert.
Grüße
Zwerg
ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
Ein Leben ohne Feste ist ein langer Weg ohne Gasthäuser (Demokrit)
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Inzwischen hat sich die Alternative für Deutschland in Brandenburg (die mir persönlich mindestens so suspekt ist wie die Linke) zu einer Anfrage an die dortige Landesregierung aufgeschwungen und die Antwort ins Netz gestellt:
http://afd-fraktion-brandenburg.de/klei ... utzgesetz/
http://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-c ... gesetz.pdf
Zu meiner Enttäuschung spielen Münzen bei Frage und Antwort keine Rolle.
Viele Grüße,
Docisam
Wichtig: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns
http://afd-fraktion-brandenburg.de/klei ... utzgesetz/
http://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-c ... gesetz.pdf
Zu meiner Enttäuschung spielen Münzen bei Frage und Antwort keine Rolle.
Viele Grüße,
Docisam
Wichtig: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Die Mühe Politiker anzusprechen, ist nicht immer vergeblich. Man muss sich in Geduld üben.
Ein interessanter Kontakt ist hergestellt. Mehr kann ich dazu jetzt im Forum nicht sagen.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Soeben hat sich ein Chefredakteur bedankt. Dieser wird das an Monika Grütters gerichtete Schreiben abdrucken.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
super, das ist wirklich eine gute nachricht ! hoffentlich eine überregionale zeitung ?
grüsse
frank
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
super gemacht Herr Schmidt
bin mal gespannt auf die Zeitungsausgabe
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Die gesamte Arbeit hinsichtlich der Entschärfung dieses Gesetzes ist ein Gemeinschaftswerk von uns allen. Ein anderer Forent hat diesen Chefredakteur angeschrieben.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ich komme gerade von einer Wanderung um den Titisee herum zurück. Man muss bei diesen Temperaturen hoch in den Schwarzwald hinauf flüchten. Gestern war ich u. a. in St. Blasien.
Sie Antwort von Herrn Dr. Konstantin von Notz, auch wenn mir diese als Email zugegangen ist, ist so allgemein das ich diese im Forum veröffentlichen kann.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis auf Ihr Anschreiben an Frau Grütters. Anbei finden Sie die entsprechende Stellungnahme der grünen Bundestagsfraktion zur Thematik.
Sollten Sie Rückfragen oder anderweitige Anliegen haben, können Sie sich jederzeit gerne wieder an mein Wahlkreisbüro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konstantin von Notz
In der öffentlichen Berichterstattung der letzten Wochen zum geplanten Entwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ging es vor allem um die vorgesehenen Neuregelungen zur Ausfuhr von Kunst aus Deutschland. Einige HändlerInnen, prominente SammlerInnen und KünstlerInnen befürchten, dass die geplanten Neuregelungen negative Konsequenzen für den Kunsthandel bzw. die Enteignung privater Leihgaben an Museen zur Folge haben könnten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat in einer Pressekonferenz Mitte Juli 2015 bereits Korrekturen am kritisierten Referentenentwurf bezüglich einer vermeintlichen automatischen Unterschutzstellung von privaten Leihgaben an öffentliche Museen und einem erweiterten Zutrittsrecht des Staates zu privaten Sammlungen und Galerien vorgenommen, sodass SammlerInnen und KünstlerInnen keinesfalls staatliche Enteignungen oder Beschlagnahmungen befürchten müssen.
In Deutschland gibt es bereits seit 1955 eine Ausfuhrbestimmung, die durch Landeslisten regelt, was national wertvoller Kulturbesitz ist, der in Deutschland verbleiben soll. Für die Ausfuhr von als national wertvoll eingestuftem Kulturgut in außereuropäische Länder galt auch schon unter dem bisherigen Gesetz eine Genehmigungspflicht für den Handel. In anderen EU-Ländern gilt diese etwa bei Gemälden im Wert ab 150.000 Euro und im Alter ab 50 Jahren. Ob das deutsche Gesetz diese Grenzen so übernimmt oder nach oben korrigiert, ist noch offen. Zeitgenössische Kunst soll weiterhin nicht von der Regel betroffen sein. Vorrangig soll per Rechtsverordnung festgeschrieben werden, was national wertvolles Kulturgut ist. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat es bisher allerdings verpasst, die Frage, was zukünftig als national wertvolles Kulturgut einzustufen ist, in einer breiteren öffentlichen Debatte zu thematisieren. Hier besteht noch dringender Nachholbedarf. Zudem sollen öffentliche Sammlungen als Ganzes unter Schutz gestellt werden.
Die zweite Stoßrichtung der Novelle, der Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland verbracht wurde und an diese zurückzugeben ist, ist leider in der öffentlichen Diskussion sehr vernachlässigt worden. Nach Waffen- und Drogenhandel steht der Handel mit geraubten Kulturgütern aber an dritter Stelle der internationalen Kriminalität. Zeitungen und Fernsehsendungen liefern uns regelmäßig erschütternde Berichte über die Zerstörung des kulturellen Erbes in Syrien, Irak aber auch anderen Regionen der Welt. Dies geht uns alle an, denn es geht hier um nicht weniger als um die kulturelle Erinnerung an den Beginn der menschlichen Zivilisation.
Hier steht auch Deutschland in der moralischen und politischen Verantwortung. Bekanntlich ist Deutschland aufgrund seiner laxen Gesetzgebung zum Umschlagplatz für geraubte Antiquitäten geworden. Der „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland“ vom April 2013 unterstreicht dies und stellt der deutschen Gesetzgebung ein miserables Zeugnis aus. Umso wichtiger ist es, dass Kulturstaatsministerin Monika Grüttners jetzt endlich eine Novellierung des Gesetzes zum Kulturgüterschutz vorlegen wird. Als Grüne Bundestagsfraktion erwarten wir, dass damit die in dem Bericht aufgezeigten Missstände und Gesetzeslücken konsequent behoben werden.
Die Standards für Ausfuhrpapiere müssen dringend verschärft werden. Es kann nicht sein, dass geraubte Antiquitäten von der Grenze direkt in Auktionshäusern oder auf EBay landen, ohne dass jemand nachfragt, woher sie denn stammen. Deshalb ist auch eine stärkere Bewusstseinsbildung bei den Sammlerinnen und Sammlern durch eine öffentliche Debatte wichtig. Das Sammeln von Antiquitäten unklarer Herkunft muss gesellschaftlich geächtet werden. Und auch die öffentlichen Museen haben hier Nachholbedarf und sollten die Provenienzen ihrer Sammlungen schnellstens klären.
Die Eindämmung des illegalen Handels mit Kulturgut in Deutschland sollte auch im Interesse der HändlerInnen und SammlerInnen in Deutschland selbst liegen, den es geht ebenfalls um die Reputation Deutschlands als Standort für den Kunst- oder auch Münzhandel. Transparente und einheitliche Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern und eine verbesserte Sorgfaltspflicht sind notwendige Instrumente, um den legalen Handel zu stärken und illegale Geschäfte zu verringern.
Noch liegt uns ein autorisierter Entwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts nicht vor, angekündigt wurden aber Sonderregelungen für die Sorgfaltspflichten für PrivathändlerInnen und SammlerInnen, die sich an bereits erprobten Regelungen in anderen EU-Ländern orientieren und sich gegenüber dem professionellen Kunsthandel in einen zumutbaren Aufwand, der sich auch am Wert des Kulturguts ausrichtet, befinden wird.
Wir werden den Gesetzentwurf, sobald er uns vorliegt, gründlich prüfen und ggf. kritisch kommentieren und Verbesserungsvorschläge einbringen. Sicherlich lassen sich die Raubgrabungen selbst nicht durch nationale Gesetzgebung allein stoppen. Wir erwarten aber, dass durch schärfere Regelungen Deutschland ab jetzt seiner Verantwortung für den Schutz des internationalen und nationalen Kulturguts gerechter wird.
--
Dr. Konstantin von Notz, MdB
stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Netzpolitik
Grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Hzgt. Lauenburg, Stormarn, Lübeck, Ostholstein, Plön
Wahlkreisbüro
Katharina Bartsch, M.A.
Matteo Schürenberg, M.A.
Marktstraße 8
23879 Mölln
Sie Antwort von Herrn Dr. Konstantin von Notz, auch wenn mir diese als Email zugegangen ist, ist so allgemein das ich diese im Forum veröffentlichen kann.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis auf Ihr Anschreiben an Frau Grütters. Anbei finden Sie die entsprechende Stellungnahme der grünen Bundestagsfraktion zur Thematik.
Sollten Sie Rückfragen oder anderweitige Anliegen haben, können Sie sich jederzeit gerne wieder an mein Wahlkreisbüro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konstantin von Notz
In der öffentlichen Berichterstattung der letzten Wochen zum geplanten Entwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts von Kulturstaatsministerin Monika Grütters ging es vor allem um die vorgesehenen Neuregelungen zur Ausfuhr von Kunst aus Deutschland. Einige HändlerInnen, prominente SammlerInnen und KünstlerInnen befürchten, dass die geplanten Neuregelungen negative Konsequenzen für den Kunsthandel bzw. die Enteignung privater Leihgaben an Museen zur Folge haben könnten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat in einer Pressekonferenz Mitte Juli 2015 bereits Korrekturen am kritisierten Referentenentwurf bezüglich einer vermeintlichen automatischen Unterschutzstellung von privaten Leihgaben an öffentliche Museen und einem erweiterten Zutrittsrecht des Staates zu privaten Sammlungen und Galerien vorgenommen, sodass SammlerInnen und KünstlerInnen keinesfalls staatliche Enteignungen oder Beschlagnahmungen befürchten müssen.
In Deutschland gibt es bereits seit 1955 eine Ausfuhrbestimmung, die durch Landeslisten regelt, was national wertvoller Kulturbesitz ist, der in Deutschland verbleiben soll. Für die Ausfuhr von als national wertvoll eingestuftem Kulturgut in außereuropäische Länder galt auch schon unter dem bisherigen Gesetz eine Genehmigungspflicht für den Handel. In anderen EU-Ländern gilt diese etwa bei Gemälden im Wert ab 150.000 Euro und im Alter ab 50 Jahren. Ob das deutsche Gesetz diese Grenzen so übernimmt oder nach oben korrigiert, ist noch offen. Zeitgenössische Kunst soll weiterhin nicht von der Regel betroffen sein. Vorrangig soll per Rechtsverordnung festgeschrieben werden, was national wertvolles Kulturgut ist. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat es bisher allerdings verpasst, die Frage, was zukünftig als national wertvolles Kulturgut einzustufen ist, in einer breiteren öffentlichen Debatte zu thematisieren. Hier besteht noch dringender Nachholbedarf. Zudem sollen öffentliche Sammlungen als Ganzes unter Schutz gestellt werden.
Die zweite Stoßrichtung der Novelle, der Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland verbracht wurde und an diese zurückzugeben ist, ist leider in der öffentlichen Diskussion sehr vernachlässigt worden. Nach Waffen- und Drogenhandel steht der Handel mit geraubten Kulturgütern aber an dritter Stelle der internationalen Kriminalität. Zeitungen und Fernsehsendungen liefern uns regelmäßig erschütternde Berichte über die Zerstörung des kulturellen Erbes in Syrien, Irak aber auch anderen Regionen der Welt. Dies geht uns alle an, denn es geht hier um nicht weniger als um die kulturelle Erinnerung an den Beginn der menschlichen Zivilisation.
Hier steht auch Deutschland in der moralischen und politischen Verantwortung. Bekanntlich ist Deutschland aufgrund seiner laxen Gesetzgebung zum Umschlagplatz für geraubte Antiquitäten geworden. Der „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland“ vom April 2013 unterstreicht dies und stellt der deutschen Gesetzgebung ein miserables Zeugnis aus. Umso wichtiger ist es, dass Kulturstaatsministerin Monika Grüttners jetzt endlich eine Novellierung des Gesetzes zum Kulturgüterschutz vorlegen wird. Als Grüne Bundestagsfraktion erwarten wir, dass damit die in dem Bericht aufgezeigten Missstände und Gesetzeslücken konsequent behoben werden.
Die Standards für Ausfuhrpapiere müssen dringend verschärft werden. Es kann nicht sein, dass geraubte Antiquitäten von der Grenze direkt in Auktionshäusern oder auf EBay landen, ohne dass jemand nachfragt, woher sie denn stammen. Deshalb ist auch eine stärkere Bewusstseinsbildung bei den Sammlerinnen und Sammlern durch eine öffentliche Debatte wichtig. Das Sammeln von Antiquitäten unklarer Herkunft muss gesellschaftlich geächtet werden. Und auch die öffentlichen Museen haben hier Nachholbedarf und sollten die Provenienzen ihrer Sammlungen schnellstens klären.
Die Eindämmung des illegalen Handels mit Kulturgut in Deutschland sollte auch im Interesse der HändlerInnen und SammlerInnen in Deutschland selbst liegen, den es geht ebenfalls um die Reputation Deutschlands als Standort für den Kunst- oder auch Münzhandel. Transparente und einheitliche Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern und eine verbesserte Sorgfaltspflicht sind notwendige Instrumente, um den legalen Handel zu stärken und illegale Geschäfte zu verringern.
Noch liegt uns ein autorisierter Entwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts nicht vor, angekündigt wurden aber Sonderregelungen für die Sorgfaltspflichten für PrivathändlerInnen und SammlerInnen, die sich an bereits erprobten Regelungen in anderen EU-Ländern orientieren und sich gegenüber dem professionellen Kunsthandel in einen zumutbaren Aufwand, der sich auch am Wert des Kulturguts ausrichtet, befinden wird.
Wir werden den Gesetzentwurf, sobald er uns vorliegt, gründlich prüfen und ggf. kritisch kommentieren und Verbesserungsvorschläge einbringen. Sicherlich lassen sich die Raubgrabungen selbst nicht durch nationale Gesetzgebung allein stoppen. Wir erwarten aber, dass durch schärfere Regelungen Deutschland ab jetzt seiner Verantwortung für den Schutz des internationalen und nationalen Kulturguts gerechter wird.
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Grüner Bundestagsabgeordneter für die Kreise Hzgt. Lauenburg, Stormarn, Lübeck, Ostholstein, Plön
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Vielen Dank für den Post. Er hat im Grunde nichts Anderes ausgedrückt was Politiker vor Ihm schon geschrieben haben. Also nichts Neues im Westen...
cogito ergo sum
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Er hat sich ja gar nicht inhaltlich mit dem an Monika Grütters gerichteten Brief iauseinandergestzt, sondern nur Textbbausteine entgegenschleudert, die wir wahrscheinlich auch auf der Seite der Partei gefunden hätten.
Ich habe nur mal kurz meine Mailbox angeschaut. Jetzt widme ich mich wieder meinen Ausflügen im Schwarzwald.
Ich habe nur mal kurz meine Mailbox angeschaut. Jetzt widme ich mich wieder meinen Ausflügen im Schwarzwald.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ist die Antwort von Herrn Dr. von Notz nicht bereits bei abgeordnetenwatch veröffentlicht gewesen?
Jedenfalls kenne ich diesen Text wortwörtlich...oder hat Dr. von Notz selbst nur strg-C und strg-V gedrückt?
Wie auch immer...auch hier keine Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem.
Jedenfalls kenne ich diesen Text wortwörtlich...oder hat Dr. von Notz selbst nur strg-C und strg-V gedrückt?
Wie auch immer...auch hier keine Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem.
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