Wo kauft ihr eure münzen?
Moderator: Homer J. Simpson
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Übrigens: Ich will hier wirklich nicht stänkern, da ich auch lange und leidenschaftlich römische Münzen gesammlt habe. Allerdings sind mir die Auswirkungen des internationelen Münzhandels im Lauf der Zeit klar geworden und ich habe - auch wenn es mir wirklich schwer gefallen ist - das Sammeln antiker Münzen vor einiger Zeit aufgegeben. Als ich kürzlich mit einigen Verantwortlichen der eBay-Initiative sprechen konnte, erzählte man mir, dass der Handel in Deutschland viel stärker überwacht wird als noch vor 5 Jahren. Hier im Forum hörte ich dann, dass sogar schon einige Sammlungen beschlagnahmt wurden. Nun bin ich eben einfach verwundert, dass hier immernoch so frei über den Handel mit Münzen aus Raubgrabungen gesprochen wird.
Für römische Münzen dürfte z.B. das Denkmalschutzgesetz von Baden-Würtemberg interessant sein. Dort heisst es im Abschnitt 6 "Fund von Kulturdenkmalen"
§21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
§23 Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
Natürlich wurde bisher niemand verurteilt, da die Bezeichnung "hervorragenden wissenschaftlichen Wert" sehr schwammig ist. In jedem Fall sind Grabungen nach Münzen genehmigungspflichtig.
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/ ... gesetz.php
§21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung.
§23 Schatzregal
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.
Natürlich wurde bisher niemand verurteilt, da die Bezeichnung "hervorragenden wissenschaftlichen Wert" sehr schwammig ist. In jedem Fall sind Grabungen nach Münzen genehmigungspflichtig.
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/ ... gesetz.php
Zuletzt geändert von Jakoha am Mo 20.04.09 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Und wenn Du Dich doch irrst, steht am nächsten Tag die Polizei vor Deiner Tür und nimmt alle Münzen mit - auch die, die nicht aus Deutschland sind.Demien hat geschrieben:ok und was hat das mit ebay zu tun wenn ich mich nicht irre sind die ungereinigten münzen dort nicht aus deutschland
http://www.numismatikforum.de/ftopic26581.html
Außerdem haben mittlerweile auch die Bulgaren gemerkt, was mit ihren Kulturgütern passiert, wenn sich nicht bald was ändert. Hier kommen wir aber wieder auf meinen ersten Post zurück.
- areich
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Das ist auch meine Frage, ich denke nicht, daß dieses Gesetz dort greift.
Ich lasse mir jedenfalls nicht von irgendeinem dahergelaufenen Archäologen das Sammeln verbieten, damit dann alle Münzen irgendwo verrotten können.
Die Tatsache, daß Sammlungen ohne gesetzliche Grundlage beschlagnahmt werden ist ja gerade das Problem.
Natürlich würde auch ich das Schicksal nicht herausfordern wollen aber ich kaufe sowieso keine Münzen mehr von Hinz und Kunz auf Ebay.
Ich lasse mir jedenfalls nicht von irgendeinem dahergelaufenen Archäologen das Sammeln verbieten, damit dann alle Münzen irgendwo verrotten können.
Die Tatsache, daß Sammlungen ohne gesetzliche Grundlage beschlagnahmt werden ist ja gerade das Problem.
Natürlich würde auch ich das Schicksal nicht herausfordern wollen aber ich kaufe sowieso keine Münzen mehr von Hinz und Kunz auf Ebay.
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was haltet ihr davon: Zitat aus dem ebay Grundsatz für archäologische Funde:
"Mein Objekt stammt aus dem Handel.
Sofern Sie das Stück bei einer Auktion erworben haben, reicht ein Auszug aus dem Auktionskatalog, um Ihren gutgläubigen Erwerb zu belegen, da die Verantwortung der legalen Herkunft bei dem Händler liegt. Alternativ reicht ein offizieller Kaufbeleg des Händlers, auf dem der Preis geschwärzt sein kann."
Wir garantieren dafür, dass das Lot vollkommen undurchsucht ist.
ist von promonete
"Mein Objekt stammt aus dem Handel.
Sofern Sie das Stück bei einer Auktion erworben haben, reicht ein Auszug aus dem Auktionskatalog, um Ihren gutgläubigen Erwerb zu belegen, da die Verantwortung der legalen Herkunft bei dem Händler liegt. Alternativ reicht ein offizieller Kaufbeleg des Händlers, auf dem der Preis geschwärzt sein kann."
Wir garantieren dafür, dass das Lot vollkommen undurchsucht ist.
ist von promonete
- areich
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Das mit dem undurchsuchten Lot ist absoluter Schwachsinn, das ist MINDESTENS
10 Mal durchsucht worden, bevor es zu Dir kommt.
Ebay-Richtlinien haben wenig mit Gesetzen zu tun, Ebay kann verbieten, was es will.
Promoneta ist unehrlich, selbst für einen Verkäufer von Ungereinigten.
Also ein tiefschwarzes Schaf in einer Herde von schwarzen Schafen.
Daß beim Handel mit ungereinigten auch die Gesetze in den Herkunftsländern gebrochen werden, will ich auch gar nicht bestreiten.
Zu einem gewissen Grad muß man als Sammler damit leben, daß der Handel mit antiken Münzen zwielichtig ist, daß gilt aber nicht nur für die ungereinigten. Oder man hört eben mit dem Sammeln auf.
10 Mal durchsucht worden, bevor es zu Dir kommt.
Ebay-Richtlinien haben wenig mit Gesetzen zu tun, Ebay kann verbieten, was es will.
Promoneta ist unehrlich, selbst für einen Verkäufer von Ungereinigten.
Also ein tiefschwarzes Schaf in einer Herde von schwarzen Schafen.
Daß beim Handel mit ungereinigten auch die Gesetze in den Herkunftsländern gebrochen werden, will ich auch gar nicht bestreiten.
Zu einem gewissen Grad muß man als Sammler damit leben, daß der Handel mit antiken Münzen zwielichtig ist, daß gilt aber nicht nur für die ungereinigten. Oder man hört eben mit dem Sammeln auf.
Zuletzt geändert von areich am Mo 20.04.09 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
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