unbekannte 25 Pfennigstücke 1908
unbekannte 25 Pfennigstücke 1908
Ich hab die Links einfach mal aus nem anderen Forum "geklaut" weil ich es interessant finde.
Kennt jemand diese Stücke ?
http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... 1380441341
http://cgi.ebay.com/ws/eBayISAPI.dll?Vi ... 1380442559
Kennt jemand diese Stücke ?
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- mumde
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Ja, diese Proben sind bekannt. Der Verkäufer nennt ja auch die entsprechenden Zitate im Katalog Kienast über das Werk des Medailleurs K. Goetz und im Katalog von R. Schaaf über die deutschen Proben. Diese Stücke kamen auch vor in der Probensammlung Beckenbauer, versteigert bei Künker Auktion 7/1987, da waren es Nr. 3131 und 3162.
Gruß mumde
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Auflagezahlen zu diesen Stücken sind nicht bekannt. Schaaf notiert nur hinter beiden Stücken jeweils: "Relativ häufig". Karl Goetz, der Medailleur, der diese Proben hergestellt hat, war ja frei schaffender Medailleur in München, er war bei keiner Münzstätte angestellt, sondern lebte mit seiner Familie nur von den Medaillen, die er ans Publikum verkaufte. Und Goetz war sehr geschäftstüchtig. Von allem, was er herstellte, versuchte er also, so viel wie möglich zu verkaufen. Wenn er sich mit einem Münzenentwurf um einen Auftrag des Staates bewarb, dann reichte er nicht nur drei Stück an die Behörden ein, sondern er ließ gleich eine bestimmte (uns heute unbekannte) Menge prägen und verkaufte sie an jeden, der sie haben wollte. Er hatte auch einen festen Kundenkreis, und er gab auch Verkaufslisten seiner Medaillen heraus, nach denen man seine Produkte bei ihm bestellen konnte. Proben von Goetz sind deshalb meist häufiger als die Proben anderer Medailleure. Sein Sohn, Guido Goetz, ist vor ein paar Jahren gestorben; den habe ich noch kennengelernt und mich ein paarmal mit ihm unterhalten.
Gruß mumde
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Es freut mich ja, daß meine Antwort Euch zufriedenstellt. Aber es ist reiner Zufall, daß ich in München studiert habe und damals mit Guido Goetz in Kontakt kam. @Zorianer: Ich zitiere aus der Bekanntmachung, betreffend den Erlaß münzpolizeilicher Vorschriften, vom 23. Juni 1910, § 2: "Marken dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis einschließlich 22 Millimeter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metalle, die zu geringen Preisen für den Massenabsatz angefertigt werden." Das ist jetzt bloß ein Gesetz, das mir gerade in die Hände kam, zwei Jahre später als die Proben von 1908, und es sagt nicht direkt etwas über Wertangaben, aber die Tendenz ist klar: Für Stücke, die zu hohen Preisen in geringer Stückzahl angefertigt werden, gelten andere Regeln. Wenn Goetz ein 25-Pfennig-Stück für, sagen wir mal, 5.- Mark verkauft, dann wird ihn niemand der Falschmünzerei beschuldigen
Gruß mumde
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