Da hier der eine oder andere Münzen im Fernabsatz vertreibt, eine Warnung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/boch ... 60209.html
Die EU-hat eine Schiedsgerichtsplattform für Verbraucher geschaffen, auf die jeder hinweisen muß, der im Fernabsatz Waren an Endverbraucher vertreibt. Das LG Bochum hat nunmehr entschieden, daß das Fehlen eines Hinweises wettbewerbswidrig und abmahnfähig ist. Das Absurde daran: In D. gibts die Möglichkeit, über diese Plattform ein Schiedsgericht anzurufen noch gar nicht. Es soll im April 2017 so weit sein.
Grüße, KarlAntonMartini
OS-Plattform, Abmahnungen
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Re: OS-Plattform, Abmahnungen
Hier ist eine Handlungsanleitung zur Umsetzung.
http://www.it-recht-kanzlei.de/handlung ... tform.html
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Re: OS-Plattform, Abmahnungen
Ich bedanke mich bei KAM für diesen Thread. Hatte von der Kanzlei, zu der ich verlinkt habe, vor Monaten einen diesbezüglichen Newsletter erhalten.
Die dortige Arbeitsanweisung mit der Sammelbearbeitung funktioniert auch so.
Wichtig der Hinweis, das nicht nur das Rechtsimpressum, sondern auch die AGB ergänzt werden müssen.
Die dortige Arbeitsanweisung mit der Sammelbearbeitung funktioniert auch so.
Wichtig der Hinweis, das nicht nur das Rechtsimpressum, sondern auch die AGB ergänzt werden müssen.
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Re: OS-Plattform, Abmahnungen
Danke für diesen Hinweis !
MR
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Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
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