Gewerbeanmeldung

Alles was nichts mit Münzen zu tun hat

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Luecki
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Gewerbeanmeldung

Beitrag von Luecki » Mi 25.08.04 08:46

Moin Leute!

Ich habe vor mich mit einem kleinen Nebengewerbe selbständig zu machen (keine Angst! Kein Münzhandel ;-))). Kennt jemand ein paar gute Internetseiten, wo man sich über alles was mit einem Gewerbe zusammenhängt gut informieren kann? Insbesondere natürlich Steuern, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Buchführung etc.

Vorab schonmal danke für alle nützlichen Tips!

Gruß
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Denissin
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Beitrag von Denissin » Mi 25.08.04 09:44

Also einfach mal ins Finanzamt tigern und sich dort die Broschüren holen! Da steht schon sehr viel drinne.

Auch im Internet ist bei Finanzamt viel drinne: http://www.finanzamt.de

Grüße
Frettchenfreund und Euro-Münzen Sammler!
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platypus
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Re: Gewerbeanmeldung

Beitrag von platypus » Mi 25.08.04 09:56

Luecki hat geschrieben:Moin Leute!

Ich habe vor mich mit einem kleinen Nebengewerbe selbständig zu machen (keine Angst! Kein Münzhandel ;-))). Kennt jemand ein paar gute Internetseiten, wo man sich über alles was mit einem Gewerbe zusammenhängt gut informieren kann? Insbesondere natürlich Steuern, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Buchführung etc.

Vorab schonmal danke für alle nützlichen Tips!

Gruß
Luecki
Daneben einfach zum zuständigem Gewerbeamt gehen. Dort gibt es in der Regel vom zuständigen Sachbearbeiter Infos zum Verfahren, oft auch interessante Broschüren. Ein guter Tipp ist immer die örtliche Handwerkskammer und IHK. Die haben manchmal sogar recht preiswerte Lehrgänge, Kurse und Schulungen, die recht preiswert sind. Und letztendlich hat auch das Arbeitsamt unter dem Stichwort "ICH AG" manche gute Ratschläge.
Wird doch wohl kein Manager oder Beraterposten beim KFC sein?
Was könnten die denn für einen "Sonder-Euro" herausgeben? Bayer forget Euro?
Na, auf jeden Fall viel Erfolg. :!: :!: :!:

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Luecki
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Beitrag von Luecki » Mi 25.08.04 11:13

@platypus
Ne! Ist kein Manager oder Beraterposten beim KFC! Ich habe einen guten bekannten bei einem Großhandel für Haushalts- und Elektrowaren sitzen, der mir zu sehr günstigen Preisen Artikel verkaufen kann. Diese werde ich dann, wer hätte das gedacht, bei einem der großen Internetauktionshäuser weiterverkaufen. Die Margen sind nicht schlecht. Und ab und zu nen Kühlschrank bei eBay verticken wo man 100-150 eur verdienen kann, ist ja prinzipiell nicht schlecht... gelle ;-)

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platypus
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Beitrag von platypus » Mi 25.08.04 11:35

Schade; Manager beim Fußball Club würde doch sicher Spaß machen, wenn man nicht gerade Peter Pander heißt!
Aber das mit den Elektrosachen ist auch nicht schlecht. Braucht man eigentlich für Verkäufe bei eBay grundsätzlich einen Gewerbeschein?

Na trotzdem viel Erfolg und reichlich Knete.
kannst ja einen Teil dem KFC spenden, die brauchen sicher jeden Cent!!!

Gast
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Beitrag von Gast » Mi 25.08.04 12:21

Nein - grundsätzlich braucht man keinen Gewerbeschein

Ja - wenn man regelmässig Angebote gleicher oder ähnlicher Kategorien bei eBay einbringt, ist davon auszugehen, daß die Auktionen gewerbsmäßig betrieben werden. Dafür braucht man einen Gewerbeschein.

Das ist aber weder kompliziert noch teuer, wenn man mit dem Jahresumsatz unter der gesetzlichen Umsatzbesteuerungsgrenze liegt. Abgerechnet wird zum Schluß!

Du musst folgendes machen, bzw. mit Dir wird folgendes gemacht:

1) Kleingewerbe "Internet-Handel" anmelden - das Amt will genau wissen, womit gehandelt wird (z.B. Sammelgegenstände Münzen/Briefmarken o.ä.) - kostet ca. 25 EUR. Postwendend wird sich die IHK an dich wenden und deinen voraussichtlichen Jahresumsatz 8) erfragen - davon hängt dann dein IHK-Beitrag ab.

2) Steuerlich wird das Ganze unter deiner normalen Steuernummer geführt (es sei denn, du lebst mit deiner Frau in Gütertrennung, und du hast das Gewerbe auf dem Namen deiner Frau angemeldet)

3) Du musst, solange du nicht der Vorsteuer bzw. der Umsatzsteuer unterliegst, eine zeitnahe Buchführung machen - EXCEL-Tabelle reicht aus - sämtliche Belege und die Buchführungsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Begehe um Gottes Willen nicht den Fehler, die digitalen Rechnungen von eBay als Buchungsunterlagen zu verwenden, sondern schreibe grundsätzlich urtümliche Zweckform-Rechnungen !!!!! Andernfalls unterliegst du der GDPdU-Vorschrift, die dich dazu zwingt, alle Belege inkl. jeglicher Korrespondenz auf 10 Jahre digital abrufbar zu archivieren (einschließlich der Hard- und Softwaretechnologie, die du zum erstmaligen Speichern der Daten benutzt hast) - vertrau mir: ich erzähl keinen Sch.... - das Wissen hierüber ist ein Teil meines Berufs.

4) Du solltest auf alle Fälle ein separates Bankkonto für dein eBay-Geschäft führen.

5) Du solltest bei jedem Angebot "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bzgl. Zahlungsmodalitäten, Rückgabe von Artikeln etc. ausweisen.

6) Als gewerblicher Anbieter bist du nach EU-Recht zu Rücknahme bei fehlerhaften oder fehlerhaft beschriebenen Artikeln verpflichtet. Achte also ganz besonders auf korrekte Beschreibung/Darstellung der angebotenen Lose und weise auf bekannte Mängel deutlich hin - sonst bekommst du ein Problem.

7) Achte auf eine makellose Bewertungsbilanz - dafür bist ganz allein du selbst verantwortlich (z.B durch grundsätzliche Lieferung am selben Tag des Zahlungseingangs)

... und dann wünsche ich dir viel Erfolg

petzlaff

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Beitrag von Luecki » Mi 25.08.04 13:04

@petzlaff
Da Du Dich ja anscheinend bestens auskennst, gestatte mir die folgende Fragen.

Ich werde es mit einem Kumpel zusammen machen. Was bedeutet wir werden eine GbR-Gründen. Vertrag haben wir schon vereinbart und muss dann nur noch unterschrieben werden. Wie sieht es dann steuerlich aus? Es wird so sein, dass jeder 50% beteiligt ist. Heisst das, ich gebe Einnahmen aus selbständiger Arbeit an und dort dann auch genau die hälfte und er macht das auch? Bekommen wir dann für die GbR eine eigene Steuernr.? Wenn das so ist, muss die GbR doch eine gesonderte Erklärung machen. Oder?
Wir wollen gucken, dass wir unter dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR bleiben.

Danke vorab!

Gruß
Luecki
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Beitrag von Gast » Mi 25.08.04 13:35

@luecki

also, um allen Mißverständnissen vorzubeugen - ich bin kein Jurist!

Fest steht aber, daß eine GbR eine Personengesellschaft darstellt und damit wohl als eigenständiger Steuerzahler ins Handelsregister eingetragen werden muß.

Das wiederum hat steuer-, vermögens- und haftungsrechtliche Konsequenzen, die ich mir an eurer Stelle unbedingt durch einen Steuerberater verklickern lassen würde.

Es ist ziemlich wahrscheinlich, daß ihr mit dem Eintrag als GbR unabhängig von der angepeilten 24,5 TEUR Grenze als gewerbesteuer- und damit vorsteuerpflichtig eingestuft werdet. Das würde euch vermutlich sogar zu doppelter Buchführung zwingen.

Aber, wie gesagt - fragt auf alle Fälle einen Fachmann, bevor ihr mit eurem Gewerbe "auf die Straße" geht!

Gruß - petzlaff

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Beitrag von Luecki » Mi 25.08.04 13:37

na dann werd ich mir mal nen termin beim steuerberater geben lassen ;-)

danke aber erstmal

Luecki
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Beitrag von Huehnerbla » Mi 25.08.04 15:06

petzlaff hat geschrieben: 6) Als gewerblicher Anbieter bist du nach EU-Recht zu Rücknahme bei fehlerhaften oder fehlerhaft beschriebenen Artikeln verpflichtet. Achte also ganz besonders auf korrekte Beschreibung/Darstellung der angebotenen Lose und weise auf bekannte Mängel deutlich hin - sonst bekommst du ein Problem.
Das immer wieder genannte EU-Recht:
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
Gruß
Jürgen

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Beitrag von Wuppi » Mi 25.08.04 22:44

hi

was petzlaff noch vergessen hat: immer schön ein sauberes Impressum angeben - sonst könnten Konkurrenten auf böse und teure ideen kommen ...

Gruß
Wuppi
Bitte KEINE Anfragen zu Münzen etc. per privater Nachricht - Danke!
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Beitrag von Zwerg » Mi 25.08.04 23:04

Last but not least -
Deine AGBs müssen sauber sein. Es gibt unheimlich gute Abmahnvereine

Grüße
Zwerg
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Beitrag von Wurzel » Mi 25.08.04 23:43

Na kein Wunder das sich bei diesem ganzen juristischen und steuerlichen Stolperfallen keiner Selbstständig macht....

Sowas ändern unsere Politiker mal wieder nicht, eine Vereinfachung des Ganzen könnte ja Arbeitsplätze Schaffen.................

Gruss Wurzel
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Beitrag von Andreas » Mi 25.08.04 23:50

Eine GbR muß NICHT in das Handelsregister eingetragen werden!
Gruß
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Beitrag von Randydererste » Do 26.08.04 05:27

Hi,
auch ist eine doppelte Buchführung nicht nötig und wichtig beim Finanzamt beantragen das nach Istwerten die Steuerschuld beglichen wird
Gruß und viel Erfolg Lars

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