Nero AS E.....
Moderator: Homer J. Simpson
- josipvs
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Nero AS E.....
Hallo Zusammen
Was meint ihr zu dieser Münze,
meiner Meinung nach ist sie nicht echt,
ich habe noch nie ein solches AS des NERO gesehen,
der Stil passt mir irgendwie gar nicht!
Was meint ihr dazu?
http://cgi.ebay.de/NERO-Rom-As-Fliegend ... 7C294%3A50
Was meint ihr zu dieser Münze,
meiner Meinung nach ist sie nicht echt,
ich habe noch nie ein solches AS des NERO gesehen,
der Stil passt mir irgendwie gar nicht!
Was meint ihr dazu?
http://cgi.ebay.de/NERO-Rom-As-Fliegend ... 7C294%3A50
- gutzufuß
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Ist nach meiner bescheidenen Meinung sicher falsch und die angeblich soo.. objektiv korrekte Beschreibung ist auch fehlerbehaftet. 
RIC 312
http://www.coinarchives.com/a/lotviewer ... 7&Lot=2009
Was der Verkäufer meint ist wohl eher
RIC 351
http://www.coinarchives.com/a/lotviewer ... 48&Lot=202
gruß gutzufuß

RIC 312
http://www.coinarchives.com/a/lotviewer ... 7&Lot=2009
Was der Verkäufer meint ist wohl eher
RIC 351
http://www.coinarchives.com/a/lotviewer ... 48&Lot=202
gruß gutzufuß

- richard55-47
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Da der Verkäufer aus der Schweiz kommt und überhaupt keine echten Schweizer Münzen mehr über Ebay.CH angeboten werden dürfen, kann die Münze nur falsch sein. Andernfalls hätte ihn die Kantonsarchäologie schon längst gelöscht, da kein Pedigree drin steht. Das habe ich sogar schriftlich.-siehe Thema " Schweiz verbietet Münzvekauf..." unter sonstige Antikmünzen
- richard55-47
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Ich strecke die Waffen.
Unklar ist mir, warum der allseits bekannte KHK aus Hessen-Süd gegen harmlose Münzsammler losgeht, aber gegen jedem Tuppes (= Blödmann) erkennbare Fälscher antiker Münzen nichts unternimmt. Ich nenne das Betrug. Der Anbieter garantiert die Echtheit, erregt also bei nichts ahnenden Schäfchen einen Irrtum in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, da macht es auch nichts, die Rücknahme binnen 7 Tagen zu gestatten. Er muss als gewerblich Tätiger nach deutschem Recht längere Fristen für die Rücknahme dulden. Bei den ersichtlichen Bewertungszahlen ist er - auch wenn er sich "Privatanbieter" nennt, Gewerbetreibender. Nicht die Aufschrift, der Inhalt ist entscheidend.
Unklar ist mir, warum der allseits bekannte KHK aus Hessen-Süd gegen harmlose Münzsammler losgeht, aber gegen jedem Tuppes (= Blödmann) erkennbare Fälscher antiker Münzen nichts unternimmt. Ich nenne das Betrug. Der Anbieter garantiert die Echtheit, erregt also bei nichts ahnenden Schäfchen einen Irrtum in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, da macht es auch nichts, die Rücknahme binnen 7 Tagen zu gestatten. Er muss als gewerblich Tätiger nach deutschem Recht längere Fristen für die Rücknahme dulden. Bei den ersichtlichen Bewertungszahlen ist er - auch wenn er sich "Privatanbieter" nennt, Gewerbetreibender. Nicht die Aufschrift, der Inhalt ist entscheidend.
do ut des.
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Im Gegenteil, dieser freut sich doch darüber. Je mehr fakes den Markt überschwemmen, desto zurückhaltender wird der Sammler beim Kauf im Internet...richard55-47 hat geschrieben: Unklar ist mir, warum der allseits bekannte KHK aus Hessen-Süd gegen harmlose Münzsammler losgeht, aber gegen jedem Tuppes (= Blödmann) erkennbare Fälscher antiker Münzen nichts unternimmt.
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Und es wäre bestimmt peinlich, wenn bei der nächsten Hausdurchsuchung morgens um 6 Uhr bei einem harmlosen Rentner als abschließendes Untersuchungsergebnis der Staatsanwaltschaft herauskäme, daß es sich bei den dort beschlagnahmten Münzalbum mit rechtmäßig bei Ebay erstandenen Römermünzen allesamt um Fälschungen handelt;-)
Noch ein Wort zum Betrug, was das Angebot bei ebay und auch sonst irgendwo im Internet und auch im reallife betrifft:
Die Theorie:
Betrug ist ein Offizialdelikt, muss also "von Amts wegen" verfolgt werden, wenn es denn nicht "geringwertige" Güter betrifft. Dann nämlich ist es ein "relatives Antragsdelikt" und die Relativität wird bei so ungefähr 20 Eurotalern festgeschrieben. Das heisst: Handelt es sich um einen Betrug bis zu diesem Nennwert, muss der Geschädigte selbst Strafantrag stellen. Darüber hinaus muss im Betrugsfall Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag tätig werden...
Die Praxis:
Tja, es gibt keine Sonderkommissionen für Betrugsfälle der geschilderten Art - egal, ob sie jetzt im ein- oder vierstelligen Eurobereich liegen. Somit liegt es ganz allein in der Hand der Geschädigten, einen solchen Fall gerichtsaktenkundig zu machen oder in der Versenkung verschwinden zu lassen.
Noch mehr Praxis:
Innerhalb der EU funktioniert die strafrechtliche Verfolgung mittlerweile recht passabel, aber die Eidgenossen wehren sich ja beharrlich, diesem Verein beizutreten (...und ich kann verstehen, warum
). Aber sei es drum, Eingriffe der deutschen Justiz in den eidgenössischen Freiraum sind recht schwierig, und von daher ist aus der Sicht des hemmungslosen Fälschungsverkäufers der Artikelstandort Schweiz nicht unklug gewählt.
Die Theorie:
Betrug ist ein Offizialdelikt, muss also "von Amts wegen" verfolgt werden, wenn es denn nicht "geringwertige" Güter betrifft. Dann nämlich ist es ein "relatives Antragsdelikt" und die Relativität wird bei so ungefähr 20 Eurotalern festgeschrieben. Das heisst: Handelt es sich um einen Betrug bis zu diesem Nennwert, muss der Geschädigte selbst Strafantrag stellen. Darüber hinaus muss im Betrugsfall Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag tätig werden...
Die Praxis:
Tja, es gibt keine Sonderkommissionen für Betrugsfälle der geschilderten Art - egal, ob sie jetzt im ein- oder vierstelligen Eurobereich liegen. Somit liegt es ganz allein in der Hand der Geschädigten, einen solchen Fall gerichtsaktenkundig zu machen oder in der Versenkung verschwinden zu lassen.
Noch mehr Praxis:
Innerhalb der EU funktioniert die strafrechtliche Verfolgung mittlerweile recht passabel, aber die Eidgenossen wehren sich ja beharrlich, diesem Verein beizutreten (...und ich kann verstehen, warum

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