Artikel zurückgezogen
Moderator: Homer J. Simpson
- Peter43
- Beiträge: 13321
- Registriert: Mi 11.08.04 02:01
- Wohnort: Arae Flaviae, Agri Decumates
- Hat sich bedankt: 336 Mal
- Danksagung erhalten: 2366 Mal
- Kontaktdaten:
Artikel zurückgezogen
Hallo!
Gestern ist mir etwas seltsames passiert. Ich hatte bei E-Bay auf eine Münze geboten. Das Angebot begann bei GBP 10 und ich hatte GBP 11 geboten. 24h später bekam ich von E-Bay die Nachricht, daß der Verkäufer diese Münze zurückgezogen habe. Ist das eigentlich erlaubt? Der Verkäufer war übrigens petronius_2008.
Jochen
Gestern ist mir etwas seltsames passiert. Ich hatte bei E-Bay auf eine Münze geboten. Das Angebot begann bei GBP 10 und ich hatte GBP 11 geboten. 24h später bekam ich von E-Bay die Nachricht, daß der Verkäufer diese Münze zurückgezogen habe. Ist das eigentlich erlaubt? Der Verkäufer war übrigens petronius_2008.
Jochen
Omnes vulnerant, ultima necat.
-
- Beiträge: 1211
- Registriert: Di 11.10.05 09:58
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Artikel zurückgezogen
Für Deutschland:
Hier ein aktuelles Urteil (nach Diebstahl):
http://www.golem.de/1106/84110.html
Und hier kam ein Vertrag zustande:
http://www.auktionshaus.info/showthread.php?t=6190
ein älteres Urteil:
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm
Ich habe irgendwo in Zusammenhang mit einem Urteil gelesen, dass nur bestimmte Gründe für eine vorzeitige Beendigung rechtens seien und der Verkäufer bestimmte Formvorschriften einhalten muss (separate Benachrichtigung der Bieter (wohl nicht nur des Höchstbieters?) mit einer genauen Begründung).
Hier ein aktuelles Urteil (nach Diebstahl):
http://www.golem.de/1106/84110.html
Und hier kam ein Vertrag zustande:
http://www.auktionshaus.info/showthread.php?t=6190
ein älteres Urteil:
http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm
Ich habe irgendwo in Zusammenhang mit einem Urteil gelesen, dass nur bestimmte Gründe für eine vorzeitige Beendigung rechtens seien und der Verkäufer bestimmte Formvorschriften einhalten muss (separate Benachrichtigung der Bieter (wohl nicht nur des Höchstbieters?) mit einer genauen Begründung).
- Peter43
- Beiträge: 13321
- Registriert: Mi 11.08.04 02:01
- Wohnort: Arae Flaviae, Agri Decumates
- Hat sich bedankt: 336 Mal
- Danksagung erhalten: 2366 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Artikel zurückgezogen
Ich war der einzige Bieter und ich bin nicht vom Verkäufer, sondern von E-Bay benachrichtigt worden. Und Gründe für das Zurückziehen kann doch jeder Verkäufer mit etwas Phantasie aus dem Ärmel schütteln: Diebstahl, Münze nicht mehr auffindbar, versehentlich einem andern Kunden geschickt usw.
Jochen
Jochen
Omnes vulnerant, ultima necat.
- Bockos
- Beiträge: 49
- Registriert: Mi 20.04.11 09:31
- Wohnort: Radolfzell a. B.
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Artikel zurückgezogen
Hallo Jochen,
meines Wissens ist es nur erlaubt, Auktionen zurück nehmen (Wie EPI schon angemerkt hat), wenn es einen wichtigen Grund gibt.
@Peter43 Da hast du recht, es ist ziemlich einfach, einen wichtigen Grund "herzulügen". Ich hatte das gleiche, das ein Verkäufer einmal kurz vor Angebotsende (wahrscheinlich war er mit dem Endpreis nicht zufrieden), das Angebot zurück genommen hatte. Mit der Angabe des Grundes: "Mein minderjähriger Sohn (12 Jahre) hat ohne meines Wissens das Angebot erstellt und es sein von Anfang an nichtig gewesen".... sehr fadenscheinig, aber reicht aus...
meines Wissens ist es nur erlaubt, Auktionen zurück nehmen (Wie EPI schon angemerkt hat), wenn es einen wichtigen Grund gibt.
@Peter43 Da hast du recht, es ist ziemlich einfach, einen wichtigen Grund "herzulügen". Ich hatte das gleiche, das ein Verkäufer einmal kurz vor Angebotsende (wahrscheinlich war er mit dem Endpreis nicht zufrieden), das Angebot zurück genommen hatte. Mit der Angabe des Grundes: "Mein minderjähriger Sohn (12 Jahre) hat ohne meines Wissens das Angebot erstellt und es sein von Anfang an nichtig gewesen".... sehr fadenscheinig, aber reicht aus...
-
- Beiträge: 1211
- Registriert: Di 11.10.05 09:58
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Artikel zurückgezogen
Dies ist keine Rechtsberatung! Aber der Verkäufer muss eine wirksame Begründung für die Anfechtung des Kaufvertrags (vorzeitige Beendigung) nach dt. Recht liefern. Eine Ebay Benachrichtigung reicht nicht aus. Es ist immer noch keine Rechtsberatung. Theoretisch stünde bei einer fehlenden unverzüglichen Anfechtung des Kaufvertrags von Seiten Verkäufers (auch wenn ein Diebstahl vorliegen sollte) ein Schadensersatzanspruch (/Lieferung) zu. Dies ist nur meine persönliche Meinung, mit der ich völlig falsch liegen kann.
Hier wird ein Fall diskutiert:
http://www.boerse.bz/talk/off-topic/641 ... haben.html
Auf Seite 14 wird noch das aktuelle Urteil diskutiert.
Hier wird ein Fall diskutiert:
http://www.boerse.bz/talk/off-topic/641 ... haben.html
Auf Seite 14 wird noch das aktuelle Urteil diskutiert.
- Peter43
- Beiträge: 13321
- Registriert: Mi 11.08.04 02:01
- Wohnort: Arae Flaviae, Agri Decumates
- Hat sich bedankt: 336 Mal
- Danksagung erhalten: 2366 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Artikel zurückgezogen
Ich glaube eher, daß da rechtlich nicht viel zu machen ist. 2 Wochen vorher hat derselbe Verkäufer mir eine bereits bezahlte Münze nicht geschickt, weil er sie angeblich versehentlich einem anderen Käufer geschickt haben will. Das bezahlte Geld hat er allerdings 'refunded'.
Jochen
Jochen
Omnes vulnerant, ultima necat.
Re: Artikel zurückgezogen
Hmm. Ich habe bei einem deutschen Auktionshaus dieses Jahr per Internet geboten, und schriftliche Bestätigung meiner Geboten per email bekommen.
Nach dem Auktionsende sah ich fröhlich, dass der Zuschlagpreis fuer zwei Münzen wesentlich niedriger war, als meine Gebote.
Jedoch nach zwei Wochen, da ich keine Rechnung bekommen habe, habe ich das Auktionshaus angerufen, und, zu meiner Überraschung,
war ich informiert, dass sie, trotz email Bestätigung, einfach vergessen haben, mein Gebot auszudrucken. "Tut uns leid, wir koennen damit nix machen, da der Zuschlagpreis in Auktionssal erzielt worden war, nächstes Mal werden wir blah blah blah, und schicken den Auktionskatalog, selbstverständlich kostenlos …"

Nach dem Auktionsende sah ich fröhlich, dass der Zuschlagpreis fuer zwei Münzen wesentlich niedriger war, als meine Gebote.
Jedoch nach zwei Wochen, da ich keine Rechnung bekommen habe, habe ich das Auktionshaus angerufen, und, zu meiner Überraschung,
war ich informiert, dass sie, trotz email Bestätigung, einfach vergessen haben, mein Gebot auszudrucken. "Tut uns leid, wir koennen damit nix machen, da der Zuschlagpreis in Auktionssal erzielt worden war, nächstes Mal werden wir blah blah blah, und schicken den Auktionskatalog, selbstverständlich kostenlos …"

-
- Beiträge: 1298
- Registriert: Do 10.06.04 21:51
- Wohnort: Augsburg
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Re: Artikel zurückgezogen
Der einfachste Grund, eine Auktion abzubrechen, ist die Angabe, dass der zu verkaufende Gegenstand nicht mehr verfügbar ist (verloren; festgestellt, dass er kaputt oder falsch ist; anderweitig verkauft) - da kann man nichts machen (was auch? - verlangen, dass der Verkäufer einen neuen beschafft?).
Re: Artikel zurückgezogen
http://pages.ebay.de/help/sell/end_earl ... quirements
Gemäß Ebay ist es erlaubt aus bestimmten Gründen ein Angebot zu streichen.
Dabei muss der Käufer auch einen Grund angeben bzw. ankreuzen (soweit ist alles gut).
Wie man dem Link von EPI entnehmen kann, könnte es höchstens mit dem BGB-Recht Probleme geben (es sei denn Verkäufer beachtet die Anfechtungsgrundsätze).
Aber: da Artikel auf Ebay UK angeboten wurde, findet das dortige Recht anwendung.
Damit wird die Sache komplizierter, denn die Gesetze und Rechtssprechungen vor Ort sind vermutlich etwas anders als bei uns.
Ob da nun was zu machen ist, kann nur jemand beantworten, der sich mit dem dortigen Recht auskennt.
Gemäß Ebay ist es erlaubt aus bestimmten Gründen ein Angebot zu streichen.
Dabei muss der Käufer auch einen Grund angeben bzw. ankreuzen (soweit ist alles gut).
Wie man dem Link von EPI entnehmen kann, könnte es höchstens mit dem BGB-Recht Probleme geben (es sei denn Verkäufer beachtet die Anfechtungsgrundsätze).
Aber: da Artikel auf Ebay UK angeboten wurde, findet das dortige Recht anwendung.
http://www.kanzleitoelle.de/Recht/EU-Ka ... recht.htmlNach Abs. 2 wird vermutet, daß der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei,
die die Leistung zu erbringen hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Damit wird die Sache komplizierter, denn die Gesetze und Rechtssprechungen vor Ort sind vermutlich etwas anders als bei uns.
Ob da nun was zu machen ist, kann nur jemand beantworten, der sich mit dem dortigen Recht auskennt.
Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. Marc Aurel
- klausklage
- Beiträge: 2149
- Registriert: Di 19.04.05 16:18
- Wohnort: Frankfurt
- Hat sich bedankt: 79 Mal
- Danksagung erhalten: 596 Mal
Re: Artikel zurückgezogen
Na, ich hoffe mal, dass keiner wegen eines Gebots von GBP 11 vor Gericht ziehen will - die Frage nach der Rechtslage ist damit rein hypothetisch.
Nur der Richtigkeit halber: diese eben genannte Kanzleiseite ist veraltet, Artt. 27 ff. EGBGB sind durch die Rom-I VO abgelöst worden. Danach gilt weiter grundsätzlich das Recht am Sitz des Verkäufers, allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme bei Verbrauchergeschäften (Art. 6).
Sollte englisches Recht gelten, so hätte der Käufer selbst bei wirksamem Vertrag keinen Anspruch auf Herausgabe der Münze, da das englische Recht im Grundsatz keinen Erfüllungsanspruch gewährt. Ob der Verkäufer nach englischem Recht überhaupt sein Angebot vorzeitig beenden durfte, kann ich so natürlich auch nicht sicher sagen, aber das könnte gut möglich sein, da im englischen Recht anders als in Deutschland ein Angebot grundsätzlich immer frei widerruflich ist.
Naja, wie gesagt, alles rein hypothetisch und ohne Garantie. Die nächste Münze für 10 Pfund kommt bestimmt
Olaf
Nur der Richtigkeit halber: diese eben genannte Kanzleiseite ist veraltet, Artt. 27 ff. EGBGB sind durch die Rom-I VO abgelöst worden. Danach gilt weiter grundsätzlich das Recht am Sitz des Verkäufers, allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme bei Verbrauchergeschäften (Art. 6).
Sollte englisches Recht gelten, so hätte der Käufer selbst bei wirksamem Vertrag keinen Anspruch auf Herausgabe der Münze, da das englische Recht im Grundsatz keinen Erfüllungsanspruch gewährt. Ob der Verkäufer nach englischem Recht überhaupt sein Angebot vorzeitig beenden durfte, kann ich so natürlich auch nicht sicher sagen, aber das könnte gut möglich sein, da im englischen Recht anders als in Deutschland ein Angebot grundsätzlich immer frei widerruflich ist.
Naja, wie gesagt, alles rein hypothetisch und ohne Garantie. Die nächste Münze für 10 Pfund kommt bestimmt

Olaf
squid pro quo
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 1 Antworten
- 1650 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Atalaya
-
- 5 Antworten
- 4227 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Salier
-
- 2 Antworten
- 1738 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von bernima
-
- 0 Antworten
- 1295 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von MartinH
-
- 0 Antworten
- 2234 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von DavidSoknacki
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder