Ein Händler wollte einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung bei Ebay zu löschen. Mit einer Klage scheiterte er zunächst, doch nun hat ihm das Oberlandesgericht München recht gegeben.
München - Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München am Dienstag. Der Mann müsse der Löschung der Bewertung zustimmen.
Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers bestellt und sich in der Onlinebewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. "Es kann nicht sein, dass Internethändler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos sind", hatte der Anwalt des Händlers gesagt.
Der Kunde hatte sich dagegen auf die Meinungsfreiheit berufen: "Es führt den Sinn solcher Bewertungen ad absurdum, wenn man sich vorher ganz genau überlegen muss, was man schreibt und was nicht." Er habe lediglich seine Meinung sachlich dargestellt.
Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht zunächst nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadensersatz hatte das Gericht nicht entschieden.
Das Landgericht München hatte die Klage zuvor abgewiesen, weil der Händler nicht habe beweisen können, dass die Bewertung "sachlich unrichtig" war.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 99689.html
Urteil: Ebay-Käufer muss schlechte Bewertung zurücknehmen
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Re: Urteil: Ebay-Käufer muss schlechte Bewertung zurücknehme
Na ja, ihm wurde vorgeworfen, nicht vorher den Käufer kontaktiert zu haben.
Jochen
Edit: Natürlich den Verkäufer!
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Zuletzt geändert von Peter43 am Fr 14.11.14 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
Omnes vulnerant, ultima necat.
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Re: Urteil: Ebay-Käufer muss schlechte Bewertung zurücknehme
Du hast dich vertippt, Jochen. -----> Verkäufer. Aber das Urteil ist trotzdem interessant, da nun klar ist, dass man als Käufer nicht einfach nur eine negative Beurteilung reinschreiben kann, sondern dem Verkäufer eine Chance zur "Nachbesserung" geben muss.Peter43 hat geschrieben:Na ja, ihm wurde vorgeworfen, nicht vorher den Käufer kontaktiert zu haben.
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Re: Urteil: Ebay-Käufer muss schlechte Bewertung zurücknehme
Abgebrochene Auto-Versteigerung: Ebay-Anbieter muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen -----> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bgh- ... 02453.html
Das Urteil dürfte nicht nur für den Verkauf von Autos Gültigkeit besitzen.
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Re: Urteil: Ebay-Käufer muss schlechte Bewertung zurücknehme
Recht so! Diese Art von Urteil gibt es zum Glück regelmäßig, der Abbruch einer Auktion ist eben nicht ohne weiteres möglich, erst recht nicht dann, wenn man ein anderweitig höheres Gebot erhalten hat.
Ein bisschen unbedarft muß man schon sein, wenn man dann auch noch mitteilt, daß man einen anderen Verkäufer hat und nicht, daß sich z.B. der Zustand verschlechtert oder man vergessen hat, auf einen bestehenden Mangel hinzuweisen o.ä..
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