Was ist das für eine antike Münze?
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Vielen Dank für eure Bestimmung!!
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- tournois
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Das wäre eine frühmittelalterliche Münze, wenn man Sie als echt bezeichnen könnte!Merowech hat geschrieben:Hallo Boso,
das ist eine frühmittelalterliche Münze.
Fränkisches Reich, Merowinger
Triens vom Münzmeister Adelbertus
Vorderseite: Adelbertus mit Diadem TRIECTO
Rückseite: Kreuz auf Stufe und Kugel ADELBERTVS
Die Münze stammt, wenn sie echt ist, aus dem 6 Jahundert.
Hierbei handelt es sich um eine Nachprägung aus Kupfer, mit einem Durchmesser von etwa 15 mm und einem
Gewicht von ca. 1,10 g!
Diese Nachprägungen/Falsifikate kann man über das Internet für rund 0,35 Euro plus Versandkosten erwerben!
[b]tournois[/b]
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"Wir leben in einem Zeitalter, in dem die überflüssigen Ideen überhand nehmen und die notwendigen Gedanken ausbleiben!"
Joseph Joubert 1754 - 1824
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Genau da....Merowech hat geschrieben:Ich habe doch geschrieben, wenn sie echt ist.
Habe die Münze übrigens gefunden:
http://www.nachpraegungen.de/shop/catal ... aid%3D7%26
Gruß
[b]tournois[/b]
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- helcaraxe
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Bist Du Dir sicher?
Ich dachte, es gibt sogar eine Regelung, dass alle Nachahmungen mit vertiefter Punze hergestellt werden müssen, die nicht so leicht entfernt werden kann.
Aber ich gestehe, mich hat das Angebot dieser Firma auch irritiert.
Ich dachte, es gibt sogar eine Regelung, dass alle Nachahmungen mit vertiefter Punze hergestellt werden müssen, die nicht so leicht entfernt werden kann.
Aber ich gestehe, mich hat das Angebot dieser Firma auch irritiert.
Viele Grüße
helcaraxe
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[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer
helcaraxe
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Dachte ichs mir doch!
Und die Forensuche hätte ich ja auch selbst besuchen können...
Da frage ich mich nur: Wie kann diese Firma ungestraft ihre Machwerke im Internet anbieten? Sollten wir nicht da mal eine Email hinschreiben? Oder anderweitig aktiv werden?
Und die Forensuche hätte ich ja auch selbst besuchen können...
Da frage ich mich nur: Wie kann diese Firma ungestraft ihre Machwerke im Internet anbieten? Sollten wir nicht da mal eine Email hinschreiben? Oder anderweitig aktiv werden?
Viele Grüße
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Da hatten wir beide "halb" recht, helcaraxe ab 1850, ich bis 1850.
Hier der Paragraf aus dem Münzgesetz:
"§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen. "
To
Hier der Paragraf aus dem Münzgesetz:
"§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen. "
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Wesentlich ist der Absatz, dass nur die Nachahmungen die vor 1850 HERGESTELLT wurden nicht gekennzeichnet werden müssen.
Das hat nichts damit zu tun, ob die Originalmünze vor 1850 hergestellt wurde.
Alle im Handel befindlichen Nachahmungen, die nach 1850 hergestellt wurden, müssen gekennzeichnet sein - per Gesetz.
Die private Aufbewahrung solcher Stücke ist davon nicht betroffen.
Dann darf ich ja meine Fälschungssammlung ja nie verkaufen (alle ungekennzeichnet),
dann kann ich sie nur verschenken --> Interessenten?
Das hat nichts damit zu tun, ob die Originalmünze vor 1850 hergestellt wurde.
Alle im Handel befindlichen Nachahmungen, die nach 1850 hergestellt wurden, müssen gekennzeichnet sein - per Gesetz.
Die private Aufbewahrung solcher Stücke ist davon nicht betroffen.
Dann darf ich ja meine Fälschungssammlung ja nie verkaufen (alle ungekennzeichnet),
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