ChKy hat geschrieben:Würde mich nicht wundern, wenn die Linke unterstützend hinter dem Gesetzesvorhaben zum heutigen Stand steht.
Davon muss man ausgehen. Die Linke hat bereits in der Beratungsphase des alten Kulturschutzgesetzes einen Entschließungsantrag im Bundestag eingebracht, nach drei Jahren die Durchsetzbarkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen, um es gegebenfalls verschärfen zu können:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/042/1604212.pdf
S. 2 : "Begründung
Der Gesetzesentwurf beinhaltet einige problematische Punkte. Er wird vor allem
den Besonderheiten archäologischer Kulturgüter nicht gerecht. Archäologische
Kulturgüter sind noch sehr viel stärker als andere Kulturgüter gefährdet, wie die
Raubgrabungen im Irak, in Süditalien und auch in Deutschland (Nebra) zeigen.
Es scheint daher fraglich, ob die vorgesehenen Regelungen zum Schutz dieser
Kulturgüter ausreichen. So besteht die Gefahr, dass die Ziele des UNESCO-
Übereinkommens konterkariert werden. Deshalb sollten die Auswirkungen der
Gesetzesänderung nach Ablauf von drei Jahren analysiert und danach mögli-
cherweise neue Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber gegeben werden.
Dabei sollen vor allem folgende Fragen geklärt werden, die auch von den Sach-
verständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und
Medien am 27. September 2006 aufgeworfen worden sind,
– ob die den Herkunftsländern eingeräumte Möglichkeit, archäologische
Gegenstände noch nachzulisten, tatsächlich zu durchsetzbaren Rückgabe-
ansprüchen führt;
– ob ein Erwerber von Hehlerware aus Raubgrabungen zivilrechtliche Rück-
gabeforderungen in aller Regel nicht zu befürchten hat, da der Herkunfts-
nachweis nicht mehr möglich ist;
– ob der straffreie Handel mit Hehlerware aus Raubgrabungen den Anreiz für
weitere Raubgrabungen bietet und dem Ansehen Deutschlands Schaden
zufügt;
– ob die im Gesetzentwurf vorgesehene „Umkehr der Beweislast“ bezüglich
der Legalität der Herkunft bei archäologischen Bodenfunden sich als wirk-
sam erweist;"