Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Moderator: Numis-Student
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Wenn ich das einwerfen darf, wenn er das so interpretiert, werden die Hardcore Jungs das auch. Daher muß sachlich entgegen gewirkt werden.
cogito ergo sum
- beachcomber
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
na dann schau mal auf seite 2 dieses threads, und erklär mir mal wie man das anders interpretieren kann!nummis durensis hat geschrieben:Nein, du hast nicht das Gesetz, das im übrigen nur ein Entwurf ist, zitiert, sondern das, was du daraus interpretierst.

grüsse
frank
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Deine Frage erübrigt sich, wenn du mein posting von 15:17 h liestbeachcomber hat geschrieben:na dann schau mal auf seite 2 dieses threads, und erklär mir mal wie man das anders interpretieren kann!nummis durensis hat geschrieben:Nein, du hast nicht das Gesetz, das im übrigen nur ein Entwurf ist, zitiert, sondern das, was du daraus interpretierst.
grüsse
frank

Lass' uns nicht streiten, wir sitzen im selben Boot und glaubst du etwa, ich möchte nicht in der Zukunft weiter ganz relaxt römische Münzen sammeln können?
Nur, glaube ich, wir werden in der Zukunft halt ein wenig verantwortungsvoller auf das schauen müssen, was wir uns so in die Sammlung legen.
- beachcomber
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
nummis es geht doch nicht ums streiten! es geht darum den sinn dieses gesetzes in seiner vorliegenden form zu verstehen!
und die einstellung:" ist doch alles nicht so schlimm, wird schon alles gut, mich wird's schon nicht betreffen, so'n paar mittelprächtige hadriani sind doch kein schützenswertes kulturgut",
das hilft leider nicht!
grüsse
frank
und die einstellung:" ist doch alles nicht so schlimm, wird schon alles gut, mich wird's schon nicht betreffen, so'n paar mittelprächtige hadriani sind doch kein schützenswertes kulturgut",
das hilft leider nicht!
grüsse
frank
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Frank, wenn du andererseits einzig den Sinn resp. als Ziel dieses Gesetzes die Enteignung des Münzsammlers siehst, wird dich heute nichts und niemand davon abbringen können.
Verwechsele aber meinen Optimismus nicht mit Naivität, doch auch meine Zweifel sind nicht mehr als Wachsamkeit
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- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ein guter Freund von mir, der nicht meine radikale Ablehnung der sog. "Demokratie" a la BRD teilt (in Wirklichkeit ist das eher eine parlamentarisch verbrämte Ochlokratie), und der deshalb auch keine Scheu hat, "Abgeordneten" eine Frage zu stellen, hat nach Rücksprache mit meiner Wenigkeit soeben folgende Frage an die Grütters bei "Abgeordnetenwatch" abgeschickt:

Dann schau'n mer mal, ob die's freischalten....Sehr geehrte Frau Dr. Grütters,
zunächst herzlichen Dank, dass Sie den bereits vor mehreren Wochen angekündigten ersten abgestimmten Referentenentwurf für das geplante Kulturgutschutzgesetz (KGSG-E) nunmehr online gestellt haben:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... onFile&v=2
Auf dieses Dokument bezieht sich meine Frage, die einen hier auf Abgeordnetenwatch bereits angesprochenen Punkt anhand dieses offiziellen Dokuments konkretisieren soll. Dankenswerterweise wird in der amtlichen Erläuterung zu § 42 Abs. 3 KGSG-E (S. 113 unten) folgende Feststellung getroffen:
"Damit gelten lediglich die Jedermann-Pflichten des § 41 insbesondere auch für weite Bereiche des Handels mit Kulturgütern, deren Sammeln besonders populär ist (z.B. Briefmarken und vor allem auch Münzen) selbst in den Fällen, wo es sich zum Teil um Kulturgüter archäologischer Herkunft handelt."
Leider existiert im eigentlichen - später einzig relevanten! - Gesetzestext noch keine entsprechende Klarstellung; insbesondere nicht im den Legaldefinitionen im § 2.
Hierzu meine Frage: Ist vorgesehen, dass § 2 Abs. 1 Nr. 1 KGSG-E (d.h. die Definition des "archäologischen Kulturguts") im o.g. Sinne konkretisiert und geschärft wird? Hierfür würde sich z.B. eine Formulierung ähnlich der folgenden anbieten:
"In großer Zahl erhaltene, heute häufig gesammelte bzw. gehandelte, seinerzeit manufakturmäßig oder industriell produzierte serielle Objekte der Alltagskultur ohne eigenständigen historischen Wert sind keine archäologischen Kulturgüter im Sinne dieses Gesetzes."
Hierbei müssten nicht einmal mehr konkrete Kategorien genannt werden, da erstens Briefmarken naturgemäß nicht "archäologisch" sein können (Papier verrottet im Boden), und es außer Münzen kaum Gegenstände speziell der antiken und mittelalterlichen Alltags-/Massenkultur gibt.
Über eine fundierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Käsberger

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Soeben habe ich in einer Mail an mich gelesen:
"Nicht einmal bei dem Entwurf ist die Resortabstimmung abgeschlossen. Was macht es für einen Sinn den zu kommentieren, wenn nicht dargestellt wird, welches Resort noch zu welchem Bereich etwas abzustimmen hat."
"Nicht einmal bei dem Entwurf ist die Resortabstimmung abgeschlossen. Was macht es für einen Sinn den zu kommentieren, wenn nicht dargestellt wird, welches Resort noch zu welchem Bereich etwas abzustimmen hat."
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Auch wenn wir einen unfertigen Entwurf vorliegen haben, machen wir trotzdem unbedingt weiter und versuchen uns Gehör zu verschaffen.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
O.g. Frage von Herrn Käsberger bei Abgeordnetenwatch mit der von mir vorgeschlagenen Formulierung bzgl. Ausnahmen von archäologischen Objekten der Alltags-/Massenkultur wurde freigeschaltet:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q443237
Mal bitte Interesse an einer Antwort bekunden...
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q443237
Mal bitte Interesse an einer Antwort bekunden...

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Danke. Dann sollten wir jetzt alle Interesse an einer Antwort bekunden, also uns bei der Frage mit unserer Emailadresse eintragen.
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