Danke dir, ich habe das doppelte posting gelöscht.raeticus hat geschrieben:HILFE....jetzt sehe ich Beiträge schon doppelt wie die beiden Zwillingsbeiträge von nummis durensis...
raeticus hat geschrieben:
....und Herr Becker formulierte leider unsauber, er hätte folgendes sagen müssen:
"Das möchte ich gerne festgehalten wissen, dass wir bei allem über eine zukünftige Wertgrenze reden und nicht unter dem Aspekt, dass es archäologisch SEIN KÖNNTE, weil NICHT BEWIESEN WERDEN KANN OB ES VOR mehr als 100 Jahren im Erdboden vergraben oder verloren GEGANGEN SEIN KÖNNTE, dann plötzlich ohne Wertgrenze dasteht. "
Es geht genau um die unerfüllbare und rückwirkende Beweislast. Erst wenn diese Beweislast IM GESETZ eingeschränkt wird, gibt es eine Lösung.
Wir brauchen Vertreter der Sammlerschaft die klarer machen um was es hier geht.
Im Grundgedanken juristischer Spitzfindigkeiten hast du natürlich auch hier recht, wobei auch der zweite Konjunktiv der Tatsache, dass Ulrich Künker seine Sache verdammt gut gemacht hat, IMHO nicht entgegensteht.
Darüber hinaus hat er genau die Problematik deines letzten Satzes angesprochen:
"Herr Ulrich Künker, Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels:
Ich glaube, dass es die Sammler sehr direkt betrifft. Also, in meiner Klientel, die Sammler sind verunsichert und da möchte ich Sie einfach darauf hinweisen: das wäre gut, wenn Sie sie einladen würden. Die Deutsche Numismatische Gesellschaft hat Ihnen auch ein Schreiben geschickt, die ist leider heute nichteingeladen worden, das bedauere ich sehr, weil die Sammler eben betroffen sind. Das ist mein Hinweis."
raeticus hat geschrieben:
Es muss klar sein
1) ein Sammler der mit Rechnung gekauft hat und kauft hat seine allgemeine Sorgfaltspflicht erfüllt.
2) Es muss eine Lösung für die tausenden von Altsammlungen geben, die unter den alten gültigen Gesetzen aufgebaut wurden, die keine Rechnungen forderten, da darf es keine Rückwirkung geben, sondern eine praktikable Dokumentationsmöglichkeit um dies rechtssicher festzustellen.
Nach dem Entwurf ist klar, dass ein Sammler 'nur' die Sorgfaltspflichten erfüllen muss, die er de facto bisher auch erfüllen musste. Die Beweislastumkehr ist vom Tisch.
Heisst aber nix, denn nach dem Entwurf könnte dem Händler die Arschkarte bleiben, was letztendlich auch dem Sammler schadet...