Gibt es unter euch Sondengänger?
Moderator: Homer J. Simpson
- Andy63
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Hallo
Den Link oben den Ich angegeben habe(siehe Seite 1) mit dem Wahsinnshortfund an
Silberdenaren ist um weitere 47 Denare erweitert worden.Die eine Nachsuche
zu Tage brachte.Alle wieder in Prima Zustand und sauber und gut abgelichtet
und eingestellt im selben oben aufgeführten Link angehangen.Für Liebhaber
wohl ein Blick wert.
Gruss
Andy
Den Link oben den Ich angegeben habe(siehe Seite 1) mit dem Wahsinnshortfund an
Silberdenaren ist um weitere 47 Denare erweitert worden.Die eine Nachsuche
zu Tage brachte.Alle wieder in Prima Zustand und sauber und gut abgelichtet
und eingestellt im selben oben aufgeführten Link angehangen.Für Liebhaber
wohl ein Blick wert.
Gruss
Andy
- wotan
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Hallo,
ich habe auch einen Detektor und mein Bruder hat sogar eine Seite für Sondengänger unter http://www.detektorforum.de/ Dort gibt es auch Münzen unterschiedlichster Epochen zu sehen.
Viele Grüsse,
Wotan
ich habe auch einen Detektor und mein Bruder hat sogar eine Seite für Sondengänger unter http://www.detektorforum.de/ Dort gibt es auch Münzen unterschiedlichster Epochen zu sehen.
Viele Grüsse,
Wotan
Grüsse
Wotan
Wotan
- harald
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Das Suchverbot ist durch das Bundesgesetz von 1999 geregelt.
Paragraf 11:
Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche und sonstige Nachforschung (Einsatz vom Sonden) zum Zwecke der Entdeckung von Denkmälern bedarf einer Bewilligung durch das BDA..
In Hoffnungsgebieten und denkmalgeschützeten Gebieten herrscht ein absolutes Verbot von Metallsuchgeräten
Das Problem liegt bei den Details:
Wenn Du auf einem Feld, oder Wald beim Suchen erwischt wirst, kann es passieren dass nachgesehen wird, ob auf diesem Platz Anzeichen von Scherben, Bruchsteinen oder ähnliche Nachweise von Siedlungen oder Gräbern existieren.
Daraufhin hat das BDA die Möglichkeit diesen, bis dahin unbekannten Platz rückwirkend zum Hoffnungsgebiet zu erklären und Du bist fällig.
Paragraf 37:
Wer vorsätzlich gegen den Paragrafen 11 Grabungen, Nachforschungen durchführt, ist mit bis zu 350.000S zu bestrafen, wer vorsätzlich Metallsuchgeräte verwendet, ist mit bis zu 70.000S zu bestrafen.
Diesen Beitrag schrieb ich gestern in einem anderen Unterforum (Auktionen)
Der Gesetzestext ist eindeutig und weiters besagt er auch, dass Genehmigungen nur vom Bundesdenkmalamt für Archäologen zum Zweck einer offiziellen Grabung gegeben werden können.
Ich habe vor ca. 30 Jahren zu suchen begonnen.
In den Neunzigern hatte ich eine Genehmigung eines Archäolgen und auch des Bundesdenkmalamtes und mußte dabei für jede Parzelle mit einem Katasterplan eigens ein Ansuchen stellen.
Die Funde wurden in den Fundnachrichten des Bundesdenkmalamtes publiziert und so bin ich meiner Meldepflicht ebenfalls nachgekommen.
Nach dem aktuellen Gesetz in Österreich halte ich es für unwahrscheinlich, dass das BDA damit einverstanden wäre, wenn Dir Dein Vater eine Genehmigung für private Begehungen ausstellt.
Hast Du die Funde beim BDA publiziert?
Gruß
Harald
Paragraf 11:
Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche und sonstige Nachforschung (Einsatz vom Sonden) zum Zwecke der Entdeckung von Denkmälern bedarf einer Bewilligung durch das BDA..
In Hoffnungsgebieten und denkmalgeschützeten Gebieten herrscht ein absolutes Verbot von Metallsuchgeräten
Das Problem liegt bei den Details:
Wenn Du auf einem Feld, oder Wald beim Suchen erwischt wirst, kann es passieren dass nachgesehen wird, ob auf diesem Platz Anzeichen von Scherben, Bruchsteinen oder ähnliche Nachweise von Siedlungen oder Gräbern existieren.
Daraufhin hat das BDA die Möglichkeit diesen, bis dahin unbekannten Platz rückwirkend zum Hoffnungsgebiet zu erklären und Du bist fällig.
Paragraf 37:
Wer vorsätzlich gegen den Paragrafen 11 Grabungen, Nachforschungen durchführt, ist mit bis zu 350.000S zu bestrafen, wer vorsätzlich Metallsuchgeräte verwendet, ist mit bis zu 70.000S zu bestrafen.
Diesen Beitrag schrieb ich gestern in einem anderen Unterforum (Auktionen)
Der Gesetzestext ist eindeutig und weiters besagt er auch, dass Genehmigungen nur vom Bundesdenkmalamt für Archäologen zum Zweck einer offiziellen Grabung gegeben werden können.
Ich habe vor ca. 30 Jahren zu suchen begonnen.
In den Neunzigern hatte ich eine Genehmigung eines Archäolgen und auch des Bundesdenkmalamtes und mußte dabei für jede Parzelle mit einem Katasterplan eigens ein Ansuchen stellen.
Die Funde wurden in den Fundnachrichten des Bundesdenkmalamtes publiziert und so bin ich meiner Meldepflicht ebenfalls nachgekommen.
Nach dem aktuellen Gesetz in Österreich halte ich es für unwahrscheinlich, dass das BDA damit einverstanden wäre, wenn Dir Dein Vater eine Genehmigung für private Begehungen ausstellt.
Hast Du die Funde beim BDA publiziert?
Gruß
Harald
Harald hat schon das Wesentlichste dazu gesagt.
Es gibt seltene Ausnahmefälle, bei denen das BDA auch aktuell Nachsuchgenehmigungen (parzellenscharf) an sonstige ertrauenswürdige Personen (also nicht zwingend Archäologen) erteilt.
Aber diese Fälle kann man statistisch gesehen vergessen.
Die Suche mit dem Detektor ist solange legal, soferne man nicht nach Boden(Denkmälern) sucht. Z.b.: Wanderwege (Jahrhundertwendemünzerln), Kampfzonen (Militaria - aber das ist eine andere Geschichte).
Das Dilemma fängt an, sobald man trotzdem welche findet (soll vorkommen)
Generell muss ein Sondengänger (z.B in Österreich) akzeptieren, dass er in einer Grauzone operiert und das entsprechende Bundesgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit bricht.
Da hilft kein Schön- oder Ausreden - und schon gar keine Erlaubnis des Grundstückseigentümers und auch nicht vom Papa - die kann man sich einrollen um es rustikal auszudrücken
.
LG
biatec
Es gibt seltene Ausnahmefälle, bei denen das BDA auch aktuell Nachsuchgenehmigungen (parzellenscharf) an sonstige ertrauenswürdige Personen (also nicht zwingend Archäologen) erteilt.
Aber diese Fälle kann man statistisch gesehen vergessen.
Die Suche mit dem Detektor ist solange legal, soferne man nicht nach Boden(Denkmälern) sucht. Z.b.: Wanderwege (Jahrhundertwendemünzerln), Kampfzonen (Militaria - aber das ist eine andere Geschichte).
Das Dilemma fängt an, sobald man trotzdem welche findet (soll vorkommen)
Generell muss ein Sondengänger (z.B in Österreich) akzeptieren, dass er in einer Grauzone operiert und das entsprechende Bundesgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit bricht.
Da hilft kein Schön- oder Ausreden - und schon gar keine Erlaubnis des Grundstückseigentümers und auch nicht vom Papa - die kann man sich einrollen um es rustikal auszudrücken

LG
biatec
- wotan
- Beiträge: 266
- Registriert: Sa 20.05.06 17:58
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Im wesentlichen kommt es darauf an,in welchem Bundesland in Deutschland gesucht wird.Bei uns in Bayern ist das sondeln momentan erlaubt.Wichtig ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers.Ausserdem sind natürlich sämtliche BD´s tabu.Ich rede aber nur von der Suche auf Äckern.Wald ist und sollte tabu sein,da man hier noch unberührte Bodenschichten vorfindet,was auf Äckern nicht der Fall ist.Ist aber von BL zu BL verschieden.Wir Bayern haben das Glück das es kein Schatzregal gibt.
Gruß
Wotan
Gruß
Wotan
Grüsse
Wotan
Wotan
- tilos
- Beiträge: 4062
- Registriert: Di 21.08.07 17:47
- Hat sich bedankt: 620 Mal
- Danksagung erhalten: 990 Mal
Ich kann nur dringend davor warnen, hier im Forum zur Sondengängerei - speziell in Deutschland - zu ermuntern. Es gibt schon genug Ärger um unser schönes Sammelgebiet.
In den "neuen Bundesländern" ist es u.a. grundsätzlich nicht gestattet, private Nachforschungen nach Bodendenkmalen zu veranstalten. Entsprechend darf nicht gegraben werden. Zufallsfunde sind unverzüglich anzuzeigen. Z.B. Münzfunde - erstmal unabhängig von Ihren Alter - sind Eigentum des Landes. Zumal, ohne Einschränkung, das Schatzregal über bewegliche Kulturdenkmale verhängt ist. Da bleibt kein Millimeter Platz für Sondengängerei nach Münzen.
Gruß in die Runde
Tilos
In den "neuen Bundesländern" ist es u.a. grundsätzlich nicht gestattet, private Nachforschungen nach Bodendenkmalen zu veranstalten. Entsprechend darf nicht gegraben werden. Zufallsfunde sind unverzüglich anzuzeigen. Z.B. Münzfunde - erstmal unabhängig von Ihren Alter - sind Eigentum des Landes. Zumal, ohne Einschränkung, das Schatzregal über bewegliche Kulturdenkmale verhängt ist. Da bleibt kein Millimeter Platz für Sondengängerei nach Münzen.
Gruß in die Runde
Tilos
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