Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Kulturgutschutzgesetz

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stampsdealer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 23.09.15 21:09

Ich ergänze die Liste.


Hinsichtlich der Evaluierung und Kommentierung zum Listenprinzip bemängele ich, es geht um den Punkt Rückgabe, das der eigene Souverän, die eigene Bevölkerung in der Betrachtung eindeutig zu kurz kommt.

Es kann also nicht nur darum gehen, die Probleme anderer Staaten, die ihren Kulturgutschutz nicht auf die Reihe bekommen, lösen zu wollen.
Der eigene Souverän, dem nach Maßgabe der Politkeramtseide gedient werden sollte, hat auch Interessen, die man keineswegs von der Hand weisen sollte.
Das Listemprinzip ist überhaupt nicht so schlecht, weil es für RECHTSSICHERHEIT sorgt.
Wir haben in unserem Land auch noch eigene Interessen, die die Wählerschaft gebührend berücksichtigt sehen möchte.


Wir heben stets den eurpäischen Gedanken, die europäische Idee hervor. Außerdem haben wir gewaltige gesellschaftliche Umbrüche zu verzeichnen.
Unter dieser Perspektive ist zu hinterfragen, ob der nationale Kulturgutgedanke überhaupt noch in unsere Zeit paßt. Also eine ganz massiver Verschlechrung, eine ganz extreme Benachteiligung gegenüber dem Stand von 2007, wo eine Wertsschwelle von 1000 Euro existiert.

Mir ist es wichtig das ein Kulturgut adäquat gepflegt, der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zugänglich gemacht wird. Der Standort ist dann vollkommen sekundär.
Dadurch das wir auch Kulturgüter fremder Provienienz bei uns haben, braucht man nicht überall hinzureisen. Wenn jetzt jeder sein Kulturgut wieder einsammeln würde, müßte man hinsichtlich Besichtigung doch einige Reisen unternehmen.
Einerseits stehen wir im Geiste von einem offenen Europa, andererseits wollen wir uns hinsichtlich Kunstmarkt sogar innerhalb der EU abschotten, was nach den Worten von Herrn Dr. Solms als ein Anachronismus anzusehen ist.


Auch muss Rechtssicherheit für die Sammlungen und Lagerbestände, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gebildet worden sind, hergestellt werden.
Sammler brauchten Rechnungen nicht aufbewahren. Es galt stets die Eigentumsvermutung. Händler brauchten im Rahmen ihrer Buchführungsplichten ihre Unterlagen keineswegs mehr als zehn Jahre aufbewahren.
Wie läßt sich das handhaben ohne einen gigantischen, wirtschaftlich und zeitlich unzutmutbaren Aufwandes überhaupt bewerkstelligen? Denn schließlich geht es darum das Rückwirkungsverbot zu beachten und für die unter dem altem Recht erworbenen Stücke eine Beweislastumkehr unbedingt zu vermeiden. Jeder, der sich intensiver mit alten Münzen befaßt hat, weiß doch ganz genau das die Herkunftsnachweise bei Münzen (für Sammler 20 Jahre, für Händler 30 Jahre) in 99% aller Fälle ein Ding der Unmöglichkeit sind, also quasi niemals die Wertgenze von 2500 Euro wirksam werden kann. Und da Münzen nach der angestrebten Legaldefinition oftmals als archäologisches Kulturgut charakterisiert werden können, haben wir oftmals noch nicht einmal die Wertgrenze 100 Euro, sondern die Wertgrenze Null.

Die Erwartung der Kosten und des Aufwandes könnte in der Kommentierung zum Entwurf möglicherweise viel zu optimistisch optimistisch sein. Insbesondere darf man nicht vergessen, wie Herr Ulrich Künker in der Anhörung sagte, daß es im Münzhandel viele Einzelkämpfer gibt.
Bei eBay Deutschland wird in unseren Handelssegmenten doch sehr viel Ware in das europäische Ausland und nach Übersee verkauft. Wenn der Kunde jetzt einige Tage wegen der Genehmigung warten soll.......

Wenn wir unseren endgültigen Stichwortzettel fertig haben sollten, empfehle ich eine Abstimmung, diesen an Herrn Dr. Lanz, an Herrn Ulrich Künker und Herrn Michael Becker zu mailen und darum zu bitten diesen gegenzulesen. Möglerweise existieren dort auch Ideen, die wir gar nicht aufgegriffen haben. Abstimmung kann also nichts schaden.

Auch sollten wir uns nochmals mit der von Herrn Rainer Käsbohrer entworfene Legaldefinition (Abgeordnetenwatch-Frage an die Stm. Monika Grütters) auseinandersetzen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q443237

Auch darf keineswegs vernachlässigt werden, dass das Gesetz Einfluss auf das Marktgeschehen haben wird, sich also die Handelsumsätze in Deutschland verringern, hingegen zum Beispiel in Großbritannien erhöhen dürften. Was am Münzhandel an Arbeitsplätzen, Firmenexistenzen hängt, sollte man nicht unterschätzen, auch nicht das Aufkommen an Steuern und Sozialbesicherungsbeiträgen. Eine veränderte Kostenstruktur aufgrund des Aufwandes für Einfuhr- und Ausfuhrgenhmigungen, höherer Pesrsonaleinsatz, usw. könnte die für diese Branchen oftmals typischen Keinbetriebe (= oftmals niedrige Kapitaldecke) unverhältnismäßig belasten. Auch machen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung oft eine Zwischenfinanzierung erforderlich. Bei kleinen Gewerbetreibenden gewähren die Banken oftmals keine Kreditlinie, so dass dann Kreditkartenlimmits, vom exorbitanten Zinssatz wohl nur mit einer Pfandleihe vergleichbar, ausgereizt werden müssen. Und warum soll der Kunde bei mir bestellen, wenn ein Kollege aus einem anderen Land prompt liefern kann, während ich händeringend auf die Ausfuhrgehmigung warte. Auch das Warten auf eine Einfuhrgenehmigung für bereits vorausbezahlte Ware verlangsamt die Refinanzierung und macht somit mehr Kapital erforderlich. Und dieser keineswegs kostenneutrale Mehraufwand schlägt sich auch in Preisansätzen, die zu einer weiteren Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit führen, nieder. Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber machen ausländischen Kollegen dürfte sich wohl massiv verschlechtern.
Zuletzt geändert von stampsdealer am Mi 23.09.15 22:53, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von nsw-leipzig » Mi 23.09.15 22:46

Ok, ich notiere:
Kosten-/Nutzenabwägung ist wichtig, da die Kosten viel zu gering geschätzt sind (stimme ich absolut zu)

Aufwandsabwägung insbesondere für Einzelkämpfer (wir sind ja nicht alle Künker ;-) ... hat denn jeder einen Keller ;-)

Wettbewerbsfähigkeit insbesondere hinsichtlich Ausfuhrgenehmigungen

"Nationale Kulturgüter" sind Anachronismus und widersprechen dem europäischen Gedanken


Zur Abstimmung mit Künker, Lanz und Becker gibt es zu sagen, dass ich gerade versuche, diese nächste Woche Montag oder Dienstag an einen Tisch zu bringen, um einen Konsens zu gewährleisten (zumindest Künker, Raab und Becker), da die sich wahrscheinlich eh zur Auktion in Osnabrück aufhalten. Ich habe dazu Ulrich Künker heute versucht, zu kontaktieren und warte noch auf den Rückruf.

Ich habe auch bei Herrn Dr. Winands erreicht, dass Frau Dr. Kampmann (Online-Petition !) teilnehmen darf. Ich hoffe, dass sie mitmachen kann und will.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 23.09.15 22:58

Vielen Dank. Das ist sehr gut.


Den Punkt hinsichtlich der Abkehr vom Listenprinzip (Rückgabeanspruch) sowie die Behandlung der Sammlungen und Lager, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gebildet worden sind (Rückwirkungsverbot, Beweislastumkehr, Impossibilium nulla est obligatio) halte ich auch für sehr wichtig.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von Chandragupta » Do 24.09.15 05:08

Ich möchte auch noch mal an diese von mir zusammengestellten allgemeinen Argumente bzgl. Münzen erinnern (sie sind übrigens keinesfalls abschließend):

http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... 76#p449333
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Do 24.09.15 06:29

Danke!

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Do 24.09.15 13:11

Aktuelle Nachrichten des BDPh



23.09.2015 Kategorie: Nachrichten
Kulturgutschutzgesetz – Referentenentwurf

Aktionsgemeinschaft aus 12 großen Verbänden

http://www.bdph.de/index.php?&id=93&bac ... 04da6b8bbf

Das Beispiel Flandern habe ich bei der Veranstaltung am Dienstag schon kennengelernt.


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Jürgen Schmidt ‏@stampsdealer 28 Sek.Vor 29 Sekunden

#Kulturgutschutzgesetz 12 Verbände bilden eine Aktionsgemeinschaft
http://www.bdph.de/index.php?&id=93&bac ... 04da6b8bbf
@ria_schroeder @MAShops @UrsulaKampmann
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Do 24.09.15 15:25

MünzenWoche, Newsletter vom 24.092015, kommt auch in diesen Thread weil es auch um die Verumglimpfung von Frau Dr. Kampmann hinsichtlich unseres Themas geht.

http://www.newsletter-webversion.de/?c= ... b9bnqs-hsi

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von MarcusAurelius » Do 24.09.15 19:22

Ist ja wirklich eine Unverschämtheit. Geradezu eine Rufmordkampagne.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Fr 25.09.15 12:37

Und jetzt befasse ich mich nochmals mit den Münzbeständen, Münzsammlungen und Händlerlagern, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zusammengestellt worden sind:

Wenn also ein Nachweis und eine Dokumentationsmöglichkeit (Rückwirkung, Beweistlastumkehr, Unmöglichkeit) gar nicht erbracht werden kann, so möge der Gestzgeber die Möglichkeit einräumen stattdessen eine eidesstattliche Versicherung anzufertigen.

Was haltet Ihr davon?

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von beachcomber » Fr 25.09.15 13:34

na ja, eine dokumentationsmöglichkeit gibt es schon! den ganzen bestand fotografieren, und die fotos einem notar vorlegen. der kann dann bestätigen, dass die münzen zum jetzigen zeitpunkt in der sammlung/bestand waren. aber mehr auch nicht!
grüsse
frank

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von Chandragupta » Fr 25.09.15 13:41

Noch einfacher: Statt der bisherigen Idee, daß der Besitzer entweder "nachweisen" muß, daß er die Objekte die letzten 20 Jahre besessen hat oder während dieser Zeit ein mehrfacher (d.h. mindestens zweimaliger) Eigentümerwechsel stattgefunden hat, sollte es ausreichen, hier zu schreiben: "oder in dieser Zeit mindestens ein Erwerb über den gewerblichen Handel erfolgt ist".

Das ist jetzt schon juristisch gut durchdacht formuliert, da es ja "freihändige Käufe" direkt bei "Raubgräbern" und von mir aus auch - um Laufer & Co. zufriedenzustellen - "dubiose" private eBay-Auktionen a la "10 originalrömische, ungereinigte Fundmünzen" u.ä. Angebote ausschließt, jedoch Saalauktionen und Shopangebote seriöser/organisierter/registrierter Händler umfaßt, die ja "schon immer" an ihre handelsrechtlichen Aufzeichnungspflichten (mind. 10 Jahre), vor allem aber ihre in den diversen Verbandsrichtlinien fixierten ethischen Prinzipien gebunden sind und waren. Das ist ein ganz wichtiges Argument! (Kommt allerdings auch in sämtlichen einschlägigen Stellungnahmen der Händlervereinigungen schon so vor.)
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Fr 25.09.15 15:53

Archaeologik 24.09.2015

Ruinenbesichtigung – Ein archäologischer Kommentar zum Referentenentwurf des neuen Kulturgutschutzgesetzes

http://archaeologik.blogspot.de/2015/09 ... scher.html

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von nsw-leipzig » Fr 25.09.15 16:51

Ich stelle jetzt mal provokant die Frage in den Raum, warum die privaten Sammler hier im Forum sich einen Kopf wegen der Dokumentationspflicht machen ???

Die gibt es doch für euch gar nicht. Für Private gilt lediglich §41, nicht §42, in dem die Dokumentationspflichten auftauchen. Das betrifft also nur das gewerbliche Inverkehrbringen ! Und auch hier ist das auch nur unter gewissen Voraussetzungen notwendig, welche hauptsächlich mit der Definition des Begriffs des archäologischen Kulturguts zusammenhängen, bei der wir nächsten Mittwoch noch eine deutliche Verbesserung erzielen wollen.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von beachcomber » Fr 25.09.15 17:01

was steht denn in § 41? vor dem in verkehrbringen muss jeder sicherstellen, dass das objekt nicht damals gestohlen, abhandengekommen, oder 'raubgegraben' wurde! und das betrifft auch private sammler, die ihre münzen irgendwo anbieten!
grüsse
frank

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von nsw-leipzig » Fr 25.09.15 17:13

beachcomber hat geschrieben:was steht denn in § 41? vor dem in verkehrbringen muss jeder sicherstellen, dass das objekt nicht damals gestohlen, abhandengekommen, oder 'raubgegraben' wurde! und das betrifft auch private sammler, die ihre münzen irgendwo anbieten!
grüsse
frank

...und was hat das mit der Dokumentationspflicht nach §42 zu tun, die hier doch eigentlich diskutiert wird?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht

Niemand muss seine Sammlung abfotografieren und eine eidesstattliche oder notarielle Erklärung dazu abgegeben.

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