Rechtliche Bestimmungen?
Moderator: Homer J. Simpson
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Rechtliche Bestimmungen?
Hallo,
wie Ihr wisst, stehe ich (trotz einiger negativer Erfahrungen) auf ungereinigte Römer. Wie verhält es sich mit dem Erwerb und Verkauf ungereinigter antiker Münzen, z. B. aus England, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden? Benötige ich vom Verkäufer jeweils einen Herkunftsnachweis? Mache ich mich mit dem Kaufen, bzw., weiterverkaufen, strafbar? Bei Onlineauktionen lese ich immer "Kein Verkauf in die Schweiz". Warum? Was kann passieren?
Ich danke Euch jetzt schon für die Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Karl
wie Ihr wisst, stehe ich (trotz einiger negativer Erfahrungen) auf ungereinigte Römer. Wie verhält es sich mit dem Erwerb und Verkauf ungereinigter antiker Münzen, z. B. aus England, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden? Benötige ich vom Verkäufer jeweils einen Herkunftsnachweis? Mache ich mich mit dem Kaufen, bzw., weiterverkaufen, strafbar? Bei Onlineauktionen lese ich immer "Kein Verkauf in die Schweiz". Warum? Was kann passieren?
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Karl
- antoninus1
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Darüber wurde hier im Forum schon seitenweise diskutiert, und nicht nur hier, sondern bundesweit unter Händlern, Sammlern und Museumsleuten
Der Rechtsanwalt, der sich sehr dieses Themas angenommen hatte, konnte letzten Sommer diese erfreuliche Pressemitteilung veröffentlichen:
http://www.detektorforum.de/images/walt ... areung.pdf
Im Numismatischen Nachrichtenblatt (ich weiß jetzt leider nicht, in welchem) wurde auch aus einem Urteil zitiert, wonach klar festgestellt wurde, dass Herkunftsnachweise (Pedigrees) für den Handel und Besitz antiker Münzen vom Gesetz nicht verlangt werden.
Der Handel mit und der Besitz von antiken Münzen ist vollkommen legal.
Gerade finde ich noch diesen Artikel in der Münzenwoche von Ursula Kampmann. Ich zitiere ihn mal ausführlich, damit man ihn auch hier im Forum finden kann:
"Kein Herkunftsnachweis für den An- und Verkauf von Münzen erforderlich
Am 21. September 2009 stand der 47jährige Installateur Sylvio Müller wegen Hehlerei in 711 Fällen vor Gericht. Schuld an dieser Anklage war sein der hessischen Polizei verdächtiges Hobby: Herr Müller reinigte in seiner Freizeit Münzen, die er über eBay gekauft hatte, und verkaufte einzelne Stücke gereinigt über eBay weiter. Da müsse mehr dahinterstecken, dachte die Polizei, führte ein Ermittlungsverfahren mit Haussuchung durch und beschlagnahmte alle Münzen und alle zur Reinigung notwendigen Utensilien.
Diese Polizeiaktion war der Auslöser für 347 Ermittlungsverfahren, die gegen Käufer eingeleitet wurden, die bei Herrn Müller Münzen gekauft hatten. Man scheute sich nicht trotz der geringen Werte, um die es ging, Haussuchungen zu beantragen und teilweise auch durchzuführen. Bei einzelnen Beschuldigten wurde gleich die ganze Münzsammlung sichergestellt. In den meisten Fällen kam es zu einem Vergleich: Die Beschuldigten verzichteten auf die Münzen gegen Einstellung des Verfahrens. Ein bayerischer Polizei-Hauptkommissar, der wegen Hehlerei beschuldigt wurde, weil er für seinen Sohn zehn römische Münzen im Wert von 6 Euro bei Herrn Müller gekauft hatte, verzichtete auf die Einstellung des Verfahrens, weil er keinen Vermerk in der Personalakte wollte. Und er bekam tatsächlich Recht. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde er von allen Beschuldigungen freigesprochen.
Das gleiche passierte nun auch im Prozeß gegen Sylvio Müller. Nach nicht einmal einer Stunde beantragte die Staatsanwaltschaft seinen Freispruch - ohne wenn und aber. Richterin Franzke formulierte laut Wetterauer Zeitung vom 22. September 2009 ihre Einschätzung des Falles folgendermaßen: "Sie können beruhigt weiter Ihrem Hobby nachgehen."
Ob der Freigesprochene dazu noch Lust haben wird?
Uns Münzsammlern versichert dieses zweite Urteil noch einmal, es braucht in Deutschland keinen Herkunftsnachweis im Münzhandel - weder bei An- noch Verkauf. Auch wenn das manche Polizeistellen nicht wahrhaben möchten.
von Ursula Kampmann"
http://muenzenwoche.de/de/Archiv/8?&id=15&type=n

Der Rechtsanwalt, der sich sehr dieses Themas angenommen hatte, konnte letzten Sommer diese erfreuliche Pressemitteilung veröffentlichen:
http://www.detektorforum.de/images/walt ... areung.pdf
Im Numismatischen Nachrichtenblatt (ich weiß jetzt leider nicht, in welchem) wurde auch aus einem Urteil zitiert, wonach klar festgestellt wurde, dass Herkunftsnachweise (Pedigrees) für den Handel und Besitz antiker Münzen vom Gesetz nicht verlangt werden.
Der Handel mit und der Besitz von antiken Münzen ist vollkommen legal.
Gerade finde ich noch diesen Artikel in der Münzenwoche von Ursula Kampmann. Ich zitiere ihn mal ausführlich, damit man ihn auch hier im Forum finden kann:
"Kein Herkunftsnachweis für den An- und Verkauf von Münzen erforderlich
Am 21. September 2009 stand der 47jährige Installateur Sylvio Müller wegen Hehlerei in 711 Fällen vor Gericht. Schuld an dieser Anklage war sein der hessischen Polizei verdächtiges Hobby: Herr Müller reinigte in seiner Freizeit Münzen, die er über eBay gekauft hatte, und verkaufte einzelne Stücke gereinigt über eBay weiter. Da müsse mehr dahinterstecken, dachte die Polizei, führte ein Ermittlungsverfahren mit Haussuchung durch und beschlagnahmte alle Münzen und alle zur Reinigung notwendigen Utensilien.
Diese Polizeiaktion war der Auslöser für 347 Ermittlungsverfahren, die gegen Käufer eingeleitet wurden, die bei Herrn Müller Münzen gekauft hatten. Man scheute sich nicht trotz der geringen Werte, um die es ging, Haussuchungen zu beantragen und teilweise auch durchzuführen. Bei einzelnen Beschuldigten wurde gleich die ganze Münzsammlung sichergestellt. In den meisten Fällen kam es zu einem Vergleich: Die Beschuldigten verzichteten auf die Münzen gegen Einstellung des Verfahrens. Ein bayerischer Polizei-Hauptkommissar, der wegen Hehlerei beschuldigt wurde, weil er für seinen Sohn zehn römische Münzen im Wert von 6 Euro bei Herrn Müller gekauft hatte, verzichtete auf die Einstellung des Verfahrens, weil er keinen Vermerk in der Personalakte wollte. Und er bekam tatsächlich Recht. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde er von allen Beschuldigungen freigesprochen.
Das gleiche passierte nun auch im Prozeß gegen Sylvio Müller. Nach nicht einmal einer Stunde beantragte die Staatsanwaltschaft seinen Freispruch - ohne wenn und aber. Richterin Franzke formulierte laut Wetterauer Zeitung vom 22. September 2009 ihre Einschätzung des Falles folgendermaßen: "Sie können beruhigt weiter Ihrem Hobby nachgehen."
Ob der Freigesprochene dazu noch Lust haben wird?
Uns Münzsammlern versichert dieses zweite Urteil noch einmal, es braucht in Deutschland keinen Herkunftsnachweis im Münzhandel - weder bei An- noch Verkauf. Auch wenn das manche Polizeistellen nicht wahrhaben möchten.
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Gruß,
antoninus1
antoninus1
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Der Import nach und der Export aus der Schweiz ist ebensfalls völlig legal - dazu finden sich hier im Forum mehrere Threads.
Nata vimpi curmi da.
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Schau mal bezüglich der o. g. Hexenjagd unter
http://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?f=6&t=32374
Aber: andere Länder, andere Sitten. Aus der Türkei Kulturgut (Definition nach Beliegen) zu exportieren, kostet dich einige Zeit hinter schwedischen Gardinen. Da geisterte doch der Fall des Touristen durch die Medien, der am Strand ein Splitterstück eines antiken Bauwerkes von sagen wir 100 gr. nach Hause mitnehmen wollte. Er wurde am Flughafen gefilzt, das Bruchstück wurde gefunden und er durfte erst mal die Gastfreundschaft türkischer Justizbehörden genießen.
http://www.numismatikforum.de/viewtopic.php?f=6&t=32374
Aber: andere Länder, andere Sitten. Aus der Türkei Kulturgut (Definition nach Beliegen) zu exportieren, kostet dich einige Zeit hinter schwedischen Gardinen. Da geisterte doch der Fall des Touristen durch die Medien, der am Strand ein Splitterstück eines antiken Bauwerkes von sagen wir 100 gr. nach Hause mitnehmen wollte. Er wurde am Flughafen gefilzt, das Bruchstück wurde gefunden und er durfte erst mal die Gastfreundschaft türkischer Justizbehörden genießen.
do ut des.
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Das mit der Hexenjagd habe ich noch mitbekommen, aber leider nicht deren "glücklichen" Ausgang (über 2 Jahre warten???).
Gerade bei einem sehr großen Auktionshaus versehen Verkäufer noch immer ihre Angebote mit "Kein Verkauf in die Schweiz". Gab es früher einen Grund dafür und ist dieser jetzt neu geregelt?
Mit freundlichem Gruß
Karl
PS.: Sorry, dass ich die aktuelle Geschichte dieses Themas nicht aktuell mitverfolgt habe. Für mich war es einfacher diese Frage hier noch einmal zu stellen, statt stundenlang zu recherchieren.
vielen Dank für die Antworten. Das mit der Hexenjagd habe ich noch mitbekommen, aber leider nicht deren "glücklichen" Ausgang (über 2 Jahre warten???).
Gerade bei einem sehr großen Auktionshaus versehen Verkäufer noch immer ihre Angebote mit "Kein Verkauf in die Schweiz". Gab es früher einen Grund dafür und ist dieser jetzt neu geregelt?
Mit freundlichem Gruß
Karl
PS.: Sorry, dass ich die aktuelle Geschichte dieses Themas nicht aktuell mitverfolgt habe. Für mich war es einfacher diese Frage hier noch einmal zu stellen, statt stundenlang zu recherchieren.
- Mithras
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
"In den meisten Fällen kam es zu einem Vergleich: Die Beschuldigten verzichteten auf die Münzen gegen Einstellung des Verfahrens."
Dieses Thema stößt bei mir verdammt sauer auf...
Wissen die Rechtsexperten unter uns, ob man sich sich dagegen eigentlich noch nachträglich rückwirkend verwehren kann, auch wenn man sich seinerzeit dazu dank falscher Beratung hat "überrumpeln" lassen!?
Und kann man die Herren Verursacher der Treibjagd verklagen, so dass man
Schadensersatz für seine Anwaltskosten und
Schmerzensgeld wegen ständiger schiefer Blicke der Nachbarn nach miterlebter Hausdurchsuchung wie im falschen Film
und nun anhaltender Paranoia als Folge auf jedes Klingeln an der Tür
von den Herren in Hessen bekommt?
Wer haftet für die psychischen Spätfolgen der Opfer? Herr L.?
LG
Mithras
Dieses Thema stößt bei mir verdammt sauer auf...
Wissen die Rechtsexperten unter uns, ob man sich sich dagegen eigentlich noch nachträglich rückwirkend verwehren kann, auch wenn man sich seinerzeit dazu dank falscher Beratung hat "überrumpeln" lassen!?
Und kann man die Herren Verursacher der Treibjagd verklagen, so dass man
Schadensersatz für seine Anwaltskosten und
Schmerzensgeld wegen ständiger schiefer Blicke der Nachbarn nach miterlebter Hausdurchsuchung wie im falschen Film
und nun anhaltender Paranoia als Folge auf jedes Klingeln an der Tür
von den Herren in Hessen bekommt?
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Aus einem früheren Posting:
Pscipio hat geschrieben:Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt, und tue es gerne nochmal. Es gibt kein Schweizer Gesetz, welches die Einfuhr von antiken Münzen verbietet - das Ganze ist nur durch einige Archäologen in die Welt gesetzt worden, um den Handel zu verunsichern, und eBay hat das ungeprüft übernommen. eBay-Händler müssen diesen Passus in die Beschreibungen nehmen, weil die Angebote sonst entfernt werden. Die meisten verschicken die Münzen übrigens dennoch in die Schweiz.
Der Schweizer Zoll macht, was jeder Zoll macht: wenn er kann, kassiert er Zollgebühren. Wenn einer Münzsendung keine Rechnung beliegt, kriegt man einen Brief und dann muss man eine Rechnung nachreichen. Nicht wegen der Herkunft, sondern wegen dem Warenwert, den es zu verzollen gilt. Das ist alles. Von willkürlichen Beschlagnahmungen antiker Münzen durch die Schweizer Autoritäten weiss ich nichts, so was ist mir nur aus einigen deutschen Bundesländern bekannt.
Desinformation ist ein mächtiges Instrument in der heutigen Zeit.
Nata vimpi curmi da.
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Nun, wer ein halbes Schuldanerkenntnis abgegeben hat, muss sich nicht wundern. Für eine Rückabwicklung hat er meiner Meinung nach sehr schlechte Karten.Mithras hat geschrieben:"In den meisten Fällen kam es zu einem Vergleich: Die Beschuldigten verzichteten auf die Münzen gegen Einstellung des Verfahrens."
Dieses Thema stößt bei mir verdammt sauer auf...
Wissen die Rechtsexperten unter uns, ob man sich sich dagegen eigentlich noch nachträglich rückwirkend verwehren kann, auch wenn man sich seinerzeit dazu dank falscher Beratung hat "überrumpeln" lassen!?
Und kann man die Herren Verursacher der Treibjagd verklagen, so dass man
Schadensersatz für seine Anwaltskosten und
Schmerzensgeld wegen ständiger schiefer Blicke der Nachbarn nach miterlebter Hausdurchsuchung wie im falschen Film
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Ich hoffe mal das bedeutet, sie haben nur auf die bei diesem Verkäufer gekauften Münzen verzichtet. Auch wenn man sich vielleicht ärgert, hätte ich das wohl auch getan, um Ruhe zu haben.
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Re: Rechtliche Bestimmungen?
Hallo,
wie man es sieht, wie man es nimmt, es läuft doch immer darauf hinaus, dass "der Ehrliche" am Ende "der Beschissene" ist. Schönstes Beispiel ist der wieder aufgegriffene Goldmünzenfund von Marbach 1986 (Münzen & Sammeln Ausgabe Februer 2012, Seite 18). Da findet einer 1004 Goldmünzen im Fußboden seines Hauses, meldet dies, und wird mit 10 000 DM Finderlohn abgefunden. Der ungefähr geschätzte Mindestwert des Fundes beläuft sich lt. Zeitschrift auf eine runde Million Euro. Was wird derjenige tun, der diesen Artikel gelesen hat und heute in seinem Haus sehr alte Goldmünzen findet? Den Fund melden?
Rechtlich alles okay?
Mit freundlichem Gruß
Karl
wie man es sieht, wie man es nimmt, es läuft doch immer darauf hinaus, dass "der Ehrliche" am Ende "der Beschissene" ist. Schönstes Beispiel ist der wieder aufgegriffene Goldmünzenfund von Marbach 1986 (Münzen & Sammeln Ausgabe Februer 2012, Seite 18). Da findet einer 1004 Goldmünzen im Fußboden seines Hauses, meldet dies, und wird mit 10 000 DM Finderlohn abgefunden. Der ungefähr geschätzte Mindestwert des Fundes beläuft sich lt. Zeitschrift auf eine runde Million Euro. Was wird derjenige tun, der diesen Artikel gelesen hat und heute in seinem Haus sehr alte Goldmünzen findet? Den Fund melden?
Rechtlich alles okay?
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