Nachweis wo Antik Münzen gekauft worden sind!
- harald
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In Österreich war es erlaubt, auf gestörten Böden, bzw. Feldern außerhalb denkmalgeschützter Gebiete Sonden zu verwenden.
Ab Anfang der Neunziger war es dann nur mehr mit Genehmigung des Bundesdenkmalamtes und im Auftrag eines Archäologen erlaubt.
Anfang 2000 wurde die gezielte Suche nach Altertümern mit der Sonde für den Privatmann, also auch den Grundbesitzer komplett untersagt.
In Deutschland ist es von Land zu Land unterschiedlich, wobei meines Wissens besonders in Bayern die Suche auf nicht denkmalgeschützten Äckern noch das geringste Problem darstellt.
Über die Details weiß ich aber nicht Bescheid
Gruß
Harald
Ab Anfang der Neunziger war es dann nur mehr mit Genehmigung des Bundesdenkmalamtes und im Auftrag eines Archäologen erlaubt.
Anfang 2000 wurde die gezielte Suche nach Altertümern mit der Sonde für den Privatmann, also auch den Grundbesitzer komplett untersagt.
In Deutschland ist es von Land zu Land unterschiedlich, wobei meines Wissens besonders in Bayern die Suche auf nicht denkmalgeschützten Äckern noch das geringste Problem darstellt.
Über die Details weiß ich aber nicht Bescheid
Gruß
Harald
- antoninus1
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Stimmt, in Bayern ist es so. Man benötigt eine Erlaubnis des Landesdenkmalamtes (die man über die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt einholen kann) und eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dann darf man an Stellen suchen, an denen keine Bodendenkmäler bekannt sind.
Ich bin selbst kein Sondler, war aber vor kurzem auf einem Acker, wo hin und wieder etwas gefunden wird. Es ist wirklich so:
das ist ein Acker, der seit Generationen bestellt wird. Nach der Ernte und dem Umpflügen (es heißt anders, fällt mir aber gerade nicht ein) geht der Sondler drüber und sucht, was der Pflug nach oben geholt hat.
Kein Archäologe würde das machen.
Das ist die Schicht, die Archäologen vor einer Grabung wegschieben würden, wie Harald bereits geschrieben hat.
Darum verstehe ich dieses kindliche Verhalten (wenn ich es nicht haben kann, sollst Du es erst recht nicht bekommen), nicht.
Ich bin selbst kein Sondler, war aber vor kurzem auf einem Acker, wo hin und wieder etwas gefunden wird. Es ist wirklich so:
das ist ein Acker, der seit Generationen bestellt wird. Nach der Ernte und dem Umpflügen (es heißt anders, fällt mir aber gerade nicht ein) geht der Sondler drüber und sucht, was der Pflug nach oben geholt hat.
Kein Archäologe würde das machen.
Das ist die Schicht, die Archäologen vor einer Grabung wegschieben würden, wie Harald bereits geschrieben hat.
Darum verstehe ich dieses kindliche Verhalten (wenn ich es nicht haben kann, sollst Du es erst recht nicht bekommen), nicht.
Gruß,
antoninus1
antoninus1
Harald Jandrasits hat geschrieben:Wie es heute abläuft kann ich nicht beurteilen, da ich wie schon erwähnt seit dem allgemeinem Suchverbot in Österreich meine Sonde nur mehr beruflich einsetze.
Harald Jandrasits hat geschrieben:In Österreich war es erlaubt, auf gestörten Böden, bzw. Feldern außerhalb denkmalgeschützter Gebiete Sonden zu verwenden.
Ab Anfang der Neunziger war es dann nur mehr mit Genehmigung des Bundesdenkmalamtes und im Auftrag eines Archäologen erlaubt.
Anfang 2000 wurde die gezielte Suche nach Altertümern mit der Sonde für den Privatmann, also auch den Grundbesitzer komplett untersagt.
In Deutschland ist es von Land zu Land unterschiedlich, wobei meines Wissens besonders in Bayern die Suche auf nicht denkmalgeschützten Äckern noch das geringste Problem darstellt.
Über die Details weiß ich aber nicht Bescheid
Gruß
Harald
Gibt es hier für Österreich Paragraphen, wo das Verbot für allgemeines Sondengehen beschrieben ist?
lg
McBrumm
Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen
- harald
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Das Suchverbot ist durch das Bundesgesetz von 1999 geregelt.
Paragraf 11:
Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche und sonstige Nachforschung (Einsatz vom Sonden) zum Zwecke der Entdeckung von Denkmälern bedarf einer Bewilligung durch das BDA..
In Hoffnungsgebieten und denkmalgeschützeten Gebieten herrscht ein absolutes Verbot von Metallsuchgeräten
Das Problem liegt bei den Details:
Wenn Du auf einem Feld, oder Wald beim Suchen erwischt wirst, kann es passieren dass nachgesehen wird, ob auf diesem Platz Anzeichen von Scherben, Bruchsteinen oder ähnliche Nachweise von Siedlungen oder Gräbern existieren.
Daraufhin hat das BDA die Möglichkeit diesen, bis dahin unbekannten Platz rückwirkend zum Hoffnungsgebiet zu erklären und Du bist fällig.
Paragraf 37:
Wer vorsätzlich gegen den Paragrafen 11 Grabungen, Nachforschungen durchführt, ist mit bis zu 350.000S zu bestrafen, wer vorsätzlich Metallsuchgeräte verwendet, ist mit bis zu 70.000S zu bestrafen.
Gruß
Harald
Paragraf 11:
Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche und sonstige Nachforschung (Einsatz vom Sonden) zum Zwecke der Entdeckung von Denkmälern bedarf einer Bewilligung durch das BDA..
In Hoffnungsgebieten und denkmalgeschützeten Gebieten herrscht ein absolutes Verbot von Metallsuchgeräten
Das Problem liegt bei den Details:
Wenn Du auf einem Feld, oder Wald beim Suchen erwischt wirst, kann es passieren dass nachgesehen wird, ob auf diesem Platz Anzeichen von Scherben, Bruchsteinen oder ähnliche Nachweise von Siedlungen oder Gräbern existieren.
Daraufhin hat das BDA die Möglichkeit diesen, bis dahin unbekannten Platz rückwirkend zum Hoffnungsgebiet zu erklären und Du bist fällig.
Paragraf 37:
Wer vorsätzlich gegen den Paragrafen 11 Grabungen, Nachforschungen durchführt, ist mit bis zu 350.000S zu bestrafen, wer vorsätzlich Metallsuchgeräte verwendet, ist mit bis zu 70.000S zu bestrafen.
Gruß
Harald
- helcaraxe
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@Locnar:
Na, aus dieser merkwürdigen Beschreibung geht ja noch nicht einmal hervor, ob man nun wirklich den ganzen Hort, oder nur eine einzige Münze bekommt...
Na, aus dieser merkwürdigen Beschreibung geht ja noch nicht einmal hervor, ob man nun wirklich den ganzen Hort, oder nur eine einzige Münze bekommt...
Viele Grüße
helcaraxe
________________
[i]Höflichkeit ist wie ein Luftkissen: Es mag zwar nichts drin sein, aber sie mildert die Stöße des Lebens.[/i] -- Arthur Schopenhauer
helcaraxe
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- antoninus1
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Ich meine speziell das Handelsverbot auf Ebay für antike Münzen und Antiken allgemein hängt eher mit dem Betreiben der großen Auktionshäuser zusammen Privatanbieter von den Endkunden fernzuhalten,hätte ja auch auf Dauer zu einem völligen Preisverfall geführt.
Nur der Münzhandel ist in der Lage jedes Stück einer alten Sammlung zu zuordnen,auf dem Papier,auf irgend einer alten Rechnung,etc
Das Angebot ist auf ebay ist so traurig geworden,das der Eindruck ensteht die Auktionshäuser wollten hier ihren Müll abladen
Nur der Münzhandel ist in der Lage jedes Stück einer alten Sammlung zu zuordnen,auf dem Papier,auf irgend einer alten Rechnung,etc
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