Aber wenigstens kann ich mein schrottreifes Auto wieder nach Deutschland bringen, ist ja auch ein Kulturgut

Natürlich wissen sie, was sie tun, denn sie haben die folgenden Sachverständigen zum Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Unesco-Abkommen am 27.9.06 angehört:tournois hat geschrieben:Herr, vergieb ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun..........
Schnurz wo der her kam und wer ihn wofür wollte, sein Vater hätte auf jeden Fall mal besser einen Apfel gegessen anstatt sich mit seiner Frau zu paaren....McBrumm hat geschrieben: Aber wir wollen ja nicht über diesen Typen diskutieren........
meine Meinung,Wurzel hat geschrieben:
Und jetzt zurück zum Thema.....
Michael
Gut nehmen wir deinen Vorschlag doch einmal auf:McBrumm hat geschrieben: Und auch (hehe) Deutschland den Österreichern die Hymne, die bekanntlich die Kaiserhymne von Österreich war, bis sie eines Tages der größte Verbrecher aller Zeiten in die Hände bekam....
Hab ich es richtig aufgefasst?
Da die Münzen ja nicht fliegend die Jahrhunderte verbracht haben, werden sie dem in der Erde und unter Wasser befindlichen archäologischen Erbe zugeordnet. Für dieses gibt es keine Regelung die den Marktwert berücksichtigt, denn auch eine Scherbe ohne Marktwert in 1,5 Meter Tiefe kann archäologisch und kulturgeschichtlich bedeutsam sein. Altersregelungen bei anderem Kulturgut als Münzen gibt es mehrere, gestaffelt je nach Gegenstand: 50 und 100 Jahre. Beispiele für die Kategorien habe ich mir nicht gemerkt.KarlAntonMartini hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstanden habe, gelten Münzen ab einem Alter von ??? Jahren und einem Wert über 1.000 Euro als Kulturgut, die im Handel dann nur noch mit Herkunftsdokumentation verkauft werden dürfen.
Mitglieder in diesem Forum: Amazon [Bot]