Sehr geehrte Sammlerkollegen,
vielleicht kann mir hier ein älterer Sammlerkollege behilflich sein:
Weiß jemand, wie es um die rechtliche Situation bestellt war beim Erwerb und der Ausfuhr von Antiquitäten besonders römischen Artefakten und Münzen so zwischen 1969 und 1971 aus dem Libanon.
Alexander20
ausfuhr von Antiquitäten
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Re: ausfuhr von Antiquitäten
Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut - UNESCO-Beschluss vom 14. November 1970 -----> http://www.unesco.de/406.htmlAntiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (01.06.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäische Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden (Art. 2 Buchstabe w), Art.8 (1) und (3) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 i.V.m Art. 62 Nr. 3. der Verordnung (EG) Nr. 865/2006.
mfg justus
mit freundlichem Gruß
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Re: ausfuhr von Antiquitäten
Da steht aber nichts zur Situation im Libanon.
Hat der Libanon das Übereinkommen damals ratifiziert?
Wenn ja, wie hat er es in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt?
Hat der Libanon das Übereinkommen damals ratifiziert?
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Gruß,
antoninus1
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Re: ausfuhr von Antiquitäten
Hallo justusmagnus,
ich wollte nicht versäumen, mich bei Dir für Deinen Hinweis zu bedanken. Das hat mir doch sehr weitergeholfen.
Alexander20
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