Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich werde alt, Alzheimer läßt grüßen - ich weiß nicht mehr, ob ich dieses Bild hier schon gepostet habe. Wenn ja, möge man mir bitte die Wiederholung verzeihen. Es paßt nur gerade so gut zur "Terroristenbekämpfung".
Viele Grüße,
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Monika Grütters hat drei Antworten erteilt (u. a. für Dr. Lanz und Herrn Simonsen).
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q444966
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445373
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445378
Siegmund Ehrmann hat mir als Vorsitzender des Bundestagssausschusses für Kultur und Medien geantwortet. Die Antwort ist nicht sonderlich spannend, kann bei mir aber als pdf-Datei unter stampsdealer1 at gmx de angefordert werden.
Das Schreiben schenke ich einem Kunden für seine Autographensammlung. Dieses Mal wurde ein Freistempel verwendet. Andere Briefe aus dem Bundestag wiesen stets eine Markenfrankatur auf.
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q444966
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445373
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445378
Siegmund Ehrmann hat mir als Vorsitzender des Bundestagssausschusses für Kultur und Medien geantwortet. Die Antwort ist nicht sonderlich spannend, kann bei mir aber als pdf-Datei unter stampsdealer1 at gmx de angefordert werden.
Das Schreiben schenke ich einem Kunden für seine Autographensammlung. Dieses Mal wurde ein Freistempel verwendet. Andere Briefe aus dem Bundestag wiesen stets eine Markenfrankatur auf.
- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ah ja, daraus mal drei Zitate mit mit meinen Anmerkungen:stampsdealer hat geschrieben:Monika Grütters hat drei Antworten erteilt (u. a. für Dr. Lanz und Herrn Simonsen).
[...]
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445373
Jau, kommt hin .... natürlich nur, solange man niemalsnienicht irgendwo als Käufer/Verkäufer/Autor von Fachartikeln/... seine Datenspuren als Freund der Numismatik (und anderer Sammelgebiete) hinterlassen hat, oder etwa (s)eine Sammlung "in Verkehr bringt" (was auch beim Verschenken/Vererben der Fall ist - nur daß den Ärger dann die Bedachten haben).Dort ist zum Beispiel seit langem klargestellt, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht die Absicht verfolgt, Sammler in ihrer Freiheit zu beschränken, Münzen oder Briefmarken zu sammeln.
Darum geht's doch gar nicht wirklich. Das würde ja sogar ich noch einsehen, wenn das wissenschaftlich hieb- und stichfest unterfüttert ist. Also mal angenommen, einer buddelt irgendwo im Rheinland den dritten Antoninian des Usurpators Domitian von Gallien, und damit den ersten aus deutschen Landen, aus (oder was damit vergleichbares ...), dann wäre ich der letzte, der hier verneinen würde, daß sowas ggf. durchaus auf so eine Liste nazional wertvollen Kulturgutes gehört. Aber darum geht es bei den berechtigten Bedenken der Sammler doch gar nicht!Des Weiteren ist festgehalten, dass Münzen oder Briefmarken nur bei absolut herausragenden Einzelfällen als national wertvolles Kulturgut eingetragen werden sollen.
Widerlich, wie die hier ausweicht, abschweift, das Thema wechselt, ... - mit einem Wort: rumschwurbelt!Explizit wird außerdem dargelegt, dass die Bundesregierung einfache Sorgfaltspflichten vorsieht, die auch bei Verkäufen für Jedermann gelten. Ich habe mehrfach (nicht nur in Interviews, sondern auch hier auf Abgeordnetenwatch) auf diese klare Positionierung der Bundesregierung hingewiesen, die sich übrigens auch in der Gesetzesbegründung findet, welche dem Entwurf beigefügt ist. Es ist bedauerlich, dass der Großteil der Kritik noch immer kursierenden Interpretationen des Gesetzestextes folgt, die diese Absichtserklärungen der Bundesregierung offenbar weitgehend ignorieren.
Nochmal: Es geht um:
a) Die unklare Definition des "archäologischen Kulturgutes": Darunter fallen nach aktuellem Entwurfstext alle Gegenstände alter als 100 Jahre und ab 0,- € Wert (also auch jedes Stück alter Schrott! - nicht nur Münzen, sondern überhaupt, z.B. eine Scherbe von Omas Sammeltasse aus Meißner Porzellan aus der Kaiserzeit), solange nur "den Umständen nach zu vermuten ist", daß die mal "im Boden waren".
b) Die Forderung nach Begleitpapieren für jeden Ex-/Import von "archäologischen Gegenständen" im Sinne von a): Das beträfe genau genommen sogar die Abtragung und Verlegung von alten Mülldeponien (den volkstümlichen "Scherbelbergen") ins Ausland ("Mülltourismus"), weil dort z.B. ein neues Wohn-/Gerwerbegebiet erschlossen werden soll. Nochmal: Im Gesetzestext (und nur der zählt!!) steht kein Wort davon, daß sich diese Regelungen nur auf Nazionales Kulturgut (also auf der entsprechenden Liste eingetragenes) beziehen würden. Bei dem wäre das ja noch nachvollziehbar! Nein, es genügt für einen "Gegenstand", lediglich "archäologisch" sein zu können (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie Tabelle Druckseite 102 des PDF Kategorie 1; apropos: "Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern" - also in der Tat: alte Schutthalden mit Bombentrümmern historischer Bauten aus dem Zweiten WK, sofern das Gebäude jetzt älter als 100 Jahre wäre...).
c) Nicht erbringbare Provenienznachweise, die es bei Briefmarken, Münzen, Fossilien, Bierkrügen, ..., ..., ... eben de facto nicht gibt, da es sie nie gegeben hat. Seltenste(!) Ausnahmen zu dieser Regel: Ja, doch, es gab sie schon: in ausgemachten Unrechtsregimes nämlich! (Provokante Frage am Rande: Möchte sich die BRD vielleicht ganz bewußt in dieser Tradition sehen?! ) Z.B. habe ich eine Münze in meiner Sammlung, deren Provenienz sogar i.S. des KGSG über jeden Zweifel erhaben ist. Ihr Unterlegzettel ist nämlich eine Bescheinigung der "Reichsbank" aus "Toitschlands Großer Zeit[tm] <virtueller Hackenknall>", daß diese Münze eine Sammlermünze und damit vom Goldverbot (siehe meinen Link dazu oben) ausgenommen ist. Das habe ich logischerweise aufgehoben. Zunächst eher als skurriles Zeitzeugnis. Daß das jetzt bald wieder formaljuristisch "zu Ehren kommen" dürfte, ist ein Treppenwitz deutscher Geschichte, der geradezu rekordverdächtig ist!!
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
"Des Weiteren ist festgehalten, dass Münzen oder Briefmarken nur bei absolut herausragenden Einzelfällen als national wertvolles Kulturgut eingetragen werden sollen."
Die erste klare und brauchbare Ansage seit Wochen, auf die man sie notfalls festnageln wird.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
viel spass beim festnageln!nummis durensis hat geschrieben:"Des Weiteren ist festgehalten, dass Münzen oder Briefmarken nur bei absolut herausragenden Einzelfällen als national wertvolles Kulturgut eingetragen werden sollen."
Die erste klare und brauchbare Ansage seit Wochen, auf die man sie notfalls festnageln wird.
du glaubst doch nicht im ernst, dass das abwiegelnde geschwafel, auch einer ministerin, mehr wert ist als der gesetzestext???
grüsse
frank
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@Nummis Durensis: Lies nochmal, was ich oben schon schrieb. Madam bezieht sich nämlich hierauf:
Außerdem ist genau dann ja eine "Rückgabe" an den "Herkunftsstaat" gem. §§ 49 bis 68 KGSG ausgeschlossen. Und präzise in diesen Paragraphen ruht für uns das Problem. Das ist auch der Hintergrund für die "Sorgfaltspflichten": "Illegal eingeführtes" KG ist an den "Herkunftsstaat" zurückzugeben. Egal an wen, und was der danach "eigentlich" damit anstellen will bzw. ob er auch nur ansatzweise die Gewähr für deren künftigen Erhalt bieten kann. Er muß lediglich behaupten(!), es sei "sein" Kulturgut. (Z.B. der IS: in dessen "ICOM Red List" stehen exemplarisch alle antiken Münzen Münzen mit hinten "SC" drauf verzeichnet.)
Die im eben genannte Sinne benötigten "Begleitpapiere" für jeden Im- bzw. Export sind ein ganz anderes Kaliber. Und die beziehen sich auf jedwedes Kulturgut älter 100 Jahre und ab 0,00 € Wert, sofern es "sich im Boden oder einem Gewässer befindet oder befunden hat oder bei dem aufgrund der Gesamtumstände dies zu vermuten ist" (wörtlich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1). Okay, okay ... Briefmarken scheiden also aus, denn die verrotten dann. Es sei denn, sie sind extrem gut verpackt. Fossilien/Mineralien sind nun aber zu 100,0% betroffen (auch wenn sie in unbearbeiteter Form mit menschlichen Kulturleistungen nix, aber auch rein gar nix, zu tun haben, was ja nun echt extrem skurril ist, solche reinen Naturgüter in ein Kulturgutschutzgesetz mit zu inkludieren...).
Und zu genau dieser Thematik äußert sich die Grütters nicht. Damit man sie eben nicht festnageln kann...
Und da war es hierzuforum eigentlich bisher völlig unstrittig, daß ein solcher expliziter Verzeichniseintrag bzgl. Numismatika nur in besonderen Ausnahmefällen passieren dürfte. Allein, was das den zuständigen Beamten für Aaaaaaaaarbeit macht .... puuuuh!§ 7
Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
(1) Kulturgut ist von der obersten Landesbehörde in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes einzutragen, wenn
1. es besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist und
2. seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt.
Außerdem ist genau dann ja eine "Rückgabe" an den "Herkunftsstaat" gem. §§ 49 bis 68 KGSG ausgeschlossen. Und präzise in diesen Paragraphen ruht für uns das Problem. Das ist auch der Hintergrund für die "Sorgfaltspflichten": "Illegal eingeführtes" KG ist an den "Herkunftsstaat" zurückzugeben. Egal an wen, und was der danach "eigentlich" damit anstellen will bzw. ob er auch nur ansatzweise die Gewähr für deren künftigen Erhalt bieten kann. Er muß lediglich behaupten(!), es sei "sein" Kulturgut. (Z.B. der IS: in dessen "ICOM Red List" stehen exemplarisch alle antiken Münzen Münzen mit hinten "SC" drauf verzeichnet.)
Die im eben genannte Sinne benötigten "Begleitpapiere" für jeden Im- bzw. Export sind ein ganz anderes Kaliber. Und die beziehen sich auf jedwedes Kulturgut älter 100 Jahre und ab 0,00 € Wert, sofern es "sich im Boden oder einem Gewässer befindet oder befunden hat oder bei dem aufgrund der Gesamtumstände dies zu vermuten ist" (wörtlich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1). Okay, okay ... Briefmarken scheiden also aus, denn die verrotten dann. Es sei denn, sie sind extrem gut verpackt. Fossilien/Mineralien sind nun aber zu 100,0% betroffen (auch wenn sie in unbearbeiteter Form mit menschlichen Kulturleistungen nix, aber auch rein gar nix, zu tun haben, was ja nun echt extrem skurril ist, solche reinen Naturgüter in ein Kulturgutschutzgesetz mit zu inkludieren...).
Und zu genau dieser Thematik äußert sich die Grütters nicht. Damit man sie eben nicht festnageln kann...
Zuletzt geändert von Chandragupta am Mo 09.11.15 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Nö. Ich werde auch weiterhin nicht mehr in den allgemeinen Chor der Weltuntergangsrequien hier einstimmenbeachcomber hat geschrieben:viel spass beim festnageln!nummis durensis hat geschrieben:"Des Weiteren ist festgehalten, dass Münzen oder Briefmarken nur bei absolut herausragenden Einzelfällen als national wertvolles Kulturgut eingetragen werden sollen."
Die erste klare und brauchbare Ansage seit Wochen, auf die man sie notfalls festnageln wird.
du glaubst doch nicht im ernst, dass das abwiegelnde geschwafel, auch einer ministerin, mehr wert ist als der gesetzestext???
grüsse
frank
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Du bringst hier zweierlei durcheinander:
Die römischen Münzen, die wir sammeln, sind natürlich kein nationales DEUTSCHES Kulturgut (das würde bedeuten, daß wir sie nicht außer Landes schaffen dürften); aber sie sind, sobald irgendeine Bananenrepublik das behauptet, Kulturgut von Italien / Griechenland / Türkei / Grönland / Pfefferland / Irak etc., weshalb diese Dinge uns bösen Menschen zu entziehen sind und an ihre Herkunftsländer, also das römische Reich, zurückzugeben sind...
Homer
Die römischen Münzen, die wir sammeln, sind natürlich kein nationales DEUTSCHES Kulturgut (das würde bedeuten, daß wir sie nicht außer Landes schaffen dürften); aber sie sind, sobald irgendeine Bananenrepublik das behauptet, Kulturgut von Italien / Griechenland / Türkei / Grönland / Pfefferland / Irak etc., weshalb diese Dinge uns bösen Menschen zu entziehen sind und an ihre Herkunftsländer, also das römische Reich, zurückzugeben sind...
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@Homer, danke für die nochmalige Klarstellung mit Deinen Worten.
Aber der o.g. von mir fiktiv herbeiphantasierte, hierzulande gefundene, weltweit dann 3. Antoninian des Domitianus - https://de.wikipedia.org/wiki/Domitianu ... nkaiser%29 - wäre sicher ein deutsches Kulturgut (die sind nämlich auch noch aus der Münzstätte Trier!). Damit wären sie von jedem Herausgabeanspruch irgendeines anderen failing banana states ausgenommen. Dito das vielleicht mal irgendwann auftauchende erste "Tanzende Männlein" in Gold oder sowas der Art...
Apropos Römisches Reich: Untergegangen 1453 in Constantinopel. Heute Istanbul. Also ist die Türkei jetzt der Rechtsnachfolger?! Interessante Sichtweise...
Aber der o.g. von mir fiktiv herbeiphantasierte, hierzulande gefundene, weltweit dann 3. Antoninian des Domitianus - https://de.wikipedia.org/wiki/Domitianu ... nkaiser%29 - wäre sicher ein deutsches Kulturgut (die sind nämlich auch noch aus der Münzstätte Trier!). Damit wären sie von jedem Herausgabeanspruch irgendeines anderen failing banana states ausgenommen. Dito das vielleicht mal irgendwann auftauchende erste "Tanzende Männlein" in Gold oder sowas der Art...
Apropos Römisches Reich: Untergegangen 1453 in Constantinopel. Heute Istanbul. Also ist die Türkei jetzt der Rechtsnachfolger?! Interessante Sichtweise...
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich knüpfe jetzt nicht direkt an die anderen Posts an, sondern es geht um das Antwortverhalten von Monika Grütters.
In der Frage von Dr. Lanz steht u. a.:
"Was sagen sie dazu, dass Frankreich für antike Münzen auch weit über dem wert von 100 Euro keine Zertifikate verlangt?"
Hinsichtlich Frankreich hat Monika Grütters keine Antwort gegeben.
Da Abgeordnetenwatch sicherlich von den Viefragern nicht unbedingt lauter Nachfragen sehen möchte:
Wer von Euch sendet die Nachfrage hinsichtlich dem Punkt Frankreich?
Dank und Gruß Jürgen
In der Frage von Dr. Lanz steht u. a.:
"Was sagen sie dazu, dass Frankreich für antike Münzen auch weit über dem wert von 100 Euro keine Zertifikate verlangt?"
Hinsichtlich Frankreich hat Monika Grütters keine Antwort gegeben.
Da Abgeordnetenwatch sicherlich von den Viefragern nicht unbedingt lauter Nachfragen sehen möchte:
Wer von Euch sendet die Nachfrage hinsichtlich dem Punkt Frankreich?
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@Chandra: Römisches Reich im Westen neu belebt 800 mit der Kaiserkrönung Karls des Großen, untergegangen 1806 durch Nappi von Frankreich. Ist das Dt. Reich von 1871 Rechtsnachfolger des RDR??
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Oh man, die Grützers (Tippfehler ?)...klingt eigentlich viel besser als Grütters bei der Grütze, die sie schreibt.
Die versteht tatsächlich ihr eigenes Gesetz nicht, redet immer nur von nationalem Kulturgut. Ich glaube langsam, die weiß gar nicht, dass es in dem KGSG viel mehr um archäologisches Kulturgut geht
Die versteht tatsächlich ihr eigenes Gesetz nicht, redet immer nur von nationalem Kulturgut. Ich glaube langsam, die weiß gar nicht, dass es in dem KGSG viel mehr um archäologisches Kulturgut geht
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Es haben schon viele böse Regierungen so gearbeitet, daß die Leute gestöhnt haben: Oh Gott, der König oder der Zar da ganz oben, die sind wahrscheinlich gar nicht so, die wissen nur gar nicht, was ihre Unterlinge, Minister, Schergen usw. verzapfen...
Ich glaube das nicht. Und ich glaube auch, daß Frau Grütters das genau weiß. Die will abwiegeln und ihr Gesetz durchkriegen und lenkt daher immer von "Antike" auf "Münzen", und es sei doch alles gar nicht schlimm. Stimmt ja auch - wenn ich Deutsches Reich nach Jäger sammle, gibt's höchstens den "Friedrich den Weisen", der als nationales Kulturgut in Frage kommt.
Oder --- fällt mir gerade ein --- kann es sein, daß die wirklich nicht weiß, daß antike Münzen in der Erde waren???
Homer
Ich glaube das nicht. Und ich glaube auch, daß Frau Grütters das genau weiß. Die will abwiegeln und ihr Gesetz durchkriegen und lenkt daher immer von "Antike" auf "Münzen", und es sei doch alles gar nicht schlimm. Stimmt ja auch - wenn ich Deutsches Reich nach Jäger sammle, gibt's höchstens den "Friedrich den Weisen", der als nationales Kulturgut in Frage kommt.
Oder --- fällt mir gerade ein --- kann es sein, daß die wirklich nicht weiß, daß antike Münzen in der Erde waren???
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Die unabhängige Politikerin ohne Partikularinteressen, Frau Prof. Grütters, im Beirat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 1. Chefin, 2. Chef Dr. Winands, Präsident Prof. Parzinger, hat bei Abgeordnetenwatch wieder eine Antwort hinterlassen/abgesondert.
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445469
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445469
Zuletzt geändert von stampsdealer am Di 10.11.15 08:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Die Frage von Dr. Lanz an Monika Grütters, es geht um die Übersetzungskorrektur von 1996, ist nicht richtig beantwortet worden.
Die Übersetzungskorrektur hat da gar nie stattgefunden! Die Tabellenstruktur ist beim Kopieren nicht erhalten geblieben.
Bezug
Rechtsakt Zeitpunkt des Inkrafttretens Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten Amtsblatt
Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 1.4.1993 - ABl. L 395 vom 31.12.1992
Änderungsrechtsakt(e) Zeitpunkt des Inkrafttretens Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten Amtsblatt
Verordnung (EG) Nr. 2469/96 27.12.1996 - ABl. L 335 vom 24.12.1996
Verordnung (EG) Nr. 974/2001 8.6.2001 - ABl. L 137 vom 19.5.2001
Verordnung (EG) Nr. 806/2003 5.6.2003 -
Die Übersetzungskorrektur hat da gar nie stattgefunden! Die Tabellenstruktur ist beim Kopieren nicht erhalten geblieben.
Bezug
Rechtsakt Zeitpunkt des Inkrafttretens Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten Amtsblatt
Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 1.4.1993 - ABl. L 395 vom 31.12.1992
Änderungsrechtsakt(e) Zeitpunkt des Inkrafttretens Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten Amtsblatt
Verordnung (EG) Nr. 2469/96 27.12.1996 - ABl. L 335 vom 24.12.1996
Verordnung (EG) Nr. 974/2001 8.6.2001 - ABl. L 137 vom 19.5.2001
Verordnung (EG) Nr. 806/2003 5.6.2003 -
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