Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Liebich (FDP) hat das Problem auch nicht verstanden
Können die alle nicht lesen ?
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
@beachcomber
Bei Dr. Gysi stehen ja viele Fragen und Antworten. Ich wüßte nicht wie ich eine Einzelantwort mit einem Direktlink versehen, also ´fixieren´könnte; das ist und bleibt wohl dann eine mühseelige Suche mit der Vor- und mit der Rücktaste.
Bei Dr. Gysi stehen ja viele Fragen und Antworten. Ich wüßte nicht wie ich eine Einzelantwort mit einem Direktlink versehen, also ´fixieren´könnte; das ist und bleibt wohl dann eine mühseelige Suche mit der Vor- und mit der Rücktaste.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Hi Stampsdealer
Kannst du die email von Herrn Lindner (FDP) hier zitieren? Bin doch mal neugierig.
Kannst du die email von Herrn Lindner (FDP) hier zitieren? Bin doch mal neugierig.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Herr Liebich gehört zur Partei Die Linke, NICHT zur FDP.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Herr Lindner hat sich aufgrund einer Email, die er von mir erhalten hat, sogleich bedankt.
Also Inhalte wurden meinerseits geliefert. Hätte Herr Lindner mir sonst noch etwas gesagt, so würde ich das niemals im Forum posten. Das wäre dann die Mißachtung von Vertraulichkeit.
Also Inhalte wurden meinerseits geliefert. Hätte Herr Lindner mir sonst noch etwas gesagt, so würde ich das niemals im Forum posten. Das wäre dann die Mißachtung von Vertraulichkeit.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
In meiner Mailbox habe ich vom 20. Aug. den Newwsletter der Münzenwoche gefunden.
http://www.newsletter-webversion.de/?c= ... b9bnqs-eus
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Hier auch ein guter Artikel aus der Münzenwoche zum Thema: So gut sind die Kulturgüter in ihren Ursprungsländern aufgehoben.
http://www.muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3600
Erinnern möchte ich auch daran, daß die Türkei das antike Zeugma im Stausee versenkt hat.
Homer
http://www.muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3600
Erinnern möchte ich auch daran, daß die Türkei das antike Zeugma im Stausee versenkt hat.
Homer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Hi Homer,
da ich gerade in einem Funkloch war, hat sich meine Überarbeitung des o.g. Postings mit Deiner Antwort überschnitten.
Hmmm, in meinem Bsp. mit dem Goldsovereign dürfte aber sogar "gutgläubiger Erwerb" greifen. Das "Kulturgut" ist beim Versuch des "Inverkehrbringens" jedoch "sicherzustellen", da kein lückenloser(!) Provenienznachweis für die letzten 20 Jahre vorgelegt werden kann: Die Bank sieht sich jetzt, fast 20 Jahre nach dem besagten Kauf, einfach nicht mehr in der Lage, Angaben zum Vorbesitzer genau dieses konkreten Sovereigns aus ihrer Kiste mit damals hunderten(!!) solcher Stücke zu liefern. Diese Sachen waren/sind ja bisher noch reines Anlagegold und sogar, im Unterschied zu "normalen" Waren, mehrwertsteuerbefreit, da formal noch Gesetzliches Zahlungsmittel in Großbritannien!
In der BRD gilt aber dafür trotzdem das KGSG mit seinen skurrilen "Sorgfaltspflichten", selbst wenn Großbritannien noch gar kein "Rückgabeersuchen" für just diesen Sovereign gestellt hat. Zumindest habe ich das so verstanden - but IANAL (I am not a lawyer)!
da ich gerade in einem Funkloch war, hat sich meine Überarbeitung des o.g. Postings mit Deiner Antwort überschnitten.
Hmmm, in meinem Bsp. mit dem Goldsovereign dürfte aber sogar "gutgläubiger Erwerb" greifen. Das "Kulturgut" ist beim Versuch des "Inverkehrbringens" jedoch "sicherzustellen", da kein lückenloser(!) Provenienznachweis für die letzten 20 Jahre vorgelegt werden kann: Die Bank sieht sich jetzt, fast 20 Jahre nach dem besagten Kauf, einfach nicht mehr in der Lage, Angaben zum Vorbesitzer genau dieses konkreten Sovereigns aus ihrer Kiste mit damals hunderten(!!) solcher Stücke zu liefern. Diese Sachen waren/sind ja bisher noch reines Anlagegold und sogar, im Unterschied zu "normalen" Waren, mehrwertsteuerbefreit, da formal noch Gesetzliches Zahlungsmittel in Großbritannien!
In der BRD gilt aber dafür trotzdem das KGSG mit seinen skurrilen "Sorgfaltspflichten", selbst wenn Großbritannien noch gar kein "Rückgabeersuchen" für just diesen Sovereign gestellt hat. Zumindest habe ich das so verstanden - but IANAL (I am not a lawyer)!

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Nachfrage an Dr. Anton Hofreiter.
Ich habe eben nachgeschaut. Die sehr gute Nachfrage eines anderen Fragestellers zu meiner Frage ist freigeschaltet, sodass ich einen Link setze.
WICHTIG! Bekundet bitte alle Interesse an einer Antwort. Tragt Euch also bitte alle mit Eurer Emailadresse für die Benachrichtigung bei Eintreffen einer Antwort ein.
Besten Dank und Grüsse
Jürgen
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_anto ... 78199.html
Ich habe eben nachgeschaut. Die sehr gute Nachfrage eines anderen Fragestellers zu meiner Frage ist freigeschaltet, sodass ich einen Link setze.
WICHTIG! Bekundet bitte alle Interesse an einer Antwort. Tragt Euch also bitte alle mit Eurer Emailadresse für die Benachrichtigung bei Eintreffen einer Antwort ein.
Besten Dank und Grüsse
Jürgen
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Was hat uns die Erfahrung mit Politikern und Politik gelehrt?
Eine Behauptung muss überhaupt nicht nachgeprüft werden (z. Bsp. Kunst und Terrorismusfinanzierung).
Die Behauptung muss nur gebetsmühlenhaft, also oft genug wiederholt werden.
Dann ist diese auch wahr!
Kann es sein das Argumente überhaupt nicht die geringste Rolle spielen?
Geht es nur um Interessen?
Pofalla gegen Bosbach „Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen“ Focus 01.10.2011
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 70836.html
Oder denken wir an die kürzlich ausgestoßenen Drohungen von Unionsfraktionschef Kauder
gegen Abweichler.
Eine Behauptung muss überhaupt nicht nachgeprüft werden (z. Bsp. Kunst und Terrorismusfinanzierung).
Die Behauptung muss nur gebetsmühlenhaft, also oft genug wiederholt werden.
Dann ist diese auch wahr!
Kann es sein das Argumente überhaupt nicht die geringste Rolle spielen?
Geht es nur um Interessen?
Pofalla gegen Bosbach „Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen“ Focus 01.10.2011
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 70836.html
Oder denken wir an die kürzlich ausgestoßenen Drohungen von Unionsfraktionschef Kauder
gegen Abweichler.
- Homer J. Simpson
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Abweichler. Seeehr gutes Stichwort.
Was ist ein Abweichler? Einer, der von der rechten Lehre abweicht. Das setzt voraus, daß es EINE RICHTIGE Linie gibt und alle anderen falsch sind. Also so etwas im weltlichen Bereich, was bei der Kirche Ketzer oder Häretiker heißt.
Dazu, was man mit Abweichlern so macht, siehe bitte auch den heutigen Artikel des Tages auf Wikipedia über Leo Trotzki. Den hat Stalins langer Arm auch im Exil in Mexiko noch erwischt.Wenn ich den Terminus "Abweichler" in der offiziellen Politik höre, stelle ich mir immer vor, der Gebraucher des Wortes würde gerne mit dem so Gescholtenen so verfahren wie Stalin mit Trotzki.
Homer
Was ist ein Abweichler? Einer, der von der rechten Lehre abweicht. Das setzt voraus, daß es EINE RICHTIGE Linie gibt und alle anderen falsch sind. Also so etwas im weltlichen Bereich, was bei der Kirche Ketzer oder Häretiker heißt.
Dazu, was man mit Abweichlern so macht, siehe bitte auch den heutigen Artikel des Tages auf Wikipedia über Leo Trotzki. Den hat Stalins langer Arm auch im Exil in Mexiko noch erwischt.Wenn ich den Terminus "Abweichler" in der offiziellen Politik höre, stelle ich mir immer vor, der Gebraucher des Wortes würde gerne mit dem so Gescholtenen so verfahren wie Stalin mit Trotzki.
Homer
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Es scheint sich immer mehr eine Abneigung gegen Politiker herauszubilden. Ich verstehe nicht, warum sie das nicht beunruhigt. Immerhin gehören wir doch zum sog. Mittelstand, der den Staat eigentlich trägt.
Jochen
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ich habe Herrn Dr. Hofreiter (die Grünen) auf Abgeordneten-Watch Rubrik Kultur folgenden Text gesendet:
"Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter
Erfreulicherweise haben Sie zu der Thematik des Entwurfes zum neuen Kulturgutschutzrecht eine ausführliche Antwort gegeben. Sie haben sich also intensiver beschäftigt. Das ist nicht selbstverständlich und spricht für Sie als Ansprechpartner.
Die Problematik, auf die Herr Schmidt und Herr Hoffmann bereits eingegangen sind, ist aber nach wie vor ungeklärt.
Man muss unterscheiden zwischen nationalem Kulturgut und "archäologischen Kulturgut". Mit letzterem sind alle Gegenstände gemeint, die mindestens 100 Jahre alt sind. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für "archäologisches Kulturgut" ab einem Wert von 100 Euro es lückenlos zu dokumentieren ist, wo sich dieser Gegenstand die letzten 20 Jahre befunden hat.
Es gibt alleine im Bereich der Goldmünzen mehr als 1 Milliarde (sic!) Exemplare, die von dieser Regelung betroffen wären. Das meiste davon ist Anlagegold der lateinischen Münzunion und sicherlich nicht aus Raubgrabungen muslimischer Terroristen an den Mann/die Frau gebracht worden.
Diese Münzen waren sogar lange Zeit in jeder Dorfbank- und Sparkassenfiliale zu bekommen. Der britische Sovereign (von denen es viele Millonen Exemplare älter als 100 Jahre gibt) ist formal sogar immer noch gültiges Zahlungsmittel.
Daher meine überspitzte Frage, die aber das Problem verdeutlicht:
Wissen Sie, wo sich der 100 Euro-Schein in Ihrer Tasche die letzten 20 Jahre befand? Laut des Kulturgutschutzgesetzes müssten Sie das können, wenn der Schein 100 Jahre alt ist und noch gültig ist.
Mit Münzen verhält das eben genauso. Es sind und waren Zahlungsmittel. Es ist nur in sehr wenigen Fällen im Mikroprozent-Bereich überhaupt möglich, einen solchen Herkunfts-Stammbaum zu erstellen.
Auch ist der Entwurf massiv verfassungswidrig (Beweisumkehr, Rückwirkung des Gesetzes, Datenschutz, Einschränkung der Unversehrtheit der Wohnung). Das sollte gerade Ihnen als Mitglied der "Grünen" doch massiv aufstoßen.
Vielen Dank für Ihre Mühen
Dr. André Hansen"
"Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter
Erfreulicherweise haben Sie zu der Thematik des Entwurfes zum neuen Kulturgutschutzrecht eine ausführliche Antwort gegeben. Sie haben sich also intensiver beschäftigt. Das ist nicht selbstverständlich und spricht für Sie als Ansprechpartner.
Die Problematik, auf die Herr Schmidt und Herr Hoffmann bereits eingegangen sind, ist aber nach wie vor ungeklärt.
Man muss unterscheiden zwischen nationalem Kulturgut und "archäologischen Kulturgut". Mit letzterem sind alle Gegenstände gemeint, die mindestens 100 Jahre alt sind. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für "archäologisches Kulturgut" ab einem Wert von 100 Euro es lückenlos zu dokumentieren ist, wo sich dieser Gegenstand die letzten 20 Jahre befunden hat.
Es gibt alleine im Bereich der Goldmünzen mehr als 1 Milliarde (sic!) Exemplare, die von dieser Regelung betroffen wären. Das meiste davon ist Anlagegold der lateinischen Münzunion und sicherlich nicht aus Raubgrabungen muslimischer Terroristen an den Mann/die Frau gebracht worden.
Diese Münzen waren sogar lange Zeit in jeder Dorfbank- und Sparkassenfiliale zu bekommen. Der britische Sovereign (von denen es viele Millonen Exemplare älter als 100 Jahre gibt) ist formal sogar immer noch gültiges Zahlungsmittel.
Daher meine überspitzte Frage, die aber das Problem verdeutlicht:
Wissen Sie, wo sich der 100 Euro-Schein in Ihrer Tasche die letzten 20 Jahre befand? Laut des Kulturgutschutzgesetzes müssten Sie das können, wenn der Schein 100 Jahre alt ist und noch gültig ist.
Mit Münzen verhält das eben genauso. Es sind und waren Zahlungsmittel. Es ist nur in sehr wenigen Fällen im Mikroprozent-Bereich überhaupt möglich, einen solchen Herkunfts-Stammbaum zu erstellen.
Auch ist der Entwurf massiv verfassungswidrig (Beweisumkehr, Rückwirkung des Gesetzes, Datenschutz, Einschränkung der Unversehrtheit der Wohnung). Das sollte gerade Ihnen als Mitglied der "Grünen" doch massiv aufstoßen.
Vielen Dank für Ihre Mühen
Dr. André Hansen"
Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
[ externes Bild ] gefällt mir!!nsw-leipzig hat geschrieben:Ich habe Herrn Dr. Hofreiter (die Grünen) auf Abgeordneten-Watch Rubrik Kultur folgenden Text gesendet:
"Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter
Erfreulicherweise haben Sie zu der Thematik des Entwurfes zum neuen Kulturgutschutzrecht eine ausführliche Antwort gegeben. Sie haben sich also intensiver beschäftigt. Das ist nicht selbstverständlich und spricht für Sie als Ansprechpartner.
Die Problematik, auf die Herr Schmidt und Herr Hoffmann bereits eingegangen sind, ist aber nach wie vor ungeklärt.
Man muss unterscheiden zwischen nationalem Kulturgut und "archäologischen Kulturgut". Mit letzterem sind alle Gegenstände gemeint, die mindestens 100 Jahre alt sind. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für "archäologisches Kulturgut" ab einem Wert von 100 Euro es lückenlos zu dokumentieren ist, wo sich dieser Gegenstand die letzten 20 Jahre befunden hat.
Es gibt alleine im Bereich der Goldmünzen mehr als 1 Milliarde (sic!) Exemplare, die von dieser Regelung betroffen wären. Das meiste davon ist Anlagegold der lateinischen Münzunion und sicherlich nicht aus Raubgrabungen muslimischer Terroristen an den Mann/die Frau gebracht worden.
Diese Münzen waren sogar lange Zeit in jeder Dorfbank- und Sparkassenfiliale zu bekommen. Der britische Sovereign (von denen es viele Millonen Exemplare älter als 100 Jahre gibt) ist formal sogar immer noch gültiges Zahlungsmittel.
Daher meine überspitzte Frage, die aber das Problem verdeutlicht:
Wissen Sie, wo sich der 100 Euro-Schein in Ihrer Tasche die letzten 20 Jahre befand? Laut des Kulturgutschutzgesetzes müssten Sie das können, wenn der Schein 100 Jahre alt ist und noch gültig ist.
Mit Münzen verhält das eben genauso. Es sind und waren Zahlungsmittel. Es ist nur in sehr wenigen Fällen im Mikroprozent-Bereich überhaupt möglich, einen solchen Herkunfts-Stammbaum zu erstellen.
Auch ist der Entwurf massiv verfassungswidrig (Beweisumkehr, Rückwirkung des Gesetzes, Datenschutz, Einschränkung der Unversehrtheit der Wohnung). Das sollte gerade Ihnen als Mitglied der "Grünen" doch massiv aufstoßen.
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Dr. André Hansen"
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Der Brief ist sehr gut, die Antwort wird es nicht sein!
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