Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Hashtag #Kulturgutschutzgesetz
https://twitter.com/hashtag/kulturgutschutzgesetz
Hashtag #Grütters
https://twitter.com/search?q=%23Gr%C3%B ... pd&lang=it
Hashtag #MonikaGrütters
https://twitter.com/search?q=%23MonikaG ... pd&lang=it
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Hashtag #MonikaGrütters
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Die Situation in Österreich.
Satz aus einer an mich gerichteten Mail: " Insbesondere die Wirtschaftskammer (WKO) nimmt kritisch Stellung und will eine Lösung, die der bisherigen deutschen entspricht."
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
Satz aus einer an mich gerichteten Mail: " Insbesondere die Wirtschaftskammer (WKO) nimmt kritisch Stellung und will eine Lösung, die der bisherigen deutschen entspricht."
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV ... ndex.shtml
- Peter43
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Hört sich gut an. Ich hoffe darauf, daß sich die europäischen Länder in unserem Sinne einschalten werden, denn sie sind ja ebenfalls massiv betroffen. Auf mein Schreiben vom 15.8.15 an die europäische Kommissarin für den Binnenhandel habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Selbst der Rückschein für den Einschreibebrief ist noch nicht eingetroffen. Das stinkt doch alles zum Himmel! Ich habe am 4.9.15 einen Nachforschungsantrag gestellt und ihn heute wiederholt.
Jochen
Jochen
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Monika Grütters hat soeben Herrn Johannes Diller geantwortet. Eigentlich kann ich die Beantwortung aller noch nicht beantworteten Fragen auftragsgemäß übernehmen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q442728
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q442728
- Peter43
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Eben gerade ist die Antwort von der EU aus Brüssel gekommen. Hier ist der Text:
Dear Mr Hoeft,
I refer to your letter of 15/8/2015 addressed to Commissioner Bieńkowska in which you inform her on the planned new law for the protection of cultural goods
(Kulturgutschutzgesetz) in Germany.
As you indicate, the free movement of goods is one of the fundamental principles of the European Union. However, under the terms and within the limits of the Treaty on the Functioning of the European Union, Member States retain the right to define their national treasures and to take the necessary measures to protect them. The diversity of national arrangements for protecting national treasures is thus recognised by the aforesaid Treaty. Such prohibitions or restrictions shall not, however, constitute a means of arbitrary discrimination or a disguised restriction on trade. It flows from the settled caselaw that any such restriction must be interpreted strictly and must remain proportionate.
The introduction of a requirement of a permit by the German authorities to Export cultural goods to other EU/EEA Member States would undoubtedly constitute a measure having equivalent effect to export restrictions. The objective of such a measure is nonetheless capable of being justified under the Treaty. The decisive element for assessing its conformity with the Treaty would therefore be the proportionality of the German measure.
The proportionality of a measure vis-à-vis the objective to be protected could be assessed by the Commission only with full information on the adopted text of the law and all the underlying justifications available.
According to our information, the planned German law will also transpose Directive 2014/60/EU on the return of cultural objects1. By 18 December 2015, the national
transposition measures should be brought into force and communicated to the Commission. At that stage, the Commission could also examine the conformity of the
German law with the provisions of the Treaty on the free movement of goods.
Yours sincerely,
Hans INGELS
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. (+32-2) 299 11 11. Office: N105 03/025 - Tel. direct line (+32-2) 299 63 28 - Fax (+32-2) 299 80 31.
1 Directive 2014/60/EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 on the return of
cultural objects unlawfully removed from the territory of a Member State and amending Regulation
(EU) No 1024/2012, OJ L 159, 28.5.2014, p. 1.
Ich will diese Antwort jetzt nicht kommentieren, weil ich erst den Text genau analysieren muß. Was ich aber sehe ist, daß die einzelnen Staaten erhebliche Freiräume für ihre Gesetzgebung haben.
Mit freundlichem Gruß
Jochen
Dear Mr Hoeft,
I refer to your letter of 15/8/2015 addressed to Commissioner Bieńkowska in which you inform her on the planned new law for the protection of cultural goods
(Kulturgutschutzgesetz) in Germany.
As you indicate, the free movement of goods is one of the fundamental principles of the European Union. However, under the terms and within the limits of the Treaty on the Functioning of the European Union, Member States retain the right to define their national treasures and to take the necessary measures to protect them. The diversity of national arrangements for protecting national treasures is thus recognised by the aforesaid Treaty. Such prohibitions or restrictions shall not, however, constitute a means of arbitrary discrimination or a disguised restriction on trade. It flows from the settled caselaw that any such restriction must be interpreted strictly and must remain proportionate.
The introduction of a requirement of a permit by the German authorities to Export cultural goods to other EU/EEA Member States would undoubtedly constitute a measure having equivalent effect to export restrictions. The objective of such a measure is nonetheless capable of being justified under the Treaty. The decisive element for assessing its conformity with the Treaty would therefore be the proportionality of the German measure.
The proportionality of a measure vis-à-vis the objective to be protected could be assessed by the Commission only with full information on the adopted text of the law and all the underlying justifications available.
According to our information, the planned German law will also transpose Directive 2014/60/EU on the return of cultural objects1. By 18 December 2015, the national
transposition measures should be brought into force and communicated to the Commission. At that stage, the Commission could also examine the conformity of the
German law with the provisions of the Treaty on the free movement of goods.
Yours sincerely,
Hans INGELS
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. (+32-2) 299 11 11. Office: N105 03/025 - Tel. direct line (+32-2) 299 63 28 - Fax (+32-2) 299 80 31.
1 Directive 2014/60/EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 on the return of
cultural objects unlawfully removed from the territory of a Member State and amending Regulation
(EU) No 1024/2012, OJ L 159, 28.5.2014, p. 1.
Ich will diese Antwort jetzt nicht kommentieren, weil ich erst den Text genau analysieren muß. Was ich aber sehe ist, daß die einzelnen Staaten erhebliche Freiräume für ihre Gesetzgebung haben.
Mit freundlichem Gruß
Jochen
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
jedenfalls eine sehr korrekte antwort, die auf dein anliegen eingeht und alle entsprechenden eu-gesetze zitiert, die leider klar machen, dass die bundesregierung ein nationales kulturschutzgesetz machen kann ohne dabei gegen eu-richtlinien zu verstossen! und eine endgültige antwort kann's erst geben wenn das gesetz verabschiedet wird.
grüsse
frank
grüsse
frank
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ich habe eben bei Abgeordnetenwatch geschaut. Monika Grütters hat am 10.09.2015 auf die weitere Nachfrage eines anderen Forenten geantwortet.
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q442740
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q442740
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Antwort von Frau Dr. Högl ist eingetroffen (besondere Berücksichtigung der Münzen).
http://www.abgeordnetenwatch.de/eva_hoe ... ml#q440970
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Jürgen Schmidt @stampsdealer jetztvor 9 Sekunden
#Kulturgutschutzgesetz Antwort Dr. Högl besondere Berücksichtigung der Münzen
http://www.abgeordnetenwatch.de/eva_hoe ... ml#q440970 …
@ria_schroeder @solms @c_lindner
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http://www.abgeordnetenwatch.de/eva_hoe ... ml#q440970
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Jürgen Schmidt @stampsdealer jetztvor 9 Sekunden
#Kulturgutschutzgesetz Antwort Dr. Högl besondere Berücksichtigung der Münzen
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ich habe soeben bei Schlachter Genz, der Chef, gefühlte 74 Jahre alt, hat mich persönlich wie einen alten Freund bedient, im Dorf Altmarzahn (liegt im Wahlkreis von Monika Grütters) gefrühstückt und anschließend den Aufbau eines CDU-Standes zum Erntedankfest gesehen.
Ich gehe eher davon aus das die Frau Staatministerin weder am CDU-Stand in ihrem Wahlkreis verweilen noch das Erntedankfest besuchen wird. Vielleicht frage ich aber heute Abend mal bei den Herrschaften vom CDU-Stand einfach nach.
Ich gehe eher davon aus das die Frau Staatministerin weder am CDU-Stand in ihrem Wahlkreis verweilen noch das Erntedankfest besuchen wird. Vielleicht frage ich aber heute Abend mal bei den Herrschaften vom CDU-Stand einfach nach.
Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Am 22.09.2015, 19:30 gibt es in Berlin eine von der FDP organisierte Diskussionsveranstaltung zum Kulturgutschutzgesetz:
Viele Grüße,
Docisam
Wichtig: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns
http://www.liberale.de/content/diskussi ... otto-solmsDiskussionsveranstaltung zum geplanten Kulturgutschutzgesetz mit Hermann Otto Solms
Deutschland novelliert sein Kulturgutschutzgesetz. Zwei Bereiche sollen neu organisiert werden: Die Einfuhr antiker Raubkunst soll verhindert und die Rückgabe von illegal gehandelten Kulturgütern geregelt werden. Darüber herrscht weitestgehend Konsens. Stein des Anstoßes sind aber die Ausfuhrbestimmungen für nationales Kulturgut. Seit Bekanntwerden eines vorläufigen Referentenentwurfs ist eine leidenschaftlich geführte Debatte um die Definition von Kulturgut ausgebrochen.
Was ist nationales Kulturgut und kann dazu erklärt werden? Was darf nicht mehr außer Landes gebracht und nicht im Ausland verkauft werden? Wie soll Kulturgut geschützt werden? Schlagworte wie „Enteignung“ und „Ausverkauf“ machten die Runde, nachdem die ersten Künstler ihre Werke aus deutschen Museen entfernen ließen. Wie kann ein Kompromiss beim Kulturgutschutzgesetz aussehen und sind Lösungsansätze überhaupt in Sicht? Diese Fragen wollen die FDP-Bundespartei und die FDP Berlin mit Experten und Vertretern der betroffenen Berufsgruppen konstruktiv diskutieren.
Es diskutieren: Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder), Prof. Dr. Markus Hilgert (Direktor des Vorderasiatischen Museums, Stiftung Preußischer Kulturbesitz), Kristian Jarmuschek (Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Galerien und Kunsthändler), Dr. Hermann Otto Solms (Vorsitzender Deutsche Stiftung Eigentum, Vizepräsident des Deutschen Bundestags a.D., Bundesschatzmeister der FDP). Die Moderation übernimmt Bernhard Schulz (Journalist beim "Tagesspiegel").
Organisatorische Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Dr. Jung-Lindemann unter: 030 887028-88. Anmeldungen bitte mit dem Antwortbogen bis zum 20. September per E-Mail an ute.souayah@fdp.de.
Thomas-Dehler-Haus
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Viele Grüße,
Docisam
Wichtig: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ich habe von einem durchaus bekannten Münzhändler, der für ein größeres Auktionshaus arbeitet, die Info erhalten, dass in dem erneuerten Entwurf des Kulturgutschutzrechts Münzen der Neuzeit wohl von der Regelung nun ausgenommen worden sind. Es soll nur noch die Antike betreffen. Ob die Wertgrenzen bestehen bleiben und wie Antike hier genau definiert wird, weiß ich nicht.
Das wäre zumindest ein Teilerfolg, wenn auch für Antikenhändler und -sammler wahrscheinlich immer noch unbefriedigend.
Ich weiß nicht wie viel Wahrheit in dieser Info steckt, aber das macht zumindest Hoffnung und Mut.
Grüße
nsw-leipzig
Das wäre zumindest ein Teilerfolg, wenn auch für Antikenhändler und -sammler wahrscheinlich immer noch unbefriedigend.
Ich weiß nicht wie viel Wahrheit in dieser Info steckt, aber das macht zumindest Hoffnung und Mut.
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nsw-leipzig
- Chandragupta
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Oh je; ich hatte bisher ja gedacht, daß wenigstens die FDP-Opposition verstanden hätte, wo das eigentliche Problem liegt.
Nein, es gibt eben keinen Konsens bzgl. der Rückgabe von sog. "archäologischem Raubgut"! Denn das ist nach aktuellem Entwurf auch jede antike "Grabbelkisten"-Münze für 5,- €! Ab 100,- € gelten nämlich nur für den rein gewerblichen Handel erhöhte Sorgfaltspflichten.
Eine "Rückgabe" von Münzen "mit SC auf der Rs" (so die Rote ICOM-Liste aus dem Herrschaftsgebiet des IS) ist OHNE jede Wertgrenze möglich, wenn deren Besitzer für die letzten 20 Jahre keinen lückenlosen(!) Provenienznachweis erbringen kann...
Nein, es gibt eben keinen Konsens bzgl. der Rückgabe von sog. "archäologischem Raubgut"! Denn das ist nach aktuellem Entwurf auch jede antike "Grabbelkisten"-Münze für 5,- €! Ab 100,- € gelten nämlich nur für den rein gewerblichen Handel erhöhte Sorgfaltspflichten.
Eine "Rückgabe" von Münzen "mit SC auf der Rs" (so die Rote ICOM-Liste aus dem Herrschaftsgebiet des IS) ist OHNE jede Wertgrenze möglich, wenn deren Besitzer für die letzten 20 Jahre keinen lückenlosen(!) Provenienznachweis erbringen kann...
Zuletzt geändert von Chandragupta am Sa 12.09.15 14:55, insgesamt 2-mal geändert.
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
@ nsw-leipzig
Damit wären die Antikensammler (zu dene ich zähle) isoliert. Zwar würde ich mich für jeden freuen, der von dem Gesetz nicht betroffen ist. Für uns würde es aber wohl schwieriger Gehör zu finden. Noch ist es ein Gerücht, dass Münzen der Neuzeit (ab wann eigentlich ?) vom Gesetz ausgenommen sein könnten!
Viele Grüße,
Docisam
Weiterhin wichtig: https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns
Damit wären die Antikensammler (zu dene ich zähle) isoliert. Zwar würde ich mich für jeden freuen, der von dem Gesetz nicht betroffen ist. Für uns würde es aber wohl schwieriger Gehör zu finden. Noch ist es ein Gerücht, dass Münzen der Neuzeit (ab wann eigentlich ?) vom Gesetz ausgenommen sein könnten!
Viele Grüße,
Docisam
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- Chandragupta
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Dieses Gerücht besagt: Statt "100 Jahre alt" wird "Archäologisches" aus dem Staatsgebiet der heutigen BRD künftig am Fixdatum "vor1648" festgemacht. Ein Sovereign von 1914 oder österr. Kronen/Dukaten "1915" sind damit weiterhin inkludiert. Reichsthaler vom Alten Fritz wären aber raus. Zumindest welche aus der Münzstätte Berlin, nicht jedoch aus dem damaligen Königsberg...
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016
Ob die Taler vom alten Fritz oder gar die Friedrich d’or raus wären, ist gar nicht mal so klar. Schließlich gilt selbst ein oller Flugzeugmotor aus dem letzten Krieg noch als "archäologisches Fundgut". Schließlich hat der siebenjährige Krieg zu einigen Schatzfunden geführt ... - Und beweise mal, das ein Münze nie in der Erde war. Hätte jemand, der 1944/45 aus Königsberg floh, sein Münzen überhaupt mitnehmen dürfen? Man kann gar nicht kafkaesk genug denken.
Viele Grüße,
Docisam
Viele Grüße,
Docisam
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