Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Was sind das für ***, die durch solche Beschwerden verhindern, dass Sammler mobilisiert werden, und so indirekt das neue Gesetz unterstützen ???
MR
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Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)
Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Die sich beschwert haben einfach bei der nächsten Rundmail aus der Mailliste nehmen.
cogito ergo sum
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
wobei,der größte Nörgeler ist eh nicht mehr Mitglied.
Gruß
Locnar
Locnar
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Liebe Mods, lieber Admin,
ich danke Euch herzlich für Eure Arbeit und Eure Mühen.
Das mit den Beschwerden über erhaltene Rundmails ist mir wohlvertraut.
Ich muss da, wenn ich wieder Mails an gefühlte mehrere Hundert Leute verschicke, wahnsinnig aufpassen nicht solche Adressen auch zu erwischen.
Zum Schluß mache ich die Probe. Die Adressen, die ich auf keinen Fall nehmen darf, müssen vor Absendung bei gmx noch im Speicher, also noch abrufbar sein.
Wegen solchen Leuten setzen wir uns also einem Abmahnungs- und Kostenrisiko aus.
Grüsse
Jürgen
ich danke Euch herzlich für Eure Arbeit und Eure Mühen.
Das mit den Beschwerden über erhaltene Rundmails ist mir wohlvertraut.
Ich muss da, wenn ich wieder Mails an gefühlte mehrere Hundert Leute verschicke, wahnsinnig aufpassen nicht solche Adressen auch zu erwischen.
Zum Schluß mache ich die Probe. Die Adressen, die ich auf keinen Fall nehmen darf, müssen vor Absendung bei gmx noch im Speicher, also noch abrufbar sein.
Wegen solchen Leuten setzen wir uns also einem Abmahnungs- und Kostenrisiko aus.
Grüsse
Jürgen
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Zum Schluß mache ich die Probe. Die Adressen, die ich auf keinen Fall nehmen darf, müssen vor Absendung bei gmx noch im Speicher, also noch abrufbar sein.
Das geht bei einer Forensoftware nicht, alle oder nur ein paar, sonst brauche ich bei 16200 Mitglieder Wochen für den Versand.
Mache ich "alle" sind Tür und Tor für eine Abmahnung geöffnet.
Gruß
Locnar
Locnar
Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Warum prüft Ihr nicht einfach ob man diese Accounts nicht auch löschen kann? Es ist doch davon auszugehen dass diese Nörgler, die sich bei einer Rundmail beschweren, nicht mehr wirklich aktiv sind (mit Ausnahme von der Beschwerde selber). Soll jetzt nicht bedeuten dass Nörgler grundsätzlich verbannt werden, sondern potentielle Kandidaten darstellen, deren Konto hier nur noch besteht weil es keine Löschfunktion gibt. Das Sammeln toter Accounts um die Anzahl der registrierten Mitglieder hoch zu halten, halte ich für Unfug. Ein Löschen auf Anfrage bei Wuppi klappt ja auch nicht.Locnar hat geschrieben:wobei,der größte Nörgeler ist eh nicht mehr Mitglied.
Gruß,
Karsten
Gruß,
Karsten
<...>
Karsten
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
weil viele auch nur lesen !
UND # eine solche Rundmail ist nach neuer Rechtsprechung " Spam " und damit kostenpflichtig Abmahnbar!
UND # eine solche Rundmail ist nach neuer Rechtsprechung " Spam " und damit kostenpflichtig Abmahnbar!
Gruß
Locnar
Locnar
Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Heisst das, wenn man sich politisch einbringen will und an Abgeordnete Rundbriefe versendet, kann man uU Abmahnungen erhalten?



cogito ergo sum
Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Nun gut, das könnte ein Problem sein. Wenn man sich auf die Letzte Aktivität bezieht findet man natürlich die Beschwerde und ich gehe mal davon aus dass darüber hinaus keine weiteren Nutzungsdaten dauerhaft gespeichert werden.Locnar hat geschrieben:weil viele auch nur lesen !
Das ist das weltfremde im deutschen Rechtssystem. Wenn ich mich irgendwo anmelde rechne ich auch damit Nachrichten (auch Rundmails) zu erhalten. Was hier aber definitiv fehlt ist die Möglichkeit den Account selber zu löschen. Bezüglich der Rundmail ist es sicherlich nicht vorgesehen in naher / mittelfristiger Zukunft eine Funktion einzubauen die es dem Mitglied erlaub seine Einwilligung bzw. Ablehnung zu Rundmails selbst zu konfigurieren. Man müsste nach erfolgter Implementierung für alle Nutzer beim nächsten Login eine PopUp Mitteilung einblenden, die eine mögliche Einwilligung abfragt. Auch die Fohrensoftware muss mit der Zeit, bzw. Rechtssprechung gehen.Locnar hat geschrieben:UND # eine solche Rundmail ist nach neuer Rechtsprechung " Spam " und damit kostenpflichtig Abmahnbar!
Nachtrag:
derartiges gibt es doch schon: Administratoren dürfen mir Informationen per E-Mail schicken
Jetzt sollte man die Information natürlich noch ordentlich verpacken und nicht noch auf den Online-Shop des Schwagers aufmerksam machen. Oder ist es immer noch SPAM wenn man seine Einwilligung dazu gegeben hat?
Gruß,
Karsten
<...>
Karsten
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
@Karsten: Nur wenn letzteres der Fall ist (also für genau diesen Zweck - allgemeine Rundmails die nicht ganz unmittelbar Forumsfunktionen betreffen - liegt eine explizite Einwilligung des Nutzers vor!), sind solche "Spams" zulässig. Aber auch nur unter diversen Bedingungen - gucken wir mal in das hierfür zuständige Gesetz, nämlich den § 28 Abs. 3 und 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
zu 1.) Ist die Petition ein eigenes Angebot von Locnar? Nein!
zu 2.) Ist die Petition Teil der beruflichen Tätigkeit von Locnar? Allenfalls "jein", mit Tendenz zum "nein"!
zu 3.) Wirbt die Petition Spenden ein? Nein!
BTW: Abs. 3a hat's "hintergrundtechnisch" bzgl. Forumssoftware sowas von in sich - glaubt's mir, der Onkel Chandra kennt sich damit aus...
Wenn man sich das genau durchliest, ist jedoch hier keine der Nrn. 1 bis 3 "wirklich" erfüllt:(3) Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat und im Falle einer nicht schriftlich erteilten Einwilligung die verantwortliche Stelle nach Absatz 3a verfährt. Darüber hinaus ist die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zulässig, soweit es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, seine Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, seinen Namen, Titel, akademischen Grad, seine Anschrift und sein Geburtsjahr beschränken, und die Verarbeitung oder Nutzung erforderlich ist
1. für Zwecke der Werbung für eigene Angebote der verantwortlichen Stelle, die diese Daten mit Ausnahme der Angaben zur Gruppenzugehörigkeit beim Betroffenen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbaren Verzeichnissen erhoben hat,
2. für Zwecke der Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und unter seiner beruflichen Anschrift oder
3. für Zwecke der Werbung für Spenden, die nach § 10b Absatz 1 und § 34g des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigt sind.
[...]
(3a) Wird die Einwilligung nach § 4a Absatz 1 Satz 3 in anderer Form als der Schriftform erteilt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen, es sei denn, dass die Einwilligung elektronisch erklärt wird und die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorzuheben.
zu 1.) Ist die Petition ein eigenes Angebot von Locnar? Nein!
zu 2.) Ist die Petition Teil der beruflichen Tätigkeit von Locnar? Allenfalls "jein", mit Tendenz zum "nein"!
zu 3.) Wirbt die Petition Spenden ein? Nein!
BTW: Abs. 3a hat's "hintergrundtechnisch" bzgl. Forumssoftware sowas von in sich - glaubt's mir, der Onkel Chandra kennt sich damit aus...

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
beruflich Jein !?....
Das erklär mal!
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Gruß
Locnar
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
Ich dachte immer, Du betreibst das Forum als Teil Deines beruflichen Engagements?! Im Sinne des BDSG genügt übrigens neuerdings schon "geschäftlich/geschäftsmäßig" ... also alles was "auf Nachhaltigkeit hin angelegt ist, auch wenn es nicht zur Gewinnerzielung dient" (vgl. die aktuellen Diskussionen um eBay-Privatverkäufer, wie lange die "privat" sind...). Z.B. gilt der § 28 BDSG auch für Vereine...
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
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Re: Online-Petition gegen das neue Kulturgutschutzgesetz
neee, das Forum ist rein privat!
Von Sammler für Sammler.
Von Sammler für Sammler.
Gruß
Locnar
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