Aus bestimmten Gründen habe ich auch eine Meinung zu Finanzämtern.
Ich denke die Rechtslage ist so wie es Yukanfans Steuerberater kurz und knapp darstellt. Wenn man seine Sammlung, die man 30 Jahre lang zusammengetragen hat dann wegen egal welchen Umständen veräußert, ist das absolut steuerfrei.
Denn "Handeln" ist eine Sammlungsauflösung nicht. Ein Händler ist ja jemand der Dinge ABSICHTLICH einkauft um sie mit Gewinnsteigerung weiterzuverkaufen. Und ich denke man wird nirgends als Händler bezeichnet wenn man 30 Jahre sammelt um dann seine Bestände aufzulösen.
Außerdem wie Yukonfan sagt mit 200 Euro Umsätzen im Monat muss er sich keine Gedanken machen. Selbst wenn das Finanzamt nachfragt wird er sagen können: Ich bin Kleinunternehmer, steuerfrei bis 17500 € im Jahr.
Schöne Grüße aus dem Zuständigkeitsbereiches des FA II Offenbach a. M. , Erdnussbier
