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von Numis-Student » Mi 08.01.14 21:47
Ausserdem geht das Gesetz ja immer auch von der Absicht des In-Verkehr-Bringens (gemeint ist der Zahlungsverkehr) aus ("Wer sich Banknoten verschafft UND in Verkehr bringt...").
Demnach dürfte man als Sammler, der nur wenige, verschiedenartige Fälschungen besitzt und nachweisen kann, dass er mehr als den Nominalwert gezahlt hat, eigentlich keine Probleme bekommen...
MR
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)