Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ach Du Sch... - das Protokoll zur "Mündliche Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes" (http://www.bundesregierung.de/Content/D ... onFile&v=1) ist ja WIRKLICH gruselig - und das schon bei flüchtigstem Durchlesen.


- Locnar
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Gruselig ist gut, sogar Computerspiele!
Interessant ist auch die Ausführung über die Münzen aus dem Teutoburger Wald, ja die sind vor 20 Jahren im Handel gewesen,und stammen aus der Sammlung Barenau, schöne Sesterzen mit Varus Gegenstempel. Fundumstände waren bekannt.
Interessant ist auch die Ausführung über die Münzen aus dem Teutoburger Wald, ja die sind vor 20 Jahren im Handel gewesen,und stammen aus der Sammlung Barenau, schöne Sesterzen mit Varus Gegenstempel. Fundumstände waren bekannt.
Gruß
Locnar
Locnar
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Auch bei genauem Durchlesen wird der Eindruck nicht besser:hjk hat geschrieben:Ach Du Sch... - das Protokoll zur "Mündliche Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes" (http://www.bundesregierung.de/Content/D ... onFile&v=1) ist ja WIRKLICH gruselig - und das schon bei flüchtigstem Durchlesen.
Die Vertreter des Münzhandels glänzten nicht gerade rhetorisch: Wenn man schon so wenig Redezeit zur Verfügung hat, dann muss man das eigene Anliegen auf den Punkt bringen und nicht über das Ausmisten des eigenen Kellers reden. Nur noch peinlich!
Kein einziger Sammlervertreter, z. B. der Präsident eines renommierten Sammlervereins, der vielleicht rhetorisch versierter gewesen wäre, war eingeladen! Die Interessen der Sammler, die durchaus in einigen Punkten Unterschiede zu Händlerinteressen aufweisen (das ist übrigens auch sehr wohl hier im Numismatikforum festzustellen!), wurden folglich nicht vorgebracht. Lediglich die von Herrn Becker vom Berufsverband des Deutschen Münzhandels hervorgebrachten Argumente, was geforderte Wertgrenzen betrifft, deckten sich etwas mit Sammlerinteressen (Protokoll S. 105).
Darauf folgende schwammige Antwort von
Herr MinDir Dr. Günter Winands:
"Wir werden versuchen, den Besonderheiten des Münzhandels - dies sage ich Ihnen zu -, gerecht zu werden, vor allem auch flexible Regelungen zu schaffen. Allerdings nochmal: wenn es Kulturgut ist, das aus archäologischen Grabungen kommt, kann die Wertgrenze nicht bei 2.500 Euro liegen, sondern sie muss dann niedriger sein, denn das verträgt sich sonst nicht. Wenn hingegen Münzen aus einer lange zurückliegenden alten archäologischen Grabung stammen und diese Münzen sich seit Jahrzehnten in Sammlungen befinden, ist dies wiederum anders zu bewerten. Für einen solchen Fall haben Sie natürlich Recht. Also wenn jemand zum Beispiel eine numismatische Sammlung hat und die ist seit 30 Jahren in seinem Besitz, dann kann man nicht im Nachhinein die einzelnen Münzen rekonstruieren. Wir werden versuchen, dafür flexible Regelungen zu finden."
"Die Besonderheiten des Münzhandels" wohlgemerkt. Da hätte ein Sammlervertreter nachhaken müssen, wie sich denn eventuelle Wertgrenzen auf die Unversehrtheit von Privatsammlungen auswirken würden.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Da es ja noch zu einer Anhörung von Vertretern des Fachhandels geben soll, habe ich Herrn Becker als 1 .Vorsitzenden des Berufsverbandes des Münzfachhandels heute kontaktiert, da wahrscheinlich Herr Becker dann bei dieser Anhörung zugegen sein wird. Ich habe dabei auch Sammlerinteressen angesprochen (aber natürlich auch Händlerinteressen, was aber auch nicht zum Schaden des Sammlers ist).
Das ist mein Schreiben an Herrn Michael Becker:
"Guten Tag Herr Becker
Ich spreche Sie als 1. Vorsitzenden des Berufsverbandes des deutschen Münzfachhandels an. Der neue Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes ist ja nun raus, und meines Wissens nach soll es noch zu einer Anhörung von Vertretern unter anderem auch des Münzfachhandels kommen, bei der Sie hoffentlich noch ein paar Korrekturen anregen und durchsetzen können.
Es wäre wichtig, dass die Numismatik in der Kategorisierung auf Seite 98 der pdf-Version des Entwurfs eine eigene Kategorie mit eigener Wertgrenze erhält, sonst ist die Gefahr groß, dass viele Stücke in die Kategorie 1 fallen (archäologische Gegenstände mit Wertgrenze Null !)
Ferner sollten zwei Passagen, welche nur in den Kommentaren erscheinen, im eigentlichen Gesetzestext verankert werden, um damit Rechtsgültigkeit zu erlangen.
So heißt es auf S. 111 zu den Kommentaren der Sorgfaltspflichten für Jedermann (§41):
"Um Privatleute jedoch nicht über Gebühr zu belasten, ist die Sorgfaltspflicht für „Jedermann“
deutlich eingeschränkt: Gefordert wird lediglich, was sich einer vernünftigen Person unter
vergleichbaren Umständen aufdrängen muss. Derjenige, der nicht weiß, dass einer der in
Absatz 1 genannten Sachverhalte vorliegt, muss also nur dann aktiv werden und prüfen,
wenn sich nach den Umständen, unter denen er selbst das Kulturgut erwirbt oder erworben
hat, ein Verdacht aufdrängt oder aufdrängen musste"
Das wäre eine erhebliche Vereinfachung für den Sammler.
Außerdem halte ich den folgenden Passus auf S. 113 der pdf-Version für äußerst wichtig, denn er bezieht sich auf die Sorgfaltspflichten des gewerblichen Handelns mit Kulturgütern (§42)
"Damit gelten lediglich die Jedermann-Pflichten des § 41 insbesondere auch für weite Bereiche
des Handels mit Kulturgütern, deren Sammeln besonders populär ist (z.B. Briefmarken
und vor allem auch Münzen) selbst in den Fällen, wo es sich zum Teil um Kulturgüter
archäologischer Herkunft handelt"
Das würde für den Münzhändler bedeutet, dass er sich immer auf §41 berufen kann. Damit wäre der Handel auch in Zukunft weit weniger belastet als nach dem momentanen Stand des Entwurfs. Nur dazu müssen diese Passagen in den Gesetzestext.
Mit besten Grüßen
Dr. André Hansen
Das ist mein Schreiben an Herrn Michael Becker:
"Guten Tag Herr Becker
Ich spreche Sie als 1. Vorsitzenden des Berufsverbandes des deutschen Münzfachhandels an. Der neue Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes ist ja nun raus, und meines Wissens nach soll es noch zu einer Anhörung von Vertretern unter anderem auch des Münzfachhandels kommen, bei der Sie hoffentlich noch ein paar Korrekturen anregen und durchsetzen können.
Es wäre wichtig, dass die Numismatik in der Kategorisierung auf Seite 98 der pdf-Version des Entwurfs eine eigene Kategorie mit eigener Wertgrenze erhält, sonst ist die Gefahr groß, dass viele Stücke in die Kategorie 1 fallen (archäologische Gegenstände mit Wertgrenze Null !)
Ferner sollten zwei Passagen, welche nur in den Kommentaren erscheinen, im eigentlichen Gesetzestext verankert werden, um damit Rechtsgültigkeit zu erlangen.
So heißt es auf S. 111 zu den Kommentaren der Sorgfaltspflichten für Jedermann (§41):
"Um Privatleute jedoch nicht über Gebühr zu belasten, ist die Sorgfaltspflicht für „Jedermann“
deutlich eingeschränkt: Gefordert wird lediglich, was sich einer vernünftigen Person unter
vergleichbaren Umständen aufdrängen muss. Derjenige, der nicht weiß, dass einer der in
Absatz 1 genannten Sachverhalte vorliegt, muss also nur dann aktiv werden und prüfen,
wenn sich nach den Umständen, unter denen er selbst das Kulturgut erwirbt oder erworben
hat, ein Verdacht aufdrängt oder aufdrängen musste"
Das wäre eine erhebliche Vereinfachung für den Sammler.
Außerdem halte ich den folgenden Passus auf S. 113 der pdf-Version für äußerst wichtig, denn er bezieht sich auf die Sorgfaltspflichten des gewerblichen Handelns mit Kulturgütern (§42)
"Damit gelten lediglich die Jedermann-Pflichten des § 41 insbesondere auch für weite Bereiche
des Handels mit Kulturgütern, deren Sammeln besonders populär ist (z.B. Briefmarken
und vor allem auch Münzen) selbst in den Fällen, wo es sich zum Teil um Kulturgüter
archäologischer Herkunft handelt"
Das würde für den Münzhändler bedeutet, dass er sich immer auf §41 berufen kann. Damit wäre der Handel auch in Zukunft weit weniger belastet als nach dem momentanen Stand des Entwurfs. Nur dazu müssen diese Passagen in den Gesetzestext.
Mit besten Grüßen
Dr. André Hansen
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Apropos Varusschlacht, natürlich wurde auch vergessen zu erwähnen, dass 'Kalkriese' überhaupt erst durch einen dieser Hobbyarchäologen resp. "kriminellen Sondengänger" entdeckt worden ist.. armseelig, aber aussagekräftigLocnar hat geschrieben: Interessant ist auch die Ausführung über die Münzen aus dem Teutoburger Wald, ja die sind vor 20 Jahren im Handel gewesen,und stammen aus der Sammlung Barenau, schöne Sesterzen mit Varus Gegenstempel. Fundumstände waren bekannt.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@ nsw - Leipzig:
Gut! Danke!
Eine ensprechende Wertgrenze bei Münzen wäre für Sammler sozusagen die Rettung. Warum wird nicht die 1000.- Euro des jetzt gültigen Kulturschutzgesetzes von 2007 beibehalten?
Gut! Danke!
Eine ensprechende Wertgrenze bei Münzen wäre für Sammler sozusagen die Rettung. Warum wird nicht die 1000.- Euro des jetzt gültigen Kulturschutzgesetzes von 2007 beibehalten?
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Iulia hat geschrieben:Auch bei genauem Durchlesen wird der Eindruck nicht besser:hjk hat geschrieben:Ach Du Sch... - das Protokoll zur "Mündliche Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes" (http://www.bundesregierung.de/Content/D ... onFile&v=1) ist ja WIRKLICH gruselig - und das schon bei flüchtigstem Durchlesen.
Die Vertreter des Münzhandels glänzten nicht gerade rhetorisch: Wenn man schon so wenig Redezeit zur Verfügung hat, dann muss man das eigene Anliegen auf den Punkt bringen und nicht über das Ausmisten des eigenen Kellers reden. Nur noch peinlich! .
"Herr Dr. Hubert Lanz, Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
Und außerdem, 30 Jahre, noch einmal: ich habe angekündigt, am 30.01.2043 eine Auktion zu machen mit allen meinen Fälschungen zu meinem 100. Geburtstag. Nach Ihren Ansichten muss ich das alles bis 2045 aufheben.
Herr MinDir Dr. Günter Winands:
30 Jahre.
Herr Dr. Hubert Lanz, Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
30 Jahre. Also 45, dann bin ich 102.
Herr MinDir Dr. Günter Winands:
Sie ja nicht, aber ich hoffe, Ihr Rechtsnachfolger. Ich hoffe ja, dass Sie Ihre Firma verkaufen oder übertragen können.
Herr Dr. Hubert Lanz, Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
Mein Sohn studiert politische Wissenschaft.
Herr MinDir Dr. Günter Winands:
Aber, dass Sie die Firma verkaufen können.
Herr Dr. Hubert Lanz, Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
Wie bitte?
Herr MinDir Dr. Günter Winands:
Die Firma verkaufen können.
Herr Dr. Hubert Lanz, Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
Einen Münzhandel kauft keiner.
Herr MinDir Dr. Winands:
Ok."
Das war fast "bühnenreif" und ich überlege schon, darüber meine nächste Satire zu verfassen

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
zum Brief an Becker (von Andre):
Sehr gute Argumentation. Ja, das würde etwas helfen, wobei, Julia, warum soll das Bild des Millionärs eine Freigrenze von 300.000 haben und die Münze des kleinen Mannes weniger ? 1000 ist besser als Null, aber....
Leider scheint mir die Pressemitteilung von Frau Grütters keineswegs ein neues Gespräch anzukündigen.
Verbände werden nur aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 7.Oktober abzugeben. Und da ja auch bisher schon keine Sammlerverbände wie die Deutsche Numismatische Gesellschaft angehört wurden, kann man vermuten wohin eine (schriftliche) Stellungnahme 'abgelegt' werden wird ?
Dann geht es rasch ab ins Kabinett und zum Bundestag, und -Rat.
Uns bleibt nur weitere Öffentlichkeitsarbeit mit Presse und Politischen Entscheidungsträgern. Und die sanft entschlafende Petition...
Sehr gute Argumentation. Ja, das würde etwas helfen, wobei, Julia, warum soll das Bild des Millionärs eine Freigrenze von 300.000 haben und die Münze des kleinen Mannes weniger ? 1000 ist besser als Null, aber....
Leider scheint mir die Pressemitteilung von Frau Grütters keineswegs ein neues Gespräch anzukündigen.
Verbände werden nur aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 7.Oktober abzugeben. Und da ja auch bisher schon keine Sammlerverbände wie die Deutsche Numismatische Gesellschaft angehört wurden, kann man vermuten wohin eine (schriftliche) Stellungnahme 'abgelegt' werden wird ?
Dann geht es rasch ab ins Kabinett und zum Bundestag, und -Rat.
Uns bleibt nur weitere Öffentlichkeitsarbeit mit Presse und Politischen Entscheidungsträgern. Und die sanft entschlafende Petition...
Zuletzt geändert von raeticus am Fr 18.09.15 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Am Rande, auch das Münzen nach 9 n.Chr. gefunden worden, das wird allerdings gut unter den Tisch gekehrtnummis durensis hat geschrieben:Apropos Varusschlacht, natürlich wurde auch vergessen zu erwähnen, dass 'Kalkriese' überhaupt erst durch einen dieser Hobbyarchäologen resp. "kriminellen Sondengänger" entdeckt worden ist.. armseelig, aber aussagekräftigLocnar hat geschrieben: Interessant ist auch die Ausführung über die Münzen aus dem Teutoburger Wald, ja die sind vor 20 Jahren im Handel gewesen,und stammen aus der Sammlung Barenau, schöne Sesterzen mit Varus Gegenstempel. Fundumstände waren bekannt.

Gruß
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Dr. Lanz war wirklich einfach nur noch peinlich...und von dem wird die Numismatik vertreten. OMG
Auch Ulrich Künker hätte seine Sache besser machen können (ich sage nur "da taucht dann eine Kiste Münzen auf und keiner weiß, woher"...AUAAHHH, ja gib dem Müller-Karpe doch noch mehr Munition gegen uns...man man man)...also da sind doch die Mitglieder in diesem Forum rhetorisch und inhaltlich wesentlich fitter.
Auch Ulrich Künker hätte seine Sache besser machen können (ich sage nur "da taucht dann eine Kiste Münzen auf und keiner weiß, woher"...AUAAHHH, ja gib dem Müller-Karpe doch noch mehr Munition gegen uns...man man man)...also da sind doch die Mitglieder in diesem Forum rhetorisch und inhaltlich wesentlich fitter.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
raeticus hat geschrieben:zum Brief an Becker (von Andre):
Sehr gute Argumentation. Ja, das würde etwas helfen, wobei, Julia, warum soll das Bild des Millionärs eine Freigrenze von 300.000 haben und die Münze des kleinen Mannes weniger ? 1000 ist besser als Null, aber....
Leider scheint mir die Pressemitteilung von Frau Grütters keineswegs ein neues Gespräch anzukündigen.
Verbände werden nur aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 7.Oktober abzugeben. Und da ja auch bisher schon keine Sammlerverbände wie die Deutsche Numismatische Gesellschaft angehört wurden, kann man vermuten wohin eine (schriftliche) Stellungnahme 'abgelegt' werden wird ?
Dann geht es rasch ab ins Kabinett und zum Bundestag, und -Rat.
Uns bleibt nur weitere Öffentlichkeitsarbeit mit Presse und Politischen Entscheidungsträgern. Und die sanft entschlafende Petition...
hmmm, hast recht, es gibt wohl nur noch eine schriftliche Stellungnahme, aber auch kann Herr Becker die angesprochenen Punkte verdeutlichen und hoffentlich geht das nicht sofort in die Rundablage bei der Grütters

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ihre E-Mail vom 14. September 2015
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Frau Grütters selbstverständlich erreicht hat. Da es sich um einen Sachverhalt handelt, der die unmittelbare Zuständigkeit der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) betrifft, hat Frau Grütters darum gebeten, dass wir Ihr Schreiben dorthin weiterleiten. Ich gehe entsprechend davon aus, dass man von Seiten der BKM zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Für eventuelle Rückfragen finden Sie meine Kontaktdaten am Ende dieser E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen,
Meiko Keller
________________________________________
DEUTSCHER BUNDESTAG
Meiko Keller
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Prof. Monika Grütters MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die Frau Grütters selbstverständlich erreicht hat. Da es sich um einen Sachverhalt handelt, der die unmittelbare Zuständigkeit der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) betrifft, hat Frau Grütters darum gebeten, dass wir Ihr Schreiben dorthin weiterleiten. Ich gehe entsprechend davon aus, dass man von Seiten der BKM zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Für eventuelle Rückfragen finden Sie meine Kontaktdaten am Ende dieser E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen,
Meiko Keller
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Obwohl ich finde, dass Ulrich Künker seine Sache sehr gut gemacht hat in Anbetracht der emotionalen Stimmung, die trotz guter Vorarbeit von allen auch viel Improvisationsvermögen abverlangt.nsw-leipzig hat geschrieben:Dr. Lanz war wirklich einfach nur noch peinlich...und von dem wird die Numismatik vertreten. OMG
Auch Ulrich Künker hätte seine Sache besser machen können (ich sage nur "da taucht dann eine Kiste Münzen auf und keiner weiß, woher"...AUAAHHH, ja gib dem Müller-Karpe doch noch mehr Munition gegen uns...man man man)...also da sind doch die Mitglieder in diesem Forum rhetorisch und inhaltlich wesentlich fitter.
@Iulia, das mit der 1000-Euro-Grenze halte ich auch für äusserst sinnvoll; damit wäre vor allem den Händlern geholfen, die ich - sollte der Entwurf wider Erwarten Gesetz werden - wahrhaftig nicht beneide.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Mit dem Vergleich kann man nicht argumentieren, weil ein Gemälde kein archäologisches Gut ist und der Müller-Karpe-Fraktion völlig Wurst ist.raeticus hat geschrieben:zum Brief an Becker (von Andre):
Sehr gute Argumentation. Ja, das würde etwas helfen, wobei, Julia, warum soll das Bild des Millionärs eine Freigrenze von 300.000 haben und die Münze des kleinen Mannes weniger ? 1000 ist besser als Null, aber....
Die Müller-Karpe-Fraktion will jetzt unbedingt die 0-Wertgrenze für archäologische Objekte durchsetzen, weil sie mit dieser Forderung 2007 gescheitert ist.
Auf derartig verlorenem Posten, auf dem sich die Münzsammler zur Zeit befinden, kann man nicht auch noch eine Verbesserung des gültigen Gesetzes anstreben! Das ist doch vollkommen unrealistisch! Jetzt kann man nur noch die momentane Stellung halten, nämlich die 1000.- Euro Wertgrenze beizubehalten.
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