Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Der Text hinsichtlich Moderation Abgeordnetenwatch ist für die Allgemeinheit nicht sonderlich spannend, sodass ich jetzt an dieser Stelle etwas anderes schreibe.
Die an mich gerichteten Einschätzungen zur Veranstaltung sind verdammt unterschiedlich, als ob wir an unterschiedlichen Veranstaltungen teilgenommen hätten.
Also mögen ab jetzt wirlich besser Juristen die Ausführungen von Dr. Winands bewerten.
Die an mich gerichteten Einschätzungen zur Veranstaltung sind verdammt unterschiedlich, als ob wir an unterschiedlichen Veranstaltungen teilgenommen hätten.
Also mögen ab jetzt wirlich besser Juristen die Ausführungen von Dr. Winands bewerten.
- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Naja, es genügen auch "nur" Leute, die juristische Texte korrekt interpretieren können - das müssen keine "Volljuristen" sein. (So wie es ja auch hierzuforum Leute gibt, die wahnsinnig viel Ahnung von bestimmten Gebieten der Numismatik haben, ohne das jedoch studiert zu haben.)
Allerdings geht das nicht, wenn hier soviel Geheimniskrämerei darum gemacht wird, wer an der "Veranstaltung" teilgenommen und wie argumentiert hat. Ich bin da mehr für vollste Transparenz... (Genau deshalb bin ich wohl auch nicht "geladen" worden - mal ganz davon ab, daß ich da eh nicht hingegangen wäre, da ich mir meinen Umgang stets gut aussuche; und Diener des BRD-Systems gehören nunmal nicht dazu.)
Also: Sobald ein paar nähere Details rüberkommen, könnte ich als durchaus erfahrener Bewerter von Rechtstexten auch was sagen. Obwohl ich wie gesagt weder "voll" noch "Jurist" bin, beruflich aber trotzdem mit Juristerei i.w.S. zu tun habe. Da lernt man diese Art von "Denke" schon gut kennen. (So wie man eben auch autodidaktisch ein recht kenntnisreicher Münzexperte werden kann...)
Allerdings geht das nicht, wenn hier soviel Geheimniskrämerei darum gemacht wird, wer an der "Veranstaltung" teilgenommen und wie argumentiert hat. Ich bin da mehr für vollste Transparenz... (Genau deshalb bin ich wohl auch nicht "geladen" worden - mal ganz davon ab, daß ich da eh nicht hingegangen wäre, da ich mir meinen Umgang stets gut aussuche; und Diener des BRD-Systems gehören nunmal nicht dazu.)
Also: Sobald ein paar nähere Details rüberkommen, könnte ich als durchaus erfahrener Bewerter von Rechtstexten auch was sagen. Obwohl ich wie gesagt weder "voll" noch "Jurist" bin, beruflich aber trotzdem mit Juristerei i.w.S. zu tun habe. Da lernt man diese Art von "Denke" schon gut kennen. (So wie man eben auch autodidaktisch ein recht kenntnisreicher Münzexperte werden kann...)
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
Euer Chandra
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Das genau scheint dein Problem zu seinChandragupta hat geschrieben:Obwohl ich wie gesagt weder "voll" noch "Jurist" bin, beruflich aber trotzdem mit Juristerei i.w.S. zu tun habe.

Man kann dieses Problem vorläufig nicht juristisch lösen, weil es nach dem einfachen Prinzip "Zwei Juristen - drei Meinungen" keine letztinstanzliche Rechtsprechung gibt, da noch nicht mal die Basis bekannt ist, worüber es überhaupt zu streiten lohnt. Erst dann, wenn eine diskutierfähige Grundlage geschaffen ist, kann man sich über die juristische Interpretation unterhalten.
Das heisst im Klartext für dich, alle Aufregung bis dahin ist nicht gut für'n Blutdruck

Davor graust mir... i.w.S.Chandragupta hat geschrieben: ich als durchaus erfahrener Bewerter von Rechtstexten auch was sagen.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Neuer Versuch. Frage an Siegmund Ehrmann. So wird die Frage möglicherweise von der Moderation akzeptiert. Anmerkung: Es sind nur 2000 Zeichen möglich. Ein Text bedarf dann also einiger Kürzungen.
Guten Tag Jürgen Schmidt,
hiermit senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden in Anspruch nehmen.
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
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Sehr geehrter Herr Ehrmann,
es geht mir um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.
In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.
Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte.
http://www.iadaa.org
Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.
Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2010. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.
http://www.muenzenwoche.de
Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.
Weshalb wird diese in meinen Augen überaus fraglichen Zahlen und Behauptungen, also gemeint sind Wessel und Müller-Karpe, überhaupt so übernommen? Haben Sie und die SPD-Fraktion mit dieser Grundlage denn gar kein Problem? Verfolgt man eine politische Stossrichtung und wählt selektiv nur das aus was in das eigene Konzept passt?
Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen, bedanke mich schon dafür im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
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Mit freundlichen Grüßen,
abgeordnetenwatch.de
Guten Tag Jürgen Schmidt,
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Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
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Sehr geehrter Herr Ehrmann,
es geht mir um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.
In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.
Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte.
http://www.iadaa.org
Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.
Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2010. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.
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Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.
Weshalb wird diese in meinen Augen überaus fraglichen Zahlen und Behauptungen, also gemeint sind Wessel und Müller-Karpe, überhaupt so übernommen? Haben Sie und die SPD-Fraktion mit dieser Grundlage denn gar kein Problem? Verfolgt man eine politische Stossrichtung und wählt selektiv nur das aus was in das eigene Konzept passt?
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Solche Bücher ("Das schmutzige Geschäft...") sind wie das Neue Testament. Die korrekte Darstellung der Fakten und Geschehnisse ist nicht so wichtig, wichtig ist, die Botschaft zu vermitteln, die ja für Begriffsstutzige und Ungläubige schon im Titel formuliert ist. Ein Zweckbuch also. Ob da nun wirklich fünf Fische fünftausend Leute gespeist haben, antike Münzen geraubt sind oder einer übers Wasser gelaufen ist, ist sekundär.
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Wobei in diesem Fall besonders auch der konkrete Verlag erstaunt, in dem das "Werk" erscheinen "durfte" ... oder auch - also mein Erstaunen - seit einigen Jahren nicht (mehr) ... naja ... lassen wir das lieber, denn das könnte jetzt wirklich nicht gut sein für meinen Blutdruck als jemand, der traditionell bürger- und freiheitsrechtsbewegten Idealen anhängt...
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich bitte andere Forenten bei etwaigen Antworten noch gezielte Nachfragen zu stellen, besten Dank im voraus. Also wichtig ist es sämliche Politiker vom Kultur- und vom Rechtsausschuss befragen und diese Befrageungen mit Tweets, also die entsprechenden Multiplikatoren mit @ anzusprechen, zu verbreiten.
Ich werde jetzt nicht mehr ständig das Fragelimit ausschöpfen, mit dem Ergebnis dann wieder eine Extrapause einlegen zu dürfen. Daher bitte ich auch andere Fragesteller aktiv zu werden, danke.
Auch lasst uns bitte nicht vergessen das die Kampmann-Petition noch einige Tage aktiv ist und tunlichst von uns beworben werden sollte.
Guten Tag Jürgen Schmidt,
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hirte,
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In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.
Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IDAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte.
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Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.
Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2015. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.
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Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.
Weshalb werden diese in meinen Augen überaus fraglichen Zahlen und Behauptungen, also gemeint sind Wessel und Müller-Karpe, überhaupt so übernommen? Haben Sie und die anderen Mitglieder vom Rechtsausschuss mit dieser Grundlage denn gar kein Problem? Verfolgt man eine politische Stossrichtung und wählt selektiv nur das aus was in das eigene Konzept passt? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen, bedanke mich schon dafür im voraus und verbleibe
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Jürgen Schmidt 12679 Berlin
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Ich werde jetzt nicht mehr ständig das Fragelimit ausschöpfen, mit dem Ergebnis dann wieder eine Extrapause einlegen zu dürfen. Daher bitte ich auch andere Fragesteller aktiv zu werden, danke.
Auch lasst uns bitte nicht vergessen das die Kampmann-Petition noch einige Tage aktiv ist und tunlichst von uns beworben werden sollte.
Guten Tag Jürgen Schmidt,
hiermit senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden in Anspruch nehmen.
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hirte,
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In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.
Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IDAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte.
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Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.
Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2015. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.
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Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.
Weshalb werden diese in meinen Augen überaus fraglichen Zahlen und Behauptungen, also gemeint sind Wessel und Müller-Karpe, überhaupt so übernommen? Haben Sie und die anderen Mitglieder vom Rechtsausschuss mit dieser Grundlage denn gar kein Problem? Verfolgt man eine politische Stossrichtung und wählt selektiv nur das aus was in das eigene Konzept passt? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen, bedanke mich schon dafür im voraus und verbleibe
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Jürgen Schmidt 12679 Berlin
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Fragen sind freigeschaltet. Hier ist der Text meiner Rundmail.
Fragen an Siegmund Ehrmann (Vorsitzender Ausschuss Kultur u. ..) sowie Frage an Prof. Hirte (Rechstausschuss) sind freigeschaltet..
Gezielte Nachfragen sind jederzeit möglich und es wird meinerseits darum gebeten.
Auch wird darum gebeten Interesse an einer Antwort zu bekunden, sich also mit seiner Emailinteresse dort einzutragen.
Da bei Abgeordnetenwatch ein Fragelimit besteht, welches ich zeitweilig voll Aausgeschöpft habe, war ich von Moderation sogar gebeten worden, eine Pause von einigen Tagen einzulegen. Die Moderation erfolgt ehrenamtlich (lobenswert) und ich dürfte denen zuviel Arbeit auf einmal gebracht haben, zumal es auch noch andere Fragesteller aus anderen Bereichen gibt.
Ich will es also diesmal nicht übertreiben, bitte daher Sammler und Kollegen gezielt Politiker aus den genannten beiden Ausschüssen zu befragen und gezielte Nachfragen zu stellen. Eine Nachfrage ist meines Wisssens auch schon im Sinne einer Ergänzungsfrage möglich, also wenn noch gar keine Antwort eingetroffen ist. Nur kann eine Person zu einer Angelegenheit an einen Politiker nicht mehr als zwei Fragen stellen.
Auch hat jeder von uns die Möglichkeit die Arbeit von Abgeordnetenwatch zu würdigen, also über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken. Wir haben jetzt in Sachen, wie Politik in unserem Lande gemacht wird, doch ein wenig dazugelernt und wissen daher dieses ehrenamtliche Engagement wohl umso mehr zu schätzen.
Wir sind doch eine sehr, zahme, moderate Interessengruppe. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Aktionen von Landwirten.
Das Thema Gesetzesbegründung ist im Gegensatz zu den Legaldefinitionen und den diesbezüglich für den Gesetzestext gewünschten Kommentierungen doch auch ein Arbeitsfeld wo die Nichtjuristen unter uns etwas äußern können, ohne allzu viele Fehler zu begehen.
Ehrmann (SPD)
http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmun ... ml#q443946
Prof. Hirte (CDU)
http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr ... ml#q443960
Beste Grüße
Jürgen Schmidt
Fragen an Siegmund Ehrmann (Vorsitzender Ausschuss Kultur u. ..) sowie Frage an Prof. Hirte (Rechstausschuss) sind freigeschaltet..
Gezielte Nachfragen sind jederzeit möglich und es wird meinerseits darum gebeten.
Auch wird darum gebeten Interesse an einer Antwort zu bekunden, sich also mit seiner Emailinteresse dort einzutragen.
Da bei Abgeordnetenwatch ein Fragelimit besteht, welches ich zeitweilig voll Aausgeschöpft habe, war ich von Moderation sogar gebeten worden, eine Pause von einigen Tagen einzulegen. Die Moderation erfolgt ehrenamtlich (lobenswert) und ich dürfte denen zuviel Arbeit auf einmal gebracht haben, zumal es auch noch andere Fragesteller aus anderen Bereichen gibt.
Ich will es also diesmal nicht übertreiben, bitte daher Sammler und Kollegen gezielt Politiker aus den genannten beiden Ausschüssen zu befragen und gezielte Nachfragen zu stellen. Eine Nachfrage ist meines Wisssens auch schon im Sinne einer Ergänzungsfrage möglich, also wenn noch gar keine Antwort eingetroffen ist. Nur kann eine Person zu einer Angelegenheit an einen Politiker nicht mehr als zwei Fragen stellen.
Auch hat jeder von uns die Möglichkeit die Arbeit von Abgeordnetenwatch zu würdigen, also über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken. Wir haben jetzt in Sachen, wie Politik in unserem Lande gemacht wird, doch ein wenig dazugelernt und wissen daher dieses ehrenamtliche Engagement wohl umso mehr zu schätzen.
Wir sind doch eine sehr, zahme, moderate Interessengruppe. Ich denke in diesem Zusammenhang an die Aktionen von Landwirten.
Das Thema Gesetzesbegründung ist im Gegensatz zu den Legaldefinitionen und den diesbezüglich für den Gesetzestext gewünschten Kommentierungen doch auch ein Arbeitsfeld wo die Nichtjuristen unter uns etwas äußern können, ohne allzu viele Fehler zu begehen.
Ehrmann (SPD)
http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmun ... ml#q443946
Prof. Hirte (CDU)
http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr ... ml#q443960
Beste Grüße
Jürgen Schmidt
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Die Frage habe ich jetzt auch an den Abgeordneten Rechtsanwalt Wanderwitz (CDU Sachsen, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien) gestellt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_w ... ml#q443998
Auch hier bitte wieder Interesse an einer Antwort bekunden, eventuell bitte auch eine Nachfragre stellen, danke.
http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_w ... ml#q443998
Auch hier bitte wieder Interesse an einer Antwort bekunden, eventuell bitte auch eine Nachfragre stellen, danke.
Zuletzt geändert von stampsdealer am So 04.10.15 08:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich würde vorschlagen JEDER von Euch wo immer in Deutschland ihr wohnt sollte in Eurem jeweiligen Bundesland Euer Kultusministerium als die im KGSG in so gut wie jedem Paragraphen genannte "oberste Landesbehörde" anschreiben, und um Erläuterungen fragen. Die Länderbehörden müssen begreifen was an Aufgaben durch dieses Bundesgesetz für sie geschaffen werden. Und zu planen beginnen, je nachdem ob sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen wollen.
Und wer Deutscher ist aber nicht hier wohnt schreibt bitte seine Deutsche Botschaft an.
1) zB wie stellt man sich dort vor das ein Sammler seine Altstücke dokumentieren lassen kann ? Werden schon qualifizierte Beamte eingestellt ? Wird es Objektpässe geben oder Elektronische Datenbanken, um Rechtssicherheit zu schaffen ? Was werden die Kosten sein ?
2) dito für die zu erwartenden Einfuhrgenehmigungen die ihr brauchen werdet wenn ihr als Sammler im Ausland kauft, bzw Ausfuhrgenehmigungen wenn ihr im Ausland mal etwas verkaufen oder verschenken wollt, soll alles von der "obersten Landesbehörde" erbracht werden. Was wenn die 10 Tagesgrenze nicht eingehalten wird ?
3) Plant Eure oberste Landesbehörde Bürgerberatungsstellen zum KGSG ? Am besten jetzt schon.
4) Wo und wie plant Eure Oberste Landesbehörde sichergestellte Objekte zu lagern ? Macht das evtl doch der Zoll ? An welche Drittanbieter wird die Lagerung delegiert und was werden die Kosten für den Sammler sein ? Wird es zu erwerbende Versicherungen geben, da die Sicherstellung ja auf Risiko des Sammlers gehen soll ? Wie werden bei Sicherstellung die Objekte dokumentiert und im Zustand erfasst ? Und dann wieder bei hoffentlicher "Freilassung" ? Wird es hier Kunstexperten /gutachter geben ?
Und wer Deutscher ist aber nicht hier wohnt schreibt bitte seine Deutsche Botschaft an.
1) zB wie stellt man sich dort vor das ein Sammler seine Altstücke dokumentieren lassen kann ? Werden schon qualifizierte Beamte eingestellt ? Wird es Objektpässe geben oder Elektronische Datenbanken, um Rechtssicherheit zu schaffen ? Was werden die Kosten sein ?
2) dito für die zu erwartenden Einfuhrgenehmigungen die ihr brauchen werdet wenn ihr als Sammler im Ausland kauft, bzw Ausfuhrgenehmigungen wenn ihr im Ausland mal etwas verkaufen oder verschenken wollt, soll alles von der "obersten Landesbehörde" erbracht werden. Was wenn die 10 Tagesgrenze nicht eingehalten wird ?
3) Plant Eure oberste Landesbehörde Bürgerberatungsstellen zum KGSG ? Am besten jetzt schon.
4) Wo und wie plant Eure Oberste Landesbehörde sichergestellte Objekte zu lagern ? Macht das evtl doch der Zoll ? An welche Drittanbieter wird die Lagerung delegiert und was werden die Kosten für den Sammler sein ? Wird es zu erwerbende Versicherungen geben, da die Sicherstellung ja auf Risiko des Sammlers gehen soll ? Wie werden bei Sicherstellung die Objekte dokumentiert und im Zustand erfasst ? Und dann wieder bei hoffentlicher "Freilassung" ? Wird es hier Kunstexperten /gutachter geben ?
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Das ist wirklich eine gute Idee.
" 1) zB wie stellt man sich dort vor das ein Sammler seine Altstücke dokumentieren lassen kann ? Werden schon qualifizierte Beamte eingestellt ? Wird es Objektpässe geben oder Elektronische Datenbanken, um Rechtssicherheit zu schaffen ? Was werden die Kosten sein ?"
So wie ich die Ausführungen von Herrn Dr. Winands verstanden habe, stellt sich die Frage so in dieser Form für ihn selbst nicht.
Angeblich ist kein lückenloser Provenienznachweis erforderlich, wenn dieser überhaupt nicht möglich ist. Für den gewerblichen Handel sind die Sorgfaltspflichten strenger, § 42 gilt auch rückwirkend, wenn ich also Material aus meinem bisherigen Bestand in den Verkehr bringe, also nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Es sei für Dr. Winands aber klar, wenn damals keine Pflichten bestanden, z. Bsp. Rechnungen auzuheben (Sammler gar nicht, Händler nur zehn Jahre), dass das Gesetz selbstverständlich keine Unmöglichkeiten vorsieht. Wenn also meine gewissenhafte Prüfung als Händler gar kein Ergebnis bringt, setze ich z. Bsp. ein Häkchen in eine Exceltabelle. Aus meinen Buchhaltungsaufzeichnungen soll hervorgehen das ich meinen Pflichten hinsichtlich Prüfung/Provenienzprüfung nachgekommen bin. Was nicht geht, soll angeblich auch nicht erforderlich sein.
Wohl deshalb ist wohl auch noch der unbestimmte Rechtsbegriff der Zumutbarkeit in den Text aufgenommen.
Und wenn ich jetzt einen Neuankauf mache, werde ich es vielleicht so ähnlich wie eine Scheideanstalt, die von mir stets eine eidestattliche Versicherung verlangt, machen. Dann steht auf dem Ankaufsbeleg das der Käufer eidesstattlich versichert, dass sich eine Sache, die als archäologisches Kulturgutgut gilt, sich schon wenigstens 20 Jahre im Familienbesitz befunden hat.
Auch hinsichtlich dem Einfuhrverbot sieht Dr. Winands überhaupt kein Rückwirkungsproblem. Hier wird von Teilen der Gesprächsteilnehmer aber noch mehr Textklarheit erwartet.
Die Aussagen von Dr. Winands möge nicht ich, sondern Fachleute, also gestandene Juristen bewerten.
Ich bin auch der Meinung das sich jeder von uns an seine zuständige Landesbehörde wenden sollte.
Selbst wenn Dr. Winands in Teilbereichen möglicherweise vieleicht nicht Unrecht haben sollte, so fragt man sich doch wirklich allesn Ernstes, inbesondere beim Punkt Einfuhr, wo eigentlich über Nacht das qualifizierte Personal in dieser großen Anzahl eigentlich herkommen soll. Insbesondere sind die Länder hinsichtlich dieser Kostenexplosion, mit der diese dann fertig werden müssen, keineswegs amüsiert.
" 1) zB wie stellt man sich dort vor das ein Sammler seine Altstücke dokumentieren lassen kann ? Werden schon qualifizierte Beamte eingestellt ? Wird es Objektpässe geben oder Elektronische Datenbanken, um Rechtssicherheit zu schaffen ? Was werden die Kosten sein ?"
So wie ich die Ausführungen von Herrn Dr. Winands verstanden habe, stellt sich die Frage so in dieser Form für ihn selbst nicht.
Angeblich ist kein lückenloser Provenienznachweis erforderlich, wenn dieser überhaupt nicht möglich ist. Für den gewerblichen Handel sind die Sorgfaltspflichten strenger, § 42 gilt auch rückwirkend, wenn ich also Material aus meinem bisherigen Bestand in den Verkehr bringe, also nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Es sei für Dr. Winands aber klar, wenn damals keine Pflichten bestanden, z. Bsp. Rechnungen auzuheben (Sammler gar nicht, Händler nur zehn Jahre), dass das Gesetz selbstverständlich keine Unmöglichkeiten vorsieht. Wenn also meine gewissenhafte Prüfung als Händler gar kein Ergebnis bringt, setze ich z. Bsp. ein Häkchen in eine Exceltabelle. Aus meinen Buchhaltungsaufzeichnungen soll hervorgehen das ich meinen Pflichten hinsichtlich Prüfung/Provenienzprüfung nachgekommen bin. Was nicht geht, soll angeblich auch nicht erforderlich sein.
Wohl deshalb ist wohl auch noch der unbestimmte Rechtsbegriff der Zumutbarkeit in den Text aufgenommen.
Und wenn ich jetzt einen Neuankauf mache, werde ich es vielleicht so ähnlich wie eine Scheideanstalt, die von mir stets eine eidestattliche Versicherung verlangt, machen. Dann steht auf dem Ankaufsbeleg das der Käufer eidesstattlich versichert, dass sich eine Sache, die als archäologisches Kulturgutgut gilt, sich schon wenigstens 20 Jahre im Familienbesitz befunden hat.
Auch hinsichtlich dem Einfuhrverbot sieht Dr. Winands überhaupt kein Rückwirkungsproblem. Hier wird von Teilen der Gesprächsteilnehmer aber noch mehr Textklarheit erwartet.
Die Aussagen von Dr. Winands möge nicht ich, sondern Fachleute, also gestandene Juristen bewerten.
Ich bin auch der Meinung das sich jeder von uns an seine zuständige Landesbehörde wenden sollte.
Selbst wenn Dr. Winands in Teilbereichen möglicherweise vieleicht nicht Unrecht haben sollte, so fragt man sich doch wirklich allesn Ernstes, inbesondere beim Punkt Einfuhr, wo eigentlich über Nacht das qualifizierte Personal in dieser großen Anzahl eigentlich herkommen soll. Insbesondere sind die Länder hinsichtlich dieser Kostenexplosion, mit der diese dann fertig werden müssen, keineswegs amüsiert.
Zuletzt geändert von stampsdealer am So 04.10.15 11:32, insgesamt 9-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Welche Erinnerungen an das Gespräch sind noch wichtig?
Dr. Winands nimmt wohl in die Gesetzeskommentierung mit auf das für die Auslegung des Definition archäologisches Kulturgut das BFH-Urteil maßgeblich sein soll.
Dr. Winands nimmt wohl in die Gesetzeskommentierung mit auf das für die Auslegung des Definition archäologisches Kulturgut das BFH-Urteil maßgeblich sein soll.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Rechtsanwalt Marco Wanderwitz hat soeben gantwortet.
http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_w ... ml#q443998
http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_w ... ml#q443998
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