Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Kulturgutschutzgesetz

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Fossiliensammler
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von Fossiliensammler » Di 03.11.15 12:07

Neue Fragen an Staatsministerin Monika Grütters:
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445373

Morgen tagt der Kulturausschuss (nicht-öffentlich), im Hinblick darauf wären viele "Interessenten" hilfreich.

Ich frage nach der Paläontologie (da wir nunmehr öffentliche Unterstützung aus der Wissenschaft haben), aber auch nach den Millionen anderen Sammlern, für die das Kulturgutschutzgesetz in der jetzigen Form eine Zumutung darstellt.

Heute oder morgen wird die Petition übrigens die 30 000 Marke knacken. Weiter so!

Erneut ausweichenden Antworten der Staatsministerin käme diesmal Erklärungswert zu - sie sind bewusst so formuliert und sie beinhalten auch den Hinweis darauf, dass sich die Ministerin zwar einer medialen Debatte mit der Kunstlobby stellt, sich aber gleichzeitig mit dem Hinweis auf die "Ressortabstimmung" vor Fragen aus anderen Bereichen verschanzt. Auch diese Diskrepanz wird aufgezeigt.

Gruß und danke für Eure Unterstützung :D
Sönke

stampsdealer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Di 03.11.15 13:02

Ich kann momentan bei Abgeordnetenwatch zu unserem Thema keine Fragen einreichen. Das ist denen zuviel.

Daher hat ein Kollege und Forent eine Frage eingereicht, die scheinbar nicht freigeschaltet worden ist.

Wer macht noch einen Versuch?

Auch kann mein Text an Siegmund Ehrmann und den Bundestagsausschuss für Kultur und Medien (zwei pdf-Dateien) bei mir, falls jemand diesen verbreiten möchte, bei stampsdealer1 at gmx de angefordert werden.

Meine Daten muss ich ohnehin im eBay-Rechtsimpressum preisgeben; daher kann meine Emailadresse auch im Forum bekannt gemacht werden.



Jürgen Schmidt ‏@stampsdealer jetzt

#kulturgutschutzgesetz neue Frage an Monika #Grütters
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... ml#q445373

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stampsdealer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Di 03.11.15 15:25

Neuer lesesnswerter Kommentar von Dr. Kyritsis zu Müller-Karpe (Wiener Zeitung).

http://www.wienerzeitung.at/themen_chan ... derer.html

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 04.11.15 00:03

Neue Frage von Edgar Seidel an Monika Grütters. Es kann mittels Eintragung der Emailadresse Interesse an einer Antwort bekundet werden.

http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_ ... #questions

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tranquillo
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von tranquillo » Mi 04.11.15 12:45

Kabinet hat Gesetzentwurf verabschiedet. Neuer Stand hier zum Download:

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... onFile&v=4
Gruß tranquillo

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 04.11.15 14:02

Bei § 2 Begriffsbestimmungen ist die Definition für "archäologisches Kulturgut" verändert worden.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von beachcomber » Mi 04.11.15 14:29

1)
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
1.
„archäologisches Kulturgut“
Kulturgut, das sich im Boden oder einem Gewässer befindet oder befunden hat oder bei dem aufgrund der Gesamtumstände dies zu vermuten ist.

ganz toll! das ist so schwammig, dass jede münze darunter fallen kann!
grüsse
frank

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 04.11.15 14:52

Ich korrigiere diesen Beitrag. ChKy hat es im anderen Thread richtig gepostet. Ich importiere seinen Post.



Re: Sammlung interessanter Pressemeldungen

Beitragvon ChKy » Mi 04.11.15 17:45
"Aufgrund der Verordnungsermächtigung in Absatz 3 ist eine weitere Anhebung der Wertgrenzen im Wege einer Rechtsverordnung möglich. Mit Blick auf Münzen ist - vorbehaltlich etwaiger Präzisierungen durch das europäische Recht - die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 11.12.2012, VII R 33, 34/11) zu berücksichtigen."

Seite 108 von 156 in der pdf
Zuletzt geändert von stampsdealer am Mi 04.11.15 17:25, insgesamt 2-mal geändert.

raeticus
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von raeticus » Mi 04.11.15 15:08

Ich sehe nichts spezielles zu Münzen, Paragraph 29 ist unverändert, Sorgfaltspflichten auch...

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 04.11.15 15:18

Mir hat ein anderer Gesprächsteilnehmer aus der Kanzleramtsgesprächsrunde eben in einer Email mittgeteilt:

"Es gab auch eine "Zusage" von Dr. Winands, dass in der Begründung zu § 30 ("Nachweis der rechtmäßigen Ausfuhr", "Mitführen von geeigneten Unterlagen") auch stehen sollte, dass man keine Unterlagen braucht, wenn das Ausfuhrland die Ausfuhr gar nicht beschränkt. Ich habe es seinerzeit mitgeschrieben.



Und es gab auch bei der Anhörung im Frühjahr eine "Zusage" von Dr. Winands, dass es eine Sonderregelung für Münzen geben solle.



So viel zum Thema "Zusagen von Dr. Winands"."

Mich hat jemand auf die Kommentierung Seite 108 ganz unten hingewiesen:

"Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen
de
s Herkunftsstaates,
sofern solche nach dessen Recht erforderlich sind. "

Jetzt habe ich dazu diesen Hinweis erhalten:

"In dem Text in der Begründung wird sogar so getan, als ob die Ausfuhrgenehmigung das "Normale" sei und die meisten der "Vertragsstaaten" (also Unterzeichner der UNESCO-Konvention) Ausfuhrgenehmigungen für jeden Mist ausstellen und wenn nicht, verbieten sie wahrscheinlich die Ausfuhr sowieso ganz.




D.h.: Wenn das ein Zöllner sieht, wird er denken, alles ohne Ausfuhrgenehmigung ist illegal, weil sonst gäbe es ja eine Ausfuhrgenehmigung. In Wirklichkeit gibt es natürlich für eine Münze von 1970, einen kunstgewerblichen Krug oder auch einfach für eine Münzsammlung im Wert von 40.000 EUR keine Ausfuhrgenehmigung, weil sie einfach nicht nötig ist."
Zuletzt geändert von stampsdealer am Mi 04.11.15 17:17, insgesamt 4-mal geändert.

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Fossiliensammler
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von Fossiliensammler » Mi 04.11.15 15:34

Hallo,

was ich spontan sehe:

- Die Definition für archäologisches Kulturgut in § 2 Abs. 1 Nr. 1 wurde verändert. (Wurde oben zwischenzeitlich schon angesprochen.)

- In Paragraph § 28 Abs. 1 wurde klargestellt, dass das Einfuhrverbot nur dann gilt, wenn es unter "Verstoß gegen dessen Rechtsvorschriften zum Schutz
nationalen Kulturgutes aus dessen Hoheitsgebiet verbracht worden ist," (das ist eine kleine Verbesserung, doch Vorsicht, der § 30 ist unverändert!).

- Die Formulierung von § 30 wurde leider nicht geändert (und trotz - so habe ich das jedenfalls rezipiert - mündlicher Zusage von Dr. Winands auch nicht in den Erläuterungen klargestellt). D.h. es bleibt weiter unklar, ob man für jedes Kulturgut unabhängig vom Ausfuhrrecht des Herkunftsstaats in Deutschland eine Ausfuhrgenehmigung vorlegen können muss (um sicherzugehen, dass es nicht sichergestellt werden kann), unabhängig davon ob dies nach dem Recht der Herkunftsstaaten erforderlich ist.

Da man den Erfüllungsaufwand des Gesetzes für die Bürgerinnen und Bürger mit jährlich gerade mal 32 000 Euro beziffert (oder sind die pro Kopf gemeint...?), kann es aber wohl nicht sein, dass man für jedes beliebige Kulturgut im Ausland eine Ausfuhrgenehmigung organisieren muss, das würde nämlich gigantische Kosten hervorrufen. Im parlamentarischen Prozess sollte weiterhin darauf hingewirkt werden, in § 30 ausdrücklich nur nationales Kulturgut in Bezug zu nehmen bzw. explizit solches, für dass der Herkunftsstaat Ausfuhrgenehmigungen verlangt.

- § 41 die Allgemeinen Sorgfaltspflichten für jedermann (nicht gewerblich) wurden umformuliert. Insbesondere fällt weg, dass es als verdächtig angesehen werden muss, wenn "ein besonders wertvolles Kulturgut von privater Hand verkauft wurde." Das war ja auch eine Frechheit, als ob Privatpersonen kein wertvolles Kulturgut besitzen und verkaufen dürften. Damit sind die Bedenken aber insbesondere dann nicht ausgeräumt, wenn alles, wofür nach § 30 keine Ausfuhrgenehmigung als Legalitätsnachweis vorliegt als "illegal eingeführt" gilt. Da steht m. E. jeder, der ein Kulturgut verkauft weiterhin mit einem Bein im Gefängnis. Deswegen wäre es so wichtig gewesen (bzw. bleibt nunmehr wichtig!), den § 30 zu korrigieren.

- §§ 83 und 84: wurden überarbeitet.
Insbesondere fällt auf, dass der § 84 Abs. 2 Nr. 1 ausgedehnt wurde. Und zwar von archäologischem Kulturgut auf jedes Kulturgut(!!!!!).
Nach § 84 Abs. 2 ist nun bei Einfuhr (ohne Ausfuhrpapiere oder einen anderen Legalitätsnachweis) jedes beliebigen Kulturguts nach Deutschland ein Bußgeld bis 100 000 Euro möglich. Und das sowohl bei fahrlässigem oder vorsätzlichen Handeln eines Sammlers (also ohne Gewerbe)!

Wer sich dann noch traut eine Briefmarke, eine Münze oder ein Fossil/Mineral nach Deutschland einzuführen, Hut ab - der ist optimistisch oder so solvent, dass ihm 100 000 Euro nicht weh tun. Wenn ich gleich 30 Fossilien auf einmal einführe, bin ich dann bei 3 000 000 Euro Bußgeld?

In Anbetracht der Tatsache, dass man wohl - über das Recht des Herkunftsstaates hinausgehend immer eine Ausfuhrgenehmigung benötigt, dürfte dies das Ende des ohne Dokumente stattfindenden Kulturgutverkehrs nach Deutschland sein, wenn der Bundestag es unverändert beschließt und der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt. Ich möchte in dem Fall gerne wissen, wo ich innerhalb einer halben Stunde (Erfüllungsaufwand) pro Exkursion Ausfuhrgenehmigungen für hunderte praktisch wertlose Fossilien im Ausland herbekomme und auch wie das bspw. die Händler auf den großen internationalen Mineralien- und Fossilienbörsen machen sollen...

(Lässt sich alles auf Münzen übertragen.)


Befindet sich Deutschland auf dem Weg in den Willkürstaat oder kann der Bundestag oder der Bundespräsident dieses noch stoppen?


Gruß
Sönke
Zuletzt geändert von Fossiliensammler am Mi 04.11.15 17:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von Chandragupta » Mi 04.11.15 15:45

Wird - wie zu erwarten war - gerade für Freunde antiker/mittelalterlicher/frühneuzeitlicher Münzen mit jedem Entwurfsstand schlechter. :(

Archäologisches KG mittlerweile ohne jede Altersgrenze!! (Eine "Lex Goldmünzschatz von Lüneburg" sozusagen, auf den sich ja die Archäologiban nicht ohne Hintergedanken wie die Aasgeier mit ihrem Anspruch auf die alleinige Deutungshoheit gestürzt haben, obwohl er nur aus modernen Anlagegoldmünzen besteht, von denen es dreistellige Millionenzahlen(!!) gibt.)

Schiet! Ich habe tatsächlich Münzen von über 100,- € Wert und die ich vor weniger als 20 Jahren erworben habe, die "im Boden waren": Die hatte ich selber mal zum Nachpatinieren bei uns im Hausgarten für ein paar Jahre verbuddelt gehabt. Au weia - spätetens jetzt sind die also "archäologisch" geworden?! :?: Übrigens waren das auch moderne (damals ca. 80 Jahre alte) Silbermünzen, bei denen ich lediglich aus wissenschaftlicher Neugierde testen wollte, wie die nach dieser Behandlung dann eigentlich aussehen...
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von beachcomber » Mi 04.11.15 15:49

0 euro-wert für archäologische kulturgüter, und das schliesst münzen ausdrücklich ein! :(
münzen werden hier erwähnt:

Mit Blick auf Münzen ist vorbehaltlich etwaiger Präzisierungen durch das europäische Recht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom11.12.2012, VII R 33, 34/11) zu berücksichtigen. Unverändert hingegen bleibt insbesondere die Alters und Wertgrenze für archäologisches Kulturgut, dies nicht zuletzt aufgrund des Ziels der Genehmigungspflicht für die Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt: das Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut.

ein link zum erwähnten urteil:
http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/u ... VIIR333411
grüsse
frank

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von Chandragupta » Mi 04.11.15 16:10

@Fossiliensammler: Genau das Problem mit der "Einfuhr ohne Papiere" hatte ich hier auch schon mal an einem persönlichen Beispiel erläutert:

Ich habe erstens immer eine "Spielmünze" zum Befummeln in der Hosentasche (bitte keine doofen Kommentare jetzt: ich weiß selber, daß gerade für mich gilt: "Sind wir nicht alle bluna?!" ;) ), und zweitens trage ich oft eine gehenkelte Münze eines Menschen am Hals, den ich eben aus persönlichen Gründen sehr schätze. Bisher konnte ich damit problemlos in Frankfurt/Oder über die Stadtbrücke auf den Basar von Slubice gehen ... und auch wieder zurück! Wie wird das ab 2016? Muß ich dann in Polen Ausfuhrpapiere für mein langjähriges, persönliches Eigentum beschaffen? Bei wem und wo? Etwa in Warschau?!? Nächster Weg ... und am Wochenende auch noch mit zusätzlichen Übernachtungen verbunden... :evil:

War da mal was mit Begriffen wie: Schengen, Warenverkehrsfreiheit, freies Reisen, ... :?:
Numismatische Grüße,

Euer Chandra

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online

Beitrag von stampsdealer » Mi 04.11.15 18:13

Eine Antwort von Dr. Frank-Walter Steinmeier ist eingetroffen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q445024

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