
Sehr geehrte Frau Griese,
herzlichen Dank für Ihre Rückantwort. Ihr Hinweis auf §§ 41 und 42 beruhigt mich und tausende andere Mitbürger (noch) nicht. Siehe hierzu auch die mittlerweile knapp 33.000 Unterstützer der Petition
https://www.openpetition.de/petition/on ... n-sammelns
auf die ich gerne noch einmal aufmerksam mache. Die von Ihnen zitierten beiden Paragrafen können jederzeit ausgehebelt werden, da Münzen, Fossilien oder paläontologische Fundstücke aufgrund der fehlenden eindeutigen Klassifizierung willkürlich und schnell als archäologische Fundstücke definiert werden können. Hier gelten dann die Vorgaben des Gesetzes, die den ebenfalls willkürlichen Eingriff in die Grundrechte "rechtfertigen" sollen.
Zwischen der Vermarktung des durch das Kabinett gewunkenen "Kulturgutschutzgesetzes" durch Frau Grütters und dem Wortlaut im eigentlichen Gesetz liegen Welten. Fakt ist, dass das Gesetz vor Inkonsistenz und Grauzonen nur so durchzogen ist und nun erst recht schlimmste Befürchtungen nährt. Mit der Art und Weise wie Frau Grütters berechtigten Fragen in der Öffentlichkeit (z. B.auf http://www.abgeordnetenwatch.de) ausweicht diskreditiert sie sich als weitere Gesprächspartnerin.
Alle Fallstricke und Bedenken zu diesem "Gesetzentwurf" umfassend schriftlich zu äußern ist fast unmöglich - dazu hat Frau Grütters durch ihr persönliches "Engagement" mittlerweile zuviel an Mißtrauen und Verwirrung gestiftet.
Aus diesem Grund möchte Sie um einen Gesprächstermin ab dem 18.11.2015 in Ihrem Wahlkreis vor Ort zu diesem Thema bitten. Dabei möchte ich Ihr Angebot gerne annehmen um mich über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsvorhabens informieren. Vielleicht kann ich auch noch den ein oder anderen Denkanstoß für den Ausschuss Kultur und Medien liefern.
Ich hoffe, dass Sie Zeit haben und bedanke mich herzlich vorab für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hoffmann