Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Moderator: Sebastian D.
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Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Auf dieser Seite sollte für jede Sondermünze eine Kurzerklärung beigefügt werden, um einerseits Geschichtslücken zu schließen, andererseits das Interesse an der Numismatik und der darin verborgenen Weltgeschichte zu wecken.
2 € Paulskirchenverfassung 1849
Der erste versuch dem Volk eine Verfassung zu geben, war 1356 und wurde in der goldenen Bulle niedergeschrieben.
Anlaß zur Schaffung einer Verfassung war die von Frankreich nach Deutschland übergreifende Revolution, die dazu führte das Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone ablehnte. und am 18. Mai 1848 die Volksvertreter der Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt zusammen kamen um eine Verfassung zu erarbeiten.
Nach einwöchigem Streit wurde Erzherzog Johann als Reichsverweser eingesetzt, so das unter seiner Leitung die Verfassung am 28. März 1849 in Kraft treten konnte.
2 € Paulskirchenverfassung 1849
Der erste versuch dem Volk eine Verfassung zu geben, war 1356 und wurde in der goldenen Bulle niedergeschrieben.
Anlaß zur Schaffung einer Verfassung war die von Frankreich nach Deutschland übergreifende Revolution, die dazu führte das Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone ablehnte. und am 18. Mai 1848 die Volksvertreter der Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt zusammen kamen um eine Verfassung zu erarbeiten.
Nach einwöchigem Streit wurde Erzherzog Johann als Reichsverweser eingesetzt, so das unter seiner Leitung die Verfassung am 28. März 1849 in Kraft treten konnte.
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- Lackland (Mi 02.10.24 22:42) • Atalaya (Do 03.10.24 09:01) • ThomasM (Do 03.10.24 12:59)
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Gerade die Goldene Bulle von 1356 sollte man nicht in die Reihe der demokratischen Verfassungen bzw. Verfassungsentwürfe stellen. Siehe zu Inhalt und Entstehung: https://www.historisches-lexikon-bayern ... ulle,_1356
Beste Grüße
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Die Beschreibung ist eine Abfolge historischer Vorgänge, Numismatik ist Geschichte und keine Politwissenschaft zur Be/Verurteilung aus heutiger Sichtweise. Gruß Pfennig47,5Andechser hat geschrieben: ↑Do 03.10.24 06:09Gerade die Goldene Bulle von 1356 sollte man nicht in die Reihe der demokratischen Verfassungen bzw. Verfassungsentwürfe stellen. Siehe zu Inhalt und Entstehung: https://www.historisches-lexikon-bayern ... ulle,_1356
Beste Grüße
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Ja, die von dir in einen nicht haltbaren Kontext gesetzt wurden, worauf ich hingewiesen habe und genau das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Geschichte und hat nichts mit Politikwissenschaft zu tun. Das kritiklose aneinanderreihen von historischen Daten ist hingegen keine Beschäftigung mit der Geschichte, sondern ähnelt, wie es einer meiner Geschichtslehrer einst formulierte, dem herunterbeten von Telefonbüchern.
Beste Grüße
Andechser
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Andechser
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Da muß ich Dir leider Recht geben, aber auch das hilft nicht, denn unter den letzten beiden "Telefonnummern" kommt keine Verfassung zustande!Andechser hat geschrieben: ↑Do 03.10.24 17:16Ja, die von dir in einen nicht haltbaren Kontext gesetzt wurden, worauf ich hingewiesen habe und genau das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Geschichte und hat nichts mit Politikwissenschaft zu tun. Das kritiklose aneinanderreihen von historischen Daten ist hingegen keine Beschäftigung mit der Geschichte, sondern ähnelt, wie es einer meiner Geschichtslehrer einst formulierte, dem herunterbeten von Telefonbüchern.
Beste Grüße
Andechser
Grundgesetz Artikel 146, alte Fassung Grundgesetz Artikel 146, neue Fassung
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/a ... rden%20ist.
Was sagt da die Kritische Meinung?
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Was willst du mit diesem Beitrag aussagen, der mit meiner Antwort absolut nichts zu tun hat? Solche Nebelkerzen und ständigen Ablenkungen von deiner Seite machen extrem schwer sinnvoll zu diskutieren.
Nach der Wiedervereinigung wurde auf die Erstellung einer neuen Verfassung verzichtet, ob dies ein Fehler war oder nicht, ist seit Jahren Teil der Debatte. Siehe hierzu: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... verfassung
Aber das hat, wie gesagt, weder mit der Ausgangsfrage, noch mit meiner vorgehenden Antwort etwas zu tun.
Beste Grüße
Andechser
Nach der Wiedervereinigung wurde auf die Erstellung einer neuen Verfassung verzichtet, ob dies ein Fehler war oder nicht, ist seit Jahren Teil der Debatte. Siehe hierzu: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... verfassung
Aber das hat, wie gesagt, weder mit der Ausgangsfrage, noch mit meiner vorgehenden Antwort etwas zu tun.
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Es gab keine Ausgangsfrage, ich habe eine Kurzerklärung eingestellt, die in der Bildtafel 1, eindeutig den von mir bezeichneten Versuch beschreibt.
Hätte ich nur geahnt, das Sie mit dem Thema den Oberlehrer raushängen lassen, hätte ich auf das Thema verzichtet. Für mich, Thema abgeschlossen!
Hätte ich nur geahnt, das Sie mit dem Thema den Oberlehrer raushängen lassen, hätte ich auf das Thema verzichtet. Für mich, Thema abgeschlossen!
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Die Ausgangsfrage war deine Erklärung, die einen falschen Kontext zur Goldenen Bulle hergestellt hat, der weder zum Motiv noch inhaltlich passt. Darauf habe ich hingewiesen, aber leider bist du wieder nicht zu einer sinnvollen Diskussion bereit, sondern beginnst direkt wieder beleidigend zu werden.
Beste Grüße
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Re: Motive auf Sondermünzen - Kurzerklärungen
Erster Halbsatz: nach Einheit (in Freiheit) gilt das GG für das ganze deutsche Volk.Pfennig 47,5 hat geschrieben: ↑Do 03.10.24 17:59Da muß ich Dir leider Recht geben, aber auch das hilft nicht, denn unter den letzten beiden "Telefonnummern" kommt keine Verfassung zustande!Andechser hat geschrieben: ↑Do 03.10.24 17:16Ja, die von dir in einen nicht haltbaren Kontext gesetzt wurden, worauf ich hingewiesen habe und genau das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Geschichte und hat nichts mit Politikwissenschaft zu tun. Das kritiklose aneinanderreihen von historischen Daten ist hingegen keine Beschäftigung mit der Geschichte, sondern ähnelt, wie es einer meiner Geschichtslehrer einst formulierte, dem herunterbeten von Telefonbüchern.
Beste Grüße
Andechser
Grundgesetz Artikel 146, alte Fassung
GG.jpg
Grundgesetz Artikel 146, neue Fassung
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/a ... rden%20ist.
Was sagt da die Kritische Meinung?
Zweiter Halbsatz: Das Volk kann in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließen. [D.h. das GG ist nicht ewig, sondern kann auf demokratische Weise durch eine neue Verfassung geändert werden.] -
Man sieht, daß die von gewissen Kreisen kolportierte Behauptung, es hätte zur Wiedervereinigung eine neue Verfassung geben müssen, nicht richtig ist. -
Rechtshistorisch ist eine Verfassung zunächst eine Regulierung der Staatsorganisation, im Fall der Goldenen Bulle ging es um die Kaiserwahl. In Deutschland gab es - anders als in GB mit seinem alten Parlament - lange Zeit keine Entwicklung. Die Sicherung bürgerlicher Rechte, eine wesentliche Forderung der Aufklärung, wurde erst durch die französische Revolution in die politische Agenda aufgenommen. Zunächst kam es zur Aufnahme von Grundrechten allerdings in zivilrechtliche Kodifikationen bzw. den Entwürfen dazu. Das begann im Alten Reich, vor allem in Österreich, in kraft erstmals in der Ukraine im (West-)galizischen Gesetzbuch von 1797. § 16 ABGB von 1811 enthielt die Postulierung des allgemeinen Freiheitsrechts und das Verbot der Sklaverei. Im 19. Jahrhundert gab es dann eine Reihe von Landesverfassungen, die teilweise fortschrittlich waren, jedoch wurden die freiheitlichen Ansätze schnell zurückgedrängt. Die Paulskirchenverfassung steht auf den Schultern einer letztlich auf die spanische Spätscholastik basierenden bald 500-jährigen Entwicklung. Sie scheiterte leider am preußischen Machtwillen, der den Habsburger Einfluß im deutschen Reich ausmerzen wollte. Einen wirklich aufklärerisch geprägten Neuansatz brachte die Weimarer Verfassung, die aber in puncto Staatsorganisation nicht durchdacht war, insbesondere hinsichtlich der Position des Staatspräsidenten und der unzureichenden Sicherung der Grundrechte durch eine fehlende wirksame Verteidigung durch ein starkes Verfassungsgericht. Das GG war eine Reaktion auf die NS-Diktatur, war insgesamt erfolgreich, leidet aber m.E. inzwischen an zu vielen komplizierten Einfügungen und einer ausgeuferten Rechtsprechung, die es nur noch für Spezialisten verständlich machen.
Mal auf die Schnelle: kein Grund zum Streiten jedenfalls. Grüße KarlAntonMartini
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- Lackland (Do 03.10.24 22:36) • didius (Do 03.10.24 23:27) • Atalaya (Fr 04.10.24 04:47) • Andechser (Fr 04.10.24 05:31)
Münzsammler seit 60 Jahren. Mitglied im Numismatischen Verein zu Dresden und der Oriental Numismatic Society.
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