Suche Hilfe bei Schweizer Münzen
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Suche Hilfe bei Schweizer Münzen
Hallo
ich weiß noch nicht viel über Schweizer Münzen bin aber Schweizerin und suche deshalb jemanden der mit etwas über Schweizer Münzen beibringen kann.
Alpha2
ich weiß noch nicht viel über Schweizer Münzen bin aber Schweizerin und suche deshalb jemanden der mit etwas über Schweizer Münzen beibringen kann.
Alpha2
- jeggy
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Hallo Alpha2
Hier mal ein Beitrag über das neuere Schweizer Münzwesen.
Diesen Beitrag habe ich mal aus verschiedenen Quellen
zusammengestellt und woanders gepostet.
Ich hoffe, dass es ungefähr das ist, was du dir vorstellst:
---
Helvetische Republik 1798-1803
Die Eidgenossen hatten am Ende des 18. Jahrhunderts ein zersetztes
Heer, wollten eigentlich keinen Krieg, und es wäre ihnen ausserdem ein
Greuel gewesen, an der Seite Preussens oder Habsburg zu kämpfen.
So kam es, dass die Franzosen im Herbst 1792 bereits Genf bedrohten
- das kapitulierte 1795. Am 5. März 1798 marschierten die Franzosen in
Bern ein. Daraufhin verkündeten sie am 28. März 1798, dass sie die
oberste Macht über Helvetien übernommen hätten und zwangen ihr
den Einheitsstaat auf.
Mit den Münzen der Helvetik wurde zum ersten Mal versucht, in der
Schweiz eine einheitliche Währung einzuführen. In den damals bereits
bestehenden Münzstätten Bern, Basel, und Solothurn wurden die neuen
Münzen nach bernischem Münzfuss geprägt. Die neuen Münzen konnten
dem Münzwirrwarr jedoch kein Ende setzen, da die mannigfaltigsten
Gepräge der früheren Münzherren, Kantone und Städte aus den vorher-
gehenden Jahrhunderten weiterhin im Verkehr blieben, weil die
Helvetische Republik finanziell gar nicht in der Lage war, alles alte Geld
durch neues zu ersetzen. Die recht unpopuläre Republik ersetzte
Napoleon 1803 durch die «Meditationsakte», die wieder einen Staatenbund
herstellte, wobei die Münzhoheit wieder an die Kantone zurückging. Durch
die Tagsatzung wurde beschlossen, dass Gold- und grobe Silbersorten
(vom 10 Batzenstück aufwärts) nur noch nach dem eidgenössischen
Münzfuss (1 Schweizerfranken = 10 Batzen = 100 Rappen) ausgeprägt
werden durften. Bei den Kleinmünzen wurden den Kantonen ihre
althergebrachten Nominale weiterhin zugestanden.
Situation vor 1848
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte in der Schweiz, wie in den
meisten Staaten Zentraleuropas, eine heute kaum mehr vorstellbare
Unordnung im Münzwesen. Eine grosse Menge von Münzen verschiedenster
Metalle und Herkunft war im Umlauf. Städte, Bistümer, Abteien, Orte,
Kantone und Freiherrschaften übten das Münzrecht nach Belieben aus,
ohne meistens irgendeiner Richtlinie zu folgen. Zudem kursierten zahlreiche
ausländische Münzsorten, vornehmlich aus Frankreich und Italien, sowie
aus dem österreichischen und süddeutschen Raum. Es wurde nach altem
und neuem, nach ausländischem und inländischem Münzfuss geprägt.
Für den Kaufmann und für den Bürger war der Umgang mit dem Geld un-
übersichtlich und mühsam. Die Wirtschaft wurde natürlich arg in Mitleiden-
schaft gezogen. Es gab Berner Dublonen und Dukaten, Zürcher Taler,
Basler Taler, Luzerner Gulden, Schwyzer Gulden, Zürcher Böcke, Grau-
bündner Blutzger, Zürcher Schillinge, Biesli, Angster, daneben kursierten
noch Münzen aus der Zeit der Helvetik, des Bistums Basel usw, Jeder
Kanton hatte bis 1874 eigene Münzen. Fremde Münzsorten hatten in je-
dem Kanton einen ganz verschiedenen Wert.
Der Bundesvertrag von 1815 klammerte das Münzwesen völlig aus.
Es kam jedoch zu mehreren Übereinkommen oder Konkordaten zwischen
Gruppen von Kantonen (1819, 1824 und 1825). Durch diese Konkordate
wurde das Münzwesen innerhalb der Kantone einigermassen geregelt.
Jedoch waren alle möglichen Währungen im Umlauf, und man musste auf
der Hut vor minderwertigem Geld sein. Es sollte erst der neuen Bundes-
verfassung von 1848 gelingen, die Schweiz aus dem Münzelend heraus-
zuführen.
Eidgenossenschaft
Der 1848 gegründete Bundesstaat setzte dem Münzwirrwarr der vergan-
genen Jahrhunderte ein Ende. Es entbrannte eine heftige Diskussion, die
fast zwei Jahre dauerte. Sollte man die neue Schweizer Währung dem
Französischem Dezimalsystem oder dem Süddeutschen Guldenfuss anpassen?
Die Bundesversammlung entschied sich schliesslich für das Französische
System.
Der Basler Bankdirektor Johann Jakob Speiser stellte dem Bund seine
Erfahrungen zur Verfügung und führte auf der Grundlage des französischen
Centime- und Frankensystems, zwischen 1850 und 1852 die Münzreform
durch und brachte die eidgenössische Währung in Umlauf. 66 Millionen alte
Münzen wurden eingeschmolzen.
Die Vereinheitlichung des Zollwesens, die andere Massnahme, die den
schweizerischen Raum in ein einheitliches Wirtschaftsgebiet verwandelte,
bedurfte sorgfältiger Verhandlungen mit den Kantonen. Diese verloren durch
die Preisgabe der Binnenzölle (besonders Weg- und Brückengelder) eine
einträgliche Einnahmequelle, und für die Grenzkantone fielen künftig die
Grenzzölle weg. Noch war das direkte Steuerwesen kaum entwickelt, und
die Kantone waren zur Hauptsache auf indirekte Abgaben angewiesen.
Im Juni 1849 verabschiedete die Bundesversammlung das eidgenössische
Zollgesetz, worauf ein weiterer Basler, der Ratsherr Achilles Bischoff,
beauftragt wurde, das Zollwesen zu organisieren. Schon im Jahre 1851
bezog der Bund, alle in der Verfassun vorgesehenen Entschädigungen
an die Kantone abgezogen, einen Reinertrag von zwei Millionen Franken
aus den Zöllen.
Das Bundesgesetz vom 7. Mai 1850 bestimmte also den Franken zu 5 Gramm
Silber (900/1000 fein) als Grundnominal, aufgeteilt in 100 Rappen (Centimes).
Über die Jahre wurde das ursprüngliche Münzgesetz mehrmals geändert.
Es wurden 5,2,1 und ½ Franken in Silber, 20,10 und 5 Rappen in Billon
sowie 2 und 1 Rappen in Bronze geprägt. Goldmünzen kamen ab 1883
in den Verkehr. Anfänglich 20-Franken-Stücke, ab 1911 10-Franken-
Stücke, 1925 100-Franken-Stücke. 1955, 1958 und 1959 wurden 25-
und 50-Franken-Stücke geprägt, die jedoch bis heute nie zur Ausgabe
kamen. Alle Goldmünzen sind heute ausser Kurs. Die Billonprägungen
wurden bald als ungeeignet angesehen und durch Nickel bzw. Kupfer-
Nickel ersetzt. Der hohe Feingehalt der Silbermünzen von 900/1000
wurde auf 800 bzw. 835/1000 herabgesetzt und sogar Gewicht und
Grösse des 5-Franken-Stückes wurden 1931 reduziert. Ab 1968/1970
werden auch diese Nominale in Kupfer/Nickel ausgeprägt. Damit ver-
schwanden die letzten Schweizer Silbermünzen aus dem Zahlungsverkehr.
Einen wichtigen Schritt tat die Schweiz im Jahre 1865 als sie der
Lateinischen Münzunion (LMU) beitrat. In diesem Münzvertrag - die Mit-
gliederländer waren Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz;
Griechenland schloss sich erst 1868 an - gab es einheitliche Bestimmungen
über Gewicht, Feingehalt, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen.
Alle Sorten sollten im gesamten Gebiet zum Nominalwert angenommen
werden. Dieser Münzvertrag war ein Erfolg und kann als Vorläufer einer
gemeinsamen Europäischen Währung angesehen werden. Die LMU blieb
formell bis 1926 in Kraft.
Die Ausprägung von Schweizer Goldmünzen war anfänglich nicht vorge-
sehen. Ab 1883 prägte man jedoch Goldmünzen, zuerst 20-Franken-Stücke,
denen 1911 eine Reihe von 10-Franken-Stücke folgten. Im Jahre 1925
prägte die Schweiz sogar ein 100-Franken-Stück. In den Jahren 1955,
1958 und 1959 wurden je 2 Millionen 50-Franken-Stücke und je 5 Millionen
25-Franken-Stücke geprägt, die bis heute jedoch nicht in den Verkehr
gelangten.
In den Jahren 1967 und 1968 stieg der Preis des Silbers dermassen, dass
grosse Mengen Schweizer Kursmünzen ins Ausland flössen, um dort mit
ansehnlichem Gewinn verkauft und eingeschmolzen zu werden. Die Schweiz
hatte keine andere Wahl, als die Prägung der Silbermünzen einzustellen um
den Geldumlauf fortan nur noch mit Kupfer-Nickel zu versorgen.
Wenn man von der Aufgabe des Silbergeldes absieht, hat das Schweizer
Münzwesen, im Gegensatz zu anderen Ländern Europas, in den letzten 150
Jahren fast keine Änderungen oder grosse Umwälzungen durchgemacht.
Drei Münztypen verdienen hier eine ganz besondere Erwähnung. Bovys
stehende Helvetia, erstmals im Jahre 1874 geprägt, schmückt auch heute
noch die Schweizer Münzen und verkörpert in eklatanter Weise eine stabile
Währung, die es fertiggebracht hat alle grossen Wirtschaftskrisen des 19.
und 20. Jahrhunderts zu überwinden. Schwenzers klassischer Freiheitskopf,
der 1879 erstmals auf den Kupfer-Nickel Münzen erschien, wird auch heute
noch unverändert weitergeprägt. Noch nie in der Internationalen Münz-
geschichte gab es zwei Münztypen, die 123 Jahre, beziehungsweise 118
Jahre lang ohne nennenswerte Änderung fast Jahr für Jahr weitergeprägt
wurden.
Quellen für diese Zusammenfassung:
HMZ-Katalog: Schweiz Liechtenstein - 1995
Jean-Paul Divo: Münzkatalog Schweiz – 1997
Peter Dürrenmatt: Schweizer Geschichte - 1963
Hier mal ein Beitrag über das neuere Schweizer Münzwesen.
Diesen Beitrag habe ich mal aus verschiedenen Quellen
zusammengestellt und woanders gepostet.
Ich hoffe, dass es ungefähr das ist, was du dir vorstellst:
---
Helvetische Republik 1798-1803
Die Eidgenossen hatten am Ende des 18. Jahrhunderts ein zersetztes
Heer, wollten eigentlich keinen Krieg, und es wäre ihnen ausserdem ein
Greuel gewesen, an der Seite Preussens oder Habsburg zu kämpfen.
So kam es, dass die Franzosen im Herbst 1792 bereits Genf bedrohten
- das kapitulierte 1795. Am 5. März 1798 marschierten die Franzosen in
Bern ein. Daraufhin verkündeten sie am 28. März 1798, dass sie die
oberste Macht über Helvetien übernommen hätten und zwangen ihr
den Einheitsstaat auf.
Mit den Münzen der Helvetik wurde zum ersten Mal versucht, in der
Schweiz eine einheitliche Währung einzuführen. In den damals bereits
bestehenden Münzstätten Bern, Basel, und Solothurn wurden die neuen
Münzen nach bernischem Münzfuss geprägt. Die neuen Münzen konnten
dem Münzwirrwarr jedoch kein Ende setzen, da die mannigfaltigsten
Gepräge der früheren Münzherren, Kantone und Städte aus den vorher-
gehenden Jahrhunderten weiterhin im Verkehr blieben, weil die
Helvetische Republik finanziell gar nicht in der Lage war, alles alte Geld
durch neues zu ersetzen. Die recht unpopuläre Republik ersetzte
Napoleon 1803 durch die «Meditationsakte», die wieder einen Staatenbund
herstellte, wobei die Münzhoheit wieder an die Kantone zurückging. Durch
die Tagsatzung wurde beschlossen, dass Gold- und grobe Silbersorten
(vom 10 Batzenstück aufwärts) nur noch nach dem eidgenössischen
Münzfuss (1 Schweizerfranken = 10 Batzen = 100 Rappen) ausgeprägt
werden durften. Bei den Kleinmünzen wurden den Kantonen ihre
althergebrachten Nominale weiterhin zugestanden.
Situation vor 1848
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte in der Schweiz, wie in den
meisten Staaten Zentraleuropas, eine heute kaum mehr vorstellbare
Unordnung im Münzwesen. Eine grosse Menge von Münzen verschiedenster
Metalle und Herkunft war im Umlauf. Städte, Bistümer, Abteien, Orte,
Kantone und Freiherrschaften übten das Münzrecht nach Belieben aus,
ohne meistens irgendeiner Richtlinie zu folgen. Zudem kursierten zahlreiche
ausländische Münzsorten, vornehmlich aus Frankreich und Italien, sowie
aus dem österreichischen und süddeutschen Raum. Es wurde nach altem
und neuem, nach ausländischem und inländischem Münzfuss geprägt.
Für den Kaufmann und für den Bürger war der Umgang mit dem Geld un-
übersichtlich und mühsam. Die Wirtschaft wurde natürlich arg in Mitleiden-
schaft gezogen. Es gab Berner Dublonen und Dukaten, Zürcher Taler,
Basler Taler, Luzerner Gulden, Schwyzer Gulden, Zürcher Böcke, Grau-
bündner Blutzger, Zürcher Schillinge, Biesli, Angster, daneben kursierten
noch Münzen aus der Zeit der Helvetik, des Bistums Basel usw, Jeder
Kanton hatte bis 1874 eigene Münzen. Fremde Münzsorten hatten in je-
dem Kanton einen ganz verschiedenen Wert.
Der Bundesvertrag von 1815 klammerte das Münzwesen völlig aus.
Es kam jedoch zu mehreren Übereinkommen oder Konkordaten zwischen
Gruppen von Kantonen (1819, 1824 und 1825). Durch diese Konkordate
wurde das Münzwesen innerhalb der Kantone einigermassen geregelt.
Jedoch waren alle möglichen Währungen im Umlauf, und man musste auf
der Hut vor minderwertigem Geld sein. Es sollte erst der neuen Bundes-
verfassung von 1848 gelingen, die Schweiz aus dem Münzelend heraus-
zuführen.
Eidgenossenschaft
Der 1848 gegründete Bundesstaat setzte dem Münzwirrwarr der vergan-
genen Jahrhunderte ein Ende. Es entbrannte eine heftige Diskussion, die
fast zwei Jahre dauerte. Sollte man die neue Schweizer Währung dem
Französischem Dezimalsystem oder dem Süddeutschen Guldenfuss anpassen?
Die Bundesversammlung entschied sich schliesslich für das Französische
System.
Der Basler Bankdirektor Johann Jakob Speiser stellte dem Bund seine
Erfahrungen zur Verfügung und führte auf der Grundlage des französischen
Centime- und Frankensystems, zwischen 1850 und 1852 die Münzreform
durch und brachte die eidgenössische Währung in Umlauf. 66 Millionen alte
Münzen wurden eingeschmolzen.
Die Vereinheitlichung des Zollwesens, die andere Massnahme, die den
schweizerischen Raum in ein einheitliches Wirtschaftsgebiet verwandelte,
bedurfte sorgfältiger Verhandlungen mit den Kantonen. Diese verloren durch
die Preisgabe der Binnenzölle (besonders Weg- und Brückengelder) eine
einträgliche Einnahmequelle, und für die Grenzkantone fielen künftig die
Grenzzölle weg. Noch war das direkte Steuerwesen kaum entwickelt, und
die Kantone waren zur Hauptsache auf indirekte Abgaben angewiesen.
Im Juni 1849 verabschiedete die Bundesversammlung das eidgenössische
Zollgesetz, worauf ein weiterer Basler, der Ratsherr Achilles Bischoff,
beauftragt wurde, das Zollwesen zu organisieren. Schon im Jahre 1851
bezog der Bund, alle in der Verfassun vorgesehenen Entschädigungen
an die Kantone abgezogen, einen Reinertrag von zwei Millionen Franken
aus den Zöllen.
Das Bundesgesetz vom 7. Mai 1850 bestimmte also den Franken zu 5 Gramm
Silber (900/1000 fein) als Grundnominal, aufgeteilt in 100 Rappen (Centimes).
Über die Jahre wurde das ursprüngliche Münzgesetz mehrmals geändert.
Es wurden 5,2,1 und ½ Franken in Silber, 20,10 und 5 Rappen in Billon
sowie 2 und 1 Rappen in Bronze geprägt. Goldmünzen kamen ab 1883
in den Verkehr. Anfänglich 20-Franken-Stücke, ab 1911 10-Franken-
Stücke, 1925 100-Franken-Stücke. 1955, 1958 und 1959 wurden 25-
und 50-Franken-Stücke geprägt, die jedoch bis heute nie zur Ausgabe
kamen. Alle Goldmünzen sind heute ausser Kurs. Die Billonprägungen
wurden bald als ungeeignet angesehen und durch Nickel bzw. Kupfer-
Nickel ersetzt. Der hohe Feingehalt der Silbermünzen von 900/1000
wurde auf 800 bzw. 835/1000 herabgesetzt und sogar Gewicht und
Grösse des 5-Franken-Stückes wurden 1931 reduziert. Ab 1968/1970
werden auch diese Nominale in Kupfer/Nickel ausgeprägt. Damit ver-
schwanden die letzten Schweizer Silbermünzen aus dem Zahlungsverkehr.
Einen wichtigen Schritt tat die Schweiz im Jahre 1865 als sie der
Lateinischen Münzunion (LMU) beitrat. In diesem Münzvertrag - die Mit-
gliederländer waren Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz;
Griechenland schloss sich erst 1868 an - gab es einheitliche Bestimmungen
über Gewicht, Feingehalt, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen.
Alle Sorten sollten im gesamten Gebiet zum Nominalwert angenommen
werden. Dieser Münzvertrag war ein Erfolg und kann als Vorläufer einer
gemeinsamen Europäischen Währung angesehen werden. Die LMU blieb
formell bis 1926 in Kraft.
Die Ausprägung von Schweizer Goldmünzen war anfänglich nicht vorge-
sehen. Ab 1883 prägte man jedoch Goldmünzen, zuerst 20-Franken-Stücke,
denen 1911 eine Reihe von 10-Franken-Stücke folgten. Im Jahre 1925
prägte die Schweiz sogar ein 100-Franken-Stück. In den Jahren 1955,
1958 und 1959 wurden je 2 Millionen 50-Franken-Stücke und je 5 Millionen
25-Franken-Stücke geprägt, die bis heute jedoch nicht in den Verkehr
gelangten.
In den Jahren 1967 und 1968 stieg der Preis des Silbers dermassen, dass
grosse Mengen Schweizer Kursmünzen ins Ausland flössen, um dort mit
ansehnlichem Gewinn verkauft und eingeschmolzen zu werden. Die Schweiz
hatte keine andere Wahl, als die Prägung der Silbermünzen einzustellen um
den Geldumlauf fortan nur noch mit Kupfer-Nickel zu versorgen.
Wenn man von der Aufgabe des Silbergeldes absieht, hat das Schweizer
Münzwesen, im Gegensatz zu anderen Ländern Europas, in den letzten 150
Jahren fast keine Änderungen oder grosse Umwälzungen durchgemacht.
Drei Münztypen verdienen hier eine ganz besondere Erwähnung. Bovys
stehende Helvetia, erstmals im Jahre 1874 geprägt, schmückt auch heute
noch die Schweizer Münzen und verkörpert in eklatanter Weise eine stabile
Währung, die es fertiggebracht hat alle grossen Wirtschaftskrisen des 19.
und 20. Jahrhunderts zu überwinden. Schwenzers klassischer Freiheitskopf,
der 1879 erstmals auf den Kupfer-Nickel Münzen erschien, wird auch heute
noch unverändert weitergeprägt. Noch nie in der Internationalen Münz-
geschichte gab es zwei Münztypen, die 123 Jahre, beziehungsweise 118
Jahre lang ohne nennenswerte Änderung fast Jahr für Jahr weitergeprägt
wurden.
Quellen für diese Zusammenfassung:
HMZ-Katalog: Schweiz Liechtenstein - 1995
Jean-Paul Divo: Münzkatalog Schweiz – 1997
Peter Dürrenmatt: Schweizer Geschichte - 1963
Zuletzt geändert von jeggy am Di 16.05.06 19:11, insgesamt 6-mal geändert.
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Erst einmal besten Dank für den Beitrag
@klaupo
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Aber - da Beiträge in diesem Forum Allgemeingut sind - nehmen wir die Tastaturen in die Hand und verschieben - oder gibt es rechtliche Probleme.
Grüße
Zwerg
@klaupo
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ΒIOΣ ΑΝЄΟΡΤAΣΤΟΣ ΜΑΚΡΗ ΟΔΟΣ ΑΠΑNΔΟKEYTOΣ
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Hallo Zwerg,
das Einverständnis des Verfassers sollte schon vorliegen, ehe man sich bereit erklärt, den Beitrag zu übertragen - Hinweis auf Herkunft und Bildrechte inklusive ... wenn der Verfasser es nicht selbst tun will.
Ich kenne auch noch etliche Einträge, die vom Niveau zu diesem passen würden - Mythologie und historischer Hintergrund bei römischen Münzen, um nur ein Beispiel zu nennen. Aber vor den Erfolg haben die Götter die Bedienung der Numispedia gesetzt.
Gruß klaupo
das Einverständnis des Verfassers sollte schon vorliegen, ehe man sich bereit erklärt, den Beitrag zu übertragen - Hinweis auf Herkunft und Bildrechte inklusive ... wenn der Verfasser es nicht selbst tun will.
Ich kenne auch noch etliche Einträge, die vom Niveau zu diesem passen würden - Mythologie und historischer Hintergrund bei römischen Münzen, um nur ein Beispiel zu nennen. Aber vor den Erfolg haben die Götter die Bedienung der Numispedia gesetzt.
Gruß klaupo
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wurde schon von Koll. Muenzenfreund eingearbeitet, schönen Dank:
http://www.numispedia.de/M%FCnzwesen_der_Schweiz
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- jeggy
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Hier noch etwas zur Kursgültigkeit Schweizer Goldmünzen
- die Aussage stammt direkt von der Quelle:
wenngleich dies auch nie durch eine explizite "Ausserkurssetzung" geschah.
Man kann also mit Schweizer Goldmünzen nicht offiziell einkaufen,
es besteht für mein Verständnis keine Annahmepflicht man kann
damit höchstens Ware gegen Ware tauschen...
- die Aussage stammt direkt von der Quelle:
Ergo: De facto sind die Münzen also ausser Kurs gesetzt,Eidgenössische Münzstätte hat geschrieben: Durch den Beschluss des Bundesrats vom 27. September 1936, den
Franken um etwa 30% abzuwerten, verloren sie faktisch ihren Kurswert.
Als Folge der Abwertung stieg der Goldwert der 20-Franken-Münzen auf
rund 28 Franken. Die Goldstücke wurden fortan vornehmlich gehortet.
Am 29. Juli 1944 beschloss das Eidgenössische Finanz- und Zolldeparte-
ment im Zusammenhang mit der Einführung der Warenumsatzsteuer, dass
in- und ausländische Goldmünzen als Ware zu gelten haben. Damit wurde
den Schweizer Goldstücken die Funktion als Zahlungsmittel definitiv
abgesprochen. Bis zur Einführung des neuen Bundesgesetzes vom
22.12.1999 über die Währungs- und Zahlungsmittel genossen die nicht
mehr kursgültigen Goldmünzen zu 10, 20 und 100 Fr. im Strafgesetzbuch
den gleichen Schutz wie die kursfähigen Münzen. Der Art. 10 des
Bundesgesetzes vom 18.12.1970 lautet wie folgt: "Die Bestimmungen des
Schweizerischen Strafgesetzbuches zum Schutze der Münzen gelten auch
für die Goldmünzen im Nennwert von 10, 20 und 100 Franken, die früher in
Kurs standen." Vereinfacht gesagt heisst dies: Das Nachmachen von
solchen Münzen wurde als Geldfälschung geahndet. Heute wird dieses
Delikt als Warenfälschung geahndet und untersteht der kantonalen
Gerichtsbarkeit.
wenngleich dies auch nie durch eine explizite "Ausserkurssetzung" geschah.
Man kann also mit Schweizer Goldmünzen nicht offiziell einkaufen,
es besteht für mein Verständnis keine Annahmepflicht man kann
damit höchstens Ware gegen Ware tauschen...
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