Schweiz verbietet mir den Münzverkauf -Bitte lesen
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Schweiz verbietet mir den Münzverkauf -Bitte lesen
Schweiz verbietet mir den Münzverkauf -Bitte lesen
Hallo.
Folgendes ist mir seit gestern passiert. und wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, dann würde ich mich selbst für bescheuert halten:
Ich habe vorgesternnacht 2 Lots in der Größe von 10 Stück und 30 Stück antike indische Münzen in einer Auktion Europa und Weltweit gestartet.
Es waren schlechterhaltene Stücke, die ich vor 5 Jahren selbst gekauft hatte und nun als Lot ab 1 Euro dem Höchstbieter vermacht hätte.
Ich habe sogar in die Beschreibung hineingeschreiben, wann und wo ich sie bei einem Auktionshaus legal erworben habe. Ausserdem bot ich den Käufern an, eine beglaubigte Kopie der Kaufrechnung zuzusenden.
Am nächsten Tag, bzw gesternmittag dann, bekam ich eine Meldung von Ebay, daß beide Auktionen gelöscht wurden, da man vermutet, daß ich diese Münzen illegal erworben hätte.
Daraufhin habe ich sofort auf diese Meldung geantwortet und eine beglaubigte Kopie meiner Kaufrechnung an Ebay gesendet.
In dieser Kaufrechnung stand auch drin, daß diese Münzen damals legal von Indien an mich geliefert wurden, daß diese Art Münzen für den Handel freigegeben worden sei.
(Mit dieser Rechnung mußte ich damals zum Zoll und da wurde nochmal geprüft, ob ich tatsächlich diese Münzen einführen dürfte.-Ja durfte ich. und bezahlt habe ich auch dafür die Einfuhrumsatzsteuer.)
Am Schluss meines Beschwerdeschreibens ich habe gefordert, daß sich Ebay bei mir entschuldigt, weil man mir unberechtigt die Auktionen gelöscht hatte.
Die Nachricht, welche ich dann heute darauf von Ebay Sicherheit bekommen habe, hat mich erst mal umgehauen:
" Sehr geehrter Herr bla bla..
Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht nachvollziehen können, warum wir Ihr Angebot gelöscht haben.
Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, wurden Ihre Angebote auf Aufforderung des Bundesamt für Kultur, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Hallwylstrasse 15, CH-3003 Bern beendet."
Zitatende.
Also kurz: eine Schweizer Behörde hat aufgefordert, daß ich (hier in Deutschland) meine legal erworbenen indischen Antikmünzen nicht mehr bei Ebay verkaufen darf.
So, daraufhin habe ich die Schweizer Botschaft in Berlin angerufen und gefragt ob das ein Aprilscherz sei?
Die hatten keine Ahnung, sagten aber-Deutsches Handels-Recht( also Verkäufe innerhalb von Deutschland usw.) geht uns nichts an.
Dann habe ich das genannte Bundesamt in der Schweiz angerufen.
Dort wurde ich in die Rechtsabteilung weitergeleitet.
Auskunft, ja ist möglich, daß man die Löschung gefordert hätte, wüßte man jetzt aber nicht( ist ja auch schon 1 Tag her)
Jetzt soll ich bis Montag abwarten, bis sich ein Beamter des schweizer Kulturamtes bei mir meldet, um die Sache zu besprechen.
Also ich bin total vom Hocker.
Was bilden sich die schweizerischen Behörden ein? Ich bin Deutscher und wohne in Deutschland. Was haben die mit meinen indischen Münzen zutun???
Was sagt Ihr dazu?
Hallo.
Folgendes ist mir seit gestern passiert. und wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, dann würde ich mich selbst für bescheuert halten:
Ich habe vorgesternnacht 2 Lots in der Größe von 10 Stück und 30 Stück antike indische Münzen in einer Auktion Europa und Weltweit gestartet.
Es waren schlechterhaltene Stücke, die ich vor 5 Jahren selbst gekauft hatte und nun als Lot ab 1 Euro dem Höchstbieter vermacht hätte.
Ich habe sogar in die Beschreibung hineingeschreiben, wann und wo ich sie bei einem Auktionshaus legal erworben habe. Ausserdem bot ich den Käufern an, eine beglaubigte Kopie der Kaufrechnung zuzusenden.
Am nächsten Tag, bzw gesternmittag dann, bekam ich eine Meldung von Ebay, daß beide Auktionen gelöscht wurden, da man vermutet, daß ich diese Münzen illegal erworben hätte.
Daraufhin habe ich sofort auf diese Meldung geantwortet und eine beglaubigte Kopie meiner Kaufrechnung an Ebay gesendet.
In dieser Kaufrechnung stand auch drin, daß diese Münzen damals legal von Indien an mich geliefert wurden, daß diese Art Münzen für den Handel freigegeben worden sei.
(Mit dieser Rechnung mußte ich damals zum Zoll und da wurde nochmal geprüft, ob ich tatsächlich diese Münzen einführen dürfte.-Ja durfte ich. und bezahlt habe ich auch dafür die Einfuhrumsatzsteuer.)
Am Schluss meines Beschwerdeschreibens ich habe gefordert, daß sich Ebay bei mir entschuldigt, weil man mir unberechtigt die Auktionen gelöscht hatte.
Die Nachricht, welche ich dann heute darauf von Ebay Sicherheit bekommen habe, hat mich erst mal umgehauen:
" Sehr geehrter Herr bla bla..
Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht nachvollziehen können, warum wir Ihr Angebot gelöscht haben.
Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, wurden Ihre Angebote auf Aufforderung des Bundesamt für Kultur, Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Hallwylstrasse 15, CH-3003 Bern beendet."
Zitatende.
Also kurz: eine Schweizer Behörde hat aufgefordert, daß ich (hier in Deutschland) meine legal erworbenen indischen Antikmünzen nicht mehr bei Ebay verkaufen darf.
So, daraufhin habe ich die Schweizer Botschaft in Berlin angerufen und gefragt ob das ein Aprilscherz sei?
Die hatten keine Ahnung, sagten aber-Deutsches Handels-Recht( also Verkäufe innerhalb von Deutschland usw.) geht uns nichts an.
Dann habe ich das genannte Bundesamt in der Schweiz angerufen.
Dort wurde ich in die Rechtsabteilung weitergeleitet.
Auskunft, ja ist möglich, daß man die Löschung gefordert hätte, wüßte man jetzt aber nicht( ist ja auch schon 1 Tag her)
Jetzt soll ich bis Montag abwarten, bis sich ein Beamter des schweizer Kulturamtes bei mir meldet, um die Sache zu besprechen.
Also ich bin total vom Hocker.
Was bilden sich die schweizerischen Behörden ein? Ich bin Deutscher und wohne in Deutschland. Was haben die mit meinen indischen Münzen zutun???
Was sagt Ihr dazu?
Zuletzt geändert von indiacoins am Mo 20.04.09 08:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn niemand antwortet, heißt es nie, daß das Thema nicht von Interesse war.
Hier wird oft sehr viel mehr gelesen, als geantwortet - und das ist auch gut so.
Und diese Infos werden oft an nicht unwichtige Stellen weitergeleitet - ohne dies im Forum breitzutreten.
Man nennt das auch "Politik" und hat nie kurzfristige Ergebnisse.
Es wäre nett, wenn Du den ursprünglichen Text wieder einstellen würdest - der war sehr aufschlussreich
Grüße
Zwerg
Hier wird oft sehr viel mehr gelesen, als geantwortet - und das ist auch gut so.
Und diese Infos werden oft an nicht unwichtige Stellen weitergeleitet - ohne dies im Forum breitzutreten.
Man nennt das auch "Politik" und hat nie kurzfristige Ergebnisse.
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Hallo B12. Ich warte noch auf den heute angekündigten Anruf des Schweizer Bundesamtes bei mir.
Ebay hat inzuwischen etwas zurückgefahren, als ich denen von meinen Nachforschungen mit den zuständigen Behörden berichtet habe und wegen der angeblichen "Aufforderung" nochmals nachgefragt habe.
" warum schreiben Sie mir soetwas, wenn das Bundesamt nach nichtmal 24 Stunden nichts mehr darüber weiß"
Ausserden habe ich Ebay Strafanzeige wegen 3 Dingen angekündigt: Üble Nachrede, Bezichtigung einer Straftat und eventuell wegen einer Amtsanmassung, falls das mit dem Bundesamt nicht stimmt.
Ausserdem habe ich denen auch mitgeteilt, daß ich den Schriftverkehr an einen TV Doku Sender weiterleite, der sich oft mit Ebay Schikanen befasst.-sprich Stern TV.
Denn es betrifft ja nicht nur mich, sondern vielleicht noch hunderte andere Münzsammler, bzw Verkäufer jetzt und zukünftig.
Ebay schrieb jetzt gesternabend wie folgt:
"Hallo Herr xxx, vielen Dank für Ihren Hinweis, zu dem vorzeitig beendeten Angebot. Derzeit kann ich Ihnen noch keine Antwort auf Ihre Frage geben, weil IhrAnliegen weiterer Recherche bedarf.
Daher habe ich Ihre E-Mail an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Ich kann Ihnen noch kein festes Datum dafür nennen, wann die Recherche abgeschlossen sein wird.
Ein Kollege oder ich werden uns aber umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir Ergebnisse vorliegen haben.
Wir entschuldigen uns für die Verzögerung und bitten um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen "
Ebay hat inzuwischen etwas zurückgefahren, als ich denen von meinen Nachforschungen mit den zuständigen Behörden berichtet habe und wegen der angeblichen "Aufforderung" nochmals nachgefragt habe.
" warum schreiben Sie mir soetwas, wenn das Bundesamt nach nichtmal 24 Stunden nichts mehr darüber weiß"
Ausserden habe ich Ebay Strafanzeige wegen 3 Dingen angekündigt: Üble Nachrede, Bezichtigung einer Straftat und eventuell wegen einer Amtsanmassung, falls das mit dem Bundesamt nicht stimmt.
Ausserdem habe ich denen auch mitgeteilt, daß ich den Schriftverkehr an einen TV Doku Sender weiterleite, der sich oft mit Ebay Schikanen befasst.-sprich Stern TV.
Denn es betrifft ja nicht nur mich, sondern vielleicht noch hunderte andere Münzsammler, bzw Verkäufer jetzt und zukünftig.
Ebay schrieb jetzt gesternabend wie folgt:
"Hallo Herr xxx, vielen Dank für Ihren Hinweis, zu dem vorzeitig beendeten Angebot. Derzeit kann ich Ihnen noch keine Antwort auf Ihre Frage geben, weil IhrAnliegen weiterer Recherche bedarf.
Daher habe ich Ihre E-Mail an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Ich kann Ihnen noch kein festes Datum dafür nennen, wann die Recherche abgeschlossen sein wird.
Ein Kollege oder ich werden uns aber umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir Ergebnisse vorliegen haben.
Wir entschuldigen uns für die Verzögerung und bitten um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen "
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Neuigkeiten.
Heute wurde mir erneut eine Auktion gelöscht.
Ich habe das Kulturamt in der Schweiz angerufen.
Man verwies mich auf eine Kantons-Archäologin, die sich wohl täglich Ebay-Auktionen ansieht und dann entscheidet, was ihr nicht gefällt.
Dann reicht wohl ein Anruf oder eine e-Mail von ihr an Ebay aus und Auktionen werden nachfragelos gelöscht.
Diese Archäologin werde ich anrufen, sobald man mir ihren Namen und Nummer mitgeteilt hat.
Auf meine Anfrage, was Indien, Iran oder Afghanistan mit Kulturdenkmälern der Schweiz zutun haben, wurde mir mitgeteilt, daß alles, was in die Schweiz verkauft werden KÖNNTE, der Kantons Archäologin untersteht.
Weiter weiß ich nicht.
Mein Ebay-Konto wird demnächst warscheinlich gesperrt, weil nun 3 Verstöße gegen die AGB in einer bestimmten Zeit vorgefallen sind.( Roter Balken)
Nämlich das Anbieten von Gütern, deren legalen Erwerb ich angeblich nicht nachweisen könne, obwohl ich Rechnungen von Auktionshäusern vorgelegt habe.
Heute wurde mir erneut eine Auktion gelöscht.
Ich habe das Kulturamt in der Schweiz angerufen.
Man verwies mich auf eine Kantons-Archäologin, die sich wohl täglich Ebay-Auktionen ansieht und dann entscheidet, was ihr nicht gefällt.
Dann reicht wohl ein Anruf oder eine e-Mail von ihr an Ebay aus und Auktionen werden nachfragelos gelöscht.
Diese Archäologin werde ich anrufen, sobald man mir ihren Namen und Nummer mitgeteilt hat.
Auf meine Anfrage, was Indien, Iran oder Afghanistan mit Kulturdenkmälern der Schweiz zutun haben, wurde mir mitgeteilt, daß alles, was in die Schweiz verkauft werden KÖNNTE, der Kantons Archäologin untersteht.
Weiter weiß ich nicht.
Mein Ebay-Konto wird demnächst warscheinlich gesperrt, weil nun 3 Verstöße gegen die AGB in einer bestimmten Zeit vorgefallen sind.( Roter Balken)
Nämlich das Anbieten von Gütern, deren legalen Erwerb ich angeblich nicht nachweisen könne, obwohl ich Rechnungen von Auktionshäusern vorgelegt habe.
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Jetzt hat sich nochmal Ebay gemeldet:
Es reicht nicht aus, eine legale Kaufrechnung eines Auktionshauses oder Münzhändlers vorzulegen.
Die heutige Auktion, ein Steinsiegel habe ich bei ebay gekauft, bei einem gutbekannten und seriösen englischen Auktionshaus.
Ich habe eine Paypalrechnung,eine handgeschriebene Rechnung und Quittung aus England, dann noch die üblichen Unterlagen, sprich Zahlungsbenachrichtigung usw.
Aber Ebay akzeptiert das nicht und hat mir eben geschrieben, daß es nicht ausreicht.
Anrede Artikelnummer und um was es geht...
Zitat "Es ist verboten, auf eBay archäologische Funde anzubieten, wenn man deren rechtmäßigen Erwerb und Besitz nicht nachweisen kann. Archäologische Funde dürfen Sie nur unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen anbieten: - Sie verfügen über Dokumente (Pedigrees) für das angebotene Objekt, diedie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologischeFunde belegen. - Die Dokumente müssen im Angebot abgebildet und gut leserlich sein Was ist ein Pedigree? Der Pedigree ist ein nachvollziehbarer Beleg dafür, dass bezüglich des angebotenen Objektes die besonderen gesetzlichen Vorschriften, die für archäologische Funde gelten, eingehalten worden sind. Nur durch die Vorlage eines korrekten Pedigrees ist sicher gestellt, dass das angebotene Objekt rechtmäßig gehandelt werden darf. Angebote ohne Pedigree sind nicht gestattet. "
Dann kamen ein paar ebay Links usw
Herr xxx, außerdem haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie den Artikel, der von uns als unzulässiges Angebot vorzeitig beendet wurde, zuvor selbst auf eBay ersteigert haben.
Gern gebe ich Ihnen dazu einige Informationen.
Warum wurde Ihr Angebot gelöscht?
Sie haben einen Artikel auf eBay angeboten, der gegen die eBay-Grundsätze verstößt.
Ihr Angebot war daher unzulässig und wurde vonuns beendet.
Wenn Sie als Verkäufer einen Artikel auf eBay einstellen, müssen Sie sicherstellen, dass der Artikel auf eBay zulässig ist. Übersicht der Artikel, die auf eBay nicht angeboten werden dürfen:
http://pages.eBay.de/help/policies/items-ov.html
Warum konnten Sie selbst einen unzulässigen Artikel ersteigern?
Grundsätzlich werden unzulässige Angebote auf dem eBay-Marktplatz nicht geduldet und von unserem Sicherheitsteam beendet. Wenn unser Sicherheitsteam ein unzulässiges Angebot entdeckt, können Sie sicher sein, dass wir die angemessenen Maßnahmen ergreifen.
So müssen Verkäufermit dem Abbruch ihrer Angebote, einer Verwarnung oder dem Ausschluss vomeBay-Marktplatz rechnen. Denkbar ist auch, dass sich aus der damaligen Artikelbeschreibung Ihres Verkäufers keine Anhaltspunkte ergeben haben, dass das Angebot unzulässig ist und es daher nicht von uns beendet wurde.
Bitte orientieren Sie sich künftig beim Einstellen von Artikeln nicht anden Angeboten anderer eBay-Mitglieder, sondern an den Grundsätzen von eBay.
Sie tragen damit erheblich dazu bei, dass sicheres und faires Handeln auf eBay möglich ist.
Ich bitte Sie, Herr xxx, um Ihr Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag, sowie weiterhin viel Erfolg auf eBay. Mit freundlichen Grüßen nach xxx yyyyy-Sicherheitsteam
Daraufhin habe ich erneut angerufen und gefragt warum es legal ist, daß andere große Händler etwas an mich verkaufen und ich es nicht darf?
Dann kam wieder die Rede vom Pedigree.
Ich habe denen gesagt, daß ich noch nie ein Pedigree bei Ebay oder sonstwo gesehen habe.
Und ich habe denen gesagt, daß ich von einen heutigen Anruf beim Kulturamt weiß, daß bisher nur in der Schweiz Ausweise zu besonders schützenswerten Altertümern, sprich Pedigrees ausgestellt werden.
Antwort hieß kurz, daß es nicht stimme. in Deutschland bekäme man Pedigrees . ich solle abwarten, man meldet sich bei mir und dann sagt man mir, wo man ein Pedigree bekommt.
Nebeneffekt der ganzen Sache.
Ich darf nur noch bei Ebay kaufen, soll aber keine antiken Münzen anbieten, weder gewerblich noch privat.
Ich habe jetzt Stufe gelb und noch eine Meldung und ich werde gesperrt auf allen Konten.
Ich habe seit nun 10 Jahren nicht ein einzige Negativ, hatte nur 1 Neutral, das entfernt wurde.bei den einzelnen Bewertungspunkten liege ich überall bei 4,8-5,0 Habe Lizenz für Verpackungsverordnung, akzeptiere sogar Paypal, einfach alles was Ebay verlangt.
Leider gibt es keine Ausweich-Auktionsplattform, wo man auch etwas verkauft.
Meine letzte Frage bei Ebay und in beim Kulturamt lautete:
-Ob sie mir nun eine neue Vollzeitbeschäftigung besorgen würden?-
Schweiz antwortete. Es ist nicht unsere Absicht, Ihre Existenz zu zerstören. Es tut uns leid.
Ebay hat geantwortet: Sie brauchen Ihre Existens ja nicht aufgeben. Sie müssen lediglich zu jeder Auktion auch ein Pedigree in der Beschreibung abbilden.
Ist das nicht alles paradox?
Es reicht nicht aus, eine legale Kaufrechnung eines Auktionshauses oder Münzhändlers vorzulegen.
Die heutige Auktion, ein Steinsiegel habe ich bei ebay gekauft, bei einem gutbekannten und seriösen englischen Auktionshaus.
Ich habe eine Paypalrechnung,eine handgeschriebene Rechnung und Quittung aus England, dann noch die üblichen Unterlagen, sprich Zahlungsbenachrichtigung usw.
Aber Ebay akzeptiert das nicht und hat mir eben geschrieben, daß es nicht ausreicht.
Anrede Artikelnummer und um was es geht...
Zitat "Es ist verboten, auf eBay archäologische Funde anzubieten, wenn man deren rechtmäßigen Erwerb und Besitz nicht nachweisen kann. Archäologische Funde dürfen Sie nur unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen anbieten: - Sie verfügen über Dokumente (Pedigrees) für das angebotene Objekt, diedie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf archäologischeFunde belegen. - Die Dokumente müssen im Angebot abgebildet und gut leserlich sein Was ist ein Pedigree? Der Pedigree ist ein nachvollziehbarer Beleg dafür, dass bezüglich des angebotenen Objektes die besonderen gesetzlichen Vorschriften, die für archäologische Funde gelten, eingehalten worden sind. Nur durch die Vorlage eines korrekten Pedigrees ist sicher gestellt, dass das angebotene Objekt rechtmäßig gehandelt werden darf. Angebote ohne Pedigree sind nicht gestattet. "
Dann kamen ein paar ebay Links usw
Herr xxx, außerdem haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie den Artikel, der von uns als unzulässiges Angebot vorzeitig beendet wurde, zuvor selbst auf eBay ersteigert haben.
Gern gebe ich Ihnen dazu einige Informationen.
Warum wurde Ihr Angebot gelöscht?
Sie haben einen Artikel auf eBay angeboten, der gegen die eBay-Grundsätze verstößt.
Ihr Angebot war daher unzulässig und wurde vonuns beendet.
Wenn Sie als Verkäufer einen Artikel auf eBay einstellen, müssen Sie sicherstellen, dass der Artikel auf eBay zulässig ist. Übersicht der Artikel, die auf eBay nicht angeboten werden dürfen:
http://pages.eBay.de/help/policies/items-ov.html
Warum konnten Sie selbst einen unzulässigen Artikel ersteigern?
Grundsätzlich werden unzulässige Angebote auf dem eBay-Marktplatz nicht geduldet und von unserem Sicherheitsteam beendet. Wenn unser Sicherheitsteam ein unzulässiges Angebot entdeckt, können Sie sicher sein, dass wir die angemessenen Maßnahmen ergreifen.
So müssen Verkäufermit dem Abbruch ihrer Angebote, einer Verwarnung oder dem Ausschluss vomeBay-Marktplatz rechnen. Denkbar ist auch, dass sich aus der damaligen Artikelbeschreibung Ihres Verkäufers keine Anhaltspunkte ergeben haben, dass das Angebot unzulässig ist und es daher nicht von uns beendet wurde.
Bitte orientieren Sie sich künftig beim Einstellen von Artikeln nicht anden Angeboten anderer eBay-Mitglieder, sondern an den Grundsätzen von eBay.
Sie tragen damit erheblich dazu bei, dass sicheres und faires Handeln auf eBay möglich ist.
Ich bitte Sie, Herr xxx, um Ihr Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag, sowie weiterhin viel Erfolg auf eBay. Mit freundlichen Grüßen nach xxx yyyyy-Sicherheitsteam
Daraufhin habe ich erneut angerufen und gefragt warum es legal ist, daß andere große Händler etwas an mich verkaufen und ich es nicht darf?
Dann kam wieder die Rede vom Pedigree.
Ich habe denen gesagt, daß ich noch nie ein Pedigree bei Ebay oder sonstwo gesehen habe.
Und ich habe denen gesagt, daß ich von einen heutigen Anruf beim Kulturamt weiß, daß bisher nur in der Schweiz Ausweise zu besonders schützenswerten Altertümern, sprich Pedigrees ausgestellt werden.
Antwort hieß kurz, daß es nicht stimme. in Deutschland bekäme man Pedigrees . ich solle abwarten, man meldet sich bei mir und dann sagt man mir, wo man ein Pedigree bekommt.
Nebeneffekt der ganzen Sache.
Ich darf nur noch bei Ebay kaufen, soll aber keine antiken Münzen anbieten, weder gewerblich noch privat.
Ich habe jetzt Stufe gelb und noch eine Meldung und ich werde gesperrt auf allen Konten.
Ich habe seit nun 10 Jahren nicht ein einzige Negativ, hatte nur 1 Neutral, das entfernt wurde.bei den einzelnen Bewertungspunkten liege ich überall bei 4,8-5,0 Habe Lizenz für Verpackungsverordnung, akzeptiere sogar Paypal, einfach alles was Ebay verlangt.
Leider gibt es keine Ausweich-Auktionsplattform, wo man auch etwas verkauft.
Meine letzte Frage bei Ebay und in beim Kulturamt lautete:
-Ob sie mir nun eine neue Vollzeitbeschäftigung besorgen würden?-
Schweiz antwortete. Es ist nicht unsere Absicht, Ihre Existenz zu zerstören. Es tut uns leid.
Ebay hat geantwortet: Sie brauchen Ihre Existens ja nicht aufgeben. Sie müssen lediglich zu jeder Auktion auch ein Pedigree in der Beschreibung abbilden.
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So. es geht weiter: jetzt habe ich eine schriftliche Antwort vom Schweizer Kulturamt bekommen. Ich hoffe, daß ich alle kritischen Daten unkenntlich gemacht habe. wenn nicht, dann muß ein Moderator es noch nachträglich verbessern.
Archäologische Kulturgüter /Münzen auf Ebay
Von: xxxxxxx
Möglicherweise kennen Sie den Absender nicht.Als sicher markieren|Als Junk-E-Mail einstufen
Gesendet: Dienstag, 28. April 2009 16:51:34
xxxxxx
Sehr geehrter Herr xxx
Wie telefonisch erklärt, bestimmt grundsätzlich eBay selber, welche Objekte über ihre Plattform gehandelt werden bzw. ob ein Objekt gelöscht wird oder nicht. Im Zusammenhang mit der Plattform www.ebay.ch dürfen archäologische Kulturgüter bei eBay nur angeboten werden, wenn der Anbieter über einen behördlichen Legalitätsnachweis verfügt, wonach der Handel mit diesem Objekt zulässig ist. Dieses Nachweisdokument muss im Angebot abgebildet und gut leserlich sein. Münzen können ebenfalls unter die Kategorie von archäologischen Kulturgütern fallen. Diese Policy ist die Folge eines Memorandum of Understanding zwischen eBay und dem Bundesamt für Kultur betreffend die Angebote von archäologischen Kulturgütern auf eBay.ch.
Diese eBay Policy finden Sie unter dem folgenden Link:
http://pages.ebay.ch/help/policies/artifacts.html
In der Schweiz kann (u.a.) der Verkauf bzw. die Übertragung eines gestohlenen oder gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommenes (z.B. ausgegrabenes) archäologischen Kulturgut strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies unabhängig davon, woher das archäologische Kulturgut stammt.
Das Bundesamt für Kultur hat eBay nicht angewiesen, Ihre Angebote zu löschen. Es ist jedoch gut möglich, dass die Kantonsarchäolo gie in der Schweiz, welche die Fachbehörde für archäologische Kulturgüter in der Schweiz ist, aufgrund eines Monitoring der Plattform eBay.ch auf Ihr Angebot gestossen ist und allenfalls festgestellt hat, dass die von ebay gemäss Policy verlangten Voraussetzungen für die Plattform eBay.ch ihres Erachtens nicht eingehalten wurde und dementsprechend eBay darauf hingewiesen hat. Der Entscheid, ob ein Objekt letztendlich gelöscht wird, liegt bei Ebay (vgl. eBay-Policy) .
Gerne gebe ich Ihnen für nähere Informationen betr. die angebotenen archäologischen Objekte und bezüglich einer allfälligen Meldung die Kontaktdaten von der Kantonsarchäologin, welche dieses Monitoring durchführt:
Frau xxxxxxx
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
xxxxx
StV. Leiterin Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Kultur
xxx
Hallwylstr. 15, CH-3003 Bern
Tel. +41 31 323 xx xx
Fax. +41 31 324 xx xx
xxxxxx
http://www.bak.admin.ch/kgt
Edit by Wuppi: hab nur die Telefonnummer unbrauchbar gemacht - nicht das es da jetzt Protestanrufe hagelt.
Archäologische Kulturgüter /Münzen auf Ebay
Von: xxxxxxx
Möglicherweise kennen Sie den Absender nicht.Als sicher markieren|Als Junk-E-Mail einstufen
Gesendet: Dienstag, 28. April 2009 16:51:34
xxxxxx
Sehr geehrter Herr xxx
Wie telefonisch erklärt, bestimmt grundsätzlich eBay selber, welche Objekte über ihre Plattform gehandelt werden bzw. ob ein Objekt gelöscht wird oder nicht. Im Zusammenhang mit der Plattform www.ebay.ch dürfen archäologische Kulturgüter bei eBay nur angeboten werden, wenn der Anbieter über einen behördlichen Legalitätsnachweis verfügt, wonach der Handel mit diesem Objekt zulässig ist. Dieses Nachweisdokument muss im Angebot abgebildet und gut leserlich sein. Münzen können ebenfalls unter die Kategorie von archäologischen Kulturgütern fallen. Diese Policy ist die Folge eines Memorandum of Understanding zwischen eBay und dem Bundesamt für Kultur betreffend die Angebote von archäologischen Kulturgütern auf eBay.ch.
Diese eBay Policy finden Sie unter dem folgenden Link:
http://pages.ebay.ch/help/policies/artifacts.html
In der Schweiz kann (u.a.) der Verkauf bzw. die Übertragung eines gestohlenen oder gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommenes (z.B. ausgegrabenes) archäologischen Kulturgut strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies unabhängig davon, woher das archäologische Kulturgut stammt.
Das Bundesamt für Kultur hat eBay nicht angewiesen, Ihre Angebote zu löschen. Es ist jedoch gut möglich, dass die Kantonsarchäolo gie in der Schweiz, welche die Fachbehörde für archäologische Kulturgüter in der Schweiz ist, aufgrund eines Monitoring der Plattform eBay.ch auf Ihr Angebot gestossen ist und allenfalls festgestellt hat, dass die von ebay gemäss Policy verlangten Voraussetzungen für die Plattform eBay.ch ihres Erachtens nicht eingehalten wurde und dementsprechend eBay darauf hingewiesen hat. Der Entscheid, ob ein Objekt letztendlich gelöscht wird, liegt bei Ebay (vgl. eBay-Policy) .
Gerne gebe ich Ihnen für nähere Informationen betr. die angebotenen archäologischen Objekte und bezüglich einer allfälligen Meldung die Kontaktdaten von der Kantonsarchäologin, welche dieses Monitoring durchführt:
Frau xxxxxxx
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
xxxxx
StV. Leiterin Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Kultur
xxx
Hallwylstr. 15, CH-3003 Bern
Tel. +41 31 323 xx xx
Fax. +41 31 324 xx xx
xxxxxx
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