Steuersoftware "ELSTER"

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chemik
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Steuersoftware "ELSTER"

Beitrag von chemik » Sa 05.03.22 15:21

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen
hat jemand von euch Erfahrungen mit der Steuersoftware "ELSTER"?
Ich betreibe ein Einmann-Handelsunternehmen (Fenster und Jalousien).
Der Jahresumsatz beträgt ca. 70 Tausend. €.
Ich habe ein Jahr bis zur Rente, meine Frau zwei Jahre.
Bisher habe ich meinem Steuerberater rund 1.500 € gezahlt. Für uns ist es viel Geld, deshalb würde ich gerne selbst mit dem Finanzamt abrechnen.
Für eure Meinungen und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Grüsse aus dem Odenwald
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Zwerg
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Re: Steuersoftware "ELSTER"

Beitrag von Zwerg » Sa 05.03.22 15:50

Elster ist kein Programm sondern "nur" die elektronische Steuererklärung.
Wenn Du Deine UStVA selber erstellen kannsts, ebenso die EÜR (Bilanz wirst Du nicht machen), dann geht das problemlos über Elster.
Aber wie gesagt, es ist keine "Steuersoftware" für Selbständige - da kann ich auch nicht helfen.

Grüße
Klaus
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KarlAntonMartini
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Re: Steuersoftware "ELSTER"

Beitrag von KarlAntonMartini » Sa 05.03.22 18:25

Die 1500.- € sind vermutlich einschließlich Buchhaltung? Grüße, KarlAntonMartini
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richard55-47
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Re: Steuersoftware "ELSTER"

Beitrag von richard55-47 » So 06.03.22 09:39

Ich habe vor Jahren mal aus Lust und Laune von Papier auf "ELSTER" umgestellt. Die Zeit, die ich mit diesem Steuererklärungsprogramm gekämpft habe, hätte ich besser nutzen können. Ich war es irgendwann satt und habe wieder das gute alte Papier gewählt. Seit 2017, als ich eine Photovoltaikanlage installierte, bin ich gezwungen, "ELSTER" zu nutzen. Ich bin seitdem stolzer Unternehmer auf dem Energiesektor.
Papier wie "ELSTER" zeigen und fordern in allen Formularen die zu machenden Angaben. Man muss nur alle Formulare durchforsten und schauen, was man so benötigt.
Ich denke, chemik muss "ELSTER" (oder "WISO" u. ä.) nutzen. Fehlt bei "ELSTER" etwas oder sind die Angaben nicht schlüssig, wird ein Fehler angezeigt.
Der Steuerberater wird die übermittelten Steuererklärungen - Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung, Bilanz (alternativ Einnahme-Überschuss-Rechnung), die Einkommensteuererklärung - ausgedruckt haben. Es ist also ein Vorstück vorhanden. An diesem kann man sich orientieren, falls "ELSTER" (wieder mal) seine abgründigen Geheimnisse nicht preisgibt. Ist alles fehlerfrei, zeigt "ELSTER" unter dem Prüfbutton eine abschließende Liste der gemachten Angaben und eine unverbindliche Steuerfestsetzung an. Weicht diese bei ungefähr gleichbleibendem Umsatz und Gewinn und keinen sonstigen Abweichungen nur geringe Unterschiede zum Vorjahr ab, hat man keine allzu großen Angabefehler gemacht, man kann die Erklärung absenden. Ich würde es mal probieren. Wenn man verzweifelt, wofür ich vollstes Verständnis habe, kann man immer noch den Steuerberater einschalten.
do ut des.

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