Hallo,
ich habe mal eine Anfängerfrage zu Rücklosen. Ich habe bisher zwar schon in Auktionen mitgeboten und Münzen ersteigert, aber habe diesmal eine Auktion verpasst, in deren Katalogen ich im Nachgang Münzen gesehen habe, die nicht verkauft wurden, aber mich interessieren würden. Leider geben die Versteigerungsbedingungen keine Auskunft über meine folgende Frage und darum frage ich einfach mal hier in die Runde.
Gilt dieser Passung "Zum Zuschlagpreis sind 20% Aufgeld sowie 2,50 EUR Losgebühr je Los zu bezahlen. Auf Aufgeld, Losgebühr und Spesen wird die gesetzliche MwSt. von zur Zeit 19% berechnet." auch für die Rücklose? Denn einen Zuschlag gibt es hier ja nicht, da es keine Auktion ist, sondern mehr ein Einkauf in einem Onlineshop. Online finde ich nur eine Rücklosliste und ich weiß nun nicht, ob dafür nun die Preise angepasst werden oder nicht.
Vielen Dank!
beste Grüße
Ruford
Frage zu Rücklosen
- Marcus Aurelius
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Re: Frage zu Rücklosen
Hallo Ruford,
dem Wortlaut bzw. Inhalt nach hört es sich nach Fischer-Auktionen in Bonn an, dort gelten für die Rücklose die auch für Auktionslose üblichen Zuschläge bzw. Aufgelder. Kurz gesagt lautet die Antwort: Ja !
Gruß
Marco Aurelio
dem Wortlaut bzw. Inhalt nach hört es sich nach Fischer-Auktionen in Bonn an, dort gelten für die Rücklose die auch für Auktionslose üblichen Zuschläge bzw. Aufgelder. Kurz gesagt lautet die Antwort: Ja !
Gruß
Marco Aurelio
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Re: Frage zu Rücklosen
Ich würde den Auktionator tel. fragen. Besonders, weil dich mehrere Stücke interessieren. Vielleicht lässt er mit sich reden....
Sigi
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Re: Frage zu Rücklosen
Nach meinen Erfahrungen ist es generell üblich, auch auf die Rücklose die Aufschläge zu bezahlen.
Ist ja auch logisch: Die Gegenstände gehören ja nicht dem Auktionator. Er versteigert sie ja lediglich für den Einlieferer. Alles was in der Auktion nicht versteigert wurde, geht für eine Weile in den Nachverkauf und man kann sie für einen niedrigeren Preis (90%?) erwerben. Was da dann keinen Käufer findet, geht an den Einlieferer zurück.
Würde der Auktionator auf den Nachverkauf keinen Aufschlag berechnen, verdient er ja nichts. Der Aufschlag ist sein Lohn.
Ist ja auch logisch: Die Gegenstände gehören ja nicht dem Auktionator. Er versteigert sie ja lediglich für den Einlieferer. Alles was in der Auktion nicht versteigert wurde, geht für eine Weile in den Nachverkauf und man kann sie für einen niedrigeren Preis (90%?) erwerben. Was da dann keinen Käufer findet, geht an den Einlieferer zurück.
Würde der Auktionator auf den Nachverkauf keinen Aufschlag berechnen, verdient er ja nichts. Der Aufschlag ist sein Lohn.
Gruß Pflock
Ich sammel Münzen und Medaillen aus Mühlhausen in Thüringen, vom Mittelalter bis heute.
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- Ruford
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Re: Frage zu Rücklosen
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten! Ja, ich hatte es mir ja schon gedacht, dass die Aufschläge auch nach der Auktion zu bezahlen sind, nur hatte ich irgendwie im Hinterkopf, dass die Preise angepasst werden. Dies scheint aber nicht immer der Fall zu sein, wie ich sehe Trotzdem, vielen Dank für Eure Antworten - sie haben mir geholfen!
beste Grüße
Ruford
vielen Dank für Eure Antworten! Ja, ich hatte es mir ja schon gedacht, dass die Aufschläge auch nach der Auktion zu bezahlen sind, nur hatte ich irgendwie im Hinterkopf, dass die Preise angepasst werden. Dies scheint aber nicht immer der Fall zu sein, wie ich sehe Trotzdem, vielen Dank für Eure Antworten - sie haben mir geholfen!
beste Grüße
Ruford
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