UNESCO Konvention zum Kulturgüterschutz

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Wurzel
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UNESCO Konvention zum Kulturgüterschutz

Beitrag von Wurzel » Do 08.02.07 12:27

UNESCO-Konvention zum Schutz des Kulturgutes -
Stellungnahme der Deutschen Numismatischen Gesellschaft, 3. Februar 2007

Die Deutsche Numismatische Gesellschaft, die die in etwa 75 Vereinen zusammengeschlossenen ernsthaften Sammler älterer Münzen in Deutschland vertritt, befürchtet, dass die geplante Übernahme der UNESCO-Konvention gegen die illegale Verbringung von Kulturgut von 1970 in deutsches Recht in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Münzensammler (und den Münzenhandel) in unbegründeter Weise belasten.
Der Bundesrat wird am 9. März über das Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen (KGÜAG), Bundestags-Drucksachen 16/1371 und 16/4145 entscheiden.
Das Gesetz sieht vor, daß Kulturgüter von nationaler Bedeutung, die in Listen und Verzeichnissen dokumentiert sind oder aus archäologischen Grabungen stammen, bei Reklamation durch das Herkunftsland zurückgegeben werden müssen. Die illegale– und das heißt: jede nicht unter staatlicher Kontrolle und Autorisation erfolgte – Verbringung z.B. von archäologischen Objekten als „Kulturgütern nationaler Bedeutung“ wird sogar als Kriminaldelikt verfolgt. Daher muß für alle Kulturgüter, die eventuell von nationaler Bedeutung sein können, unabhängig von ihrem Wert (!) eine Ausfuhrgenehmigung eines Herkunftsstaates beigebracht werden bzw. künftig der Nachweis rechtmäßigen Besitzes vor Inkrafttreten des Gesetzes geführt werden. Händler haben ihre Geschäftsunterlagen mit Nachweis von Käufer und Verkäufer zehn Jahre lang aufzubewahren, wenn die Objekte für mehr als 1.000 Euro verkauft wurden.
Was auf den ersten Blick einleuchtend klingt, hat erhebliche Pferdefüße. Denn alle älteren Münzen stammen potentiell aus einem archäologischen Fund, ob es nun eine antike Kupfermünze im Wert von 5 Euro, eine mittelalterliche Silbermünze im Wert von 80 Euro oder ein Taler des 16. Jahrhunderts im Wert von 300 Euro ist. Besitzer aller alten Münzen stehen daher demnächst unter dem Generalverdacht, im Besitz von Hehlerware zu sein. Sie werden die Herkunft ihrer Stücke genau zu belegen haben. Wer grenzüberschreitend mit Münzen handelt, wird einen enormen bürokratischen Aufwand treiben müssen. Der Handel mit „heißer“ Ware dagegen wird sich in Länder mit liberalen Einfuhrregeln verlagern. Das Gesetz wird also nichts bringen.
So weit – so gut oder schlecht. Aber was steckt dahinter? Der Irak-Krieg hat für den Raub von Museumsgut sensibilisiert. Und die gut aufgestellte Archäologenlobby will mit der Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1970 Raubgrabungen vorbeugen, indem man den Kunsthandel schädigt. Ein gewisser Archäologe namens Müller-Carpe behauptet, ohne den Kunsthandel gäbe es keine Raubgrabungen. Das ist alles barer Unsinn. Ohne den Münzhandel würden Münzschätze eingeschmolzen, wie früher im Orient und auch hierzulande Praxis. Wenn man archäologische Stätten schützen will, muß man sie bewachen.
Aber darum geht es nicht nur. Die Konvention von 1970 geht von einem ganz anderen Kulturbegriff aus als in Mitteleuropa, wurde von Staaten formuliert, die Privatbesitz an Kulturgütern nicht kennen oder verbieten oder die archäologische Funde als Bodenschätze ansehen, auf die der Staat ein Monopol hat. Kulturgüter sind demnach grundsätzlich öffentliche Güter – so hat es auch die zweite rot-grüne Koalition von 2002 in ihrem Koalitionsvertrag formuliert. Das kennt man noch von der DDR, die Bibliotheken und beschlagnahmte Kunstwerke von Schalck-Golodkowski in Devisen umsetzen ließ. Die SED-Nachfolgepartei ist übrigens die vehementeste Verfechterin sogar einer Verschärfung des Gesetzentwurfes. Das seit vielen Jahrhunderten gängige mitteleuropäische Verständnis von Kulturgütern, die ganz überwiegend nicht öffentliches, sondern eben privates Eigentum sind – von vervielfältigten Objekten wie Büchern, Graphiken, Münzen und den speziell für Sammler geschaffenen Medaillen bis zu Möbeln und der großen Mehrzahl auch von Gemälden – scheint verloren zu sein.
Daß die UNESCO-Konvention von 1970 30 Jahre lang für unvereinbar mit der deutschen Rechtsordnung galt, hängt eben mit unserem Verständnis von Kulturgütern zusammen.
Einzel- und Schatzfunde von Münzen sind in Regionen mit reicher Geschichte ein alltägliches Phänomen. Hier ist nicht das Einzelstück schützenswert, sondern die Information über den Fund an sich, seine Zusammensetzung, Lokalisierung und Datierung. Eine Dokumentation des Fundes ist auch für einen Münzsammler wichtig, erhöht es doch die Aussagekraft gleichartiger Münzen in einer Sammlung. Das Interesse der Allgemeinheit, der numismatischen Wissenschaft, Archäologie und Geschichte besteht in erster Linie in einer wissenschaftlichen Grundsätzen standhaltenden Dokumentation bzw. Publikation. Das erfolgt am besten gemeinsam mit dem Münzhandel, der Einzel- und Schatzfunde melden müßte und heute schon sehr oft meldet, der Münzen in seinen Katalogen publiziert und auch Museen den Erwerb ermöglicht. Erst nach Bekanntwerden kann man die „nationale Bedeutung“ eines Münzfundes beurteilen. Und wenn eine Münze erst in dem Kästchen eines archäologischen Magazins (vor allem in Ländern, wo man mit dem Vetter des Museumsleiters befreundet sein muß, um sie zu sehen) verschwunden ist, ist sie für die Wissenschaft verloren, denn Archäologen interessieren sich ausschließlich für Münzen, weil diese ihre Schichten datieren; die spezifisch numismatischen Fragestellungen (mit Prägestempelanalyse, Untersuchung des Geldumlaufes u.ä.) interessieren sie nicht. Daß wie in Westfalen der Landesnumismatiker die archäologischen Fundmünzen magaziniert und wissenschaftlich auswertet, ist leider die große Ausnahme. Übrigens wird gerade im Bereich der Numismatik der wissenschaftliche Fortschritt wesentlich engagierten Sammlern und auch Händlern verdankt.
Die Deutsche Numismatische Gesellschaft fordert deshalb, daß der Handel mit multiplizierten, zunächst dem allgemeinen Gebrauch dienenden Kulturgütern (wie z.B. Münzen, Briefmarken, Büchern, Graphiken) generell freigegeben wird und diese aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Zumindest muß es eine freie Einfuhr geben. Das bedeutet ja nicht, daß man bei dem Nachweis, es handele sich um Münzen oder einen Münzschatz nationaler Bedeutung, diese nicht zurückfordern kann! Der Handel mit Hehlerware und Objekten aus Raubgrabungen ist nach wie vor verboten.
Daß Verstöße gegen den bisher einigermaßen freien Handel mit Kulturgütern fortan Münzsammler und -händler potentiell kriminalisieren, ist nicht hinzunehmen. Und es ist unvernünftig, einen Alleingang zu wagen, der Deutschland nicht zum Spitzenreiter, sondern zum Schlußlicht der Entwicklung in der EU macht und seine Bürger kriminalisiert, statt ihnen Handlungsfreiheiten zu sichern und ihr Eigentumsrecht zu schützen. So sinnvoll Maßnahmen gegen Raubgrabungen und gegen die illegale Verbringung von Kulturgütern sind: die Kollateralschäden des Gesetzes, das vor allem Unschuldige trifft, sind inakzeptabel.
Über die Tätigkeit der DNG informiert unsere Website www.numismatische-gesellschaft.de.
Verantwortlich und zu Rückfragen bereit:
DNG-Präsident Dr. Gerd Dethlefs, Akazienallee 4, 49155 Münster, Tel. p. 0251-57077, Mail dethlefs@muenster.de
Nach diesem Gesetz muss man seine Sammlung bis zum in kraft treten des Gesetzes bei einer entsprechenden Staatlichen Stelle registrieren lassen. Die Einrichtung dieser Stellen obliegt wohl den Ländern und hat bisher wohl noch nicht Stattgefunden.

Daher hier ein paar Empfehlungen:

1. Schreibt dem Ministerpräsidenten eures Landes, fragt dabei nach der Registrierungsstelle, macht auch darauf aufmerksam, das die Durchführung des Gesetzes erhebliche Kosten für die Länder verursachen wird, es muss Sachkundiges Personal eingestellt werden, die Gerichte und die Polizei werden bei entsprechenden Klagen in Arbeit ersticken.

2. Legt eine Dokumentation, mit Bildern, eurer Sammlung an und hinterlegt diese bei einem Notar, so könnt ihr belegen, dass sich diese Münzen bereits vor dem Gültigwerden des Gesetzes in eurem Besitz befanden.

3. Schreibt eurem Bürgermeister und Landtagsabgeordnetem mit dem selben Anliegen



Ein paar abschließende persönliche Gedanken:

Soweit ich das ganze bisher verfolgt habe gibt es in dem Gesetz keine Definition, was ein Schützenswertes Kulturgut ist,da frage ich mich schon wer demnächst alles als krimineller Kunstdieb tituliert werden darf.
Denn das Gestz geht davon aus, das wenn man den legalen Kauf eines Kunstgegenstandes nicht nachweisen kann, dieser aus einer Strafbaren Handlung (=Raubgrabung) stammt.

Diese Definition ist ein Novum, bisher musste man als Beschuldigter seine Schuld durch den Kläger bewiesen bekommen, und nicht seine Unschuld beweisen, mit diesem Gesetz wird dieser rechtsstaatliche Grundsatz verlassen!
Im 3. Reich gab es ähnliche Rechtsgrundsätze, so musste man um Heiraten zu können, nachweisen, das man keine jüdischen Vorfahren hat. Jetzt können wir uns demnächst wohl ein gelbes "M" auf die Kleidung nähen und vielleicht ja auch mit einer Internierung rechnen, denn wir sind pauschal Schuldig, bis wir unsere Unschuld bewiesen haben. Was schwierig werden könnte wenn man im Gefängniss sitzt.
Das erinnert mich ein wenig an die Schauprozesse im 3. Reich, dort waren die Angeklaten ebenfalls bereits vor dem Prozess schuldig.

Wegen der fehlenden Definiton, was überhaupt schützenswert ist, könnte man theoretisch jeden Besitzer eines Buches anzeigen, denn auch das gedruckte Wort ist ein schützenswertes Kulturgut.


Also Jungs zieht euch warm an.

Oder handelt.
Zuletzt geändert von Wurzel am Fr 06.04.07 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Chippi » Do 08.02.07 14:09

Oh, ein Forum voller Krimineller...

Ich hoffe darauf, dass dieser erhebliche Aufwand unrealisierbar ist. Das wird die Länder auf jeden Fall abschrecken.

Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.

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Beitrag von Truben » Do 08.02.07 22:09

Gibt es irgendwo den Gesetzesentwurf zu lesen? Habe im Inet gesucht und ihn nicht gefunden.
Gruß
Truben

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Beitrag von dionysus » Do 08.02.07 22:17

Hallo Truben,

Ich glaube dies hier dürfte der zugehörige Gesetzentwurf sein :

http://dip.bundestag.de/brd/2006/0155-06.pdf

Ich hab vorhin auch länger gesucht.

Edit: Der link ist jetzt repariert.

Gruß
Maico
Zuletzt geändert von dionysus am Fr 09.02.07 11:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Truben » Do 08.02.07 22:28

Hallo dionysus, irgendwie geht der Link nicht. Ich bekomme die Meldung "Die Webseite kann nicht angezeigt werden." :-(
Gruß
Truben

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Beitrag von dionysus » Do 08.02.07 22:30

Dann gib das mal bei google ein. Eigentlich hätte eine pdf kommen sollen. :?

Gruß
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Beitrag von Wurzel » Do 08.02.07 22:30

Versuche das hier mal, zur sicherheit wird es sogar mehrsprachig. Deutsch steht in der rechten Spalte

http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601372.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601371.pdf

gefunden habe ich das hier:

http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... ultur.html

Micha
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Beitrag von Zwerg » Do 08.02.07 22:35

http://dip.bundestag.de/btd/16/041/1604145.pdf

Sollte funktionieren

Viel Spaß

Grüße
Zwerg
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Beitrag von Truben » Do 08.02.07 22:35

OK, nun habe ich die Datei.
Danke!
Gruß
Truben

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Beitrag von Wurzel » Do 08.02.07 22:41

Zwerg hat geschrieben:http://dip.bundestag.de/btd/16/041/1604145.pdf

Sollte funktionieren

Viel Spaß

Grüße
Zwerg
Jetzt weiß ich wieder warum ich nicht in die Politik gegangen bin ;-)

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Beitrag von Zwerg » Do 08.02.07 22:41

Aber ändern können wir hier gar nichts mehr!
Das ist alles bereits gelaufen

Grüße
Zwerg
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Beitrag von Wurzel » Do 08.02.07 22:46

Uff,

durch die Länderkammer muss es noch, meines Wissens ist dieses Gesetz mitbestimmungpflichig.......
Und da werden mit sicherheit enorme Kosten auf die Länder zukommen.



Micha
Zuletzt geändert von Wurzel am So 25.03.07 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Zwerg » Do 08.02.07 23:02

Soweit ich mich erinnere, habe ich diese Problematik vor mindestens einem Jahr im Forum irgendwo eingestellt.

Das Gesetz wird sicherlich ähnlich PDF verabschiedet, die Lobby-Arbeit der Münzhändler war wohl nicht gut genug

Mal sehen
Grüße
Zwreg
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Beitrag von Wurzel » Do 08.02.07 23:16

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Beitrag von Karsten » Fr 09.02.07 11:01

jetzt mal klartext... Angenommen dass der Auwand realisierbar ist und aus dem Gesetzentwurf wird geltendes Recht, was bedeutet dann dieses neue Gesetz fuer unsere bereits existierenden Sammlungen und was bedeutet es fuer zukuenftige Neuerwerbe.
Gruß,
Karsten

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