Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
Moderator: Wurzel
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Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
Immer noch ein Buch mit 7 Siegeln ist für mich die Mwst-Politik in Bezug auf Goldmünzen. Was Anlagemünzen sind und dass diese steuerbefreit sind, ist mir klar. Aber wann gilt der 7 % und wann der 19 % Satz? Ich meine da irgendetwas von 250 % des Metallwertes als obere Grenze gelesen zu haben, bei der 19 % zu zahlen sind. Bezogen auf einen byzantinischen Solidus: Der Edelmetallwert dürfte bei knapp 150 Euro liegen. Davon 250 % wären 375 Euro. Liege ich daher richtig, dass ein Solidus, der mich 350 Euro ohne Mwst. kostet, wegen des höheren Mwst.-Satzes im Endeffekt genau so teuer ist wie ein Solidus, den ich für 390 Euro erstehe, weil hier der vergünstigte Mwst.-Satz anzuwenden ist?
(Noch komplizierter wird das freilich, wenn man berücksichtigt, dass irgendwann nach 1000 a.D. der Goldgehalt gleichnamiger Münzen im byzantinischen Reich erheblich sank. Wo ist hier eigentlich die Untergrenze, unter der man nicht mehr von besagtem Edelmetall sprechen kann?)
Und noch eine Frage in diesem Zusammenhang: Wie verhält es sich mit den Zuschlägen von Auktionshäusern: Werden diese bei der Berechnung des Mwst.-Satzes hinzuaddiert?
AS
(Noch komplizierter wird das freilich, wenn man berücksichtigt, dass irgendwann nach 1000 a.D. der Goldgehalt gleichnamiger Münzen im byzantinischen Reich erheblich sank. Wo ist hier eigentlich die Untergrenze, unter der man nicht mehr von besagtem Edelmetall sprechen kann?)
Und noch eine Frage in diesem Zusammenhang: Wie verhält es sich mit den Zuschlägen von Auktionshäusern: Werden diese bei der Berechnung des Mwst.-Satzes hinzuaddiert?
AS
antisto
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Re: Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
Hallo Antisto,
ich kann dir auf deine vielen Fragen eigentlich keine vernünftige Antwort geben. Ich kann dir nur raten, solche, sehr speziellen Fragen nicht im Byzanzforum zu stellen. Hier treiben sich zu wenige Leute herum, als dass Du eine hohe Trefferwahrscheinlichkeit hättest. Versuch´s mal lieber im Römerteil, da gibt es mehr Leute, die sich mit derlei Problemen beschäftigen.
Was die Feingehaltfrage angeht, so sinkt der Goldanteil ab Michael IV. (1034-41) von knapp unter 100% bis zu den vorreformatorischen Stücken des Alexios I. (1081-92) unter 30%, geht dann kurzfristig wieder hoch (starke 80%), um schließlich schrittweise um 1300 wieder unter 50% zu fallen. Johannes VI. (um 1350) ist dann, glaube ich, der letzte, der überhaupt noch goldanteilig prägen lässt. Die Goldstücke aus Nikaia liegen so um die 65%.
Gruß Posa
ich kann dir auf deine vielen Fragen eigentlich keine vernünftige Antwort geben. Ich kann dir nur raten, solche, sehr speziellen Fragen nicht im Byzanzforum zu stellen. Hier treiben sich zu wenige Leute herum, als dass Du eine hohe Trefferwahrscheinlichkeit hättest. Versuch´s mal lieber im Römerteil, da gibt es mehr Leute, die sich mit derlei Problemen beschäftigen.
Was die Feingehaltfrage angeht, so sinkt der Goldanteil ab Michael IV. (1034-41) von knapp unter 100% bis zu den vorreformatorischen Stücken des Alexios I. (1081-92) unter 30%, geht dann kurzfristig wieder hoch (starke 80%), um schließlich schrittweise um 1300 wieder unter 50% zu fallen. Johannes VI. (um 1350) ist dann, glaube ich, der letzte, der überhaupt noch goldanteilig prägen lässt. Die Goldstücke aus Nikaia liegen so um die 65%.
Gruß Posa
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Re: Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
Alle Münzen vor 1800 unterliegen 7% Mwst.
Grüße
Zwerg
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Re: Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
Vorsicht! So einfach ist es mit dem Jahr 1800 nicht!
Die Münzen mit dem ermäßigten Steuersatz sind "Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt" (Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG).
Da der durch Devaluierung reduzierte Goldgehalt den Metallwert beeinflußt, ist die Bestimmung der MWSt. festgelegt
Basil
Die Münzen mit dem ermäßigten Steuersatz sind "Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt" (Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG).
Da der durch Devaluierung reduzierte Goldgehalt den Metallwert beeinflußt, ist die Bestimmung der MWSt. festgelegt
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Re: Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
???
Was heißt das jetzt konkret?
Nehmen wir an, ich ersteigere in einer Auktion einen byzantinischen Solidus. Jahrgang irgendwas vor 1000, daher Goldgehalt knapp 100 %, was bei 4,4 g einem Metallwert von ca. 150 Euro entsprechen würde.
Ich ersteigere die Münze für 250 Euro + Zuschlag, also für 287,50 Euro + Mwst.. Die 250 Prozent Regelung würde besagen: Unter 375 Euro, also 19 %. Die Jg. 1800 Regelung würde besagen: Vor 1800, also 7 %. Was ist jetzt richtig?
AS
Was heißt das jetzt konkret?
Nehmen wir an, ich ersteigere in einer Auktion einen byzantinischen Solidus. Jahrgang irgendwas vor 1000, daher Goldgehalt knapp 100 %, was bei 4,4 g einem Metallwert von ca. 150 Euro entsprechen würde.
Ich ersteigere die Münze für 250 Euro + Zuschlag, also für 287,50 Euro + Mwst.. Die 250 Prozent Regelung würde besagen: Unter 375 Euro, also 19 %. Die Jg. 1800 Regelung würde besagen: Vor 1800, also 7 %. Was ist jetzt richtig?
AS
antisto
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Re: Rätsel der Mehrwertsteuersätze bei Goldmünzen
Des Rätsels Lösung - auf welcher Gesetzesgrundlage auch immer: Es sind 7 %!
Habe eben ein solches Exemplar von einem Auktionshaus zugesandt bekommen; der Preis betrug inkl. Zuschlag gut 150 % des Goldwertes.
AS
P.S. Dann lag Zwerg wohl doch nicht ganz falsch!?
Habe eben ein solches Exemplar von einem Auktionshaus zugesandt bekommen; der Preis betrug inkl. Zuschlag gut 150 % des Goldwertes.
AS
P.S. Dann lag Zwerg wohl doch nicht ganz falsch!?
antisto
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