Hilfe bei Bestimmung Gold!
Moderator: Homer J. Simpson
- QVINTVS
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In wieder anderen Bundesländern ist das "sondeln"generell verboten.
... aber es wird nichts dagegen unternommen! Wie auch, bei so wenig Personal der archäologischen Dienststellen und der Polizei!
... aber es wird nichts dagegen unternommen! Wie auch, bei so wenig Personal der archäologischen Dienststellen und der Polizei!
Viele Grüße
QVINTVS
Das Leben besteht aus vielen kleinen Münzen,
und wer sie aufzuheben versteht,
hat ein Vermögen.
Jean Anouilh (franz. Dramatiker, 1910 - 87)
Ebay-Alternative nutzen: https://www.muenzauktion.info
QVINTVS
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- Herr Sharif
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...schade ,der endgültige Beweis fehlt also bis heute . wir hatten ja bereits mehrfach gefragt ,wo die Münze gefunden wurde und welches Museum diese Aussage getroffen hat ??? Was macht denn das Museum mit der Münze ,wenn es nun doch kein Zertifikat erstellt . Mir erscheint die Geschichte nach wie vor irgendwie merkwürdig ...
Gruß
Torsten
Gruß
Torsten
- Scharfnasius
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Welches Museum denn
Hi Sammler111,
ja genau, kannst du nicht noch mehr Details nennen? Um welches Museum handelt es sich denn? Vielleicht könntest du auch einen detaillierten Bericht über den Fund hier reinstellen. Ich denke, dass zumindest die lokale Presse an der Fundstory interesssiert wäre. Schließlich ist es doch eine kleine Sensation. Vielleicht kommst du bald in der Zeitung...
Salve,
Scharfnasius
ja genau, kannst du nicht noch mehr Details nennen? Um welches Museum handelt es sich denn? Vielleicht könntest du auch einen detaillierten Bericht über den Fund hier reinstellen. Ich denke, dass zumindest die lokale Presse an der Fundstory interesssiert wäre. Schließlich ist es doch eine kleine Sensation. Vielleicht kommst du bald in der Zeitung...
Salve,
Scharfnasius
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Hallo zusammen!
Also die Münze wurde im Raum Trier gefunden näher Angaben zum Fundort werde ich hir im Forum nicht machen da ich einige Sondengänger kenne die auch hir im Forum rumstöbern, das hätte dann wohl eine Völkerwanderung zu dieser Römischen Siedlungsstelle zur Folge.
Wenn ich die Münze vom Landesmuseum wieder zurückbekomme werde ich ein Echtheitszertifikat erstellen lassen, das wird aber wohl noch eine weile dauern.
Mit freundlichem Gruß
sammler111
Also die Münze wurde im Raum Trier gefunden näher Angaben zum Fundort werde ich hir im Forum nicht machen da ich einige Sondengänger kenne die auch hir im Forum rumstöbern, das hätte dann wohl eine Völkerwanderung zu dieser Römischen Siedlungsstelle zur Folge.
Wenn ich die Münze vom Landesmuseum wieder zurückbekomme werde ich ein Echtheitszertifikat erstellen lassen, das wird aber wohl noch eine weile dauern.
Mit freundlichem Gruß
sammler111
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Was macht denn das Museum mit der Münze ,wenn es nun doch kein Zertifikat erstellt .
Ich kenne kein Museum das ein Echtheitszertifikat erstellt, die Münze wird zu der Fundstelle erfasst aus Archeologischen Gründen, wenn man vom Museum eine Suchergenemigung erhällt ist man verpflichtet alle Funde dort vorzulegen.
Ich kenne kein Museum das ein Echtheitszertifikat erstellt, die Münze wird zu der Fundstelle erfasst aus Archeologischen Gründen, wenn man vom Museum eine Suchergenemigung erhällt ist man verpflichtet alle Funde dort vorzulegen.
- Pscipio
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Du solltest das Stück einem Experten zuschicken, der eine Echtheitsuntersuchung vornehmen kann. In den USA ist David Sear wohl der bekannteste Fachmann, oder Curtis Clay, der ja auch Forumsmitglied ist, welche Experten in Deutschland zu empfehlen sind, weiss ich leider nicht. Bis ich ein Echtheitszertifikat eines anerkannten Experten gesehen habe, bleibe ich skeptisch.
Gruss, Pscipio
Gruss, Pscipio
Nata vimpi curmi da.
- richard55-47
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Ich habe mir das Dankmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/ ... -Pfalz.pdf
angesehen. Die in RP geltenden Vorschriften passen irgendwie nicht zur geschilderten Vorgehensweise. Jedes Museum wird wissen, wer Denkmalschutzbehörde (§ 24 des Gesetzes) und wer Denkmalfachbehörde (§ 25 d. G.) ist. Eine Delegation der Denkmalschutzaufgaben von der Denkmalfachbehörde auf das Trierische Landesmuseum, das offensichtlich direkt vom Sondler angesteuert worden ist, kann zwar stattgefunden haben, dies glaube ich aber nicht. Dann hätte der Sondler zufällig die verschlungenen Zuständigkeitsregelungen durchblickt. Normal ist, dass man sich an die (untere) Denkmalschutzbehörde wendet und diese prüft, wer denn nun zuständig ist und wer ggfs. wie Zugriff auf die Münze hat.
Dieses Procedere bei Funden ist genau geregelt. Wenn der Finder es nicht kennt, die Museumsleitung gerade des Landesmuseums kennt die Vorschriften und gibt den entsprechenden Hinweis und unterrichtet die zuständige Stelle von diesem (angeblichen) Sensationsfund. Es wird auf keinen wegen Unzuständigkeit eine Untersuchung der Münze vor deren Freigabe durch die zuständige Behörde vornehmen. Und eine Freigabe wird erst erfolgen - wenn überhaupt - wenn die Fundstelle durchleuchtet worden ist - wahrscheinlich mit dem Pinsel und sonstigem schonenden Kleingerät.
http://www.landesarchaeologen.de/dschg/ ... -Pfalz.pdf
angesehen. Die in RP geltenden Vorschriften passen irgendwie nicht zur geschilderten Vorgehensweise. Jedes Museum wird wissen, wer Denkmalschutzbehörde (§ 24 des Gesetzes) und wer Denkmalfachbehörde (§ 25 d. G.) ist. Eine Delegation der Denkmalschutzaufgaben von der Denkmalfachbehörde auf das Trierische Landesmuseum, das offensichtlich direkt vom Sondler angesteuert worden ist, kann zwar stattgefunden haben, dies glaube ich aber nicht. Dann hätte der Sondler zufällig die verschlungenen Zuständigkeitsregelungen durchblickt. Normal ist, dass man sich an die (untere) Denkmalschutzbehörde wendet und diese prüft, wer denn nun zuständig ist und wer ggfs. wie Zugriff auf die Münze hat.
Dieses Procedere bei Funden ist genau geregelt. Wenn der Finder es nicht kennt, die Museumsleitung gerade des Landesmuseums kennt die Vorschriften und gibt den entsprechenden Hinweis und unterrichtet die zuständige Stelle von diesem (angeblichen) Sensationsfund. Es wird auf keinen wegen Unzuständigkeit eine Untersuchung der Münze vor deren Freigabe durch die zuständige Behörde vornehmen. Und eine Freigabe wird erst erfolgen - wenn überhaupt - wenn die Fundstelle durchleuchtet worden ist - wahrscheinlich mit dem Pinsel und sonstigem schonenden Kleingerät.
do ut des.
Hallo!
richard55-47
Die in RP geltenden Vorschriften passen irgendwie nicht zur geschilderten Vorgehensweise.
Ich habe seit 3 Jahren die Suchergenemigung vom Landesmuseum und dort gebe ich alle meine Funde auch ab.
Wenn sammler111 die Genemigung auch hat gibt er die Münze auch beim Landesmuseum ab ich kann an der Vorgehensweise nichts seltsames feststellen.
Gruß
gst
richard55-47
Die in RP geltenden Vorschriften passen irgendwie nicht zur geschilderten Vorgehensweise.
Ich habe seit 3 Jahren die Suchergenemigung vom Landesmuseum und dort gebe ich alle meine Funde auch ab.
Wenn sammler111 die Genemigung auch hat gibt er die Münze auch beim Landesmuseum ab ich kann an der Vorgehensweise nichts seltsames feststellen.
Gruß
gst
Hallo!
Die Münze gehört dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu je 50% wenn der Fundort genau bestimmt werden kann.
Das Museum kann nur Anspruch auf das Stück anmelden wenn es einen Besonderen Historischen Wehrt hat, oder aus einem Hortfund ist dann zieht das Schatzregister und der Fund Gehört dem Land
Die Münze gehört dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu je 50% wenn der Fundort genau bestimmt werden kann.
Das Museum kann nur Anspruch auf das Stück anmelden wenn es einen Besonderen Historischen Wehrt hat, oder aus einem Hortfund ist dann zieht das Schatzregister und der Fund Gehört dem Land
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