Pescennius Niger - ex. Sammlung Röthlisberger?
Moderator: Homer J. Simpson
- numisnumis
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Pescennius Niger - ex. Sammlung Röthlisberger?
Die Diskussionen zu den echten oder falschen Römermünzen möchte ich mit einem interessanten Stück weiterführen. Der Verkäufer bietet den folgenden Denar des Pescennius Niger mit dem Hinweis an, diesen aus der Collection Röthlisberger zu verkaufen. Meiner Meinung nach ist der Denar wohl gefälscht - mich würde daher interessieren, in welcher Manufaktor er wohl entstanden ist. Sollte das besagte Stück tatsächlich aus einer "alten" Sammlung stammen, kommen die bulgarischen Fälscherwerkstätten wohl nicht in Frage. - Kennt jemand von euch eine "collection Röthlisberger"?
http://cgi.ebay.fr/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 44401&rd=1
Gruss
numisnumis
http://cgi.ebay.fr/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 44401&rd=1
Gruss
numisnumis
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Schon der Stil der Legenden beweißt, dass es sich hier um eine Fälschung handelt,. Woher weiß ich leider nicht.
Gruß Chippi
Gruß Chippi
Wurzel hat geschrieben:@ Chippi: Wirklich gute Arbeit! Hiermit wirst du zum Byzantiner ehrenhalber ernannt! ;-)
Münz-Goofy hat geschrieben: Hallo Chippi, wenn du... kannst, wirst Du zusätzlich zum "Ottomanen ehrenhalber" ernannt.
- Zwerg
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Diese Beschreibung ist ausgesprochen phantasiereich - kannte ich bisher nicht.
Die "Sammlung Röthlisberger" ist mir nicht bekannt - und der Schreiner aus der Schweiz ist sicherlich unbeteiligt
http://www.roethlisberger.ch/
Mit gefälschten Napoleons hatte Röthlisberger hier zu kämpfen
http://www.polyreg.ch/bgeleitentscheide ... IV_22.html
Aber Spaß beiseite - leider kann man auf ebay keine auch nur ansatzweise seltenen Münzen kaufen.
Die von privat eingestellten sind falsch, und die Händler gehen aus genau diesem Grund andere Wege.
Grüße
Zwerg
Die "Sammlung Röthlisberger" ist mir nicht bekannt - und der Schreiner aus der Schweiz ist sicherlich unbeteiligt
http://www.roethlisberger.ch/
Mit gefälschten Napoleons hatte Röthlisberger hier zu kämpfen
http://www.polyreg.ch/bgeleitentscheide ... IV_22.html
Aber Spaß beiseite - leider kann man auf ebay keine auch nur ansatzweise seltenen Münzen kaufen.
Die von privat eingestellten sind falsch, und die Händler gehen aus genau diesem Grund andere Wege.
Grüße
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- numisnumis
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Entscheid Staatsanwaltschaft Zürich
Hallo Zwerg
Da hast du aber ein interessantes Dokument zu Tage gefördert. Ich zitiere:
7. Urteil des Kassationshofes vom 23. Januar 1959 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Röthlisberger.
Art. 154, 242 StGB. Wer nachgeahmte Waren oder falsches Geld als
Falsifikat einem anderen überlässt, der es vorsätzlich als echt weitergibt,
ist nur strafbar, wenn er sich als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an
der Tat des andern beteiligt hat.
Sachverhalt
A.- Röthlisberger bot Ende Oktober 1957 Utzinger 1690 nachgeprägte
französische Zwanzigfranken-Goldmünzen, sog. Napoléons, die keinen
gesetzlichen Kurswert haben, zu Fr. 33.10 das Stück an. Er liess sie von
der Ersparniskasse des Amtsbezirks Wangen an die Firma MAT Transport AG
in Zürich übersenden, wo Utzinger am 8. November Hundert der nachgeahmten
Goldmünzen gegen Bezahlung von Fr. 3310.-- bezog. Am gleichen oder am
folgenden Tag verkaufte sie Utzinger als echt an drei Zürcher Banken,
die den Tageskurs von Fr. 35.- bezahlten.
Stammt also der Denar des Pescennius Niger tatsächlich aus der Sammlung Röthlisberger, liegt es ja auf der Hand, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt.
Da begibt sich der ebay - Anbieter "gloria_romanorum" wohl auf Glatteis, sollte die gleiche Rechtsprechung wie 1959 noch gelten. Mit dem Auktionsvermerk "Je garantis pour l'authenticité" macht sich der Verkäufer nun wohl strafbar.
Gruss
numisnumis
Da hast du aber ein interessantes Dokument zu Tage gefördert. Ich zitiere:
7. Urteil des Kassationshofes vom 23. Januar 1959 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Röthlisberger.
Art. 154, 242 StGB. Wer nachgeahmte Waren oder falsches Geld als
Falsifikat einem anderen überlässt, der es vorsätzlich als echt weitergibt,
ist nur strafbar, wenn er sich als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an
der Tat des andern beteiligt hat.
Sachverhalt
A.- Röthlisberger bot Ende Oktober 1957 Utzinger 1690 nachgeprägte
französische Zwanzigfranken-Goldmünzen, sog. Napoléons, die keinen
gesetzlichen Kurswert haben, zu Fr. 33.10 das Stück an. Er liess sie von
der Ersparniskasse des Amtsbezirks Wangen an die Firma MAT Transport AG
in Zürich übersenden, wo Utzinger am 8. November Hundert der nachgeahmten
Goldmünzen gegen Bezahlung von Fr. 3310.-- bezog. Am gleichen oder am
folgenden Tag verkaufte sie Utzinger als echt an drei Zürcher Banken,
die den Tageskurs von Fr. 35.- bezahlten.
Stammt also der Denar des Pescennius Niger tatsächlich aus der Sammlung Röthlisberger, liegt es ja auf der Hand, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt.
Da begibt sich der ebay - Anbieter "gloria_romanorum" wohl auf Glatteis, sollte die gleiche Rechtsprechung wie 1959 noch gelten. Mit dem Auktionsvermerk "Je garantis pour l'authenticité" macht sich der Verkäufer nun wohl strafbar.
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numisnumis
- richard55-47
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Alle Achtung, Zwerg, ich komme zwar an jede Menge juristischer Entscheidungen deutscher Gerichte ran, aber dein Ding ist ein highlight erster Ordnung. Ich wäre - zu meiner Schande muss ich das gestehen - nie auf den Gedanken gekommen, dass sich schon das Schweizer Bundesgericht mit dieser Sammlung beschäftigen musste. Chapeau!!!!!!!!!!!
do ut des.
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- numisnumis
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Ende gut - alles gut?
Besten Dank, curtisclay, für deine interessanten Informationen.
Der Verkäufer hat wohl von unserer Diskussion Kenntnis genommen und die Auktion zurückgezogen.
Besten Dank allen, die zur Klärung des Sachverhalts beigtragen haben.
Gruss
numisnumis
Der Verkäufer hat wohl von unserer Diskussion Kenntnis genommen und die Auktion zurückgezogen.
Besten Dank allen, die zur Klärung des Sachverhalts beigtragen haben.
Gruss
numisnumis
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