Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Kulturgutschutzgesetz

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antoninus1
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antoninus1 » Sa 08.08.15 13:39

Ist eigentlich kein Sammler alter Briefmarken unter uns, der mal seine Händler und/oder Auktionatoren ansprechen könnte?
Wenn die ihre Kunden anschreiben würden, wie die Münzenhändler das getan haben, oder wenn die in die Briefmarkenvereine gehen könnten!

Im Philaforum komme ich nicht weiter. Desinteresse :x
Gruß,
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ChKy » Sa 08.08.15 14:19

Schade, sind aber mE gnereationsmäßig nicht so gut durchmischt wie unsereins. Hatte beim Unterschriften sammeln häufig den Kommentar: Bin jetzt um die siebzig, mich betrifft das nicht mehr. Sollen sich doch die Erben damit ärgern.
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Homer J. Simpson
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Homer J. Simpson » Sa 08.08.15 16:07

Und die wollen ihren Erben den Ärger nicht ersparen? Was sind denn das für Leute?
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Numis-Student » Sa 08.08.15 16:09

Anscheinend die, die sich so damit rächen wollen, dass "die Jungen" ja kein Interesse mehr an der Sammlung haben...
Immerhin ist es vorstellbar, dass wir vielleicht genug Verstand besitzen, um,
wenn nicht ganz vom Kriegführen abzulassen, uns wenigstens so vernünftig zu benehmen wie unsere Vorfahren im achtzehnten Jahrhundert. (A.H. 1949)

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Lemur » So 09.08.15 21:37

Nö,die galuben daß das alles nur Verschwörungstheorien sind und nur die Stücke der phösen Wohlhabenden über 25k€ und RAUBgrabungen betroffen sind."Panikmache" Briefmarken im Zusammenhang zu erwähnen....
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von ChKy » So 09.08.15 22:25

Ich bin gerade bei eBäh in der Rubrik Münzen... Folgender Vorschlag:

Wir schnappen uns in den Kategorien Bücher, Briefmarken, historisches Spielzeug, Möbel die email-Adressen der gewerblichen händler und versenden denen einen link von der Petition.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von stampsdealer » So 09.08.15 22:30

Guter Vorschlag. Künker-Email kann man dafür gut nutzen.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Lemur » Di 11.08.15 14:35

justus hat geschrieben:
Ich sage es nochmals: So schnell schießen die Preußen nicht ! :wink:
Stimmt!

Sie ehaben nicht herumgeballert als sie in der Früh zu dritt mim Wisch in den Griffeln vor der Tür standen.Die bewaffneten Unifomträger welche auf dem Weg waren haben sie sogar abbestellt als sie sahen daß ich den aufgezwungenen Kampf mit anderen Waffen führen werde.

Das wirklich bedenkliche an Deiner Äußerung ist daß Du die Umstände noch kennen solltest!Ich sehe es -bei allem Ärger -denen noch nach welche mit der üblichen "wird nicht so hieß gegessen wie gekocht" Attitüde daherkommen wenn sie eben kein Vorwissen mitbringen.

Hier fehlt mir dann aber wirklich jedes Verständniss!
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Homer J. Simpson » Di 11.08.15 15:47

"Das wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird" - dieser Satz ist oft richtig, aber verlassen kann man sich darauf eben NICHT.

Ich habe es wohl weiter oben schon mal geschrieben: Das haben sich auch viele Leute gedacht, die "Mein Kampf" gelesen hatten, und die mußten dann eine sehr bittere, angebrannte und versalzene Suppe auslöffeln.

Und heute denken sich viele Leute wieder "Aber das können die doch nicht machen, so die Bürgerrechte einschränken!" - Wenn man sie läßt, können die schon! Und die Versuchung scheint groß zu sein!

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Gronos » Di 11.08.15 20:41

eins würde mich ja interessieren, wenn man von dieser sammlung jetzt münzen ersteigert, kanns einem dann passieren das der staat kommt und sagt, moment mal, hier das sollte kulturgut sein, das kannst direkt rausgeben?

http://www.ovb-online.de/bayern/streit- ... 29745.html

hier gings einem sammler so, nur das slowenien eine in london ersteigerte münze wollte

ups dieser beitrag sollte in den thread pressemitteilungen :oops:

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Karsten » Di 11.08.15 20:55

Einige Fragen bleiben noch nach dem Lesen des Artikels:

1) Hat die slowenische Regierung die Herausgabe schon während der Auktion in England gefordert oder erst nachdem Sie von einem Käufer aus Deutschland erworben wurde?
2) Wie ist die slowenische Regierung an die Anschrift des Käufers gekommen?
3) Wurde auch der slowenische Verkäufer für den illegalen Verkaufs der Münze angeklagt?
Gruß,
Karsten

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Homer J. Simpson » Di 11.08.15 21:07

Das ist noch die derzeitige Version, die dem gesunden Menschenverstand halbwegs entspricht: Slowenien muß beweisen, daß die Münze aus Slowenien illegal exportiert wurde. Nach der neuen Version kann Italien sagen: Ich will alle Deine römischen Münzen, und Du mußt dann beweisen, daß sie NICHT illegal exportiert wurden. Das nennt man Beweislastumkehr.

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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Lemur » Di 11.08.15 21:35

Homer J. Simpson hat geschrieben:Das ist noch die derzeitige Version, die dem gesunden Menschenverstand halbwegs entspricht: Slowenien muß beweisen, daß die Münze aus Slowenien illegal exportiert wurde. Nach der neuen Version kann Italien sagen: Ich will alle Deine römischen Münzen, und Du mußt dann beweisen, daß sie NICHT illegal exportiert wurden. Das nennt man Beweislastumkehr.

Homer

Italien sieht sich weiterhin als Nachfolger SPQRs?

Ich lache mich schlapp!

Der Anspruch war bereits unter Mousse eau Lini n spanischer Treppenwitz.
Zuletzt geändert von Lemur am Mi 12.08.15 01:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von Karsten » Di 11.08.15 21:41

was ist dann mit römischen Münzen die ausserhalb von Italien geprägt wurden?
Gruß,
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Re: Neues Kulturgütergesetz in Deutschland ab 2016

Beitrag von antoninus1 » Di 11.08.15 21:54

Das wird dann spannend:

eine Münze, die in Antiochia geprägt wurde (und nach der "Roten Liste" der UNESCO nicht exportiert hätte werden dürfen, da sie auf der Vorderseite ein Kopf und auf der Rückseite eine "Darstellung" zeigt), wird dann von der Türkei beansprucht, weil Antiochia heute auf türkischem Boden liegt, von Syrien, weil es syrische römische Provinz war, und von Italien, da es ja eine römische Münze ist.

Der Sammler oder Händler darf sie erst einmal herausrücken und so lange warten, bis sich die 3 Länder geinigt haben, wessen Anspruch gerechtfertigt ist. Das könnte dauern...
Gruß,
antoninus1

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