
aber, wenn es dich beruhigt, die hätte ich auch genommen. und wenn du dann mal im lotto gewonnen hast, und dir eine schönere leisten kannst, sag mir bescheid, ich nehm' sie!
grüsse
frank
Moderator: Homer J. Simpson
Du wirst die Auktion wohl beenden müssen.Münzgesetz hat geschrieben: §11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
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