Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Jetzt wird es interessant:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q445664
Bitte setzt das Häkchen im Feld "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen" und tragt Eure E-Mailadresse ein.
Gruß und vielen Dank
Sönke
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Danke für die gute Frage!
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hier für die Nachwelt die Frage über Abgeordnetenwatch.de an unsere allseits liebgewonnene Staatministerin.
Als Dokument für die Nachwelt.
Falls mal wieder die Zensur auf Abgeodnetenwatch greift.
Mögen Münzsammlungen vergehen und ersatzlos eingezogen werden - das Internet bleibt ewig und vergisst nichts.
Sehr geehrte Frau Ministerin Grütters,
im vom Kabinett verabschiedeten Gesetz liegt, und da erzähle ich Ihnen nichts neues, eine rechtliche Grauzone zwischen Münzen/paläntologischen Objekten und archäologischen Fundstücken.
Vielleicht kann folgendes Beispiel ein wenig Licht in das für Normalbürger verworrene Gesetzesdickicht bringen:
Ein Privatsammler kaufte 2009 bei einem Münzhändler für 60 €uro auf Rechnung eine Bronzemünze in durchschnittlicher Erhaltung. Nichts ungewöhnliches, eine normale Münze zu einem normalen Preis. Die Prägestätte war in Syrien. Ansonsten gibt es keine weiteren Informationen zu dem Stück.
Das ist ein Beispiel, wie es tausendfach in den letzten Jahren vorgekommen ist.
Nun zu meiner Frage: Wie ist konkret die Auslegung und Anwendung dieses speziellen Falls vor dem Hintergrund des Kulturgutschutzgesetzes für
a) den Händler
b) den Sammler?
Aus der Erfahrung Ihrer bisherigen Anworten zu dem Themenkomplex möchte ich Sie explizit bitten, die Frage konkret anhand des Beispiels zu beantworten. Bitte verweisen Sie nicht wieder auf den Gesetzestext. Der ist vor allem in diesem Bereich, und damit komme ich wieder auf den Ausgangspunkt meiner Anfrage zurück, mit rechtlichen Grauzonen gespikt.
Nutzen Sie diese Chance zur Klarstellung im positiven Sinn für alle Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt noch einen Termin mit "meiner" Bundestagsabgeordneten vereinbaren.
Als Dokument für die Nachwelt.
Falls mal wieder die Zensur auf Abgeodnetenwatch greift.
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Sehr geehrte Frau Ministerin Grütters,
im vom Kabinett verabschiedeten Gesetz liegt, und da erzähle ich Ihnen nichts neues, eine rechtliche Grauzone zwischen Münzen/paläntologischen Objekten und archäologischen Fundstücken.
Vielleicht kann folgendes Beispiel ein wenig Licht in das für Normalbürger verworrene Gesetzesdickicht bringen:
Ein Privatsammler kaufte 2009 bei einem Münzhändler für 60 €uro auf Rechnung eine Bronzemünze in durchschnittlicher Erhaltung. Nichts ungewöhnliches, eine normale Münze zu einem normalen Preis. Die Prägestätte war in Syrien. Ansonsten gibt es keine weiteren Informationen zu dem Stück.
Das ist ein Beispiel, wie es tausendfach in den letzten Jahren vorgekommen ist.
Nun zu meiner Frage: Wie ist konkret die Auslegung und Anwendung dieses speziellen Falls vor dem Hintergrund des Kulturgutschutzgesetzes für
a) den Händler
b) den Sammler?
Aus der Erfahrung Ihrer bisherigen Anworten zu dem Themenkomplex möchte ich Sie explizit bitten, die Frage konkret anhand des Beispiels zu beantworten. Bitte verweisen Sie nicht wieder auf den Gesetzestext. Der ist vor allem in diesem Bereich, und damit komme ich wieder auf den Ausgangspunkt meiner Anfrage zurück, mit rechtlichen Grauzonen gespikt.
Nutzen Sie diese Chance zur Klarstellung im positiven Sinn für alle Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hi Erro,
schade, daß es schon raus ist und Du diesen Entwurf nicht vorab hier zum Brainstorming vorgelegt hast - ich hätte Deine durchaus berechtigte Frage nämlich etwas klarer formuliert. Ich ändere mal Deinen Text ab, ohne diese Änderungen im Detail zu begründen, sie sollten für "unsereins" aber schon selbsterklärend sein:
"Ein Privatsammler kaufte 2009 auf einer Münzbörse in München bei einem gewerblichen Händler aus Frankreich für 120 €uro in bar eine ca. 2000 Jahre alte Bronzemünze in durchschnittlicher Erhaltung. Nichts ungewöhnliches, eine normale Münze zu einem normalen Preis an einem Ort erworben, wo man sowas nach aktueller Rechtslage noch regelmäßig kaufen kann. Die Prägestätte war im antiken Syrien, jetzt liegt diese Stadt aber in der heutigen Türkei. Zirkuliert ist diese Münze seinerzeit im gesamten östlichen Mittelmeerraum. Ansonsten gibt es außer dem Bestimmungszettel des Händlers keine weiteren Informationen zu diesem Stück. Das ist ein Beispiel, wie es tausendfach in den letzten Jahren vorgekommen ist.
Nun zu meiner Frage: Wie ist konkret die Auslegung und Anwendung dieses speziellen Falls vor dem Hintergrund des kommenden Kulturgutschutzgesetzes für:
a) Den Händler: Welche Unterlagen braucht er hier konkret? Für die "Einfuhr" nach Deutschland sowie für die ggfs. Wieder-Ausfuhr bei Nichtverkauf auf der Börse.
b) Den Sammler: Worauf muß er zu seiner Sicherheit künftig achten? Auf welchen Unterlagen muß er bestehen?
Aus der Erfahrung Ihrer bisherigen Anworten zu dem Themenkomplex möchte ich Sie explizit bitten, die Frage konkret anhand des Beispiels zu beantworten. Bitte verweisen Sie nicht wieder auf den Gesetzestext oder Ihre Erläuterungen im Internet, die zwar "Münzsammler" erwähnen, jedoch nicht auf die Spezifik mehrerer Jahrhunderte alter und damit ggf. "archäologischer" Münzen eingehen. Speziell dieser Bereich, und damit komme ich wieder auf den Ausgangspunkt meiner Anfrage zurück, ist mit erheblichen rechtlichen Grauzonen gespickt."

schade, daß es schon raus ist und Du diesen Entwurf nicht vorab hier zum Brainstorming vorgelegt hast - ich hätte Deine durchaus berechtigte Frage nämlich etwas klarer formuliert. Ich ändere mal Deinen Text ab, ohne diese Änderungen im Detail zu begründen, sie sollten für "unsereins" aber schon selbsterklärend sein:
"Ein Privatsammler kaufte 2009 auf einer Münzbörse in München bei einem gewerblichen Händler aus Frankreich für 120 €uro in bar eine ca. 2000 Jahre alte Bronzemünze in durchschnittlicher Erhaltung. Nichts ungewöhnliches, eine normale Münze zu einem normalen Preis an einem Ort erworben, wo man sowas nach aktueller Rechtslage noch regelmäßig kaufen kann. Die Prägestätte war im antiken Syrien, jetzt liegt diese Stadt aber in der heutigen Türkei. Zirkuliert ist diese Münze seinerzeit im gesamten östlichen Mittelmeerraum. Ansonsten gibt es außer dem Bestimmungszettel des Händlers keine weiteren Informationen zu diesem Stück. Das ist ein Beispiel, wie es tausendfach in den letzten Jahren vorgekommen ist.
Nun zu meiner Frage: Wie ist konkret die Auslegung und Anwendung dieses speziellen Falls vor dem Hintergrund des kommenden Kulturgutschutzgesetzes für:
a) Den Händler: Welche Unterlagen braucht er hier konkret? Für die "Einfuhr" nach Deutschland sowie für die ggfs. Wieder-Ausfuhr bei Nichtverkauf auf der Börse.
b) Den Sammler: Worauf muß er zu seiner Sicherheit künftig achten? Auf welchen Unterlagen muß er bestehen?
Aus der Erfahrung Ihrer bisherigen Anworten zu dem Themenkomplex möchte ich Sie explizit bitten, die Frage konkret anhand des Beispiels zu beantworten. Bitte verweisen Sie nicht wieder auf den Gesetzestext oder Ihre Erläuterungen im Internet, die zwar "Münzsammler" erwähnen, jedoch nicht auf die Spezifik mehrerer Jahrhunderte alter und damit ggf. "archäologischer" Münzen eingehen. Speziell dieser Bereich, und damit komme ich wieder auf den Ausgangspunkt meiner Anfrage zurück, ist mit erheblichen rechtlichen Grauzonen gespickt."

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Danke für die Ergänzung, Chandra.
Wäre konkreter gewesen. Richtig. Aber ich rechne auch nicht mit einer Antwort.
Deshalb habe ich es dabei erst einmal bewenden lassen.
Wenn eine interessierte und durchdachte Antwort kommt und Frau Grütters sich tatsächlich mit Ihrem Gesetz (*Scherzmodus an*) auskennen sollte (*Scherzmodus aus*), müssen genau die von Dir gemachten Anmerkungen von ihr kommen.
Ich wollte sie nur nicht sofort überfordern.
Aber keine Sorge: Sie wird sich und Ihrer Linie treubleiben und wieder nichts verwertbartes von sich geben.
Ansonsten können wir Deine (guten) Anmerkungen gerne verwenden. Bei Leuten, bei denen es Sinn macht so nachzufragen.
Wäre konkreter gewesen. Richtig. Aber ich rechne auch nicht mit einer Antwort.
Deshalb habe ich es dabei erst einmal bewenden lassen.
Wenn eine interessierte und durchdachte Antwort kommt und Frau Grütters sich tatsächlich mit Ihrem Gesetz (*Scherzmodus an*) auskennen sollte (*Scherzmodus aus*), müssen genau die von Dir gemachten Anmerkungen von ihr kommen.
Ich wollte sie nur nicht sofort überfordern.

Aber keine Sorge: Sie wird sich und Ihrer Linie treubleiben und wieder nichts verwertbartes von sich geben.
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"Töte mir den letzten Nerv. Mit ihm alleine will ich auch nicht mehr leben." (Walter Moers)
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Meine Frage an die Grützers bei Abgeordnetenwatch...bin mal gespannt, ob die freigeschaltet wird...sachlich, aber provozierend
Sehr geehrter Frau Prof. Dr. Grütters
Sie haben bisher bei allen Fragen zu den Konsequenzen des KSGS ausweichend darauf hingewiesen, der Sammler möge sich keine Sorgen machen, denn seine Münzen, Fossilien oder andere Kulturgüter seien ja kein nationales Kulturgut.
Ich weiß nicht, ob Sie es bewusst verschweigen oder wirklich nicht wissen. Es geht bei keiner dieser Fragen um nationales Kulturgut, sondern die Ängste und Sorgen wachsen aus dem Begriff "archäologisches Kulturgut", was jedes Kulturgut ab 100 Jahren ist, welches mal im Boden lag.
Daher eine Frage an den gesunden Menschenverstand:
Eine Pfennig aus dem Kaiserreich (älter als 100 Jahre) lag mal vor vielen Jahren in einem Ackerboden. Er ist völlig wertlos. Ein Freund in Österreich hätte den gerne. Also sende ich ihm diesen Pfennig zu.
Frage: Ist der Pfennig für Sie "archäologisches Kulturgut"? Bitte ein einfaches Ja/Nein !
Gemäß dem KGSG ist es tatsächlich "archäologisches Kulturgut", also muss ! ich jetzt eine Ausfuhrgenehmigung stellen, denn es herrscht die Wertgrenze Null (sic!) Euro für eine Ausfuhr auch in einen EU-Staat. Zuwiderhandlungen werden aufs Schärfste bestraft.
Frage: Ist es dass, was Sie wirklich wollen?
Solche Fälle wird es tausendfach geben, egal ob verschenkt oder für geringes Geld verkauft.
Frage: Ist Ihnen das wirklich bewusst?
Und zum Schluss die Frage:
Verstehen Sie jetzt die sehr berechtigten Ängste und Sorgen von Millionen Sammlern?
Grüße
Dr. André Hansen
Sehr geehrter Frau Prof. Dr. Grütters
Sie haben bisher bei allen Fragen zu den Konsequenzen des KSGS ausweichend darauf hingewiesen, der Sammler möge sich keine Sorgen machen, denn seine Münzen, Fossilien oder andere Kulturgüter seien ja kein nationales Kulturgut.
Ich weiß nicht, ob Sie es bewusst verschweigen oder wirklich nicht wissen. Es geht bei keiner dieser Fragen um nationales Kulturgut, sondern die Ängste und Sorgen wachsen aus dem Begriff "archäologisches Kulturgut", was jedes Kulturgut ab 100 Jahren ist, welches mal im Boden lag.
Daher eine Frage an den gesunden Menschenverstand:
Eine Pfennig aus dem Kaiserreich (älter als 100 Jahre) lag mal vor vielen Jahren in einem Ackerboden. Er ist völlig wertlos. Ein Freund in Österreich hätte den gerne. Also sende ich ihm diesen Pfennig zu.
Frage: Ist der Pfennig für Sie "archäologisches Kulturgut"? Bitte ein einfaches Ja/Nein !
Gemäß dem KGSG ist es tatsächlich "archäologisches Kulturgut", also muss ! ich jetzt eine Ausfuhrgenehmigung stellen, denn es herrscht die Wertgrenze Null (sic!) Euro für eine Ausfuhr auch in einen EU-Staat. Zuwiderhandlungen werden aufs Schärfste bestraft.
Frage: Ist es dass, was Sie wirklich wollen?
Solche Fälle wird es tausendfach geben, egal ob verschenkt oder für geringes Geld verkauft.
Frage: Ist Ihnen das wirklich bewusst?
Und zum Schluss die Frage:
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Grüße
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ja. Sehr gut.
Geht in dieselbe Richtung wie meine Anfrage.
Hoffentlich werden die auch veröffentlicht.
Wenn ja, dann sind die Rückwege abgeschnitten - jetzt wird sie sich öffentlich bekennen müssen.
Wobei eine Fortführung des bisherigen Geschwafels oder keine Antwort auch ein öffentliches Eingeständnis sind.
Geht in dieselbe Richtung wie meine Anfrage.
Hoffentlich werden die auch veröffentlicht.
Wenn ja, dann sind die Rückwege abgeschnitten - jetzt wird sie sich öffentlich bekennen müssen.
Wobei eine Fortführung des bisherigen Geschwafels oder keine Antwort auch ein öffentliches Eingeständnis sind.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich habe heute einen Anruf von meiner örtlichen Zeitung bekommen, daß mein Leserbrief (siehe S. 35) in den nächsten Tagen abgedruckt wird. Immerhin was.
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hallo Erro
Ja, da haben wir beide zeitgleich einen ähnliche Idee gehabt. Umso besser, wenn die Grützers registriert, dass nicht nur einer die Problematik aufgeklärt haben will.
Ja, da haben wir beide zeitgleich einen ähnliche Idee gehabt. Umso besser, wenn die Grützers registriert, dass nicht nur einer die Problematik aufgeklärt haben will.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ja, das mit den Problemen auch bei modernen Münzen war mir von Anfang an völlig klar, siehe hier: http://www.numismatikforum.de/viewtopic ... =0#p447659 (Datum beachten: 08. Juli 2015! - nur war ich damals irrigerweise noch von 100,- € statt mittlerweile nur noch 0,- € Wertgrenze ausgegangen...)
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Puuuhh. Langsam wird's unübersichtlich.Homer J. Simpson hat geschrieben:. . . mein Leserbrief (siehe S. 35) . . .
Homer

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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Chandra
Ich habe es schon oft erwähnt. Bitte unterlass diese dummen Provokationen mir gegenüber. Ich weiß nicht, was du da in meinen Ausführungen immer reininterpretierst, aber deine Behauptung "sich hierzuforum vor noch nicht allzu langer Zeit damit brüstete, daß er sich sicher sei, daß ab 2016 seinem eher auf Mittelalter und Neuzeit spezialisierten Münzhandel trotz Grütters "definitiv nix passieren" würde" ist eine böswillige komplette Lüge. Das ist einfach eine Frechheit und üble Nachrede.
Ich habe irgendwann vor vielen Wochen mal geschrieben, dass ich trotz des neuen KGSG 2016 noch mit meinem Handel da sein werde und habe deswegen frech gegrinst, weil du komplett schwarz maltest mit der Aussage, es gäbe mit dem KGSG keinen Handel mehr. Meine Aussage diente also lediglich dazu, deine These zu widerlegen (mal Aussagen im Zusammenhang lesen, gelle
Offensichtlich hast du das ja komplett falsch verstanden oder du bist einfach gerne auf Krawall aus
Ich habe damals schon in vielen Posts geschrieben, dass mich das KGSG sehr wohl betrifft. Was meinst du, warum ich nach Berlin gefahren bin, warum ich die Medien kontaktiere, warum ich hier im Forum bin, warum ich Abegeordnetenwatch nutze.
Aber wie du ja auch weißt, bist du für mich sowieso eine persona non grata, und ich werde mal wieder bestätigt. Und um des Forums Willen unterlass solch unqualifizierte Aussagen in Zukunft. Das ist hier ein zu ernstes Thema, da braucht es deine Trollereien nicht. Du tust dem Forum hier wahrlich keinen Gefallen.
Hast du eigentlich auch mal was unternommen gegen das KGSG außer "klugen" Spüchen hier im Forum?
Noch `nen Berufstipp für dich. Deine "Journaille" erinnert mich sehr an das BILD-Niveau. Vielleicht suchen die ja noch jemanden.
Ich habe es schon oft erwähnt. Bitte unterlass diese dummen Provokationen mir gegenüber. Ich weiß nicht, was du da in meinen Ausführungen immer reininterpretierst, aber deine Behauptung "sich hierzuforum vor noch nicht allzu langer Zeit damit brüstete, daß er sich sicher sei, daß ab 2016 seinem eher auf Mittelalter und Neuzeit spezialisierten Münzhandel trotz Grütters "definitiv nix passieren" würde" ist eine böswillige komplette Lüge. Das ist einfach eine Frechheit und üble Nachrede.
Ich habe irgendwann vor vielen Wochen mal geschrieben, dass ich trotz des neuen KGSG 2016 noch mit meinem Handel da sein werde und habe deswegen frech gegrinst, weil du komplett schwarz maltest mit der Aussage, es gäbe mit dem KGSG keinen Handel mehr. Meine Aussage diente also lediglich dazu, deine These zu widerlegen (mal Aussagen im Zusammenhang lesen, gelle


Ich habe damals schon in vielen Posts geschrieben, dass mich das KGSG sehr wohl betrifft. Was meinst du, warum ich nach Berlin gefahren bin, warum ich die Medien kontaktiere, warum ich hier im Forum bin, warum ich Abegeordnetenwatch nutze.
Aber wie du ja auch weißt, bist du für mich sowieso eine persona non grata, und ich werde mal wieder bestätigt. Und um des Forums Willen unterlass solch unqualifizierte Aussagen in Zukunft. Das ist hier ein zu ernstes Thema, da braucht es deine Trollereien nicht. Du tust dem Forum hier wahrlich keinen Gefallen.
Hast du eigentlich auch mal was unternommen gegen das KGSG außer "klugen" Spüchen hier im Forum?
Noch `nen Berufstipp für dich. Deine "Journaille" erinnert mich sehr an das BILD-Niveau. Vielleicht suchen die ja noch jemanden.
Zuletzt geändert von nsw-leipzig am Di 10.11.15 00:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Okay, nun seid bitte so gut und ignoriert Euch, wenn Ihr Euch schon nicht vertragen könnt (was ich schade finde).
Ich bin auch ein Mensch, der gerne abwartet und sich denkt, es wird schon nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird. Aber damit kann man sich ja auch irren, und wenn's meine Münzen betrifft, geht's bei mir ans Eingemachte.
Homer
Ich bin auch ein Mensch, der gerne abwartet und sich denkt, es wird schon nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird. Aber damit kann man sich ja auch irren, und wenn's meine Münzen betrifft, geht's bei mir ans Eingemachte.
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Diese Antwort sei mir noch erlaubt: Ja!nsw-leipzig hat geschrieben:Hast du eigentlich auch mal was unternommen gegen das KGSG außer "klugen" Spüchen hier im Forum?
Aber Details dazu erst, wenn das in trockenen Tüchern ist...
Und ja: Ich betrachte jedwedes Staatsgebilde als aus Sicht unveräußerlicher Menschen- und Freiheitsrechte illegitim - und besonders jedes toitonisches solches, egal ob sich das nun "Das Tausendjährige Reich", "Bundesrepublik Deutschland" oder "Deutsche Demokratische Republik", oder wie auch immer, benamst(e). So, genug "politisiert" hier - back to the coins!
Zuletzt geändert von Chandragupta am Mo 09.11.15 22:20, insgesamt 1-mal geändert.
Numismatische Grüße,
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