Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
wenn es so wäre, wie frau rumpler vom 'team steinmeier' schreibt, dann wäre uns allerdings in vielen fällen geholfen! ich hoffe sie hat recht!(hab aber meine zweifel)
grüsse
frank
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Da scheint, so hat man oft den Eindruck, die linke Hand nicht zu wissen, was die rechte tut.
Homer
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Auch wenn die Definition für "archäologisches Kulturgut" nochmals geändert werden sollte; ohne eine eigene Kategorie für Münzen haben wir nicht die allerbesten Karten; man kann uns verdächtigen und auch fälschlich denunzieren.
- Fossiliensammler
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Hallo zusammen,
grundsätzliche Unterstützung von Christian Lindner aus der FDP:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-9 ... ml#q445054
Demgegenüber weiterhin keine inhaltliche Antwort auf zuvor gestellte Fragen ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973 ) von Dagmar Wöhrl, obwohl diese Antwort für "nach dem Kabinettsbeschluss" angekündigt (versprochen) war: http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q445213
Wichtig:
Wir könnten dringend eine Präzisierung der Aussage vom Team Steinmeier gebrauchen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q445479
Bitte bekundet noch einmal Interesse an einer Antwort ("Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen").
Es ist ja schonmal gut, wenn man keine Ausfuhrgenehmigung benötigt, sofern der Herkunftsstaat diese nicht für die Ausfuhr erfordert. D.h. aber man fällt auf § 30 S. 1 zurück, wo dann doch von "geeigneten Unterlagen" die Rede ist. Hier möchte ich gerne wissen, was denn geeignete Unterlagen sind.
Wenn es die vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellten Hinweise sind, in denen für den Herkunftsstaat kein Ausfuhrverbot erwähnt wird, reicht dies dann?
Hinzu kommt noch einmal wieder der Hinweis darauf, dass es europarechtswidrig ist, den Warenverkehr für anderes als "nationales Kulturgut" einzuschränken. Meiner Meinung nach ein eklatanter Fehler des Ministeriums und seit dem Kabinettsbeschluss der gesamten Bundesregierung.
Gruß
Sönke
grundsätzliche Unterstützung von Christian Lindner aus der FDP:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-9 ... ml#q445054
Demgegenüber weiterhin keine inhaltliche Antwort auf zuvor gestellte Fragen ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q444973 ) von Dagmar Wöhrl, obwohl diese Antwort für "nach dem Kabinettsbeschluss" angekündigt (versprochen) war: http://www.abgeordnetenwatch.de/dagmar_ ... ml#q445213
Wichtig:
Wir könnten dringend eine Präzisierung der Aussage vom Team Steinmeier gebrauchen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q445479
Bitte bekundet noch einmal Interesse an einer Antwort ("Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen").
Es ist ja schonmal gut, wenn man keine Ausfuhrgenehmigung benötigt, sofern der Herkunftsstaat diese nicht für die Ausfuhr erfordert. D.h. aber man fällt auf § 30 S. 1 zurück, wo dann doch von "geeigneten Unterlagen" die Rede ist. Hier möchte ich gerne wissen, was denn geeignete Unterlagen sind.
Wenn es die vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellten Hinweise sind, in denen für den Herkunftsstaat kein Ausfuhrverbot erwähnt wird, reicht dies dann?
Hinzu kommt noch einmal wieder der Hinweis darauf, dass es europarechtswidrig ist, den Warenverkehr für anderes als "nationales Kulturgut" einzuschränken. Meiner Meinung nach ein eklatanter Fehler des Ministeriums und seit dem Kabinettsbeschluss der gesamten Bundesregierung.
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Sönke
- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Eben - raeticus war schneller als ich! That's the point.
Mal ein nicht-antikes Beispiel: Mein besagter Anhänger mit einem gehenkelten Reichsthaler vom Alten Fritz. Wenn ich mit dem in Frankfurt/O über die Stadtbrücke spazieren möchte, brauche ich zunächst eine Ausfuhrgenehmigung der BRD (ich gehe hier mal davon aus, daß die der "Rechtsnachfolger" von Preußen ist?!); siehe Nr. 1 "archäologische Gegenstände" in der Liste auf Druckseite 102 des PDF: älter als 100 Jahre ist er, > 0,- € ist er ebenfalls wert (allein das Silber!), und er hat auffällige Korrosionsstellen, die es nahelegen, daß er "mal im Boden war" (in diesem Falle weiß ich es sogar, weil ich ihn, wie schon beschrieben, selber mal testweise im Hausgarten verbuddelt hatte).
Bei der Wieder-Einfuhr wird's jetzt schwierig: Stellt Polen sowas überhaupt für "fremdländische" Münzen aus?!
Ooops, neee, diesen Kommentar jetzt streichen: Slubice war ja mal 100%ig preußisch! Also ist der Thaler jetzt nicht nur "deutsch", sondern auch noch "polnisch"?! Moment, es wird noch komplexer: der ist ja Münzzeichen E, also aus Kaliningrad, d.h. Rußland!
Welche Rechtsnormen für die "Ausfuhr" von "Kulturgut" gelten jetzt?! Russische? Polnische? Deutsche? Wer erteilt diese Genehmigung? Oder reicht es aus, wenn ich mir von jedem der drei Länder bestätigen lasse, daß sie die Ausfuhr von Münzen nicht beschränken? Dann wäre zwar die "Wieder-Einfuhr" ggf. möglich - die (im unterstellten Falle eines Spazierganges in Frankfurt(O)/Slubice nur wenige Stunden zuvor) erfolgte Ausfuhr dieses "archäologischen Gegenstandes" aus der BRD war aber rechtswidrig, es sei denn, ich hätte eine Genehmigung gem. § 24 KGSG dabei. Ähemmm, welche BRD-Landesbehörde ist dafür dann eigentlich zuständig? Ich wohne in Sachsen, möchte aber die "Grenzübergangsstelle Frankfurt/O" in Brandenburg mit dem "archäologischen Gegenstand" passieren. Diesen "Gegenstand" trage ich ja regelmäßig bei mir ... und ich bin BRD-weit unterwegs ... Ist dann die "oberste Landesbehörde" meines Heimatortes zuständig? Ah ja, wie sagen unsere Juristen immer: "Im Zweifelsfall genügt ein Blick ins Gesetz!" Ja, Grütters sei dank, diese Frage, die die Welt bewegt, ist bereits geklärt: § 24 Abs. 6 Satz 2: "Als Ort der Belegenheit wird der Wohnort oder Sitz des Antragsstellers widerleglich vermutet." Einfach mindestens 2 Wochen vor geplantem Reisetermin (vgl. § 24 Abs. 7) auf nach Dresden, ehe ich wieder mal in Frankfurt/O spazieren gehen kann ... Also alles gaaaanz total easy und völlig unbürokratisch, so wie wir es in Toitschland traditionell gewohnt sind! In der DäDäRä mußte man ja auch Wochen vor jeder Reise ein "Ausreisevisum" beantragen. Da ist das alles nicht wirklich sooo neu für mich. Am einfachsten ginge das wohl mit einer "spezifischen offenen Genehmigung" für diesen "archäologischen" Anhänger i.S. § 26 KGSG. Aber ich glaube leider nicht, daß man so einem wie mir im folgenden Sinne vertrauen wird: "(3) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die Gewähr dafür bietet, dass das zur vorübergehenden Ausfuhr bestimmte Kulturgut in unbeschadetem Zustand und fristgerecht wiedereingeführt wird."
Noch mal bzgl. Antike: Sind Münzen aus der Stadt Ephesus in der damaligen römischen Provinz Asia mit lateinischen Legenden (ich denke da gerade an kaiserzeitliche Cistophoren) jetzt "türkisch" (weil das antike Ephesos in der Nähe des heutigen Selcuk lag) oder doch noch "griechisch" (weil die Gegend in der Antike primär griechischsprachig und das Gebiet noch bis 1923 stark von den Griechen geprägt war) - oder sind sie gar "italienisch" (wegen der lateinischen Legenden)?
Insgesamt: Fragen über Fragen ... Grütters hilf! Und Wessel, erzähl mir mal, welche "Terrorbanden" ich mit dem o.g. Reichsthaler aus Kaliningrad eigentlich "finanziere"...
Mal ein nicht-antikes Beispiel: Mein besagter Anhänger mit einem gehenkelten Reichsthaler vom Alten Fritz. Wenn ich mit dem in Frankfurt/O über die Stadtbrücke spazieren möchte, brauche ich zunächst eine Ausfuhrgenehmigung der BRD (ich gehe hier mal davon aus, daß die der "Rechtsnachfolger" von Preußen ist?!); siehe Nr. 1 "archäologische Gegenstände" in der Liste auf Druckseite 102 des PDF: älter als 100 Jahre ist er, > 0,- € ist er ebenfalls wert (allein das Silber!), und er hat auffällige Korrosionsstellen, die es nahelegen, daß er "mal im Boden war" (in diesem Falle weiß ich es sogar, weil ich ihn, wie schon beschrieben, selber mal testweise im Hausgarten verbuddelt hatte).
Bei der Wieder-Einfuhr wird's jetzt schwierig: Stellt Polen sowas überhaupt für "fremdländische" Münzen aus?!


Noch mal bzgl. Antike: Sind Münzen aus der Stadt Ephesus in der damaligen römischen Provinz Asia mit lateinischen Legenden (ich denke da gerade an kaiserzeitliche Cistophoren) jetzt "türkisch" (weil das antike Ephesos in der Nähe des heutigen Selcuk lag) oder doch noch "griechisch" (weil die Gegend in der Antike primär griechischsprachig und das Gebiet noch bis 1923 stark von den Griechen geprägt war) - oder sind sie gar "italienisch" (wegen der lateinischen Legenden)?
Insgesamt: Fragen über Fragen ... Grütters hilf! Und Wessel, erzähl mir mal, welche "Terrorbanden" ich mit dem o.g. Reichsthaler aus Kaliningrad eigentlich "finanziere"...
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
§ 32 Abs. 2 (auch wenn das nicht wirklich ein deutschsprachiger Satz ist): "Kann die Herkunft von Kulturgut in mehreren heutigen Staaten liegen und lässt sich keine eindeutige Zuordnung vornehmen, so ist das Kulturgut unrechtmäßig eingeführt, wenn das Kulturgut nach dem Recht jedes in Frage kommenden Staates das Kuturgut nicht ohne Ausfuhrgenehmigung hätte ausgeführt werden dürfen und eine solche Ausfuhrgenehmigung nicht vorliegt." Ich lese das so, dass es in solchen Fällen genügt, wenn nur ein in Frage kommender Staat keine Ausfuhrgenehmigung verlangt. Und das würde doch schon ein bisschen weiterhelfen (wenn der Inhalt nicht bei einer fälligen "Übersetzung" ins Deutsche nicht wieder verändert wird).
Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Ich lese das so, daß der Taler mit Mzz E nicht ausgeführt werden darf, wenn nur einer der Staaten Russland, Deutschland oder Polen eine Genehmigung verlangt.
Das Ganze klingt für mich so, daß man ja kein Kulturgut mehr hinein lassen will. Weil das so ist, darf aber auch ja keines mehr hinaus gelangen...
Das Ganze klingt für mich so, daß man ja kein Kulturgut mehr hinein lassen will. Weil das so ist, darf aber auch ja keines mehr hinaus gelangen...
cogito ergo sum
- Chandragupta
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
@ChKy: "100 Gummipunkte und soviel Waschmaschinen wie Du nur werfen kannst!"
Soll heißen: Deine Verdolmetschung von Juristisch --> Alltagsdeutsch ist korrekt. Deswegen schrieb ich oben auch, daß man am besten von allen drei Ländern "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" brauchen wird.
Das war ja schon seit dem ersten Entwurf so - exemplarisch festgemacht an der ICOM Red List Syrien: Die beanspruchen, so wie's da steht, de facto alle Kategorien von "üblichen" antiken Münzen (ausgenommen Kelten, Germanen, Indien (da gilt dann aber wieder die Red List Afghanistan...), Axum, China (auch eigene Red List) und so): Also müßte man auch bei einem stadtrömischen Sesterz (da steht immerhin ein "SC" hinten drauf!!) erst mal Syrien anfragen - also aktuell am besten beim IS, ob die den "beanspruchen". Schließlich wissen wir spätestens seit Wessel und M-K, daß dieses Gesetz dort schon über 150 Jahre so gilt. Also ganz klarer, alter Rechtsanspruch!!
Nun müssen die sich noch mit Italien einigen. Da die hinwiederum ganz bewußt aus ihren Kulturgutregeln reichsrömische Münzen komplett und expressis verbis ausgeschlossen haben, hat Abu Bakr's "Antikenministerium" bei Grütters nunmehr beste Karten.

Das war ja schon seit dem ersten Entwurf so - exemplarisch festgemacht an der ICOM Red List Syrien: Die beanspruchen, so wie's da steht, de facto alle Kategorien von "üblichen" antiken Münzen (ausgenommen Kelten, Germanen, Indien (da gilt dann aber wieder die Red List Afghanistan...), Axum, China (auch eigene Red List) und so): Also müßte man auch bei einem stadtrömischen Sesterz (da steht immerhin ein "SC" hinten drauf!!) erst mal Syrien anfragen - also aktuell am besten beim IS, ob die den "beanspruchen". Schließlich wissen wir spätestens seit Wessel und M-K, daß dieses Gesetz dort schon über 150 Jahre so gilt. Also ganz klarer, alter Rechtsanspruch!!

Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Newsletter der Münzenwoche vom 5. November 2015 behandelt unser Thema.
http://www.newsletter-webversion.de/?c= ... 05.11.2015
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Zwei Fragen von anderen Fragestellern sind bei Abgeordnetenwatch abgelehnt worden (an Monika Grütters und an Christian Lindner) Von mir werden zur Zeit zu unserem Thema keine Fragen gewünscht. Das ist richtig nervig.
Da die Öffentlichkeitsarbeit zu unserem Thema aber sehr wichtig ist, bitte ich andere Fragesteller noch einen Versuch zu unternehmen.
Bitte andere Politiker als Grütters und Lindner auswählen. Sonst kommt man möglicherweise mit dem Argument von bereits ähnlich gestellten Fragen.
Grüsse
Jürgen
Da die Öffentlichkeitsarbeit zu unserem Thema aber sehr wichtig ist, bitte ich andere Fragesteller noch einen Versuch zu unternehmen.
Bitte andere Politiker als Grütters und Lindner auswählen. Sonst kommt man möglicherweise mit dem Argument von bereits ähnlich gestellten Fragen.
Grüsse
Jürgen
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Nochmal ich. 
a) Die regierungsamtliche Stellungnahme von Wessel
Ich hatte ja oben erwähnt, daß ich mir mal diese Hetzschrift antun wollte, aber in meiner örtlichen Bibliothek nicht fündig geworden sei. Google Books ist jedoch, wie ich jetzt erst herausfand, mit einer recht ausführlichen Voransicht hilfreich. Was dort zu lesen ist, reicht für denkende Menschen für diverse Besuche der Sanitärkeramik - Ihr seid also gewarnt!
Das folgende ist wirklich nur für starke Nerven erträglich; ich verlinke es trotzdem:
https://books.google.de/books?id=TdA6Cg ... &q&f=false
b) KGSG
Ich hatte oben ja besonders § 85 zur aufmerksamen Lektüre empfohlen, dabei aber noch § 38 vergessen zu erwähnen ("Folgen der Einziehung; Entschädigung") - das möchte ich gern nachholen:

a) Die regierungsamtliche Stellungnahme von Wessel
Ich hatte ja oben erwähnt, daß ich mir mal diese Hetzschrift antun wollte, aber in meiner örtlichen Bibliothek nicht fündig geworden sei. Google Books ist jedoch, wie ich jetzt erst herausfand, mit einer recht ausführlichen Voransicht hilfreich. Was dort zu lesen ist, reicht für denkende Menschen für diverse Besuche der Sanitärkeramik - Ihr seid also gewarnt!

https://books.google.de/books?id=TdA6Cg ... &q&f=false
b) KGSG
Ich hatte oben ja besonders § 85 zur aufmerksamen Lektüre empfohlen, dabei aber noch § 38 vergessen zu erwähnen ("Folgen der Einziehung; Entschädigung") - das möchte ich gern nachholen:
Das kann konkret bei antiken Münzen/Objekten praktisch immer unterstellt werden - man hätte ja (selbst bei Erwerben vor Jahrzehnten schon!!) "wissen müssen", daß diese Münzen/Artefakte "alle unrechtmäßig ausgegraben" worden seien. Siehe die regierungsamtlichen Ausführungen des Herrn Wessel gemaß Link oben unter a), dort konkret auf S. 153/154: Es gibt demnach in den "wesentlichen Herkunftsländern" bereits seit über 150 Jahren entsprechende Verbote (erwähnt wird hier von M-K immer: in Griechenland seit 1834 und im Irak seit 1869).(4) In den Fällen des Absatzes 2 wird eine Entschädigung nicht gewährt, wenn
1. der Eigentümer mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass die Voraussetzungen der Sicherstellung und die Voraussetzungen der Einziehung des Kulturgutes vorlagen,
2. der Eigentümer das Kulturgut in Kenntnis der Umstände, die die Sicherstellung zugelassen haben, erworben hat
Numismatische Grüße,
Euer Chandra
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Deutschlands größte Fossilien-Community Steinkern.de warnt vor Veheerungen für das Kulturleben in Deutschland durch das sogenannte Kulturgutschutzgesetz und wirft ein Schlaglicht auf das Verhalten des Ministeriums und die massive Verschärfung des Regierungsentwurfs gegenüber dem Referentenentwurf im Punkt der Verletztung des "Unterlagen-Mitführungspflicht bei Einfuhr" durch einen Bürger. Ein Verstoß gegen dieses deutsche Formerfordernis ist nunmehr unabhängig von der Art des Kulturguts eine Ordnungswidrigkeit (nicht nur bei archäologischem Kulturgut, sondern bei jedem Kulturgut) und kann mit einem Bußgeld von 100 000 Euro bestraft werden:
http://www.steinkern.de/news-updates/11 ... ungen.html
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Sönke
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Sönke
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Am 17/18 Dezember soll der Entwurf in den Bundesrat, Wichtig ist es bis dahin alle Länderbehörden/Kultusministerien anzusprechen ! Die werden/würden das Gesetz ausbaden müssen !
- Fossiliensammler
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Re: Kulturgutschutzgesetz Entwurf ist Online
Der Nationale Normenkontrollrat haut dem Ministerium seine Kostenschätzungen um die Ohren:
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2015/0538_2D15.pdf
Dabei wird der Erfüllungsaufwand bzw. die Nicht-Erfüllbarkeit des Gesetzes (Legalitätsnachweise bei Einfuhr jedes Kulturguts!) für die Bürgerinnen und Bürger allerdings immer noch nicht erkannt.
Gruß
Sönke
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2015/0538_2D15.pdf
Dabei wird der Erfüllungsaufwand bzw. die Nicht-Erfüllbarkeit des Gesetzes (Legalitätsnachweise bei Einfuhr jedes Kulturguts!) für die Bürgerinnen und Bürger allerdings immer noch nicht erkannt.
Gruß
Sönke
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