Restitutionsdenar?
Moderator: Homer J. Simpson
Restitutionsdenar?
Ein gesundes neues Jahr!
Ich habe mir eben folgenden "Augustus-Denar" für 105€ gesichert. Allerdings nicht, weil ich ihn für so toll erhalten halte, sondern weil ich der Meinung bin, dass es eine der Restitutionsausgaben des Trajan ist. Das Portrait passt meiner Meinung nach sehr gut in diese Reihe. Aber sicher bin ich mir nicht... mich würde deshalb eure Meinung sehr interessieren! Was denkt ihr?
Gruß
Alex
P.s. Ich habe das Foto gelöscht, weil ich mir wegen der Urheberrechte unsicher bin. Falls sich noch jemand dazu äußern möchte, schreib mir bitte eine PN.
Ich habe mir eben folgenden "Augustus-Denar" für 105€ gesichert. Allerdings nicht, weil ich ihn für so toll erhalten halte, sondern weil ich der Meinung bin, dass es eine der Restitutionsausgaben des Trajan ist. Das Portrait passt meiner Meinung nach sehr gut in diese Reihe. Aber sicher bin ich mir nicht... mich würde deshalb eure Meinung sehr interessieren! Was denkt ihr?
Gruß
Alex
P.s. Ich habe das Foto gelöscht, weil ich mir wegen der Urheberrechte unsicher bin. Falls sich noch jemand dazu äußern möchte, schreib mir bitte eine PN.
Zuletzt geändert von alex456 am Mi 04.01.17 11:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Restitutionsdenar?
laut dieser CNG Bescheibung gilt:
Apart from style, on all known specimens the lituus has a split base and is turned to the right, and the simpulum is large, rather bulbous, and turned to the left, features not seen on the issues of Augustus.
https://www.acsearch.info/search.html?id=3309229
Ein größeres Bild wäre da hilfreich, aber simpulum nach links auf jeden Fall schon mal nicht.
Apart from style, on all known specimens the lituus has a split base and is turned to the right, and the simpulum is large, rather bulbous, and turned to the left, features not seen on the issues of Augustus.
https://www.acsearch.info/search.html?id=3309229
Ein größeres Bild wäre da hilfreich, aber simpulum nach links auf jeden Fall schon mal nicht.
Zuletzt geändert von shanxi am Mi 04.01.17 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Restitutionsdenar?
Danke, ein größeres Bild kommt sobald ich das Stück habe. Mit dem Simpulum hast du leider schonmal recht. Ich habe nur auf das Portrait geschaut.
Na ja, wenn nicht geht er zurück. Evtl gibt's aber noch weitere Meinungen.
Gruß
Alex
Na ja, wenn nicht geht er zurück. Evtl gibt's aber noch weitere Meinungen.
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Re: Restitutionsdenar?
Mach bitte einmal ein besseres Foto.
Entscheidend ist - neben dem Stil - das Aussehen von simpulum und lituus
Ich zitiere einmal eine Beschreibung von CNG
Beim Stil habe ich übrigens auch schon einmal daneben gelegen
Ich glaube eher an einen normalen Augustus-Denar
Grüße
Zwerg
Entscheidend ist - neben dem Stil - das Aussehen von simpulum und lituus
Ich zitiere einmal eine Beschreibung von CNG
Jetzt bin ich etwas zu spät, aber da die Bilder bereits in Bearbeitung waren - bitteApart from style, on all known specimens the lituus has a split base and is turned to the right, and the simpulum is large, rather bulbous, and turned to the left, features not seen on the issues of Augustus.
Beim Stil habe ich übrigens auch schon einmal daneben gelegen
Ich glaube eher an einen normalen Augustus-Denar
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Re: Restitutionsdenar?
Zwerg, Danke auch dir. Wenn der lituus und das simpulum tatsächlich die entscheidenden Ausschlussmerkmale sind, muss ich euch leider recht geben. Schade, wäre auch zu schön gewesen!
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Gruß
Alex
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Gruß
Alex
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Re: Restitutionsdenar?
Hallo zusammen,
was ist ein Restitutionsdenar und was zeichnet ihn aus?
Danke für eure Hilfe und beste Grüße
was ist ein Restitutionsdenar und was zeichnet ihn aus?
Danke für eure Hilfe und beste Grüße
- Zwerg
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Re: Restitutionsdenar?
Hallo Retroriese
Die Römer (jedenfalls die "upper class") waren sehr geschichtsbewußt und kannten sich wohl auch in den seit Jahrzehnten (Jahrhunderten?) geprägten Münzen gut aus.
Kaiser Augustus soll angeblich selber eine Münszammlung besessen haben.
Zu bestimmten Jubiläen nahm man "alte" Typen wieder auf (meist besonders interessante Prägungen) und "legte sie neu auf".
Fast immer wurde in der Umschrift aber darauf hingewiesen. irgendwo steht meist ein REST in der Umschrift
Aktuelle Literatur ist:
Komnick, H. Die Restitutionsmünzen der frühen Kaiserzeit. (Berlin, 2001).
Dieser Denar des Augustus ist ein wenig anders, weil es quasi eine 1:1 Kopie unter Trajan ist - erkennbar nur am Stil und eben an der anderen Anordnung von simpulum und lituus.
Dies war der Versuch, ein numismatisches Hauptseminar in 10 Zeilen zu quetschen
Grüße
Zwerg
Die Römer (jedenfalls die "upper class") waren sehr geschichtsbewußt und kannten sich wohl auch in den seit Jahrzehnten (Jahrhunderten?) geprägten Münzen gut aus.
Kaiser Augustus soll angeblich selber eine Münszammlung besessen haben.
Zu bestimmten Jubiläen nahm man "alte" Typen wieder auf (meist besonders interessante Prägungen) und "legte sie neu auf".
Fast immer wurde in der Umschrift aber darauf hingewiesen. irgendwo steht meist ein REST in der Umschrift
Aktuelle Literatur ist:
Komnick, H. Die Restitutionsmünzen der frühen Kaiserzeit. (Berlin, 2001).
Dieser Denar des Augustus ist ein wenig anders, weil es quasi eine 1:1 Kopie unter Trajan ist - erkennbar nur am Stil und eben an der anderen Anordnung von simpulum und lituus.
Dies war der Versuch, ein numismatisches Hauptseminar in 10 Zeilen zu quetschen
Grüße
Zwerg
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Re: Restitutionsdenar?
Ich glaube für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich jemand daran stört, dass Du sein Foto benutzt, muss derjenige erst mal auffordern, das Foto zu entfernen. Du wirst nicht aus heiterem Himmel eine Rechnung bekommen. In mehr als 10 Jahren in mehreren Münzforen habe ich das noch nie erlebt. Sicher, Du hast nicht die Rechte am Bild gekauft aber ein Händler der da rumstänkern würde würde sich einen Bärendienst erweisen. Ist natürlich Deine Entscheidung.
Re: Restitutionsdenar?
Guten Morgen,
da liegst du leider falsch. Vor ca. zehn Jahren wurde ein guter Freund von mir aus heiterem Himmel durch eine Anwaltskanzlei auf ca. 800€ wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil er ein Bild von einer fremden Seite verwendet hat. Der Betreiber dieser Seite hatte die Kanzlei nicht einmal beauftragt, die wurden von selbst aktiv. Heutzutage gibt es solche Kanzleien, die nur damit ihr Geld verdienen. Übrigens musste er nach einer außergerichtlichen Einigung "nur" ca. 350€ bezahlen.
Gruß
Alex
da liegst du leider falsch. Vor ca. zehn Jahren wurde ein guter Freund von mir aus heiterem Himmel durch eine Anwaltskanzlei auf ca. 800€ wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil er ein Bild von einer fremden Seite verwendet hat. Der Betreiber dieser Seite hatte die Kanzlei nicht einmal beauftragt, die wurden von selbst aktiv. Heutzutage gibt es solche Kanzleien, die nur damit ihr Geld verdienen. Übrigens musste er nach einer außergerichtlichen Einigung "nur" ca. 350€ bezahlen.
Gruß
Alex
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Re: Restitutionsdenar?
Da hat sich dein guter Freund aber schön veralbern lassen. Bei Verletzung des Urheberrechtes hat der Inhaber desselben
a) einen Unterlassungsanspruch
b) einen Schadenersatzanspruch.
X-beliebige Dritte, auch Anwaltskanzleien, verfügen nicht über diese Instrumente.
Siehe Urheberrechtsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Zur Strafbarkeit der Urheberrechtsverletzung s. §§ 106 ff UrhG: der Strafrahmen ist beachtlich. Verfolgt wird die Tat aber im Regelfall nur auf Antrag. Natürlich nicht auf Antrag jedes Hinzes und Kunzes, sondern des Verletzten.
Da hat sich trotz Novellierung des Gesetzes seit seiner Verabschiedung im Jahre 1965 grundsätzlich nichts geändert.
Falls diese nicht mandatierte Anwaltskanzlei mit einer Strafanzeige gedroht hat, um ihre Gebühren mit Nachdruck einzufordern, liegt m. E. ein Fall von Nötigung vor.
Zur vereinfachten Darstellung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung
a) einen Unterlassungsanspruch
b) einen Schadenersatzanspruch.
X-beliebige Dritte, auch Anwaltskanzleien, verfügen nicht über diese Instrumente.
Siehe Urheberrechtsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Zur Strafbarkeit der Urheberrechtsverletzung s. §§ 106 ff UrhG: der Strafrahmen ist beachtlich. Verfolgt wird die Tat aber im Regelfall nur auf Antrag. Natürlich nicht auf Antrag jedes Hinzes und Kunzes, sondern des Verletzten.
Da hat sich trotz Novellierung des Gesetzes seit seiner Verabschiedung im Jahre 1965 grundsätzlich nichts geändert.
Falls diese nicht mandatierte Anwaltskanzlei mit einer Strafanzeige gedroht hat, um ihre Gebühren mit Nachdruck einzufordern, liegt m. E. ein Fall von Nötigung vor.
Zur vereinfachten Darstellung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung
do ut des.
Re: Restitutionsdenar?
Wie das im einzelnen abgelaufen ist kann ich nicht sagen. Fakt ist, dass es so war, und dass, solltest du recht haben, offensichtlich sein Anwalt auch null Ahnung hatte.
Ich bin seither jedenfalls sehr vorsichtig bei solchen Sachen.
Im Netz findet man übrigens haufenweise weitere Beispiele solcher "Abmahnschw...eien"
Ich bin seither jedenfalls sehr vorsichtig bei solchen Sachen.
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- antoninus1
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Re: Restitutionsdenar?
Was alex456 da schildert, ist aber eine Masche, die jahrelang funktioniert hat und mit der diese Rechtsanwälte auch vor Gericht durchgekommen sind.
Es sind ja Berichte in der Presse über Anwälte erschienen, die hunderte und tausende solcher Abmahnungen versandt haben und viel Kohle gescheffelt haben.
Erst im letzten oder vorletzten Jahr hat sich die Rechtssprechung dazu geändert und die Abmahnanwälte kommen nicht mehr so leicht durch.
Es sind ja Berichte in der Presse über Anwälte erschienen, die hunderte und tausende solcher Abmahnungen versandt haben und viel Kohle gescheffelt haben.
Erst im letzten oder vorletzten Jahr hat sich die Rechtssprechung dazu geändert und die Abmahnanwälte kommen nicht mehr so leicht durch.
Gruß,
antoninus1
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Re: Restitutionsdenar?
Hallo Zwerg,
vielen Dank für die Infos! Das ist sehr interessant!
Gibt es denn empfehlenswerte Literatur, die sich mit römischer Numismatik beschäftigt und solche und andere weitere, interessante Infos beherbergt? "Das Münzwesen des Römischen Reiches" von Beier oder "Antike Münzen sammeln: Einführung in die griechische und römische Numismatik" von Haymann? Die Bücher sind nur leider recht teuer.
Beste Grüße
vielen Dank für die Infos! Das ist sehr interessant!
Gibt es denn empfehlenswerte Literatur, die sich mit römischer Numismatik beschäftigt und solche und andere weitere, interessante Infos beherbergt? "Das Münzwesen des Römischen Reiches" von Beier oder "Antike Münzen sammeln: Einführung in die griechische und römische Numismatik" von Haymann? Die Bücher sind nur leider recht teuer.
Beste Grüße
- Zwerg
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Re: Restitutionsdenar?
Hallo Retroriese
Danke für die Blumen!
In Bezug auf Literaturkosten im Verhältnis zu Preisen von Münzen bin ich (bekannterweise) der falsche Ansprechpartner.
Als Student habe ich mir seinerzeit den kompletten BMC und RIC gekauft, neben diverser Standardliteratur (Bücher in England waren seinerzeit unglaublich billig!)
Meine ersten Münzen später
Spaß beiseite - lies bitte erst einmal einige Zeit im Forum mit und stelle Fragen.
Eine kleine Bibliothek wirst Du Dir anlegen müssen.
Ein vernünftiger Denar ist immer teurer als nur ein Buch - und Wissen schützt vor falschen Kaufentscheidungen
Grüße
Zwerg
Danke für die Blumen!
In Bezug auf Literaturkosten im Verhältnis zu Preisen von Münzen bin ich (bekannterweise) der falsche Ansprechpartner.
Als Student habe ich mir seinerzeit den kompletten BMC und RIC gekauft, neben diverser Standardliteratur (Bücher in England waren seinerzeit unglaublich billig!)
Meine ersten Münzen später
Spaß beiseite - lies bitte erst einmal einige Zeit im Forum mit und stelle Fragen.
Eine kleine Bibliothek wirst Du Dir anlegen müssen.
Ein vernünftiger Denar ist immer teurer als nur ein Buch - und Wissen schützt vor falschen Kaufentscheidungen
Grüße
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Re: Restitutionsdenar?
Da liege ich nicht falsch. Ich weiß, dass es Leute gibt, die mit sowas Geld verdienen. Jeder kennt die Fälle von "Marion's Kochbuch" und wie sie alle heißen, ich habe aber von Münzhändlern und deren Fotos gesprochen. Da ist mir kein Fall bekannt.alex456 hat geschrieben:Guten Morgen,
da liegst du leider falsch. Vor ca. zehn Jahren wurde ein guter Freund von mir aus heiterem Himmel durch eine Anwaltskanzlei auf ca. 800€ wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil er ein Bild von einer fremden Seite verwendet hat. Der Betreiber dieser Seite hatte die Kanzlei nicht einmal beauftragt, die wurden von selbst aktiv. Heutzutage gibt es solche Kanzleien, die nur damit ihr Geld verdienen. Übrigens musste er nach einer außergerichtlichen Einigung "nur" ca. 350€ bezahlen.
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Alex
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