Absurd?!
Moderator: Numis-Student
- coin-catcher
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Re: Absurd?!
Das ist in der Tat alles andere als lustig...
Pressekontakte habe ich leider keine...
Vielleicht solltest du dich mal an Lanz in München wenden, mit ein wenig Glück, kann er weiterhelfen.
Pressekontakte habe ich leider keine...
Vielleicht solltest du dich mal an Lanz in München wenden, mit ein wenig Glück, kann er weiterhelfen.
Viele Grüße
cc
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Ich bin immer auf der Suche nach Danziger Münzen, Medaillen + Scheinen - egal welcher Zustand & Epoche, bitte alles anbieten - auch Einzelstücke.
cc
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Re: Absurd?!
Auf jeden Fall würde ich das VG Frankfurt darüber umgehend informieren; vielleicht durch eine persönliche Rücksprache beim Richter. Und vielleicht helfen dann schon ein paar Telefonate von dort aus weiter, damit dieser Behördenirrsinn endlich mal ein Ende hat.
- richard55-47
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Re: Absurd?!
Da kommt mir eine sehr skurile Idee:
Handelt es sich um einen strafbaren Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) durch diejenige Behörde, die die Verwahrung veranlasst und beaufsichtigt hat? Das wäre ja der Hammer. Nehmt es aber mehr als Scherz, ich bin kein Strafrechtler.

Handelt es sich um einen strafbaren Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) durch diejenige Behörde, die die Verwahrung veranlasst und beaufsichtigt hat? Das wäre ja der Hammer. Nehmt es aber mehr als Scherz, ich bin kein Strafrechtler.


do ut des.
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Re: Absurd?!
cool. werde dem nachgehenrichard55-47 hat geschrieben: Handelt es sich um einen strafbaren Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) durch diejenige Behörde, die die Verwahrung veranlasst und beaufsichtigt hat?

- beachcomber
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Re: Absurd?!
ich würde die verantwortlichen drei sowieso alle auf schadenersatz verklagen!
wenn ich so lange von meiner sammlung getrennt wäre, würde die depression kaum mehr mit schmerzensgeld aufzuwiegen sein!
grüsse
frank
wenn ich so lange von meiner sammlung getrennt wäre, würde die depression kaum mehr mit schmerzensgeld aufzuwiegen sein!
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Re: Absurd?!
Ich verstehe nicht mal mehr annähernd, was die in den Behörden sich dabei denken.
1. Was hat Mainz damit zu tun? Man kann ja nicht nach Belieben beschlagnahmte Gegenstände durchs Bundesgebiet verschieben, um sie vor dem Berechtigten zu verstecken.
2. Ich vermute mal, die Behörde hat sich nicht zur Rückgabe der Münzen verpflichtet, sondern nur den Beschlagnahmebeschluss aufgehoben. In einem privatrechtlichen Verfahren würde man darauf achten, trotzdem einen vollstreckbaren Herausgabetitel zu bekommen. Dass aber eine Behörde hier versucht, einen verlorenen Prozess mit solchen unlauteren Tricks zu unterlaufen, habe ich in dieser Dreistigkeit auch noch nicht gesehen. Teile das auf jeden Fall dem Richter mit.
3. Auf welcher Grundlage hält sich denn der Mainzer Beamte für zum Besitz berechtigt, wenn doch gar kein Beschlagnahmebeschluss mehr besteht?
4. Du wirst sicher einen guten Anwalt haben, der weiß, was zu tun ist. Lass Dir nichts gefallen!
Olaf
1. Was hat Mainz damit zu tun? Man kann ja nicht nach Belieben beschlagnahmte Gegenstände durchs Bundesgebiet verschieben, um sie vor dem Berechtigten zu verstecken.
2. Ich vermute mal, die Behörde hat sich nicht zur Rückgabe der Münzen verpflichtet, sondern nur den Beschlagnahmebeschluss aufgehoben. In einem privatrechtlichen Verfahren würde man darauf achten, trotzdem einen vollstreckbaren Herausgabetitel zu bekommen. Dass aber eine Behörde hier versucht, einen verlorenen Prozess mit solchen unlauteren Tricks zu unterlaufen, habe ich in dieser Dreistigkeit auch noch nicht gesehen. Teile das auf jeden Fall dem Richter mit.
3. Auf welcher Grundlage hält sich denn der Mainzer Beamte für zum Besitz berechtigt, wenn doch gar kein Beschlagnahmebeschluss mehr besteht?
4. Du wirst sicher einen guten Anwalt haben, der weiß, was zu tun ist. Lass Dir nichts gefallen!
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squid pro quo
- richard55-47
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Re: Absurd?!
Wenn es sich um einen Freigabebeschluss handelt, dann muss die Staatsanwaltschaft entsprechend tätig werden. Ob es sich hierbei um eine Bringschuld oder um eine Holschuld handelt, weiß ich nicht. Ich tendiere zu erster Alternative. Es kann doch nicht richtig sein, quer durch die Repulik reisen zu müssen, um sein Eigentum wieder einzusammeln.
Liege ich richtig, ist es Sache der Behörden Hessens, sich in R-P die Münzen zu besorgen und auszuhändigen.
Liege ich richtig, ist es Sache der Behörden Hessens, sich in R-P die Münzen zu besorgen und auszuhändigen.
do ut des.
- chinamul
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Re: Absurd?!
Da formulierst Du, lieber Richard, eine Ansicht, die jeder mit einem funktionierenden Rechtsempfinden ausgestattete Staatsbürger nur unterstreichen kann.
Allein, in Hessen scheint die Anwendung geltenden Rechts, wie an zahlreichen einschlägigen Skandalen immer wieder deutlich wird, vor allem dem Prinzip der Opportunität für die Interessen der Regierenden und deren willigen Erfüllungsgehilfen zu folgen.
Übrigens: Ich frage mich allmählich, bis zu welchem Grade man diese hessischen Verhältnisse als Privatmann polemisch angreifen kann, bevor man wegen übler Nachrede verklagt wird. Kann man angesichts ihrer Dickfelligkeit diese Leute überhaupt noch wirksam beleidigen?
Gruß
chinamul
Allein, in Hessen scheint die Anwendung geltenden Rechts, wie an zahlreichen einschlägigen Skandalen immer wieder deutlich wird, vor allem dem Prinzip der Opportunität für die Interessen der Regierenden und deren willigen Erfüllungsgehilfen zu folgen.
Übrigens: Ich frage mich allmählich, bis zu welchem Grade man diese hessischen Verhältnisse als Privatmann polemisch angreifen kann, bevor man wegen übler Nachrede verklagt wird. Kann man angesichts ihrer Dickfelligkeit diese Leute überhaupt noch wirksam beleidigen?
Gruß
chinamul
Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possit
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Re: Absurd?!
§ 133 StGB:
Wer ..bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden... der dienstlichen Verfügung entzieht, wird .. bestraft, als Amtsträger recht heftig.
So lautet das Gesetz.
Wenn als ein Beamter ein ihm anvertrautes Stück ausserhalb seiner Befehlszuständigkeit verbringt, muss er sicherstellen, dass der Empfänger ohne wenn und aber auf erstes anfordern zurückgibt. Was zwischen den Behörden in Hessen und in RP vereinbart war, muß ich noch herausfinden. Rechtlich unproblematisch war das jedenfalls hier offensichtlich nicht. Mal sehen, was die nächsten Tage erbringen.
Wer ..bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden... der dienstlichen Verfügung entzieht, wird .. bestraft, als Amtsträger recht heftig.
So lautet das Gesetz.
Wenn als ein Beamter ein ihm anvertrautes Stück ausserhalb seiner Befehlszuständigkeit verbringt, muss er sicherstellen, dass der Empfänger ohne wenn und aber auf erstes anfordern zurückgibt. Was zwischen den Behörden in Hessen und in RP vereinbart war, muß ich noch herausfinden. Rechtlich unproblematisch war das jedenfalls hier offensichtlich nicht. Mal sehen, was die nächsten Tage erbringen.
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Re: Absurd?!
Ich habe darauf bestanden, dass sich die Behörde auch der Rückgabeverpflichtung unterwirft, so stehts auch im Protokoll. Ich habe wie gesagt mit einem weiteren Trick rechnen müssenklausklage hat geschrieben: 2. Ich vermute mal, die Behörde hat sich nicht zur Rückgabe der Münzen verpflichtet, sondern nur den Beschlagnahmebeschluss aufgehoben.
Das ist eine gute, eine sehr gute Frage. Die hat er mir bisher auch nooch nicht beantwortet und seine Frist ist um.klausklage hat geschrieben: 3. Auf welcher Grundlage hält sich denn der Mainzer Beamte für zum Besitz berechtigt, wenn doch gar kein Beschlagnahmebeschluss mehr besteht?

- cepasaccus
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Re: Absurd?!
Aus dem Stoff koennte man schon fast einen Bestseller-Thriller schreiben.
kitty mea felis duodeviginti annos nata requiescat in pace. laeta gaudiumque meum erat. desiderio eius angor.
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Re: Absurd?!
Der Mainzer Museumsmitarbeiter hat mitr jetzt gedroht, er werde mich beim BUNDESKRIMINALAMT - Abteilung ORGANISIERTE KRIMINALITÄT anzeigen, weil ich ihn beleidigt hätte. Whow Leute, das ist ne Ansage. Bundeskriminalamt und Beleidigung. Die werden sich auf mich freuen. Ich würde ihnen was von § 133 StGB erzählen, fürchte aber, das es dazu nicht kommen wird.
- cepasaccus
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Re: Absurd?!
Organisierte Beileidigung? Das ist ein Ding!
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